OLG Frankfurt, 12.05.2016, 22 U 205/14
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Klausel in einem eBay-Angebot unwirksam ist, die eine Vertragsstrafe in Höhe von 20% des Kaufpreises für Spaßbieter vorsieht. Der Begriff des Spaßbieters sei mehrdeutig und deswegen nicht mit der Wertung des § 305c II BGB vereinbar.
Der Kläger bot einen PKW, TÜV/AU neu, mit einer Laufleistung von 128.500 km und mangelfrei auf eBay zum Kauf an. Nachdem der Beklagte als Höchstbietender das Fahrzeug kaufte, stellte der Kläger das Auto beim TÜV vor, der geringe Mängel feststellte.
BGH, 12.05.2016, III ZR 279/15
Der BGH hat entschieden, dass Betreiber von Pflege-/Wohn-/Betreuungseinrichtungen ihre Preise nicht ohne Zustimmung der Bewohner/innen einseitig erhöhen dürfen. Damit gab der BGH dem Kläger, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) recht. Der vzbv wendete sich mit seiner Klage gegen eine in Heimverträgen üblichen Klausel, die auch der Beklagte verwendete um sich eine Preiserhöhung aufgrund von Änderungen der Berechnungsgrundlage offen zu halten.
Ein Erwerber von Wohnungseigentum kann in einem formularmäßigen Bauträgervertrag nicht an Abnahmeerklärungen zum Gemeinschaftseigentum gebunden werden, die ein ihm vom Bauträger vorgegebener Sachverständiger abgegeben hat.
Ein Vermieter besitzt eine sehr weitgehende Befugnis zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen. Sie endet erst, wenn diese für den Mieter eine unbillige Härte bedeuteten würde.
Bei der Beendigung eines Mietverhältnisses ist vielfach streitig, ob der Mieter die Wohnung bei Auszug komplett renovieren muss. Der Bundesgerichtshof ( BGH ) hat nun am 12.09.2007, Az. VIII ZR 316/06, entschieden, dass Mieter nicht renovieren müssen, auch wenn das im Mietvertrag formularmäßig so vereinbart war.
Der Ausschluss der Wandlung und Beschränkung des Schadensersatzanspruchs auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Bauträgervertrag ist unwirksam.