Laut dem „beck-aktuell“-Newsletter vom 22. September verbot das Landgericht Frankfurt a. M. eine Werbung mit der Aussage „+30% mehr Wäschen pro Liter“ für ein Waschmittelkonzentrat des Herstellers Procter & Gamble.
Beim Betreiben einer Internetseite warten viele rechtliche Fallstricke. Es besteht die Möglichkeit, mit der gewählten Domain Markenrechte zu verletzen. Das Wettbewerbsrecht ist betroffen, wenn das Impressum fehlt oder die Webseite wettbewerbswidrige Werbung zum Inhalt hat. Beim Verwenden fremder Bilder ist auf das Urheberrecht zu achten. Und durch Äußerungen oder Fotos auf der Webseite kann auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht von dritten verletzt sein. All dies wird meistens unter dem Begriff Internetrecht zusammengefasst.
Der Fall betraf eine Werbeanzeige für einen Mercedes-Benz SLK. Die Klägerin, ein Verband, nahm den Hersteller auf Unterlassung in Anspruch, da dieser es versäumt habe, in der Werbung Angaben zu CO2-Emissionen gemäß der Pkw-EnVKV zu machen.