OLG Frankfurt, 12.05.2016, 22 U 205/14
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Klausel in einem eBay-Angebot unwirksam ist, die eine Vertragsstrafe in Höhe von 20% des Kaufpreises für Spaßbieter vorsieht. Der Begriff des Spaßbieters sei mehrdeutig und deswegen nicht mit der Wertung des § 305c II BGB vereinbar.
Der Kläger bot einen PKW, TÜV/AU neu, mit einer Laufleistung von 128.500 km und mangelfrei auf eBay zum Kauf an. Nachdem der Beklagte als Höchstbietender das Fahrzeug kaufte, stellte der Kläger das Auto beim TÜV vor, der geringe Mängel feststellte.
Die Haftung für den Inhalt verlinkter Seiten ist immer wieder Thema von Rechtsstreitigkeiten.
Nach einer Entscheidung vom Amtsgericht Kassel ist das öffentliche Zugänglichmachen einer Fotografie von Produktverpackungen, die ihrerseits Lichtbilder eines anderen Fotografen zeigen, rechtswidrig, sofern keine Zustimmung des betroffenen Fotografen vorliegt. Entgegen den Grundsätzen der BGH-Entscheidung Parfümflakon ist dies insbesondere zutreffend, sofern das Produkt auch ohne seine Verpackung abgebildet werden kann.
Das Bundesarbeitsgericht hatte die Frage zu entscheiden, ob mit dem Konzept 60+ für Führungskräfte eine Altersdiskriminierung einhergeht.
Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, auch Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.03.2016 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az.
Mit Urteil vom 11.06.2015 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass im Falle mangelhafter Schwarzarbeit bereicherungsrechtliche Ansprüche, d.h. der Anspruch auf Rückzahlung des (anteiligen) Werklohnes, ausgeschlossen sind.
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger den Beklagten mit der Ausführung von Dachausbauarbeiten beauftragt. Die Leistung sollte im gegenseitigen Einvernehmen schwarz erfolgen. Nachdem der Kläger nach Zahlung des vereinbarten Betrages Mängel bei den Arbeiten feststellte, forderte er den Großteil des Werklohnes zurück.
Der 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit Urteil vom 12.12.2013 (Az.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil vom 22.04.2009 Grundsätze aufgestellt, wann Lohnwucher anzunehmen ist und ein Anspruch des Arbeitnehmers besteht, die Differenz zu dem in der Branche üblichen Gehalt für die Vergangenheit einzuklagen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetforums für den Inhalt der veröffentlichten Beträge verantwortlich ist. Eine Person, die durch Beiträge in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt wird, kann den Betreiber auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Dies läuft auf eine Pflicht zur Löschung von Beiträgen hinaus.
Ein Arbeitnehmer der von einem Kollegen gemobbt wird und deshalb selbst kündigt, hat gegenüber dem Kollegen keine Schadensersatzansprüche wegen seines Verdienstausfalls.