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- Rechtsanwälte Müggenburg
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Günther Schmitz gründete 1977 gemeinsam mit Rechtsanwalt Roger Müggenburg die Anwaltskanzlei Müggenburg in Trier. Auf der Kontaktseite wird er als Ansprechpartner für direkte Anliegen aufgeführt. Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten bundesweit, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte umfassen Familienrecht, Erbrecht, allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Baurecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht sowie Forderungseinzug und Inkasso. Zum Mandantenkreis der Kanzlei gehören mittelständische Unternehmen, Selbständige, Freiberufler, Verbände und Privatpersonen. Die Kanzlei legt Wert auf eine vertrauensvolle und persönliche Atmosphäre sowie eine individuelle Mandantenbetreuung. Ihre Anwälte befassen sich regelmäßig mit Veränderungen und neuen Gesetzgebungen in ihren Fachbereichen. Einzelne Kanzleimitglieder übernehmen Vortrags- und Lehrtätigkeiten bei unterschiedlichen Institutionen, darunter Kammern, Verbände und soziale Einrichtungen. Die Kanzleiräume befinden sich in der Ostallee 19-21 in Trier. Für Mandanten stehen unmittelbar vor den Kanzleiräumen Parkplätze zur Verfügung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-mueggenburg.com, ra-mueggenburg.com
Beratung in Trier – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Günter Schmitz ist bei Rechtsanwälte Müggenburg in Trier tätig. Sein Profil nennt das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und daneben das Familienrecht. Die Kanzlei wurde 1977 von ihm gemeinsam mit Rechtsanwalt Roger Müggenburg gegründet. Sie hat ihren Sitz in der Ostallee 19–21, 54290 Trier, und berät sowie vertritt Mandanten bundesweit außergerichtlich und gerichtlich. Zum Mandantenkreis der Kanzlei zählen mittelständische Unternehmen, Selbständige, Freiberufler, Verbände und Privatpersonen. Auf der Kontaktseite der Kanzlei wird Schmitz als Ansprechpartner für direkte Anliegen aufgeführt. Im Arbeitsrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Auch die Bedingungen einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Gegenstand einer Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Prüfung der vertraglichen Grundlagen, des bisherigen Geschehens und möglicher Fristen. Je nach Konflikt kommen eine außergerichtliche Verständigung oder ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht in Betracht. Welche Vorgehensweise im Einzelfall sinnvoll ist, lässt sich erst anhand der konkreten Umstände beurteilen. Das Familienrecht betrifft persönliche und wirtschaftliche Fragen innerhalb familiärer Beziehungen. Häufig geht es um Trennung und Scheidung, Unterhalt, die Vermögensauseinandersetzung sowie Sorge- und Umgangsfragen. Für eine erste Einordnung können neben den persönlichen Zielen insbesondere die familiäre Situation, vorhandene Vereinbarungen und die wirtschaftlichen Verhältnisse bedeutsam sein. Bei Angelegenheiten mit Kindern stehen deren Belange im Mittelpunkt. Die Kanzlei beschreibt eine persönliche Atmosphäre und individuelle Mandantenbetreuung als Grundlagen ihrer Arbeit; gerade bei familiären Konflikten können ein geordnetes Gespräch und eine nachvollziehbare Darstellung des Sachverhalts zur Klärung des Anliegens beitragen. Der Standort an der Ostallee liegt im innenstadtnahen Bereich von Trier. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Arbeitsgericht Trier in Betracht; Familiensachen werden beim zuständigen Amtsgericht als Familiengericht geführt, in Trier beim Amtsgericht Trier. Unmittelbar vor den Kanzleiräumen stehen Mandantenparkplätze zur Verfügung. Eine Kontaktaufnahme lässt sich über die bei Anwalt-Seiten.de angegebenen Kontaktmöglichkeiten anstoßen. Für die Anfrage sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, das betroffene Rechtsgebiet und Hinweise auf bereits laufende Fristen hilfreich. Anschließend können die Möglichkeit einer Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und das weitere Vorgehen mit der Kanzlei geklärt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Trier
Die Kanzlei Rechtsanwälte Müggenburg befindet sich in der Ostallee 19–21 in Trier und damit in einem innenstadtnahen städtischen Umfeld. Für Mandantinnen und Mandanten, die Günter Schmitz wegen einer arbeitsrechtlichen oder familienrechtlichen Angelegenheit kontaktieren möchten, ist dies der angegebene Kanzleistandort. Die Anfahrt kann grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw geplant werden. Welche Verbindung geeignet ist, hängt vom Ausgangspunkt und den aktuellen Fahrplänen ab. Konkrete Linien oder Haltestellen sind in den vorliegenden Angaben nicht benannt. Belegt sind dagegen Parkplätze für Mandanten unmittelbar vor den Kanzleiräumen. Bei der Terminabstimmung können offene Fragen zum Zugang und zur Anreise geklärt werden. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist das Arbeitsgericht Trier ein örtlicher Bezugspunkt. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit insbesondere Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geführt, etwa über Kündigungen, Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse. Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren steht zu Beginn regelmäßig eine Güteverhandlung, die eine einvernehmliche Lösung ermöglichen soll. Für den weiteren Schwerpunkt Familienrecht ist das Amtsgericht Trier mit seinem Familiengericht relevant. Zu den dort behandelten Familiensachen gehören unter anderem Scheidungen, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Ob tatsächlich ein Trierer Gericht zuständig ist, richtet sich jedoch nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des jeweiligen Falls. Allein der Sitz der Kanzlei legt den Gerichtsort nicht fest; die bundesweite Tätigkeit der Kanzlei ist davon zu unterscheiden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, Telefonnummer / Mobilfunknummer, E-Mail und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet. Das Anliegen kann direkt an einen Rechtsanwalt gerichtet oder als allgemeine Nachricht gesendet werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, Telefonnummer / Mobilfunknummer, E-Mail und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet. Das Anliegen kann direkt an einen Rechtsanwalt gerichtet oder als allgemeine Nachricht gesendet werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
- Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Anlass ab. Häufig sind der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, einschlägige Schreiben des Arbeitgebers und eine kurze zeitliche Übersicht wichtig. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen relevant sein, bei einer Kündigung das Kündigungsschreiben und die Information, wann es zugegangen ist. Bereits vorhandene gerichtliche Schreiben sollten ebenfalls erwähnt werden. Für die erste Kontaktaufnahme genügt zunächst eine verständliche Zusammenfassung des Konflikts. Welche Dokumente anschließend auf welchem Weg übermittelt werden sollen, lässt sich mit der angefragten Kanzlei abstimmen.
- Worauf kommt es bei einer Mandatsanfrage wegen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags an?
- Bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Deshalb sind insbesondere das Datum des Zugangs und der Inhalt des Schreibens für die erste Einordnung bedeutsam. Ein Aufhebungsvertrag unterscheidet sich davon: Er soll das Arbeitsverhältnis durch eine Vereinbarung beenden und kann unterschiedliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben. Für eine Anfrage ist hilfreich anzugeben, ob bereits etwas unterschrieben wurde, ob eine Rückmeldefrist genannt ist und welches Ziel verfolgt wird. Die Prüfung des konkreten Dokuments und seiner Auswirkungen gehört in eine individuelle rechtliche Beratung.
- Welche Informationen werden bei Fragen zu Trennung und Scheidung typischerweise benötigt?
- Für eine erste Orientierung sind häufig der Zeitpunkt der Trennung, die bisherige Wohnsituation, gemeinsame Kinder und bestehende Vereinbarungen von Bedeutung. Geht es zusätzlich um Unterhalt oder Vermögensfragen, können Informationen zu Einkommen, Verbindlichkeiten und Vermögenswerten hinzukommen. Nicht alle Themen müssen bereits bei der ersten Anfrage vollständig aufbereitet sein. Hilfreich ist eine Übersicht darüber, welche Fragen geklärt werden sollen und ob bereits Schriftverkehr oder ein gerichtliches Verfahren vorliegt. Welche Nachweise erforderlich sind, richtet sich nach dem konkreten Anliegen und dem weiteren Verfahrensweg.
- Müssen Streitigkeiten über Unterhalt, Sorgerecht oder Umgang immer gerichtlich geklärt werden?
- Nicht jede familienrechtliche Meinungsverschiedenheit führt zwingend zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Gegenstand können Gespräche, anwaltliche Verhandlungen oder geeignete Beratungsangebote zu einer Verständigung beitragen. Bei Sorge- und Umgangsfragen kann auch das Jugendamt eine Anlaufstelle sein. Ob eine Vereinbarung genügt oder eine gerichtliche Entscheidung beziehungsweise eine besondere Form erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Frage ab. In Verfahren, die Kinder betreffen, ist das Kindeswohl ein zentraler Maßstab. Für eine Mandatsanfrage ist hilfreich zu schildern, welche Absprachen bestehen und worüber aktuell Uneinigkeit herrscht.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Günter Schmitz
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4,4 von 5 · 68 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Ostallee 19-21, 54290 Trier
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-mueggenburg.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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