I. Unfallregulierung, Schmerzensgeld
Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind, sollten Sie möglichst umgehend einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung beauftragen.
Sowohl bei der Schadensregulierung für den Geschädigten als auch bei einer Bußgeldsache oder einer Verkehrsstrafsache ist zunächst die Verkehrsrechtsschutzversicherung eintrittspflichtig.
Besteht keine Rechtsschutzversicherung, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Rechtsanwaltskosten, sofern der Geschädigte den Unfall nicht verschuldet hat.