Befindet sich ein Schuldner im Zahlungsverzug, muss er dem Gläubiger auch ohne, dass dieser Bankkredit in Anspruch nehmen muss, die Geldschuld verzinsen.
Der gesetzliche Verzugszins beträgt dabei gemäß § 288 Abs. 1 BGB 5%punkte über dem Basiszinssatz.
Handelt es sich um ein Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen gemäß § 288 Abs. 2 BGB sogar 9%punkte über dem Basiszinssatz.