Kanzleiprofil

Anwaltsbüro Wiesbaden Groß, Schmitt & Wohnig

Rechtsanwaltskanzlei in Wiesbaden. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht. 4,8 von 5 bei 82 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Adolfsallee 27/29, 65185 Wiesbaden

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

4,8 von 5 · 82 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Das Anwaltsbüro Wiesbaden Groß, Schmitt & Wohnig ist eine Bürogemeinschaft in unmittelbarer Nähe des Wiesbadener Hauptbahnhofs. Die Kanzlei wurde 1989 von Rechtsanwalt und Strafverteidiger Andreas Groß gegründet und tritt seit 2019 unter dem Namen Groß, Schmitt & Wohnig auf. Ihre Schwerpunkte liegen in der Verteidigung in Strafverfahren und der Vertretung in allen Bereichen des Migrationsrechts. Andreas Groß ist Fachanwalt für Strafrecht und beschäftigt sich insbesondere mit allgemeinem Strafrecht, Betäubungsmittelrecht, Kapitaldelikten und Revisionsrecht. Christian Schmitt arbeitet ausschließlich im Strafrecht sowie im Asyl- und Aufenthaltsrecht. Christopher Wohnig ist im Asyl-, Aufenthalts- und Ausländerrecht tätig und vertritt Interessen vor Behörden und Gerichten. Zum genannten Mandantenkreis gehören ausländische Fachkräfte sowie Unionsbürger und deren Familienangehörige. Die aufgeführten Angelegenheiten umfassen unter anderem Asylverfahren, Aufenthaltserlaubnisse, Familienzusammenführung, Visa und Einbürgerungsverfahren. Die Anwälte verweisen auf langjährige Erfahrungen mit zuständigen Gerichten und Behörden und arbeiten mit einem eingearbeiteten Kanzleiteam. Termine finden nur nach vorheriger telefonischer Absprache statt.

Das Anwaltsbüro Wiesbaden Groß, Schmitt & Wohnig ist eine Bürogemeinschaft mit Schwerpunkten in der Strafverteidigung und im Migrationsrecht. Die Kanzlei wurde 1989 von Rechtsanwalt Andreas Groß gegründet und tritt seit 2019 unter der Bezeichnung Groß, Schmitt & Wohnig auf. Zum strafrechtlichen Tätigkeitsbereich gehören das allgemeine Strafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Kapitaldelikte, organisierte Kriminalität, Jugendstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten. Als konkrete Bereiche werden außerdem Körperverletzungsdelikte, Vermögensstraftaten, Verkehrsstrafrecht und Revisionsrecht genannt. Im Asyl- und Ausländerrecht umfasst die Tätigkeit Asylverfahren sowie die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen. Weitere Anliegen sind die Familienzusammenführung durch Ehegatten- und Kindernachzug, Geschäfts- und Besuchsvisa, Ausweisungsverfügungen und Einbürgerungsverfahren. Auch Fragen zur Freizügigkeit von Unionsbürgern und deren Familienangehörigen sowie zum Aufenthalt ausländischer Fachkräfte gehören zum Tätigkeitsspektrum. Die Mandantschaft umfasst damit Menschen, die in Strafverfahren verteidigt werden, sowie Personen mit asyl-, aufenthalts- oder ausländerrechtlichen Anliegen. Die anwaltliche Arbeit ist nach Rechtsgebieten ausgerichtet. Andreas Groß ist Fachanwalt für Strafrecht und seit 1997 nahezu ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Christian Schmitt arbeitet seit 2013 in der Bürogemeinschaft und ist im Strafrecht sowie im Asyl- und Aufenthaltsrecht tätig. Christopher Wohnig gehört seit 2017 dazu und befasst sich mit Asyl-, Aufenthalts- und Ausländerrecht. Die Anwälte vertreten ihre Mandantschaft gegenüber den zuständigen Behörden und Gerichten und werden von Kanzleiangestellten unterstützt. Termine finden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung statt; die Terminvergabe erfolgt nach telefonischer Absprache. Das Büro befindet sich in der Adolfsallee 27/29, 65185 Wiesbaden, in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs. Telefonisch ist es unter 0611 / 37 26 00 und per E-Mail unter info@anwaltsbuero-wiesbaden.de erreichbar. Die angegebenen Öffnungszeiten sind montags, dienstags und donnerstags von 10 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 17 Uhr. Mittwochs und freitags ist das Büro von 10 bis 13 Uhr geöffnet.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwaltsbuero-wiesbaden.de, anwaltsbuero-wiesbaden.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

4,8

82 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Adolfsallee 27/29, 65185 Wiesbaden

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

  • Montag10:00 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
  • Dienstag10:00 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
  • Mittwoch10:00 Uhr bis 13 Uhr
  • Donnerstag10:00 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
  • Freitag10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Beratung in Wiesbaden – Einordnung der Redaktion

Das Anwaltsbüro Wiesbaden Groß, Schmitt & Wohnig ist eine Bürogemeinschaft von Rechtsanwälten in der Adolfsallee 27/29 in 65185 Wiesbaden. Gegründet wurde das Büro 1989 von Rechtsanwalt und Strafverteidiger Andreas Groß; seit 2019 führt es den Namen Groß, Schmitt & Wohnig. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Strafrecht und Familienrecht. Die vorliegende Kanzleibeschreibung setzt dagegen einen deutlichen Schwerpunkt auf Strafverteidigung und Migrationsrecht. Ratsuchende sollten deshalb bei der ersten Anfrage klären, wer ihr konkretes Anliegen übernimmt, insbesondere bei arbeitsrechtlichen oder familienrechtlichen Fragen. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Arbeitsverträge, Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Familienrechtliche Anliegen betreffen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt und die elterliche Sorge. Hinter diesen Rechtsgebieten stehen unterschiedliche Verfahren und persönliche Ausgangslagen; zur ersten Einordnung sind daher der Sachverhalt und bereits vorliegende Schreiben wichtig. Bei ausländischen Fachkräften oder Familienangehörigen können sich zudem Berührungspunkte zum Aufenthaltsrecht ergeben. Arbeitsrechtliche, familienrechtliche und aufenthaltsrechtliche Fragen bleiben dabei rechtlich voneinander zu unterscheiden. Für das Strafrecht enthält die Kanzleibeschreibung konkrete Angaben zu den einzelnen Anwälten. Andreas Groß ist Fachanwalt für Strafrecht und befasst sich insbesondere mit allgemeinem Strafrecht, Betäubungsmittelrecht, Kapitaldelikten und Revisionsrecht. Christian Schmitt arbeitet ausschließlich im Strafrecht sowie im Asyl- und Aufenthaltsrecht. Christopher Wohnig ist im Asyl-, Aufenthalts- und Ausländerrecht tätig. Zu den beschriebenen migrationsrechtlichen Angelegenheiten gehören Asylverfahren, Aufenthaltserlaubnisse, Familienzusammenführung, Visa und Einbürgerungsverfahren. Genannt werden als Mandanten unter anderem ausländische Fachkräfte sowie Unionsbürger und deren Familienangehörige. Die Kanzlei liegt nach ihrer Beschreibung in unmittelbarer Nähe des Wiesbadener Hauptbahnhofs. Das ist für die Anreise aus Wiesbaden und dem Umland ein örtlicher Orientierungspunkt, auch für Ratsuchende aus Mitte, Biebrich, Schierstein, Nordost oder Sonnenberg. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt typischerweise das Arbeitsgericht Wiesbaden in Betracht, für Familiensachen das Amtsgericht Wiesbaden. Strafverfahren können je nach Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Wiesbaden geführt werden. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann anhand der dort verfügbaren Kontaktangaben die Mandatsanfrage vorbereiten. Eine kurze Schilderung des Anliegens, der Verfahrensstand und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Termine finden ausschließlich nach vorheriger telefonischer Absprache statt. Dabei lässt sich auch erfragen, welche Unterlagen benötigt werden und welcher Anwalt als Ansprechpartner in Betracht kommt.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 21. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Anwaltsbüro Wiesbaden Groß, Schmitt & Wohnig. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Wiesbaden

  • Amtsgericht Wiesbaden
  • Landgericht Wiesbaden
  • Arbeitsgericht Wiesbaden
  • Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Die Anschrift Adolfsallee 27/29 liegt im innenstadtnahen Wiesbadener Stadtgebiet; die Kanzleibeschreibung nennt ausdrücklich die unmittelbare Nähe zum Hauptbahnhof. Damit bietet der Bahnhof einen Orientierungspunkt für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Für Ratsuchende aus Mitte, Biebrich, Schierstein, Nordost und Sonnenberg hängt der konkrete Weg vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Auch bei einer Anfahrt mit dem Pkw sollten die aktuelle Verkehrslage und die örtlichen Parkmöglichkeiten vorab geprüft werden. Bestimmte Stellplätze oder barrierefreie Zugänge sind durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Ein Besuch setzt eine vorherige telefonische Terminabsprache voraus. Für den im Profil genannten arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist das Arbeitsgericht Wiesbaden typischerweise die örtliche Anlaufstelle, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Dort werden unter anderem Streitigkeiten über Kündigungen, Arbeitsentgelt und Zeugnisse verhandelt. Familienrechtliche Verfahren wie Scheidung, Unterhalt oder Sorgeangelegenheiten gehören grundsätzlich vor das Familiengericht beim Amtsgericht. In Strafsachen verteilen sich erstinstanzliche Verfahren insbesondere nach Tatvorwurf und Straferwartung auf Amtsgericht und Landgericht. Das Landgericht entscheidet außerdem über bestimmte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen. Für die ausdrücklich beschriebenen asyl- und aufenthaltsrechtlichen Tätigkeiten ist dagegen regelmäßig die Verwaltungsgerichtsbarkeit maßgeblich. Der in den Angaben aufgeführte Hessische Verwaltungsgerichtshof hat seinen Sitz nicht in Wiesbaden, sondern in Kassel. Er ist insbesondere als Rechtsmittelgericht gegenüber den hessischen Verwaltungsgerichten tätig. Welche Behörde oder welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, ergibt sich nicht allein aus der Kanzleianschrift.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder ausstehenden Arbeitslohns hilfreich?

Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, vorhandene Zusatzvereinbarungen und die einschlägige Korrespondenz hilfreich. Bei einer Kündigung sind das Kündigungsschreiben und das Datum seines Zugangs besonders wichtig. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und eine Übersicht der betroffenen Zeiträume den Sachverhalt verdeutlichen. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten können kurzen gesetzlichen oder vertraglichen Fristen unterliegen. Deshalb sollte eine Anfrage erkennen lassen, ob bereits eine Kündigung, eine gerichtliche Ladung oder eine andere fristgebundene Erklärung vorliegt. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom konkreten Anliegen ab.

Kann ich bereits während eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens eine Verteidigung anfragen?

Eine Anfrage ist nicht erst nach einer Anklage möglich, sondern auch während eines Ermittlungsverfahrens. Typische Anlässe sind eine polizeiliche Vorladung, eine Durchsuchung oder der Erhalt eines Strafbefehls. Für die erste Kontaktaufnahme helfen Angaben zur zuständigen Behörde, zum Aktenzeichen und zu bereits angesetzten Terminen. Beschuldigte haben grundsätzlich das Recht, zur Sache zu schweigen und anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen. Die Einsicht in die Ermittlungsakte ist häufig eine wesentliche Grundlage für die weitere Einschätzung. Welche Schritte infrage kommen, lässt sich allgemein ohne Kenntnis des Verfahrensstands nicht bestimmen.

Welche Informationen werden bei Fragen zu Trennung, Unterhalt oder elterlicher Sorge üblicherweise benötigt?

Hilfreich ist zunächst eine kurze Übersicht über die familiäre Situation und das Anliegen: Geht es um die Trennung selbst, eine Scheidung, finanzielle Fragen oder Regelungen für gemeinsame Kinder? Je nach Thema können Angaben zu Einkommen, bestehenden Vereinbarungen und bereits laufenden gerichtlichen Verfahren relevant sein. Vorhandene Beschlüsse oder Schreiben sollten bei der Anfrage erwähnt werden. Familienrechtliche Fragen überschneiden sich zwar häufig, werden aber nicht immer im selben Verfahren behandelt. Ob ein Büro das betreffende familienrechtliche Mandat übernimmt und welche Unterlagen es benötigt, sollte vorab geklärt werden.

Was ist bei einer Anfrage zur Familienzusammenführung oder zum Aufenthalt einer ausländischen Fachkraft wichtig?

Bei aufenthaltsrechtlichen Anliegen hängt die rechtliche Einordnung unter anderem von der Staatsangehörigkeit, dem bisherigen Aufenthaltsstatus und dem Zweck des Aufenthalts ab. Für eine Anfrage sind deshalb Angaben zum aktuellen Aufenthaltstitel, zu gestellten Anträgen und zur zuständigen Behörde hilfreich. Bei Familienzusammenführung kommt die familiäre Beziehung hinzu, bei Fachkräften etwa die vorgesehene Beschäftigung und vorhandene Qualifikationsnachweise. Bereits ergangene Bescheide und darin genannte Fristen sollten ausdrücklich erwähnt werden. Für Unionsbürger und ihre Familienangehörigen können andere rechtliche Grundlagen gelten als für Angehörige von Drittstaaten. Eine Unterlagenprüfung bleibt für die individuelle Einordnung erforderlich.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 21. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

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