Veröffentlichtes Profil

Alicja Lübbers

Rechtsanwältin Lübbers in Rheine – Zivilrecht und Arbeitsrecht

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin · Anwaltskanzlei Lübbers

Hauptstrasse 17, 48432 Rheine

Telefon: +49 5971 9588772

Sprachen
Polnisch
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Lübbers

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Anwaltskanzlei Lübbers in Rheine ist auf Zivilrecht, Arbeitsrecht und deutsch-polnische Angelegenheiten spezialisiert. Als Tätigkeitsbereiche nennt sie außerdem Kündigungsschutz, privates Baurecht, Familienrecht, internationales Privatrecht und Vertragsrecht. Ihr Beratungsangebot richtet sich unter anderem an Mandanten, die eine Kündigung erhalten haben, vor einer Scheidung stehen oder einen Unfall erlitten haben. Die Kanzlei bietet Beratung und Vertretung und legt dabei Wert auf persönliche Betreuung sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihren Mandanten. Rechtsanwältin Lübbers spricht fließend Polnisch und bietet Beratung und Korrespondenz in polnischer Sprache an. Durch die enge Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten in Polen ermöglicht die Kanzlei ihren Mandanten auch eine Vertretung vor polnischen Gerichten. Die Kanzlei befindet sich in der Hauptstrasse 17 in Rheine. Bürozeiten bestehen von Montag bis Donnerstag am Vormittag sowie dienstags und donnerstags am Nachmittag. Nach Vereinbarung sind auch Termine außerhalb dieser Bürozeiten möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-luebbers.de, ra-luebbers.de

Beratung in Rheine – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Alicja Lübbers ist in der Anwaltskanzlei Lübbers in Rheine tätig. Ihr Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen rund um das bestehende oder beendete Arbeitsverhältnis im Mittelpunkt: etwa der Inhalt eines Arbeitsvertrags, eine Abmahnung, die Vergütung oder ein Arbeitszeugnis. Die Kanzlei benennt ausdrücklich den Kündigungsschutz als Tätigkeitsbereich und richtet ihr Beratungsangebot unter anderem an Menschen, die eine Kündigung erhalten haben. Bei solchen Anliegen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen; eine frühzeitige Einordnung dient deshalb auch der Klärung des zeitlichen Handlungsbedarfs. Im Familienrecht geht es typischerweise um die rechtlichen Folgen einer Trennung oder Scheidung, um Unterhalt sowie um Sorge- und Umgangsfragen. Ratsuchende müssen dabei häufig persönliche Veränderungen und wirtschaftliche Fragen gleichzeitig ordnen. Eine anwaltliche Beratung kann die jeweiligen Themen voneinander abgrenzen und erläutern, welche Unterlagen und Informationen für eine weitere Prüfung benötigt werden. Die Anwaltskanzlei Lübbers nennt Menschen, die vor einer Scheidung stehen, ausdrücklich als Zielgruppe ihres Beratungsangebots. Sie bietet Beratung und Vertretung an und betont persönliche Betreuung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ein weiterer Bezugspunkt der Tätigkeit sind deutsch-polnische Angelegenheiten. Alicja Lübbers spricht fließend Polnisch; Beratung und Korrespondenz sind in dieser Sprache möglich. Die Kanzlei arbeitet eng mit Rechtsanwälten in Polen zusammen und ermöglicht dadurch auch eine Vertretung vor polnischen Gerichten. Gerade bei familiären oder vertraglichen Beziehungen über Landesgrenzen hinweg können Fragen zur internationalen Zuständigkeit und zum anwendbaren Recht auftreten. Internationales Privatrecht und Vertragsrecht gehören ebenso zu den genannten Tätigkeitsbereichen wie Zivilrecht und privates Baurecht. Die Kanzleianschrift lautet Hauptstrasse 17, 48432 Rheine. Für Ratsuchende aus Rheine, etwa aus Innenstadt, Dorenkamp oder Eschendorf, bietet die Adresse einen örtlichen Anlaufpunkt; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Rheine, das insbesondere für familiengerichtliche Verfahren in Betracht kommt. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de sollte das Anliegen, mögliche Fristen und gewünschte Rückkontaktmöglichkeiten knapp benennen. Anschließend lassen sich Termin, benötigte Unterlagen und eine mögliche Mandatsübernahme klären. Bürozeiten bestehen montags bis donnerstags vormittags sowie dienstags und donnerstags nachmittags; Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Rheine

Die Anwaltskanzlei Lübbers hat ihre Anschrift in der Hauptstrasse 17, 48432 Rheine. Zum genannten räumlichen Umfeld zählen Innenstadt, Dorenkamp und Eschendorf. Aus den vorliegenden Angaben ergibt sich allerdings nicht, in welchem dieser Stadtteile die Kanzlei liegt; auch eine unmittelbare Innenstadtlage ist nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw kann die vollständige Adresse als Grundlage der Routenplanung dienen. Welche Verbindungen, Zufahrten oder Parkmöglichkeiten zum gewünschten Termin passen, sollte anhand aktueller Informationen geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Linien oder Entfernungen lassen sich aus den Angaben nicht ableiten. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Rheine genannt. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist es insbesondere als Familiengericht von Bedeutung: Zu den dort grundsätzlich geführten Verfahrensarten gehören Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang. Ob im Einzelfall gerade Rheine örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den persönlichen Verhältnissen der Beteiligten ab. Auch zivilrechtliche Streitigkeiten können abhängig von Gegenstand und gesetzlicher Zuständigkeitsverteilung vor ein Amtsgericht gehören. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist die Abgrenzung wichtig: Kündigungsschutzklagen und typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern werden regelmäßig vor Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht Rheine. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den Standortangaben nicht benannt. Bei deutsch-polnischen Sachverhalten können zusätzlich Fragen der internationalen gerichtlichen Zuständigkeit entstehen; allein die Kanzleianschrift bestimmt den zuständigen Gerichtsstand nicht.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage nach einer Kündigung wichtig?
Für die erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs und der Arbeitsvertrag relevant. Hilfreich können außerdem Angaben zur Beschäftigungsdauer, zur Tätigkeit und zur Betriebsgröße sowie vorhandene Abmahnungen oder besonderer Kündigungsschutz sein. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Deshalb sollte eine Anfrage einen möglichen Zeitdruck deutlich erkennen lassen. Die Kontaktaufnahme allein wahrt keine gerichtliche Frist; ob und welche Schritte in Betracht kommen, bedarf einer individuellen Prüfung.
Kann eine arbeitsrechtliche Anfrage auch ohne Kündigung sinnvoll sein?
Arbeitsrechtliche Fragen entstehen bereits während eines laufenden Arbeitsverhältnisses. Typische Anlässe sind Unklarheiten im Arbeitsvertrag, eine Abmahnung, ausstehende Vergütung, Arbeitszeitfragen oder der Inhalt eines Arbeitszeugnisses. Für eine erste Anfrage hilft es, den Sachverhalt zeitlich geordnet darzustellen und das gewünschte Klärungsziel zu benennen. Je nach Thema können der Vertrag, ergänzende Vereinbarungen, Entgeltabrechnungen oder Schriftwechsel wichtig sein. Auch ohne Kündigung können Fristen bestehen, beispielsweise vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen. Welche Bedeutung diese haben, lässt sich nur anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen.
Welche Themen sollten vor einer Anfrage wegen Trennung oder Scheidung geordnet werden?
Trennung und Scheidung betreffen häufig mehrere rechtlich eigenständige Fragen. Dazu gehören die Wohnsituation, laufende finanzielle Verpflichtungen, möglicher Unterhalt, Vermögensfragen und gegebenenfalls die Betreuung gemeinsamer Kinder. Für eine erste Anfrage sind Angaben zum Zeitpunkt der Trennung, zu bestehenden Vereinbarungen und zu bereits laufenden gerichtlichen Verfahren hilfreich. Einkommensunterlagen, Eheverträge oder vorhandene gerichtliche Beschlüsse können später für die Prüfung benötigt werden. Nicht jedes Thema muss gleichzeitig gerichtlich geklärt werden. Welche Fragen zusammenhängen und welche getrennt zu behandeln sind, ist Gegenstand der individuellen Beratung.
Was ist bei familienrechtlichen Angelegenheiten mit Bezug zu Polen für die Mandatsanfrage relevant?
Ein Bezug zu Polen kann etwa durch Wohnorte, Staatsangehörigkeiten, eine Eheschließung oder bereits dort geführte Verfahren entstehen. Für die Anfrage ist hilfreich, diese Verbindungen konkret zu beschreiben und vorhandene gerichtliche Schreiben oder Vereinbarungen zu erwähnen. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sind die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Recht und gegebenenfalls die Anerkennung ausländischer Entscheidungen voneinander zu unterscheiden. Nicht automatisch entscheidet die Staatsangehörigkeit über alle diese Fragen. Ob Übersetzungen oder weitere Dokumente erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Verfahren und den Anforderungen der beteiligten Stellen ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Alicja Lübbers

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Kanzlei und Anfahrt

Hauptstrasse 17, 48432 Rheine

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Dienstag
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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-luebbers.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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