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- Rechtsanwältin Katja Klaus-Koch
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Katja Klaus-Koch ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Dorsten-Wulfen. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Ehe- und Familienrecht. Sie berät bereits vor oder unmittelbar nach einer Trennung vom Partner oder von der Partnerin. Zu den auf der Webseite genannten Themen zählen Unterhaltsfragen, die elterliche Sorge, das Umgangsrecht und Vermögensauseinandersetzungen im Rahmen einer Scheidung oder der Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Hinzu kommt die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen eines nichtehelichen Kindes gegen einen oder beide Elternteile und unter Umständen auch gegen die Großeltern. Auch Ansprüche auf Familienunterhalt innerhalb einer bestehenden Ehe sowie Vaterschaftsanfechtungs- und Vaterschaftsfeststellungsverfahren gehören zu den genannten Tätigkeiten. Das Angebot betrifft damit Anliegen von Ehepartnern, Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften sowie Kindern mit Unterhaltsansprüchen. Zur Besprechung eines Anliegens können Interessierte Katja Klaus-Koch oder Frau Tillmann telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Die Kanzleianschrift lautet Spessartstr. 93 in 46286 Dorsten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-klaus-koch.de, ra-klaus-koch.de
Beratung in Dorsten – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Katja Klaus wird im Profil mit dem Hauptschwerpunkt Familienrecht geführt. Ihre Kanzlei Rechtsanwältin Katja Klaus-Koch befindet sich in der Spessartstr. 93 in 46286 Dorsten-Wulfen. Als Fachanwältin für Familienrecht befasst sie sich insbesondere mit Fragen des Ehe- und Familienrechts. Die beschriebene Tätigkeit setzt bereits vor oder unmittelbar nach einer Trennung an. In dieser Phase geht es häufig darum, die familiäre und wirtschaftliche Situation zu ordnen, offene Fragen zu erfassen und die unterschiedlichen rechtlichen Themen voneinander abzugrenzen. Dazu können Unterhalt, die Betreuung gemeinsamer Kinder und die Aufteilung von Vermögenswerten gehören. Ein Teil der genannten Tätigkeit betrifft die elterliche Sorge und das Umgangsrecht. Während die Sorge die Verantwortung für wesentliche Angelegenheiten eines Kindes umfasst, betrifft der Umgang insbesondere dessen persönlichen Kontakt zu Elternteilen und weiteren berechtigten Bezugspersonen. Für Mandantinnen und Mandanten stehen dabei häufig Fragen zur Gestaltung des Alltags nach einer Trennung im Vordergrund. Unterhaltsfragen können sowohl Kinder als auch Ehepartner betreffen. Die Kanzleibeschreibung nennt außerdem Ansprüche auf Familienunterhalt während einer bestehenden Ehe sowie die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen eines nichtehelichen Kindes gegen Elternteile und unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen Großeltern. Ein weiterer Bereich sind Vermögensauseinandersetzungen im Zusammenhang mit einer Scheidung oder der Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Die rechtlichen Ausgangspunkte unterscheiden sich danach, ob eine Ehe besteht oder die Partner ohne Trauschein zusammenleben. Typische Anliegen betreffen gemeinsame Vermögenswerte, Verbindlichkeiten oder finanzielle Beiträge während der Beziehung. Hinzu kommen Vaterschaftsfeststellungs- und Vaterschaftsanfechtungsverfahren. Diese betreffen die rechtliche Zuordnung eines Kindes zu seinem Vater und sind von Fragen des Umgangs oder des laufenden Unterhalts zu unterscheiden, können mit ihnen aber zusammenhängen. Der örtliche Bezug liegt in Dorsten und insbesondere im Stadtteil Wulfen; Altstadt und Hervest gehören ebenfalls zum genannten Stadtgebiet. Für familiengerichtliche Angelegenheiten kommt das Amtsgericht Dorsten in Betracht, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln dorthin führen. Die konkrete Anfahrt zur Kanzlei lässt sich anhand der Anschrift mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; bestimmte Verbindungen oder Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Ausgangspunkt einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de ist das dortige Profil. Für eine anschließende Anfrage nennt die Kanzleibeschreibung Telefon und E-Mail sowie Katja Klaus-Koch oder Frau Tillmann als Ansprechpartnerinnen. Eine kurze Schilderung des Anliegens und Hinweise auf vorhandene gerichtliche Schreiben können die erste Einordnung unterstützen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Dorsten
Die Kanzlei Rechtsanwältin Katja Klaus-Koch liegt an der Spessartstr. 93 in Dorsten-Wulfen. Damit ist ihr Standort dem Stadtteil Wulfen und nicht der ebenfalls genannten Dorstener Altstadt zugeordnet. Hervest ist ein weiterer im Standortumfeld aufgeführter Stadtteil. Für die Planung eines persönlichen Termins ist die genaue Kanzleianschrift maßgeblich. Eine Innenstadtlage oder eine bestimmte Anbindung lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht ableiten. Bei einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln können aktuelle Verbindungsauskünfte herangezogen werden; für die Anreise mit dem Pkw bietet die Anschrift den Ausgangspunkt der Routenplanung. Konkrete Haltestellen, Fahrzeiten und Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Ob besondere Anforderungen an den Zugang berücksichtigt werden können, lässt sich vor einem Besuch direkt erfragen. Für den Schwerpunkt Ehe- und Familienrecht ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Dorsten relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und führen unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge, Umgang und Abstammung. Dazu zählen grundsätzlich auch Vaterschaftsfeststellungen und Vaterschaftsanfechtungen. Ob ein bestimmtes Verfahren beim Amtsgericht Dorsten zu führen ist, richtet sich jedoch nach den gesetzlichen Regeln zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Je nach Verfahrensart können beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes oder die Aufenthaltsorte der Ehepartner bedeutsam sein. Bei Vermögensstreitigkeiten nach dem Ende einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist zusätzlich zu unterscheiden, ob eine Familiensache oder eine allgemeine Zivilsache vorliegt. Nicht jede Auseinandersetzung ehemaliger Partner wird deshalb vor dem Familiengericht geführt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Ist eine familienrechtliche Anfrage schon vor einer Trennung sinnvoll?
- Eine familienrechtliche Beratung kann bereits vor einer Trennung dazu dienen, die rechtlichen Themen und den möglichen Klärungsbedarf zu erfassen. Häufig stehen die Wohnsituation, laufende finanzielle Verpflichtungen, Unterhalt und die Betreuung gemeinsamer Kinder im Mittelpunkt. Eine solche Bestandsaufnahme bedeutet nicht, dass bereits ein Scheidungsverfahren eingeleitet werden muss. Für eine erste Anfrage können eine kurze Darstellung der familiären Situation und eine Übersicht über offene Fragen hilfreich sein. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab.
- Worin unterscheiden sich elterliche Sorge und Umgangsrecht nach einer Trennung?
- Die elterliche Sorge umfasst die Verantwortung für persönliche und vermögensrechtliche Angelegenheiten eines Kindes, etwa wesentliche Entscheidungen zu Gesundheit oder Schule. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung beendet eine bestehende gemeinsame Sorge nicht automatisch. Sorge und Umgang sind rechtlich unterschiedliche Themen, die im Familienalltag dennoch eng zusammenwirken. Bei einer Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich zu beschreiben, ob es um Entscheidungen für das Kind, Kontaktregelungen oder beides geht.
- Welche Unterhaltsfragen können innerhalb einer Familie entstehen?
- Unterhaltsfragen können Kinder, getrennt lebende Ehepartner, geschiedene Ehepartner oder den Familienunterhalt in einer bestehenden Ehe betreffen. Die jeweiligen Voraussetzungen unterscheiden sich. Für Kindesunterhalt ist grundsätzlich nicht entscheidend, ob die Eltern miteinander verheiratet sind. Eine Unterhaltspflicht von Großeltern kommt nur unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht und folgt nicht automatisch aus ausbleibenden Zahlungen eines Elternteils. Zur allgemeinen Einordnung werden häufig Angaben zu Verwandtschaftsverhältnissen, Betreuung, Einkommen und bereits bestehenden Unterhaltstiteln benötigt. Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, erfordert eine Prüfung der individuellen Umstände.
- Werden Vermögensfragen bei Ehepaaren und unverheirateten Paaren gleich behandelt?
- Für verheiratete und unverheiratete Paare gelten bei der Trennung unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen. Bei Ehepaaren können unter anderem der Güterstand und ein möglicher Zugewinnausgleich eine Rolle spielen. Für nichteheliche Lebensgemeinschaften besteht kein entsprechender automatischer güterrechtlicher Ausgleich. Dort können etwa Eigentumsverhältnisse, vertragliche Vereinbarungen, gemeinsame Kredite oder besondere finanzielle Leistungen relevant werden. Nicht jeder Beitrag während einer Beziehung führt nach deren Ende zu einem Ausgleichsanspruch. Für eine erste Besprechung können vorhandene Verträge sowie Unterlagen zu Eigentum und Verbindlichkeiten eine Grundlage bilden.
- Was unterscheidet eine Vaterschaftsfeststellung von einer Vaterschaftsanfechtung?
- Eine Vaterschaftsfeststellung dient dazu, die rechtliche Vaterschaft gerichtlich festzustellen, wenn diese nicht bereits auf anderer Grundlage besteht. Eine Vaterschaftsanfechtung richtet sich dagegen gegen eine vorhandene rechtliche Vaterschaft. Beide Verfahren betreffen die Abstammung des Kindes, verfolgen aber unterschiedliche Ziele. Die rechtliche Vaterschaft kann unter anderem für Unterhalts- und Erbrechte Bedeutung haben. Wer ein Verfahren betreiben darf und welche Fristen gelten, ist gesetzlich geregelt. Für eine erste Anfrage sind daher Angaben zur bisherigen rechtlichen Zuordnung und zu bereits vorhandenen Urkunden oder gerichtlichen Entscheidungen hilfreich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Katja Klaus
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-klaus-koch.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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