Ein grundlegender und wichtiger Bestandteil des Immobilienrechts ist der Erwerb von Häusern, Wohnungen oder sonstigen Immobilien. In Spanien und insbesondere auf den Balearischen Inseln gibt es dabei einige Besonderheiten, auf die geachtet werden muss.
Die üblichen Schritte bei einem Immobilienerwerb auf Mallorca sind der Abschluss eines Optionsvertrages, die Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde (Escritura), die Bezahlung aller anfallenden Steuern und die entsprechende Eintragung im Grundbuch.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich dabei überwiegend auf den Erwerb von Bestandsimmobilien und nicht auf den Erwerb eines Neubauobjekts.
Wer einen Bauträgervertrag abschließt, sollte sich über einige Risiken im Klaren sein, die mit dieser Form des Bauens zusammenhängen. Das Bauen mit einem Bauträger als Vertragspartner ein gängiges, aber oftmals schwieriges Unterfangen, um sicher zu den eigenen vier Wänden zu gelangen.