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- SAATHOFF HABE BÜHRE
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
SAATHOFF HABE BÜHRE ist eine Kanzlei in der Bremer Straße 1 in Oldenburg, direkt an der Cäcilienbrücke und in unmittelbarer Nähe zum Gerichtsviertel. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Familienrecht, Arbeitsrecht und Insolvenzrecht. Inge Saathoff ist Fachanwältin für Familienrecht. Dr. Dirk Habe ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht und nennt Wirtschafts- und Erbrecht als zusätzliche Schwerpunkte. Burkhard Bühre ist Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht. Die Webseite behandelt unter anderem Trennung, Unterhalt, Sorgerecht, Kündigung, Vergütung nach Ablauf der Kündigungsfrist und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Einen näher bestimmten Mandantenkreis nennt die Kanzlei nicht. Die Anwälte setzen sich persönlich für die Durchsetzung rechtlicher Interessen ein. Bei telefonischen Anfragen nimmt das Sekretariat Anliegen auf, wenn die Anwälte nicht verfügbar sind, und legt sie zur Rückmeldung vor. Außerhalb der Bürozeiten können Nachrichten auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden. Über die Webseite lassen sich Kündigungsschreiben oder andere Dokumente für eine kostenlose Ersteinschätzung hochladen.
Beratung in Oldenburg – Einordnung der Redaktion
SAATHOFF HABE BÜHRE ist eine Kanzlei von Rechtsanwälten und Fachanwälten in der Bremer Straße 1, 26135 Oldenburg. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Nach der Kanzleibeschreibung gehört außerdem das Insolvenzrecht zu den Tätigkeitsschwerpunkten. Dr. Dirk Habe ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht und nennt zusätzlich Wirtschaftsrecht und Erbrecht als Schwerpunkte. Burkhard Bühre ist Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht; Inge Saathoff ist Fachanwältin für Familienrecht. Damit sind die beiden im Profil hervorgehobenen Rechtsgebiete auch in den angegebenen Fachanwaltschaften vertreten. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen zum Bestand und zur Gestaltung eines Arbeitsverhältnisses im Mittelpunkt. Dazu zählen Kündigungen, offene Vergütung und die Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Die Webseite der Oldenburger Kanzlei greift diese Themen auf, darunter ausdrücklich die Vergütung nach Ablauf der Kündigungsfrist. Für Ratsuchende geht es bei solchen Anliegen zunächst meist darum, den zeitlichen Ablauf, die vertraglichen Grundlagen und vorhandene Schreiben einzuordnen. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Eine frühzeitige Klärung, ob und in welchem Umfang anwaltliche Unterstützung benötigt wird, ist deshalb allgemein von Bedeutung. Der familienrechtliche Schwerpunkt betrifft insbesondere Lebenssituationen rund um Trennung, Unterhalt und Sorgerecht. Diese Themen werden ebenfalls auf der Kanzleiwebseite behandelt. Hinter einer Anfrage können etwa Fragen zur finanziellen Neuordnung nach einer Trennung oder zur elterlichen Verantwortung stehen. Je nach Anliegen sind persönliche Verhältnisse, Einkommen und bereits bestehende Vereinbarungen für die rechtliche Einordnung relevant. Nicht jede familienrechtliche Auseinandersetzung führt unmittelbar zu einem Gerichtsverfahren; auch die Klärung unterschiedlicher Positionen und die Prüfung möglicher Vereinbarungen gehören allgemein zum Tätigkeitsfeld. Die Kanzlei liegt direkt an der Cäcilienbrücke und in unmittelbarer Nähe zum Oldenburger Gerichtsviertel. Ein bestimmter Stadtteil ist in den vorliegenden Angaben nicht bezeichnet. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden typischerweise vor den Arbeitsgerichten geführt, familienrechtliche Verfahren vor dem Familiengericht beim Amtsgericht. Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich allerdings nach dem jeweiligen Sachverhalt und nicht allein nach der Kanzleianschrift. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort hinterlegten Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind das betroffene Rechtsgebiet, wichtige Termine und Hinweise auf vorhandene Unterlagen. Nach den Kanzleiangaben nimmt das Sekretariat telefonische Anliegen bei Abwesenheit der Anwälte zur Rückmeldung auf; außerhalb der Bürozeiten steht ein Anrufbeantworter zur Verfügung. Über die eigene Kanzleiwebseite können außerdem Kündigungsschreiben oder andere Dokumente zur Ersteinschätzung hochgeladen werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Oldenburg
Die Anschrift Bremer Straße 1 verortet SAATHOFF HABE BÜHRE in Oldenburg unmittelbar an der Cäcilienbrücke. Die belegte Nähe zum Gerichtsviertel prägt den örtlichen Bezug der Kanzlei. Eine genauere Stadtteilzuordnung oder eine ausdrückliche Innenstadtlage ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die vollständige Anschrift einen Ausgangspunkt für die Routenplanung. Konkrete Haltestellen, Linien oder Parkmöglichkeiten sind nicht genannt. Aktuelle Verkehrsverhältnisse und gegebenenfalls Einschränkungen im Bereich der Brücke sollten bei der Planung unabhängig von der Lagebeschreibung berücksichtigt werden. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind typischerweise die Arbeitsgerichte maßgeblich. Dort werden unter anderem Kündigungsschutzverfahren und Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Vergütung oder Entgeltfortzahlung geführt. Die örtliche Zuständigkeit kann beispielsweise vom Arbeitsort oder vom Sitz der beklagten Partei abhängen. Die Nähe einer Kanzlei zu einem Gerichtsviertel sagt daher für sich genommen noch nichts darüber aus, wo ein konkretes Verfahren stattfinden würde. Familienrechtliche Angelegenheiten wie Scheidung, Unterhalt und elterliche Sorge werden grundsätzlich beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts behandelt. Die örtliche Zuordnung hängt von gesetzlichen Vorgaben und den persönlichen Verhältnissen der Beteiligten ab. Für das zusätzlich genannte Insolvenzrecht kommen die zuständigen Insolvenzgerichte bei den Amtsgerichten in Betracht; ihre Zuständigkeit kann regional gebündelt sein. Einzelne Gerichte sind im vorliegenden Profilmaterial nicht namentlich aufgeführt. Eine konkrete gerichtliche Zuordnung lässt sich daraus deshalb nicht ableiten.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für eine kostenlose Ersteinschätzung können das Kündigungsschreiben oder andere Dokumente hochgeladen werden. Im Uploadformular werden Vorname und Nachname sowie eine Telefonnummer für Rückfragen abgefragt; ergänzende Mitteilungen zu den Dokumenten sind möglich. Für einen gewünschten Rückruf soll die Telefonnummer angegeben werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet eine kostenlose Ersteinschätzung anhand eines zugesandten Kündigungsschreibens oder anderer Dokumente an. Nach der Zusendung meldet sich die Kanzlei zurück.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet eine kostenlose Ersteinschätzung anhand eines zugesandten Kündigungsschreibens oder anderer Dokumente an. Nach der Zusendung meldet sich die Kanzlei zurück.
Für den Erstkontakt: Für eine kostenlose Ersteinschätzung können das Kündigungsschreiben oder andere Dokumente hochgeladen werden. Im Uploadformular werden Vorname und Nachname sowie eine Telefonnummer für Rückfragen abgefragt; ergänzende Mitteilungen zu den Dokumenten sind möglich. Für einen gewünschten Rückruf soll die Telefonnummer angegeben werden.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Private Netznutzung, Social-Media-Falle, Deepfakes: Wo Freizeit endet und Arbeitsrecht greift (2026)
- Düsseldorfer Tabelle 2026: Die wichtigsten Änderungen (2025)
- Aktuelle Düsseldorfer Tabellen (2025)
- BAG: Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis – Was gilt? (2025)
- Keine leitende Angestellte trotz Personalhoheit: Hessisches LAG konkretisiert die Anforderungen zum Beschluss vom 09.12.24 (2025)
- BGH stärkt Anforderungen an außerordentliche Kündigungen von Geschäftsführeranstellungsverträgen (2025)
- Berücksichtigung der einmaligen anlassbezogenen Zuwendung beim BAföG (2024)
- Siebte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung (2024)
- Zusammenhänge Arbeitslosengeld, Sperrzeit & Aufhebungsvertrag erklärt (2024)
- Alleiniges Sorgerecht bei häuslicher Gewalt (2024)
Auszeichnungen
- Bestenliste „Experten, die von anderen Anwälten empfohlen werden“ – eine der besten Anwaltskanzleien im Rechtsgebiet Familienrecht, STERN
- eine der besten Anwaltskanzleien im Bereich Familienrecht, Capital (2026)
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind üblicherweise das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen hilfreich. Wichtig ist außerdem, wann und auf welchem Weg die Kündigung zugegangen ist. Je nach Sachverhalt können Abmahnungen, Gehaltsabrechnungen oder Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber hinzukommen. Eine kurze chronologische Darstellung erleichtert das Verständnis. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen; eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese grundsätzlich nicht. Welche Schritte erforderlich sind, lässt sich erst anhand des konkreten Falls beurteilen.
- Wovon hängt ab, ob nach Ablauf einer Kündigungsfrist noch Vergütung verlangt werden kann?
- Ob nach Ablauf einer Kündigungsfrist Vergütungsansprüche bestehen, hängt unter anderem davon ab, ob das Arbeitsverhältnis wirksam beendet wurde. Auch die Frage, ob Arbeitsleistung angeboten oder erbracht wurde, kann eine Rolle spielen. In bestimmten Konstellationen kommt eine Vergütung wegen Annahmeverzugs in Betracht. Anderweitiger Verdienst und weitere gesetzliche Voraussetzungen können die Beurteilung beeinflussen. Für eine Anfrage sind daher neben Kündigung und Arbeitsvertrag auch Angaben zum weiteren Verlauf und zu erhaltenen Zahlungen sinnvoll. Eine pauschale Aussage allein anhand des Kündigungsdatums ist nicht möglich.
- Welche Informationen werden bei Fragen zu Trennung und Unterhalt typischerweise benötigt?
- Bei Unterhaltsfragen ist zunächst zu unterscheiden, ob es um Kinder, getrennt lebende Ehepartner oder die Zeit nach einer Scheidung geht. Relevant sind häufig die familiäre Situation, der Zeitpunkt der Trennung sowie Einkommen und bestimmte finanzielle Belastungen der Beteiligten. Bestehende Unterhaltsvereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen können ebenfalls wichtig sein. Für eine erste Anfrage genügt oft eine geordnete Übersicht über das Anliegen und die verfügbaren Unterlagen. Welche Nachweise im Einzelnen benötigt werden, hängt von der jeweiligen Unterhaltsart und den Umständen ab.
- Muss das Sorgerecht nach einer Trennung neu geregelt werden?
- Eine Trennung ändert ein bereits bestehendes gemeinsames Sorgerecht grundsätzlich nicht automatisch. Zu unterscheiden sind das Sorgerecht, der tatsächliche Aufenthalt des Kindes und der Umgang mit dem anderen Elternteil. Bei gemeinsamer Sorge müssen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung grundsätzlich gemeinsam entschieden werden, während für Alltagsfragen andere Maßstäbe gelten können. Wenn Konflikte entstehen, kommen je nach Situation Beratung, Verständigung oder ein familiengerichtliches Verfahren in Betracht. Maßgeblicher Orientierungspunkt ist das Kindeswohl. Für eine erste Anfrage sind bestehende Vereinbarungen, Beschlüsse und eine sachliche Beschreibung des Konflikts hilfreich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu SAATHOFF HABE BÜHRE
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,8 von 5 · 39 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Bremer Straße 1, 26135 Oldenburg
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-shb.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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