Unterläuft dem Tierarzt schuldhaft ein Fehler bei der Kaufuntersuchung, so haftet er unter Umständen dem Käufer oder dem Verkäufer gegenüber auf Schadensersatz. Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, die für solche Schäden aufkommt, ist heutzutage Pflicht.
Wer haftet gegenüber wem?
Hat der Käufer die Untersuchung in Auftrag gegeben, ist dieser auch Vertragspartner des Tierarztes geworden. Man spricht insofern von einer Ankaufsuntersuchung.