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Zahlungsdiensterecht / FinTech-Recht in München

Lizenzen, ZAG, Aufsichtsrecht. Vergleichen Sie veröffentlichte Profile für Zahlungsdiensterecht / FinTech-Recht in München nach Schwerpunkt, Beratungsform und Erreichbarkeit.

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Beratung für Zahlungsdiensterecht / FinTech-Recht in München

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Verfahren aus dem Bereich Zahlungsdiensterecht / FinTech-Recht werden in München je nach Zuständigkeit unter anderem vor Amtsgericht München und Landgericht München I geführt. Achten Sie bei der Auswahl auf einschlägige Schwerpunkte, Fachanwaltstitel und darauf, ob die Kanzlei Privatpersonen oder Unternehmen berät.

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Häufige Fragen

Wie finde ich Zahlungsdiensterecht / FinTech-Recht in München?
Grenzen Sie die Suche zuerst auf das passende Rechtsgebiet ein und prüfen Sie anschließend Standort, Beratungsform und Erreichbarkeit. Jedes Profil in München zeigt Schwerpunkte, Angaben zum Erstgespräch und – soweit hinterlegt – zur Abrechnung. Ihre Anfrage stellen Sie unverbindlich über das Kontaktformular des Profils.
Welche Gerichte sind in München zuständig?
Am Standort München sind unter anderem Amtsgericht München, Landgericht München I, Arbeitsgericht München, Oberlandesgericht München tätig. Welches Gericht Ihr Verfahren führt, hängt von Verfahrensart, Streitwert und Wohnsitz beziehungsweise Sitz der Beteiligten ab. Eine Kanzlei vor Ort kennt die örtlichen Abläufe und Fristen.
Muss die Kanzlei in meinem Stadtteil liegen?
Nein. Viele Kanzleien in München beraten stadtweit und darüber hinaus; Stadtteile wie Altstadt-Lehel, Maxvorstadt, Schwabing sind gut angebunden. Wenn Termine vor Ort für Sie wichtig sind, achten Sie auf die Angaben zu Anfahrt, Parken und Barrierefreiheit im Profil.
Kann ich auch online beraten werden?
Ja, sofern das Profil Online-Beratung ausweist. Dann sind Termine per Telefon oder Video möglich, Unterlagen werden digital ausgetauscht. Das ist besonders praktisch, wenn Sie nicht in München wohnen, das Verfahren aber dort geführt wird.
Was kostet ein Erstgespräch?
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder einer individuellen Vereinbarung. Viele Profile nennen ihre Konditionen für das Erstgespräch. Klären Sie Kosten und Abrechnungsmodell immer vor Mandatserteilung direkt mit der Kanzlei.

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