Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 13.05.2015, Az: 8 C 12.14 klargestellt, dass:
Leitsätze:
1. Zeiträume der handwerksrechtlich unzulässigen selbständigen Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks ohne die erforderliche Eintragung in die Handwerksrolle können nicht für die Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO angerechnet werden.
2. Eine legale selbständige Handwerksausübung im Ein-Mann-Betrieb ist als Beruf-erfahrung in leitender Stellung für die Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO zu berücksichtigen.