Veröffentlichtes Profil

Carsten Heinrich

Carsten Heinrich – Rechtsanwalt für Familienrecht und Verkehrsrecht in Flensburg

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht · Rechtsanwalt Carsten Heinrich

Neustadt 16 (Walzenmühle), 24939 Flensburg

Telefon: +49 461 8071875

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Carsten Heinrich
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Carsten Heinrich ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Flensburg. Seine besonderen Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Familienrecht und Verkehrsrecht. Im Familienrecht berät und vertritt er Menschen bei Trennung, Unterhalt, Sorgerecht und Scheidungsverfahren. Auch Fragen zum Haus oder zur Ehewohnung werden auf der Kanzleiwebseite angesprochen. Im Verkehrsrecht richtet sich sein Angebot an Mandanten mit Anliegen rund um Unfälle, Bußgelder und Fahrverbote sowie Auseinandersetzungen mit der eigenen oder gegnerischen Versicherung, der Bußgeldstelle oder der Führerscheinstelle. Verkehrsstrafsachen übernimmt er ebenfalls; andere Strafsachen bearbeitet er nicht. Heinrich legt Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und bearbeitet die Angelegenheiten seiner Mandanten von Anfang bis Ende persönlich. Zu seiner beschriebenen Arbeitsweise gehören Zuhören, Zeit für die Mandanten und das gemeinsame Abstimmen und Umsetzen notwendiger Schritte. Für Bereiche, die er nicht selbst abdeckt, empfiehlt er Kollegen in Flensburg. Er ist seit 2003 als Rechtsanwalt tätig; die Kanzleigründung erfolgte 2012. Seine Kanzlei befindet sich in der Neustadt 16 in der Walzenmühle.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: heinrich-flensburg.de, heinrich-flensburg.de

Beratung in Flensburg – Einordnung der Redaktion

Carsten Heinrich ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Flensburg. Er ist seit 2003 als Rechtsanwalt tätig und gründete seine Kanzlei 2012. Das Familienrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils. Dabei geht es insbesondere um Trennung, Unterhalt, Sorgerecht und Scheidungsverfahren. Für Mandantinnen und Mandanten stehen hinter diesen Begriffen häufig persönliche Veränderungen, die zugleich finanzielle und organisatorische Fragen auslösen. Eine familienrechtliche Begleitung kann dazu dienen, die verschiedenen Themen zu ordnen, rechtliche Zusammenhänge verständlich zu machen und das weitere Vorgehen zu besprechen. Auch Fragen zum gemeinsamen Haus oder zur Ehewohnung gehören zu den auf seiner Kanzleiwebseite angesprochenen Anliegen. Bei einer Trennung können mehrere Themen nebeneinander bestehen: Wie wird die Betreuung gemeinsamer Kinder organisiert, welche Unterhaltsfragen sind zu klären und was geschieht mit der bisher gemeinsam genutzten Wohnung? Ein Scheidungsverfahren ist wiederum ein gerichtliches Verfahren mit eigenen Voraussetzungen und Abläufen. Heinrich beschreibt seine Arbeitsweise als persönliche Bearbeitung von Anfang bis Ende. Dazu gehören das Zuhören, Zeit für die Anliegen der Mandantschaft sowie das gemeinsame Abstimmen und Umsetzen notwendiger Schritte. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist ihm nach seiner Kanzleibeschreibung wichtig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Verkehrsrecht. Heinrich bearbeitet Anliegen rund um Verkehrsunfälle, Bußgelder und Fahrverbote. Hinzu kommen Auseinandersetzungen mit der eigenen oder gegnerischen Versicherung sowie mit der Bußgeldstelle oder Führerscheinstelle. Je nach Ausgangslage können dabei Schadensersatzforderungen, die Prüfung eines behördlichen Vorwurfs oder Fragen zur Fahrerlaubnis im Mittelpunkt stehen. Auch Verkehrsstrafsachen übernimmt er; andere Strafsachen gehören nicht zu seinem Angebot. Für Rechtsbereiche, die er nicht selbst abdeckt, empfiehlt er Kolleginnen und Kollegen in Flensburg. Die Kanzlei befindet sich in der Neustadt 16 in der Walzenmühle, 24939 Flensburg. Die Adresse bietet einen konkreten Anlaufpunkt für Ratsuchende aus Flensburg, etwa aus der Altstadt, Mürwik oder Weiche. Für familienrechtliche Verfahren ist insbesondere das Amtsgericht Flensburg mit seinem Familiengericht relevant; im Verkehrsrecht können je nach Verfahren auch Amtsgericht oder Landgericht Flensburg eine Rolle spielen. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Kanzleianschrift planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Angaben zu bereits vorliegenden Schreiben, Gerichtsterminen oder laufenden Fristen helfen dabei, den Anlass der Anfrage einzuordnen. Ob eine Mandatsübernahme erfolgt und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Flensburg

Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Carsten Heinrich ist am Standort insbesondere das Amtsgericht Flensburg von Bedeutung. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht geführt. Auch bestimmte Streitigkeiten über die Ehewohnung gehören zu den Familiensachen. Ob das Amtsgericht Flensburg im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den jeweiligen Lebensumständen ab. Das Landgericht Flensburg ist dagegen nicht die reguläre Beschwerdeinstanz für familiengerichtliche Entscheidungen des Amtsgerichts. Im Verkehrsrecht kommen unterschiedliche Verfahrenswege in Betracht. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach einem Unfall, etwa über Schadensersatz gegenüber Unfallbeteiligten oder Versicherungen, können abhängig von Streitwert und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Flensburg geführt werden. Gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid werden regelmäßig beim Amtsgericht verhandelt. Auch Verkehrsstrafsachen können dort anhängig sein; die konkrete gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Tatvorwurf und weiteren gesetzlichen Kriterien. Streitigkeiten mit einer Führerscheinstelle können hingegen zur Verwaltungsgerichtsbarkeit gehören und damit außerhalb der beiden genannten Gerichte liegen. Die Kanzleianschrift lautet Neustadt 16 in der Walzenmühle. Sie liegt im Flensburger Stadtgebiet im Bereich Neustadt und ist von den ebenfalls genannten Stadtteilen Altstadt, Mürwik und Weiche zu unterscheiden. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand dieser Adresse vorbereiten. Konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden; belegte Angaben hierzu liegen nicht vor.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Formular zur Terminanfrage sind Name, E-Mail-Adresse und Nachricht Pflichtfelder. Eine Telefonnummer kann ebenfalls angegeben werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Im Formular zur Terminanfrage sind Name, E-Mail-Adresse und Nachricht Pflichtfelder. Eine Telefonnummer kann ebenfalls angegeben werden.

Bevorzugter Kontaktweg: form

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Anfrage genügt zunächst ein Überblick über die familiäre Situation und die offenen Fragen. Hilfreich sind beispielsweise Angaben dazu, ob die Trennung bereits erfolgt ist, ob gemeinsame Kinder vorhanden sind und ob Unterhalt oder die Nutzung der Ehewohnung streitig sind. Bereits zugestellte gerichtliche Schreiben und darin genannte Fristen sollten angesprochen werden. Welche Unterlagen anschließend erforderlich sind, hängt vom Anliegen ab. Häufig können Heiratsurkunde, Einkommensnachweise oder bestehende Vereinbarungen für die weitere Besprechung eine Rolle spielen.
Wie unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung?
Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für wesentliche Angelegenheiten eines Kindes, beispielsweise seine Gesundheit, schulische Fragen oder den Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft demgegenüber den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung bedeutet nicht automatisch, dass eine bestehende gemeinsame Sorge endet. Bei gerichtlichen Entscheidungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste anwaltliche Besprechung können die bisherige Betreuung, bestehende Absprachen und konkrete Konfliktpunkte beschrieben werden. So lassen sich die verschiedenen Fragestellungen voneinander abgrenzen.
Welche Fragen können sich bei Unterhalt und der gemeinsamen Wohnung stellen?
Unterhalt kann unterschiedliche Ansprüche betreffen, insbesondere Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder Unterhalt nach einer Scheidung. Dabei können Einkommen, Betreuungssituation und weitere persönliche sowie wirtschaftliche Umstände relevant sein. Bei der gemeinsamen Wohnung ist zwischen ihrer Nutzung, einem Mietverhältnis und möglichen Eigentumsrechten zu unterscheiden. Wer auszieht, ist daher nicht automatisch von sämtlichen vertraglichen Verpflichtungen befreit. Für eine erste Einordnung sind Informationen über Einkünfte, Mietvertrag oder Eigentumsverhältnisse und bereits getroffene Absprachen hilfreich. Die einzelnen Themen können zusammenhängen, folgen aber unterschiedlichen rechtlichen Regeln.
Was sollte eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall enthalten?
Eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall sollte den Unfallhergang, die Beteiligten und die bisher bekannten Schäden knapp beschreiben. Hilfreich können Fotos, Angaben zu Zeugen, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie Schreiben der eigenen oder gegnerischen Versicherung sein. Neben Fahrzeugschäden können auch Personenschäden oder weitere unfallbedingte Aufwendungen eine Rolle spielen. Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, hängt unter anderem von Haftung, Nachweisbarkeit und Schadenshöhe ab. Bereits abgegebene Erklärungen, erhaltene Zahlungen und laufende Fristen sollten bei der Besprechung ebenfalls erwähnt werden.
Worin unterscheiden sich Bußgeld, Fahrverbot und ein Verfahren zur Fahrerlaubnis?
Ein Bußgeldverfahren betrifft den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr. Ein Fahrverbot kann als zeitlich begrenzte zusätzliche Folge angeordnet werden. Davon zu unterscheiden sind Maßnahmen zur Fahrerlaubnis, bei denen es insbesondere um die Berechtigung oder Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gehen kann. Daneben können bestimmte Verkehrsvorgänge strafrechtlich verfolgt werden. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb wichtig, welches Schreiben von welcher Stelle vorliegt und wann es zugegangen ist. Bescheide, Anhörungen und gerichtliche Schreiben ermöglichen eine genauere Zuordnung des Verfahrens und seiner Fristen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Carsten Heinrich

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: heinrich-flensburg.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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