Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie muss so hinreichend bestimmt und deutlich sein, dass der Erklärungsempfänger Klarheit über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses erhält. Von daher muss die Kündigung zunächst zweifelsfrei erklärt werden. Darüber hinaus muss aus der Kündigungserklärung hervorgehen, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Dabei können Fehler gemacht werden. In der Praxis wird nicht selten die Kündigungsfrist falsch berechnet.
Sofern Sie eine Wohnung zum Steuersparen erworben haben oder sogar eine so genannte Schrottimmobilie gibt es aufgrund einer aktuellen Rechtsprechung wieder Hoffnung für die Anleger. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann es Ansprüche gegen die Bank geben, die das Objekt finanziert hat. Voraussetzung dafür ist, dass beim Kauf Tatsachen falsch dargestellt wurden oder Risiken verschwiegen wurden. Voraussetzung ist auch, dass die Bank eng mit dem Vertrieb zusammengearbeitet hat.
Rufen Sie uns an und informieren Sie sich unverbindlich über Ihre Möglichkeiten. Sie können gerne ein erstes persönliches Gespräch vereinbaren. Eine Erstberatung führen wir gegen eine Gebühr von 80.- durch. Sie wissen dann, welche Möglichkeiten es in Ihrem speziellen Fall gibt. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung in diesem Rechtsgebiet.
Gerne berate ich Sie auch bei anderen gescheiterten Anlagen oder in anderen Rechtsgebieten.