Kanzleiprofil
Anwaltsbüro Wiesbaden Groß, Schmitt & Wohnig
Rechtsanwaltskanzlei in Wiesbaden. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 4,8 von 5 bei 82 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
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Standort
Adolfsallee 27/29, 65185 Wiesbaden
Schwerpunkte
Arbeitsrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
4,8 von 5 · 82 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Das Anwaltsbüro Wiesbaden Groß, Schmitt & Wohnig ist eine Bürogemeinschaft in der Adolfsallee in unmittelbarer Nähe des Wiesbadener Hauptbahnhofs. Die 1989 von Rechtsanwalt Andreas Groß gegründete Kanzlei konzentriert sich auf die Verteidigung in Strafverfahren und die Vertretung in allen Bereichen des Migrationsrechts. Andreas Groß ist Fachanwalt für Strafrecht. Zu seinen Schwerpunkten gehören allgemeines Strafrecht, Betäubungsmittelrecht, Kapitaldelikte und Revisionsrecht. Christian Schmitt ist seit 2013 in der Strafverteidigung sowie im Asyl- und Aufenthaltsrecht tätig. Christopher Wohnig arbeitet im Asyl-, Aufenthalts- und Ausländerrecht und vertritt Mandanten vor Behörden und Gerichten. Die genannten migrationsrechtlichen Anliegen umfassen Asylverfahren, Aufenthaltserlaubnisse, Familienzusammenführung, Visaangelegenheiten, Ausweisungsverfügungen und Einbürgerungsverfahren. Auch die Freizügigkeit von Unionsbürgern und deren Familienangehörigen sowie der Aufenthalt ausländischer Fachkräfte gehören zum Tätigkeitsspektrum. Die Anwälte arbeiten ausschließlich in ihren spezialisierten Rechtsgebieten und verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit Gerichten und Behörden. Unterstützt werden sie von einem langjährig eingearbeiteten Kanzleiteam. Termine finden nur nach vorheriger telefonischer Absprache statt.
Das Anwaltsbüro Wiesbaden Groß, Schmitt & Wohnig ist eine Bürogemeinschaft mit Schwerpunkten in der Strafverteidigung und im Migrationsrecht. Die Kanzlei wurde 1989 von Rechtsanwalt Andreas Groß gegründet und tritt seit 2019 unter dem Namen Groß, Schmitt & Wohnig auf. Zum strafrechtlichen Tätigkeitsspektrum gehören das allgemeine Strafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Kapitaldelikte, organisierte Kriminalität und Jugendstrafrecht sowie Ordnungswidrigkeiten. Genannt werden außerdem Körperverletzungsdelikte, Vermögensstraftaten, Verkehrsstrafrecht und Revisionsrecht. Im Asyl- und Ausländerrecht umfasst die Tätigkeit Asylverfahren sowie die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen. Weitere Anliegen sind die Familienzusammenführung durch Ehegatten- und Kindernachzug, Geschäfts- und Besuchsvisa, Ausweisungsverfügungen und Einbürgerungsverfahren. Auch die Freizügigkeit von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen sowie der Aufenthalt ausländischer Fachkräfte gehören zu den genannten Bereichen. Der Mandantenkreis umfasst damit Menschen, die in Strafverfahren verteidigt werden, ebenso wie Personen mit asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Anliegen und Fragen zum Familiennachzug. Die Aufgabenbereiche richten sich nach den Spezialisierungen der einzelnen Rechtsanwälte. Andreas Groß ist Fachanwalt für Strafrecht und seit 1997 nahezu ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Christian Schmitt arbeitet seit 2013 in der Bürogemeinschaft und befasst sich mit Strafrecht sowie Asyl- und Aufenthaltsrecht. Christopher Wohnig gehört seit 2017 dazu und ist im Asyl-, Aufenthalts- und Ausländerrecht tätig. Die Rechtsanwälte vertreten ihre Mandantschaft gegenüber den zuständigen Behörden und Gerichten. Unterstützt werden sie durch Kanzleiangestellte. Für die Zusammenarbeit ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich; die Terminvergabe erfolgt nach telefonischer Absprache. Das Büro befindet sich in der Adolfsallee 27/29, 65185 Wiesbaden, in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs. Kontakt ist telefonisch unter 0611 / 37 26 00 und per E-Mail an info@anwaltsbuero-wiesbaden.de möglich. Die angegebenen Öffnungszeiten sind montags, dienstags und donnerstags von 10 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 17 Uhr. Mittwochs und freitags ist das Büro von 10 bis 13 Uhr geöffnet.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwaltsbuero-wiesbaden.de, anwaltsbuero-wiesbaden.de
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
82 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
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Arbeitsrecht
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
- Montag10:00-12:00, 14:00-17:00
- Dienstag10:00-12:00, 14:00-17:00
- Mittwoch10:00-13:00
- Donnerstag10:00-12:00, 14:00-17:00
- Freitag10:00-13:00
Beratung in Wiesbaden – Einordnung der Redaktion
Das Anwaltsbüro Wiesbaden Groß, Schmitt & Wohnig ist eine Bürogemeinschaft von Rechtsanwälten in der Adolfsallee 27/29, 65185 Wiesbaden. Die 1989 von Rechtsanwalt Andreas Groß gegründete Kanzlei liegt in unmittelbarer Nähe des Wiesbadener Hauptbahnhofs. Bei der fachlichen Einordnung ist eine Abweichung in den vorliegenden Angaben zu beachten: Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt, während die Kanzleibeschreibung eine ausschließliche Spezialisierung der Anwälte auf Strafrecht und Migrationsrecht beschreibt. Ratsuchende mit arbeitsrechtlichen Fragen sollten deshalb vor einer Mandatsanfrage klären, ob ihr Anliegen übernommen werden kann. Eine arbeitsrechtliche Beratung lässt sich aus der Kanzleibeschreibung nicht bestätigen. Im Strafrecht geht es für Betroffene häufig um Ermittlungsverfahren, Vorladungen, Durchsuchungen, Anklagen oder bereits ergangene Urteile. Andreas Groß ist Fachanwalt für Strafrecht; zu seinen Schwerpunkten zählen allgemeines Strafrecht, Betäubungsmittelrecht, Kapitaldelikte und Revisionsrecht. Christian Schmitt ist seit 2013 in der Strafverteidigung tätig. Strafverteidigung umfasst allgemein die Prüfung des Tatvorwurfs und der Verfahrenslage sowie die Wahrnehmung der Rechte beschuldigter Personen. Welche Schritte dabei in Betracht kommen, hängt unter anderem vom Stand des Verfahrens und dem Inhalt der Ermittlungsakten ab. Im Migrationsrecht sind Christian Schmitt und Christopher Wohnig im Asyl- und Aufenthaltsrecht tätig. Christopher Wohnig vertritt Mandanten vor Behörden und Gerichten. Die genannten Anliegen reichen von Asylverfahren und Aufenthaltserlaubnissen über Familienzusammenführung und Visaangelegenheiten bis zu Ausweisungsverfügungen und Einbürgerungsverfahren. Auch die Freizügigkeit von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen sowie der Aufenthalt ausländischer Fachkräfte gehören zum beschriebenen Tätigkeitsspektrum. Mandantinnen und Mandanten erwarten in diesen Bereichen häufig Fragen zu behördlichen Entscheidungen, notwendigen Nachweisen, dem Verfahrensstand und möglichen gerichtlichen Verfahren. Die Adresse in der Adolfsallee bietet einen innenstadtnahen Bezug zu Wiesbaden und einen durch die Hauptbahnhofsnähe geprägten Zugang. Für Ratsuchende aus Mitte, Biebrich, Schierstein, Nordost oder Sonnenberg richtet sich die konkrete Anfahrt nach dem jeweiligen Ausgangspunkt. Strafverfahren können vor dem Amtsgericht oder Landgericht Wiesbaden geführt werden; für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt regelmäßig das Arbeitsgericht Wiesbaden in Betracht. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil zunächst zur Orientierung über Anschrift und Tätigkeitsfelder. Anschließend sollte die telefonische Abstimmung mit der Bürogemeinschaft erfolgen, da Termine ausschließlich nach vorheriger telefonischer Absprache stattfinden. Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Anliegens sowie Hinweise auf vorhandene Schreiben und laufende Fristen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Wiesbaden
- Amtsgericht Wiesbaden
- Landgericht Wiesbaden
- Arbeitsgericht Wiesbaden
- Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Das Anwaltsbüro Wiesbaden Groß, Schmitt & Wohnig befindet sich in der Adolfsallee 27/29 in unmittelbarer Nähe des Wiesbadener Hauptbahnhofs. Die Lage ist innenstadtnah; eine eindeutige Zuordnung zu einem der genannten Stadtteile ergibt sich aus den vorliegenden Angaben jedoch nicht. Für Menschen aus Mitte, Biebrich, Schierstein, Nordost und Sonnenberg ist die Kanzlei ein Ziel innerhalb des Wiesbadener Stadtgebiets. Die Hauptbahnhofsnähe bietet einen allgemeinen Orientierungspunkt für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei einer Anfahrt mit dem Pkw sollten die aktuelle Verkehrslage und die verfügbaren Abstellmöglichkeiten eigenständig geprüft werden; konkrete Angaben zu Parkplätzen liegen nicht vor. Für die beschriebenen strafrechtlichen Tätigkeiten sind unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Wiesbaden und das Landgericht Wiesbaden relevant. Welches Gericht ein Strafverfahren verhandelt, richtet sich unter anderem nach dem Tatvorwurf und der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung. Das Landgericht befasst sich außerdem mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Das Arbeitsgericht Wiesbaden ist typischerweise für Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern zuständig, etwa über Kündigungen oder Vergütung. Ob die Bürogemeinschaft solche Anliegen bearbeitet, bleibt wegen der abweichenden Schwerpunktangaben klärungsbedürftig. Asyl- und aufenthaltsrechtliche Streitigkeiten gehören regelmäßig zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Der genannte Hessische Verwaltungsgerichtshof hat seinen Sitz in Kassel, nicht in Wiesbaden. Er ist in diesem Bereich insbesondere als Rechtsmittelgericht tätig; erstinstanzliche Verfahren werden regelmäßig vor dem zuständigen Verwaltungsgericht geführt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Ist das Anwaltsbüro eine Anlaufstelle für eine Kündigung oder andere arbeitsrechtliche Fragen?
Die vorliegenden Angaben sind in diesem Punkt nicht einheitlich: Arbeitsrecht wird im Profil als Hauptschwerpunkt genannt, die Kanzleibeschreibung nennt dagegen eine ausschließliche Tätigkeit in spezialisierten Bereichen des Straf- und Migrationsrechts. Vor der Übersendung umfangreicher Unterlagen sollte daher geklärt werden, ob eine arbeitsrechtliche Anfrage angenommen wird. Typische arbeitsrechtliche Anliegen betreffen Kündigungen, ausstehende Vergütung, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse. Da insbesondere bei Kündigungen kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen können, ist eine zeitnahe Klärung der passenden Anlaufstelle allgemein wichtig.
Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines Strafverfahrens hilfreich?
Für die erste Einordnung sind gewöhnlich der Tatvorwurf, die zuständige Ermittlungsbehörde oder das Gericht und der bisherige Verfahrensstand wichtig. Vorhandene Schreiben wie eine Vorladung, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl enthalten häufig Aktenzeichen, Termine und Fristen. Auch die Information, ob bereits eine andere Verteidigung tätig ist, kann für die organisatorische Abstimmung relevant sein. Eine abschließende Bewertung ist anhand einer kurzen Schilderung meist nicht möglich; dafür kann insbesondere Akteneinsicht erforderlich sein. Welche Unterlagen auf welchem Weg übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
Worin unterscheiden sich Asylverfahren und andere aufenthaltsrechtliche Anliegen?
Ein Asylverfahren betrifft die Frage, ob eine Person in Deutschland Schutz vor Verfolgung oder anderen erheblichen Gefahren erhält. Andere aufenthaltsrechtliche Verfahren betreffen beispielsweise einen Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung, des Studiums oder der Familienzusammenführung. Dabei können unterschiedliche Behörden, Voraussetzungen und Nachweise maßgeblich sein. Für eine erste Anfrage ist deshalb hilfreich, den bisherigen Aufenthaltsstatus, das angestrebte Ziel und bereits vorliegende behördliche Entscheidungen zu benennen. Bei Bescheiden sind außerdem Zustellungsdatum und enthaltene Fristen wichtig. Welche Verfahrensart einschlägig ist, bedarf einer Prüfung des jeweiligen Sachverhalts.
Welche Unterlagen können bei Familienzusammenführung, Visa oder Einbürgerung eine Rolle spielen?
Je nach Anliegen können Identitätsdokumente, Nachweise über familiäre Beziehungen, vorhandene Aufenthaltstitel und bisheriger Schriftverkehr mit Behörden wichtig sein. Bei einer Einbürgerung können zusätzlich Unterlagen zur Aufenthaltsdauer, zu Sprachkenntnissen und zur Sicherung des Lebensunterhalts relevant werden. Für Visa und Familienzusammenführung hängt der erforderliche Nachweisumfang unter anderem vom Aufenthaltszweck und der familiären Konstellation ab. Eine allgemeine Liste ersetzt deshalb keine fallbezogene Prüfung. Für die erste Kontaktaufnahme genügt häufig zunächst eine geordnete Übersicht darüber, welches Verfahren läuft, welche Unterlagen bereits vorliegen und ob eine Entscheidung oder Frist mitgeteilt wurde.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
