Die Zahlen sprechen für sich. 9 und 10. Es kann davon ausgegangen werden, dass neun von zehn Immobilienkreditverträgen Widerrufsbelehrungen enthalten, welche nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Sollte die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein, ist die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist aufgrund der falschen Informationen noch gar nicht angelaufen.
Ein Widerruf ist daher auch noch nach Jahren möglich.
Man könnte also von einem „ewigen Widerrufsrecht“ sprechen.