Kanzleiprofil

HSK I Arbeit Wirtschaft Recht

Rechtsanwaltskanzlei in Augsburg. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 5,0 von 5 bei 56 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Steingasse 13, 86150 Augsburg

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

5,0 von 5 · 56 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

HSK I Arbeit Wirtschaft Recht ist eine Kanzlei für Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht in Augsburg. Sie berät und vertritt Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte in arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Die Webseite führt außerdem Personaldienstleister als Zielgruppe auf. Alle Partner der Kanzlei tragen den Titel Fachanwalt oder Fachanwältin für Arbeitsrecht. Die Beratung und Vertretung erfolgt sowohl im Team als auch individuell. Als Grundlagen ihrer Tätigkeit nennt die Kanzlei langjährige Berufspraxis und wissenschaftliche Tätigkeit. Zum wirtschaftsrechtlichen Angebot gehören Gesellschaftsrecht und Geschäftsführerfragen, Vertrieb und Handelsvertreter, Fremdpersonaleinsatz, Scheinselbstständigkeit und Strafrecht. Weitere genannte Themen sind Unternehmenskäufe und Unternehmensverkäufe, Umstrukturierungen sowie Compliance und Whistleblowing. Für Arbeitgeber und Führungskräfte bietet die Kanzlei Inhouse- und Onlineschulungen an. Ihre Anwälte sind zudem als Referenten in Fachgremien tätig. Die Kanzlei wurde in den 1970er Jahren begründet und befindet sich in der Steingasse 13 in Augsburg. Kontaktmöglichkeiten bestehen über Telefon, Fax, E-Mail und ein Kontaktformular.

Die Kanzlei HSK I Arbeit Wirtschaft Recht in Augsburg ist auf Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht ausgerichtet. Ihre Geschichte reicht nach Angaben der Kanzlei in die 1970er Jahre zurück. Alle Partner führen den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Tätigkeit umfasst die individuelle Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Fragen sowie die Zusammenarbeit im Anwaltsteam. Als Grundlagen ihrer Arbeit nennt die Kanzlei Berufspraxis und wissenschaftliche Tätigkeit. Daneben gehören Vorträge und Veröffentlichungen zu den auf der Website dargestellten Aktivitäten. Im Arbeitsrecht richtet sich das Angebot an Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte. Auch Personaldienstleister werden als eigene Zielgruppe aufgeführt. Zu den auf der Website behandelten Themen zählen beispielsweise Tarifverträge in der Zeitarbeit, die private Nutzung von Dienstwagen, die Zustellung von Kündigungen und die Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften. Im Wirtschaftsrecht nennt die Kanzlei Gesellschaftsrecht und Fragen rund um Geschäftsführer, Vertrieb und Handelsvertreter sowie Fremdpersonaleinsatz, Scheinselbstständigkeit und Strafrecht. Weitere Tätigkeitsfelder sind Unternehmenskäufe und Unternehmensverkäufe, Umstrukturierungen sowie Compliance und Whistleblowing. Neben der Beratung und Vertretung bietet HSK Inhouse- und Onlineschulungen für Arbeitgeber und Führungskräfte an. Auf der Website finden sich außerdem eine Vortragsreihe für Arbeitgeber, ein Rechtslexikon und Veröffentlichungen in Form von Aufsätzen, Monographien und Urteilsanmerkungen. Für einen ersten Kontakt können Interessierte ihre Situation über das Kontaktformular unverbindlich schildern. Das Formular sieht Angaben zu Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Betreff und Nachricht vor. Alternativ ist eine Kontaktaufnahme per Telefon, Fax oder E-Mail möglich. Ein darüber hinausgehender konkreter Ablauf der Mandatsbearbeitung wird im vorliegenden Quelltext nicht beschrieben. Der Kanzleistandort liegt in der Steingasse 13 an der Ecke Annastraße in 86150 Augsburg. Telefonisch ist die Kanzlei unter 0821 / 7 10 10 30 erreichbar, per Fax unter 0821 / 7 10 10 399. Die E-Mail-Adresse lautet info@hsk-arbeitsrecht.de. Für die Anfahrt stellt die Website einen Verweis auf Google Maps bereit.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: hsk-arbeitsrecht.de, hsk-arbeitsrecht.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

5,0

56 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei HSK I Arbeit Wirtschaft Recht: 5,0 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Augsburg

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Steingasse 13, 86150 Augsburg

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Beratung in Augsburg – Einordnung der Redaktion

HSK I Arbeit Wirtschaft Recht ist eine Kanzlei in der Steingasse 13 in 86150 Augsburg mit dem Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht. Sie berät und vertritt Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte; auch Personaldienstleister werden als Zielgruppe genannt. Alle Partner der Kanzlei tragen den Titel Fachanwalt oder Fachanwältin für Arbeitsrecht. Nach ihrer Beschreibung erfolgt die Bearbeitung sowohl individuell als auch im Team. Als Grundlagen ihrer Tätigkeit nennt die in den 1970er Jahren begründete Kanzlei langjährige Berufspraxis und wissenschaftliche Tätigkeit. Das Profil verbindet damit unterschiedliche Perspektiven auf die rechtliche Gestaltung und Durchführung von Arbeitsverhältnissen. Im Arbeitsrecht geht es häufig um Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen oder die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer suchen beispielsweise Orientierung zu einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag. Auf Arbeitgeberseite stehen unter anderem Vertragsgestaltung, personelle Maßnahmen und betriebliche Veränderungen im Raum. Betriebsräte befassen sich mit Beteiligungsrechten und Betriebsvereinbarungen. Bei Personaldienstleistern können Fragen des Fremdpersonaleinsatzes hinzukommen. Je nach Anliegen unterscheiden sich die benötigten Unterlagen und der rechtliche Prüfungsumfang. Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der zeitliche Ablauf, die beteiligten Personen und bereits vorliegende Schreiben wichtig. Ergänzend beschreibt HSK I Arbeit Wirtschaft Recht ein wirtschaftsrechtliches Angebot. Dazu zählen Gesellschaftsrecht und Geschäftsführerfragen, Vertrieb und Handelsvertreter, Fremdpersonaleinsatz, Scheinselbstständigkeit sowie Strafrecht. Genannt werden außerdem Unternehmenskäufe und Unternehmensverkäufe, Umstrukturierungen, Compliance und Whistleblowing. Solche Themen können arbeitsrechtliche und unternehmerische Fragen miteinander verbinden, etwa bei Veränderungen der Betriebsorganisation. Für Arbeitgeber und Führungskräfte bietet die Kanzlei Inhouse- und Onlineschulungen an. Ihre Anwälte sind zudem als Referenten in Fachgremien tätig. Der Kanzleisitz in der Steingasse liegt in der Augsburger Innenstadt. Für Ratsuchende aus Lechhausen, Pfersee, Göggingen oder Oberhausen bildet diese zentrale Lage einen Bezugspunkt im Stadtgebiet. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der Anschrift geplant werden. Für viele Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen ist bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Arbeitsgericht Augsburg relevant. Daneben kommen bei wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen insbesondere das Amtsgericht Augsburg und das Landgericht Augsburg in Betracht; die Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Gegenstand. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen. Als Kontaktwege der Kanzlei sind Telefon, Fax, E-Mail und ein Kontaktformular genannt. Eine erste Anfrage kann das Thema, die eigene Rolle und wichtige Termine knapp beschreiben. Anschließend lässt sich klären, welche Unterlagen benötigt werden und ob eine Mandatsübernahme in Betracht kommt. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine bestätigte Übernahme der Vertretung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von HSK I Arbeit Wirtschaft Recht. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Augsburg

  • Amtsgericht Augsburg
  • Landgericht Augsburg
  • Arbeitsgericht Augsburg
  • Oberlandesgericht München (Zweigstelle Augsburg)

Die Kanzlei HSK I Arbeit Wirtschaft Recht hat ihren Sitz in der Steingasse 13 in der Augsburger Innenstadt. Damit liegt ihr Standort im zentralen Stadtgebiet und ist auch für Ratsuchende aus den weiteren genannten Stadtteilen Lechhausen, Pfersee, Göggingen und Oberhausen ein örtlicher Anlaufpunkt. Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Welche Verbindung oder Zufahrt zweckmäßig ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vor dem Besuch geklärt werden. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Augsburg von Bedeutung. Arbeitsgerichte führen insbesondere Verfahren zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa zu Kündigungen, Vergütungsansprüchen oder Arbeitszeugnissen. Streitigkeiten über betriebsverfassungsrechtliche Fragen, beispielsweise Beteiligungsrechte eines Betriebsrats, werden regelmäßig im Beschlussverfahren behandelt. Ob das Arbeitsgericht Augsburg örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab; der Kanzleisitz allein entscheidet darüber nicht. Bei den ergänzend genannten wirtschaftsrechtlichen Themen können das Amtsgericht Augsburg oder das Landgericht Augsburg zuständig sein, insbesondere für zivilrechtliche Vertrags- und Unternehmensstreitigkeiten. Maßgeblich sind der Streitgegenstand, der Streitwert und besondere gesetzliche Zuständigkeitsregeln. Geschäftsführerstreitigkeiten gehören nicht automatisch vor das Arbeitsgericht. Das Oberlandesgericht München mit seiner Zweigstelle Augsburg kann im Rahmen seiner jeweiligen Zuständigkeit bei Rechtsmitteln in Betracht kommen. Für arbeitsgerichtliche Rechtsmittel ist dagegen die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig, nicht das Oberlandesgericht.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?

Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Änderungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und dazugehörige Korrespondenz hilfreich. Bei einer Kündigung ist insbesondere der Zeitpunkt des Zugangs bedeutsam, weil im Arbeitsrecht kurze gesetzliche Fristen gelten können. Auch Angaben zur Beschäftigungsdauer, zur ausgeübten Tätigkeit und zum bisherigen Ablauf erleichtern die Prüfung. Eine knappe chronologische Zusammenfassung kann umfangreiche Unterlagen ergänzen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt weder die Prüfung von Fristen noch die Bestätigung einer Mandatsübernahme.

Können sich Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte mit ihren Anliegen an dieselbe Kanzlei wenden?

Arbeitsrechtliche Kanzleien können grundsätzlich unterschiedliche Beteiligte des Arbeitslebens beraten. HSK I Arbeit Wirtschaft Recht nennt Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte als Zielgruppen. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Kanzlei in derselben Angelegenheit widerstreitende Interessen vertreten darf. Vor einer Mandatsannahme ist daher zu prüfen, ob eine Interessenkollision besteht. Für eine Anfrage sind die eigene Rolle sowie die Namen der beteiligten Unternehmen oder Personen hilfreich. Inhalt und Ziel der Beratung unterscheiden sich je nachdem, ob individuelle Ansprüche, unternehmerische Entscheidungen oder Beteiligungsrechte eines Betriebsrats betroffen sind.

Worin unterscheiden sich Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung?

Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine Abfindung ist eine Zahlung, die im Zusammenhang mit einer Beendigung vereinbart werden oder sich in bestimmten Fällen aus gesetzlichen beziehungsweise kollektivrechtlichen Grundlagen ergeben kann. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht bei jeder Kündigung. Bei der Einordnung können neben dem Beendigungszeitpunkt auch Vergütung, Urlaub, Zeugnis und sozialrechtliche Folgen eine Rolle spielen. Welche Gesichtspunkte relevant sind, lässt sich nur anhand der jeweiligen Umstände beurteilen.

Welche rechtlichen Fragen stellen sich beim Fremdpersonaleinsatz und bei möglicher Scheinselbstständigkeit?

Beim Fremdpersonaleinsatz ist zunächst zu unterscheiden, ob etwa Arbeitnehmerüberlassung, ein Werkvertrag oder eine selbstständige Dienstleistung vorliegt. Entscheidend ist nicht allein die Bezeichnung des Vertrags, sondern auch die tatsächliche Durchführung. Bedeutung können insbesondere Weisungsgebundenheit, betriebliche Eingliederung und die Organisation der Arbeit haben. Eine unzutreffende Einordnung kann arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und weitere Folgen auslösen. Für eine Prüfung sind deshalb neben Verträgen auch Informationen über den praktischen Einsatz wichtig. Personaldienstleister und beauftragende Unternehmen können dabei unterschiedliche Pflichten treffen; die Bewertung hängt vom konkreten Vertrags- und Einsatzmodell ab.

Ist bei Streitigkeiten über einen Geschäftsführervertrag das Arbeitsgericht zuständig?

Streitigkeiten über Geschäftsführerverträge sind nicht automatisch arbeitsgerichtliche Angelegenheiten. Die Organstellung und das zugrunde liegende Vertragsverhältnis müssen voneinander unterschieden werden. Häufig gehören entsprechende Streitigkeiten vor die ordentlichen Zivilgerichte; besondere Konstellationen können jedoch eine andere Einordnung erfordern. Für die Zuständigkeitsprüfung sind unter anderem die aktuelle Stellung der betroffenen Person, die Vertragsgestaltung und der geltend gemachte Anspruch relevant. Auch eine Abberufung und die Beendigung des Vertrags sind rechtlich unterschiedliche Vorgänge. Bei einer ersten Anfrage hilft es daher, Bestellungsunterlagen, Vertrag und etwaige Abberufungs- oder Beendigungsschreiben thematisch zuzuordnen.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden