Rechtsanwalt Franz Kibler in Trier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Schwerpunkte: Arbeits- und Sozialrecht • Kündigungsschutzrecht • Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht
Mehr über Franz Kibler
Die Anwaltskanzlei Kibler versteht sich als Kanzlei für Arbeit und Soziales und konzentriert sich seit der Gründung im Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf Rechtsprobleme in den Beziehungen zwischen Arbeitnehmer - Arbeitgeber - Betriebsrat.
Themen meiner Arbeit sind z.B.: Abfindung, Arbeitsvertrag, Änderungskündigung, Arbeitszeugnis, Aufhebungsvertrag, Betriebsrat, Kündigung, Mobbing, Mutterschutz, Sozialplan, Urlaub, Betriebsverfassungsrecht, Kündigungsschutzrecht, Arbeitsrecht in Luxemburg.
Wegen der engen Verflechtung arbeitsrechtlicher Themen mit den angrenzenden Gebieten des Sozialrechts, insbesondere bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, können Sie mich auch gerne ansprechen zu den Themen:
Arbeitslosigkeit, Sperrzeit, Erwerbsminderung, Krankengeld, Rente, Pflegeversicherung, Schwerbehinderung.
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