In vielen Mietverträgen ist - meist gekoppelt mit Schönheitsreparaturklauseln - vorgesehen, dass der Mieter die Wohnung bei Beendigung des Mietvertrages renoviert zurückzugeben hat (sog. Endrenovierungsklausel). Zur Frage, ob und inwieweit solche Endrenovierungsklauseln unwirksam sind, sind bereits zahlreiche Gerichtsentscheidungen ergangen.
Nunmehr hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 27.05.2009 (Az. : VIII ZR 302/07) entschieden, dass dem Mieter bei einer unwirksamen Endrenovierungsklausel ein Anspruch auf Kostenerstattung zustehen kann.