Prozesskosten berechnen, Anwaltskosten, GerichtskostenDie Kosten eines Prozesses hängen in erster Linie vom sog. Streitwert ab. Der Streitwert ist der betragsmäßige Wert der Sache, um die gestritten wird. Der Wert ist nicht immer einfach zu ermitteln, steht bei einigen Fällen jedoch von vorne herein fest. Wird beispielsweise ausschließlich um die Zahlung einer Rechnung in Höhe von 10.000 EUR gestritten, so ist dies exakt der Streitwert. Wenn es um die Kündigung eines Wohnraum-Mietvertrags geht errechnet sich der Streitwert zumeist aus 12 Nettomieten. Schwierig wird es, wenn es um den Ersatz des so genannten immateriellen Schadens geht, also vor allem um Schmerzensgeld. Hier gibt es Tabellen (z.B. vom ADAC), in denen bisher von Gerichten zugesprochene Schmerzensgeldbeträge gesammelt sind und die so als Anhaltspunkt dienen können.
Weiter hängen die Kosten vom Verlauf des Prozesses ab, fragen Sie auch Ihre Rechtsschutzversicherung.
Geben Sie im folgenden Formular Ihre Daten an, und drücken Sie dann den Button "berechnen". Wir errechnen Ihnen dann auf Basis Ihrer Angaben die voraussichtlichen Prozesskosten.
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