Kanzleiprofil

Anwaltskanzlei am Opernplatz

Rechtsanwaltskanzlei in Hannover. Schwerpunkte: Familienrecht, Steuerrecht. 4,9 von 5 bei 63 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Georgstraße 36, 30159 Hannover

Schwerpunkte

Familienrecht, Steuerrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

4,9 von 5 · 63 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Die Anwaltskanzlei am Opernplatz befindet sich in der Georgstraße 36 im Zentrum von Hannover. Sie nennt Familienrecht und Steuerrecht als Tätigkeitsbereiche sowie Scheidung, Sorgerecht und Mediation. Auf der Webseite werden unter anderem einvernehmliche Scheidung, Aufhebung einer Lebenspartnerschaft, Onlinescheidung, Zugewinnausgleich und Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen aufgeführt. Weitere Themen sind Ehewohnung, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt sowie Kindschaftssachen mit Sorge- und Umgangsrecht. Das Informationsangebot richtet sich damit an Menschen mit Fragen zu Trennung, Scheidung und familiären Rechtsangelegenheiten. Auch Scheidungskosten, Anwaltszwang und Verfahrenskostenhilfe werden angesprochen. Als Rechtsanwalt und Mediator wird Arash Shobeiry genannt. Laut Impressum besteht die Kanzlei als Berufsträgergemeinschaft aus ihm und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Sarah Shobeiry. Auf der Startseite werden außerdem drei Angestellte erwähnt. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise mit schnellen und diskreten Entscheidungen und verweist auf langjährige Erfahrung, Fachkompetenz und Empathie sowie mehrere hundert Fälle pro Jahr.

Die Anwaltskanzlei am Opernplatz befindet sich in Hannover und nennt Familienrecht und Steuerrecht als Tätigkeitsbereiche. Der inhaltliche Schwerpunkt der Internetpräsenz liegt auf familienrechtlichen Fragen. Dazu gehören Trennung und Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich sowie Sorge- und Umgangsrecht. Als Rechtsanwalt und Mediator wird Arash Shobeiry genannt. Zum Steuerrecht enthält der vorliegende Internetauftritt keine nähere Beschreibung einzelner Leistungen oder Fallgestaltungen. Mediation wird neben Familienrecht, Scheidung und Sorgerecht ausdrücklich als Tätigkeitsfeld aufgeführt. Die dargestellten Themen richten sich insbesondere an Menschen, die sich mit einer Trennung oder Scheidung und deren Folgen befassen, sowie an Eltern mit Fragen zu ihren Kindern. Die Website behandelt unter anderem die Voraussetzungen einer Scheidung, die einvernehmliche Scheidung und die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Weitere aufgeführte Anliegen betreffen die Ehewohnung, den Trennungsunterhalt, den Kindesunterhalt und den nachehelichen Unterhalt. Auch Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen sowie der Zugewinnausgleich sind eigene Themenbereiche. Unter dem Begriff Kindschaftssachen führt die Kanzlei Sorgerecht und Umgangsrecht auf. Daneben enthält die Navigation Informationen zum Anwaltszwang bei Scheidungen und zur Verfahrenskostenhilfe. Zur Arbeitsweise stellt die Kanzlei Diskretion und Einfühlungsvermögen als eigene Ansprüche dar. Das Impressum beschreibt die Kanzleiform als Berufsträgergemeinschaft aus Rechtsanwalt Arash Shobeiry und der approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Sarah Shobeiry. Wie sich deren Zusammenarbeit im Einzelfall gestaltet, wird im Quelltext nicht erläutert. Ebenso fehlen konkrete Angaben zum Ablauf eines Erstgesprächs oder zur weiteren Mandatsbearbeitung. Die Website führt zwar eine Rubrik zur Onlinescheidung auf, beschreibt im vorliegenden Text jedoch keinen entsprechenden Verfahrensablauf. Die bloße Nutzung der Website begründet laut Impressum kein Mandatsverhältnis. Der Kanzleisitz liegt in der Georgstraße 36, 30159 Hannover, im Zentrum der Stadt. Für die Kontaktaufnahme sind die Telefonnummer +49 (0) 511 36 37 87 und die E-Mail-Adresse mail@shobeiry.de angegeben. Außerdem ist die Kanzlei per Telefax unter +49 (0) 511 3 63 27 39 erreichbar. Öffnungszeiten oder feste Sprechzeiten werden im vorliegenden Quelltext nicht genannt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: hannover-familienrecht.de, hannover-familienrecht.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

4,9

63 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei Anwaltskanzlei am Opernplatz: 4,9 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Georgstraße 36, 30159 Hannover

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Beratung in Hannover – Einordnung der Redaktion

Die Anwaltskanzlei am Opernplatz hat ihren Sitz in der Georgstraße 36 im Zentrum von Hannover. Als Rechtsanwalt und Mediator wird Arash Shobeiry genannt; die angegebene Rechtsanwaltskammer ist die Rechtsanwaltskammer Celle. Das Profil führt Steuerrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht auf. Während die belegte Kanzleibeschreibung das steuerrechtliche Angebot nicht näher untergliedert, benennt sie zahlreiche Themen rund um Trennung, Scheidung und familiäre Konflikte. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung wichtig: Ob ein bestimmtes steuerrechtliches Anliegen übernommen wird, lässt sich im Rahmen einer ersten Anfrage klären. Im Steuerrecht geht es allgemein um die rechtliche Beurteilung steuerlicher Pflichten und Entscheidungen der Finanzverwaltung. Typische Anliegen sind die Prüfung von Steuerbescheiden, Fragen zu Einspruchsverfahren oder Meinungsverschiedenheiten über die steuerliche Einordnung eines Sachverhalts. Mandantinnen und Mandanten können dabei eine Prüfung der maßgeblichen Unterlagen und eine Einordnung möglicher Verfahrenswege erwarten, soweit eine entsprechende Beauftragung vereinbart wird. Berührungspunkte zum Familienrecht können etwa entstehen, wenn sich durch eine Trennung die steuerlichen Verhältnisse ändern oder Vermögensfragen zu klären sind. Im Familienrecht nennt die Kanzlei insbesondere einvernehmliche Scheidung, Aufhebung einer Lebenspartnerschaft und Onlinescheidung. Hinzu kommen Zugewinnausgleich, Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen sowie Fragen zur Ehewohnung. Auch Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindschaftssachen mit Sorge- und Umgangsrecht gehören zu den aufgeführten Themen. Hinter diesen Begriffen stehen häufig Fragen zur wirtschaftlichen Neuordnung nach einer Trennung und zur Gestaltung des Familienalltags. Die ebenfalls genannte Mediation ist ein Verfahren, in dem Beteiligte mit neutraler Unterstützung eigenverantwortlich nach einer Verständigung suchen; sie unterscheidet sich von einer einseitigen anwaltlichen Interessenvertretung. Die zentrale Adresse liegt im Stadtteil Mitte und bietet einen innerstädtischen Bezugspunkt auch für Anfragen aus Linden-Limmer, List, Südstadt-Bult und Vahrenwald. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Zugangsmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Für familiengerichtliche Verfahren kommt insbesondere das Amtsgericht Hannover in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient zunächst dazu, das Anliegen, mögliche Fristen und den gewünschten Gesprächsrahmen zu schildern. Welche Unterlagen benötigt werden und ob eine Mandatsübernahme möglich ist, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen. Die Anfrage allein ersetzt weder eine rechtliche Prüfung noch eine verbindliche Mandatsbestätigung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Anwaltskanzlei am Opernplatz. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Hannover

  • Amtsgericht Hannover
  • Landgericht Hannover
  • Arbeitsgericht Hannover

Die Anwaltskanzlei am Opernplatz befindet sich in der Georgstraße 36 in Hannover-Mitte. Die belegte Lage im Zentrum prägt ihren räumlichen Bezug: Sie ist eine innerstädtische Anlaufadresse für Menschen aus Hannover, darunter auch aus Linden-Limmer, List, Südstadt-Bult und Vahrenwald. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln bietet die Innenstadtlage grundsätzlich einen geeigneten Ausgangspunkt zur Routenplanung. Bei einer Anreise mit dem Pkw sind die aktuelle Verkehrsführung und verfügbare Parkmöglichkeiten eigenständig zu prüfen. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Für die familienrechtlichen Schwerpunkte ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Hannover relevant. Dort werden beim Familiengericht insbesondere Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen, Verfahren zum Zugewinnausgleich sowie Sorge- und Umgangsverfahren geführt, wenn die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nicht allein nach dem Kanzleisitz, sondern nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens. Das Landgericht Hannover ist für die genannten familienrechtlichen Verfahren regelmäßig nicht das Eingangsgericht; auch familiengerichtliche Beschwerden führen grundsätzlich nicht zum Landgericht. Für typische steuerrechtliche Streitigkeiten über Steuerbescheide sind weder das Amtsgericht noch das Landgericht oder das Arbeitsgericht Hannover zuständig. Hier steht regelmäßig zunächst das Verfahren bei der Finanzbehörde im Vordergrund; gerichtliche Auseinandersetzungen fallen grundsätzlich in die Finanzgerichtsbarkeit. Das Arbeitsgericht Hannover befasst sich insbesondere mit Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen. Arbeitsrecht ist im vorliegenden Profil jedoch nicht als Tätigkeitsbereich aufgeführt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einem Steuerbescheid hilfreich?

Für eine erste Einordnung sind gewöhnlich der vollständige Steuerbescheid, das Datum seines Zugangs und bereits geführter Schriftverkehr mit dem Finanzamt wichtig. Je nach Streitpunkt können außerdem die betreffende Steuererklärung, Belege und frühere Bescheide relevant sein. Eine kurze Beschreibung, welche Feststellung unklar oder streitig ist, erleichtert die Zuordnung des Anliegens. Da im Steuerrecht Fristen eine wesentliche Rolle spielen können, sollten erkennbare Fristangaben bereits bei der Anfrage erwähnt werden. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, hängt vom Einzelfall und vom vereinbarten Prüfungsumfang ab.

Was bedeutet einvernehmliche Scheidung, und was ist mit Onlinescheidung gemeint?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht grundsätzlich Einigkeit über die Trennung und den Wunsch, die Ehe zu beenden. Ob auch sämtliche Folgesachen geregelt sind, ist davon gesondert zu betrachten. Der Begriff Onlinescheidung bezeichnet üblicherweise eine weitgehend digitale Kommunikation und Vorbereitung, nicht ein eigenständiges Scheidungsverfahren außerhalb des Gerichts. Über die Scheidung entscheidet weiterhin das Familiengericht. Für den Scheidungsantrag besteht grundsätzlich Anwaltszwang. Eine anwaltliche Vertretung kann dabei nicht gleichzeitig die widerstreitenden Interessen beider Ehegatten vertreten. Ob eine eigene Vertretung erforderlich ist, richtet sich unter anderem nach den gestellten Anträgen.

Wie unterscheiden sich Zugewinnausgleich und Unterhalt nach einer Trennung?

Zugewinnausgleich und Unterhalt betreffen unterschiedliche wirtschaftliche Fragen. Beim Zugewinnausgleich geht es grundsätzlich um den Ausgleich des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses, wenn die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Unterhalt betrifft dagegen den laufenden Lebensbedarf. Zu unterscheiden sind insbesondere Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt, für die jeweils eigene Voraussetzungen gelten. Für eine allgemeine Bestandsaufnahme können Angaben zu Einkommen, Vermögen, Verbindlichkeiten und familiären Verhältnissen wichtig sein. Vereinbarungen über Scheidungsfolgen können mehrere dieser Bereiche aufgreifen; ihre rechtlichen und formellen Anforderungen sind gesondert zu prüfen.

Welche Rolle kann Mediation bei Streit über Sorgerecht und Umgang spielen?

Mediation kann einen Rahmen schaffen, um unterschiedliche Vorstellungen über Betreuung, Kommunikation und den Alltag eines Kindes zu besprechen. Die vermittelnde Person unterstützt die Verständigung, trifft aber keine gerichtliche Entscheidung und vertritt nicht einseitig einen Elternteil. Sorgerecht und Umgangsrecht sind rechtlich voneinander zu unterscheiden; bei beiden steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Ob Mediation geeignet ist, hängt unter anderem von der Gesprächsbereitschaft und einer ausreichend freien Verhandlungssituation ab. Bei erheblichem Machtungleichgewicht oder Gewalt kann sie ungeeignet sein. Eine erzielte Verständigung ersetzt nicht automatisch erforderliche gerichtliche Entscheidungen oder individuelle rechtliche Beratung.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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