OLG München, 02.03.2017, 29 U 1818/16
Das OLG München hat entschieden, dass das Eröffnen einer Plattform für fremde Inhalte nicht für eine täterschaftliche Haftung des Providers genügt. Geklagt hatten GEMA, Sony Music, Constantin Film, u.a. gegen den Sharehosterdienst www.upload.net. Upload.net bietet seinen Mitgliedern umfangreichen Online-Speicherplatz an. Die Mitglieder können Dateien und Werke hochladen und bekommen dann einen Link, der zu der Datei führt.