Modernisierungsmaßnahmen sind alle baulichen Veränderungen, durch die der Wohnswert der Mietsache verbessert wird.
Wenn der Vermieter eine Modernisierung vornimmt, muss er diese korrekt ankündigen. Dies muss er mindestens 3 Monate vor Beginn der Arbeiten schriftlich tun.
Anzugeben sind Art und Umfang, Beginn und Dauer der Arbeiten und ggf. der Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung. Die Ankündigung gilt auch, wenn das Mietobjekt nicht betreten werden braucht, der Mieter aber mit Kosten belastet werden soll (z. B. Wärmedämmung).