- Qualifikation
- Rechtsanwalts- und Notarkammer Kassel
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Kanzlei am Gericht Rechtsanwälte - Fachanwältin - Notarin
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Edda Steinmetz ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Notarin in Fulda. Sie gehört zur Kanzlei am Gericht in der Königstraße 7a. Das Impressum beschreibt die Kanzlei als Bürogemeinschaft. Als weitere Mitglieder werden Karsten Aßmann, Hans-Günter Schobel, Dieter Steinmetz, Katharina Bachmann-Miller und Dr. Lothar Müller genannt. Die Webseite führt Familienrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Allgemeines Zivilrecht und Forderungseinzug sowie das Notariat auf. Eine persönliche Zuordnung dieser Rechtsgebiete zu Edda Steinmetz erfolgt durch ihre Berufsbezeichnung ausdrücklich für das Familienrecht und das Notariat. Nähere Angaben zum Mandantenkreis enthalten die vorliegenden Seiten nicht. Für Fragen zu Leistungen und Angeboten steht ein Kontaktformular zur Verfügung; die Kanzlei kündigt eine umgehende Rückmeldung an. Die Kanzlei Steinmetz ist außerdem telefonisch und per E-Mail erreichbar. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-steinmetz.de, kanzlei-steinmetz.de
Beratung in Fulda – Einordnung der Redaktion
Edda Steinmetz ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Notarin in Fulda. Ihr im Profil ausgewiesener Hauptschwerpunkt ist das Familienrecht. Sie gehört zur Kanzlei am Gericht Rechtsanwälte – Fachanwältin – Notarin in der Königstraße 7a, 36037 Fulda. Das Impressum beschreibt den Zusammenschluss als Bürogemeinschaft. Die auf der Kanzleiwebseite zusätzlich genannten Rechtsgebiete sind nicht sämtlich Edda Steinmetz persönlich zugeordnet; ausdrücklich belegt sind durch ihre Berufsbezeichnungen das Familienrecht und das Notariat. Als zuständige Berufskammer ist die Rechtsanwalts- und Notarkammer Kassel angegeben. Im Familienrecht geht es häufig um die rechtlichen Folgen einer Trennung oder Scheidung. Dazu zählen Fragen zum Unterhalt, zur Aufteilung des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens und zum Versorgungsausgleich. Wenn gemeinsame Kinder betroffen sind, können das Sorgerecht, der Umgang und die Gestaltung des familiären Alltags nach einer Trennung im Mittelpunkt stehen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Auseinandersetzung mit persönlichen Lebensverhältnissen, wirtschaftlichen Unterlagen und bestehenden Vereinbarungen. Welche Themen tatsächlich zusammenhängen, richtet sich nach der jeweiligen familiären Situation. Das Notariat ergänzt dieses Tätigkeitsbild um einen eigenständigen Aufgabenbereich. Im familiären Zusammenhang können etwa Eheverträge oder Vereinbarungen über Scheidungsfolgen eine Rolle spielen, soweit eine notarielle Gestaltung oder Beurkundung vorgesehen ist. Dabei unterscheiden sich die Rollen: Anwaltliche Tätigkeit dient der Wahrnehmung der Interessen der jeweiligen Mandantschaft; eine Notarin ist bei ihrer Amtstätigkeit zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet. Welche Rolle für ein Anliegen benötigt wird, sollte deshalb bereits bei der Anfrage erkennbar werden. Der örtliche Bezug liegt in Fulda mit den Stadtteilen Innenstadt, Ziehers und Horas. Die Kanzleianschrift lautet Königstraße 7a; eine konkrete Stadtteilzuordnung und nähere Angaben zu Verkehrsverbindungen sind im vorliegenden Material nicht ausgewiesen. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Fulda und das Landgericht Fulda. Für familiengerichtliche Verfahren ist typischerweise das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig, sofern auch die örtlichen Voraussetzungen vorliegen. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der Anschrift. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens beginnen. Sinnvoll sind Hinweise darauf, ob es beispielsweise um Trennung, Unterhalt, Kinder oder eine notarielle Vereinbarung geht und ob bereits gerichtliche Schreiben vorliegen. Die Übernahme eines Mandats und das weitere Vorgehen bedürfen anschließend einer Abstimmung. Als direkte Kontaktwege sind Telefon und E-Mail sowie ein Kontaktformular belegt. Die angegebenen Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr sowie nach Vereinbarung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Fulda
Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Edda Steinmetz ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Fulda relevant. Bei Amtsgerichten sind die Familiengerichte angesiedelt. Sie führen insbesondere Scheidungsverfahren sowie Verfahren über Unterhalt, elterliche Sorge, Umgang und Versorgungsausgleich. Ob ein bestimmtes Anliegen tatsächlich in Fulda verhandelt wird, hängt von den gesetzlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit ab, etwa vom gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder. Der Kanzleisitz allein legt den Gerichtsort nicht fest. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Fulda ist dagegen nicht die reguläre Eingangsinstanz für Familiensachen und auch nicht die übliche Beschwerdeinstanz gegen familiengerichtliche Entscheidungen. Seine Zuständigkeit betrifft unter anderem bestimmte allgemeine Zivilverfahren. Notarielle Beurkundungen sind von solchen gerichtlichen Verfahren zu unterscheiden. Die Kanzlei befindet sich unter der Anschrift Königstraße 7a, 36037 Fulda. Innenstadt, Ziehers und Horas gehören zum hier genannten räumlichen Umfeld; eine eindeutige Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Ebenso fehlen konkrete Informationen zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang. Für einen Besuch lässt sich daher allgemein die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Adresse planen. Aktuelle Verbindungen und die örtliche Parksituation sollten vorab geprüft werden. Die veröffentlichten Öffnungszeiten umfassen werktags einen Vormittags- und einen Nachmittagszeitraum; zusätzliche Termine sind nach Vereinbarung vorgesehen. Eine vorherige Terminabstimmung kann klären, wann ein persönliches Gespräch stattfinden kann.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt häufig eine übersichtliche Schilderung der familiären Situation und der wichtigsten offenen Fragen. Relevant können der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder, bestehende Vereinbarungen und bereits laufende gerichtliche Verfahren sein. Geht es um wirtschaftliche Folgen, spielen regelmäßig Einkommen, Vermögen und Verbindlichkeiten eine Rolle. Welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden, lässt sich bei der Terminabstimmung klären. Vorhandene gerichtliche Schreiben und darin genannte Termine oder Fristen sollten frühzeitig erwähnt werden. Eine erste Anfrage ersetzt noch keine individuelle Prüfung.
- Wie unterscheiden sich Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und Unterhalt nach der Scheidung?
- Diese Unterhaltsarten betreffen unterschiedliche Lebenssituationen und haben jeweils eigene Voraussetzungen. Kindesunterhalt dient dem Lebensbedarf eines Kindes. Trennungsunterhalt betrifft unter bestimmten Voraussetzungen die Zeit, in der Ehegatten getrennt leben, aber noch verheiratet sind. Nach der Scheidung gilt grundsätzlich die wirtschaftliche Eigenverantwortung; dennoch können gesetzlich geregelte Unterhaltsansprüche bestehen. Für die Einordnung sind unter anderem Einkommen, Betreuungssituation und persönliche Lebensumstände bedeutsam. Deshalb lassen sich Aussagen zu einer Unterhaltsart nicht ohne Weiteres auf eine andere übertragen. Eine belastbare Einschätzung setzt die Prüfung der konkreten Verhältnisse voraus.
- Sind Sorgerecht und Umgang nach einer Trennung dasselbe?
- Sorgerecht und Umgang sind rechtlich voneinander zu unterscheiden. Die elterliche Sorge umfasst insbesondere Verantwortung und Entscheidungen für die Person und das Vermögen des Kindes. Beim Umgang geht es um den Kontakt zwischen dem Kind und einem Elternteil oder anderen berechtigten Bezugspersonen. Eine Trennung beendet ein bestehendes gemeinsames Sorgerecht grundsätzlich nicht automatisch. Für beide Themen ist das Kindeswohl maßgeblich. Bei Meinungsverschiedenheiten kommen je nach Situation Beratungsangebote, einvernehmliche Regelungen oder familiengerichtliche Verfahren in Betracht. Welche Fragen tatsächlich geregelt werden müssen, hängt vom bisherigen Familienalltag und den Bedürfnissen des Kindes ab.
- Welche Rolle hat eine Notarin bei Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen?
- Eine Notarin nimmt ein unabhängiges und unparteiisches öffentliches Amt wahr. Bei einer Beurkundung erläutert sie die rechtliche Bedeutung der Erklärungen und achtet auf eine rechtlich geeignete Gestaltung. Eheverträge bedürfen der notariellen Beurkundung; bei Scheidungsfolgenvereinbarungen hängt die erforderliche Form vom geregelten Inhalt ab. Die notarielle Tätigkeit unterscheidet sich von der anwaltlichen Vertretung einzelner Interessen. Wer zunächst die eigenen rechtlichen Positionen prüfen lassen möchte, hat daher einen anderen Beratungsbedarf als Beteiligte, die eine gemeinsame Vereinbarung beurkunden lassen möchten. Mögliche Tätigkeitsbeschränkungen aufgrund vorheriger Befassung sind ebenfalls zu beachten.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Edda Steinmetz
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Positive Stimmen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Königstraße 7a, 36037 Fulda
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-steinmetz.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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