Kanzleiprofil

NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle

Rechtsanwaltskanzlei in Stuttgart. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht. 4,9 von 5 bei 103 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Unterländer Straße 57, 70435 Stuttgart

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

4,9 von 5 · 103 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Die NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle hat ihren Kanzleisitz in Stuttgart und ist bundesweit tätig. Rechtsanwalt Tilo C.L. Neuner-Jehle ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und verfügt über mehr als 25 Jahre Berufserfahrung vor dem Arbeitsgericht Stuttgart. Er berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber außergerichtlich sowie vor dem Arbeitsgericht Stuttgart. Zu den Schwerpunkten gehören Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge, Abfindungen und Arbeitszeugnisse. Arbeitnehmer unterstützt er außerdem bei Lohnrückständen, Versetzungen, Mobbing und Konflikten mit dem Arbeitgeber sowie bei Forderungen zu Gehalt, Überstunden und Urlaubsabgeltung. Unternehmen, Geschäftsführer und Personalverantwortliche erhalten Unterstützung bei der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, bei Trennungsverhandlungen und arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen. Die Beratung umfasst eine einzelfallbezogene Einschätzung der rechtlichen Lage, wirtschaftlicher Risiken und der Vorgehensweise. Bei Bedarf bietet die Kanzlei kurzfristige Besprechungstermine auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten an. Eine kostenfreie telefonische Kurzauskunft gehört ebenfalls zum Angebot. Mandanten kommen aus Stuttgart und der Region, darunter Zuffenhausen, Stammheim, Feuerbach, Kornwestheim und Ludwigsburg.

Die NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle in Stuttgart berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht. Die Tätigkeit umfasst außergerichtliche Angelegenheiten sowie Verfahren vor dem Arbeitsgericht Stuttgart. Als Ansprechpartner wird Rechtsanwalt Tilo C. L. Neuner-Jehle genannt, der Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Verkehrsrecht ist. Im arbeitsrechtlichen Bereich stehen Konflikte während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses und Fragen zu dessen Beendigung im Mittelpunkt. Die Kanzlei ist nach eigenen Angaben bundesweit tätig. Typische Anliegen von Arbeitnehmern sind Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge, Arbeitszeugnisse und ausstehende Lohnzahlungen. Hinzu kommen Fragen zu Überstunden, Urlaubsabgeltung, Versetzungen und Mobbing sowie weitere Konflikte mit dem Arbeitgeber. Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses befasst sich die Kanzlei unter anderem mit Abfindungen, Freistellungen und Zeugnisformulierungen. Auf Arbeitgeberseite richtet sich die Beratung an Unternehmen, Geschäftsführer und Personalverantwortliche. Sie umfasst die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, die Vorbereitung von Abmahnungen und Kündigungen sowie Verhandlungen über Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen. Die Zusammenarbeit beruht auf einer einzelfallbezogenen Einschätzung der rechtlichen Lage, der wirtschaftlichen Risiken und des weiteren Vorgehens. Zur Vorbereitung eines Beratungstermins benötigt die Kanzlei im Regelfall den Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen und die für den Konflikt maßgeblichen Schreiben, etwa eine Kündigung oder Abmahnung. Soweit vorhanden, werden auch die Daten der Rechtsschutzversicherung erbeten. Die Unterlagen können vorab per E-Mail übermittelt oder in Papierform zum Gespräch mitgebracht werden. Bei Bedarf sind kurzfristige Besprechungstermine auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten vorgesehen. Zum beschriebenen Ablauf gehören außerdem die Abstimmung mit einer Rechtsschutzversicherung und gegebenenfalls die Prüfung, ob Prozesskostenhilfe beantragt werden kann. Der Kanzleisitz befindet sich in der Unterländer Straße 57, 70435 Stuttgart. Zum regionalen Einzugsgebiet zählen unter anderem Zuffenhausen, Stammheim, Feuerbach, Kornwestheim und Ludwigsburg. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch unter 0711-820 340-0 sowie per E-Mail an kanzlei@neuner-jehle.de möglich. Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie freitags von 9 bis 15 Uhr. Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: arbeitsrechtler-stuttgart.de, arbeitsrechtler-stuttgart.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

4,9

103 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle: 4,9 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Unterländer Straße 57, 70435 Stuttgart

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

  • Montag09:00-12:00, 14:00-17:00
  • Dienstag09:00-12:00, 14:00-17:00
  • Mittwoch09:00-12:00, 14:00-17:00
  • Donnerstag09:00-12:00, 14:00-17:00
  • Freitag09:00-15:00

Beratung in Stuttgart – Einordnung der Redaktion

Unter der Profilbezeichnung „Arbeitsrechtler Stuttgart“ ist die NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle mit ihrem arbeitsrechtlichen Schwerpunkt vertreten. Rechtsanwalt Tilo C.L. Neuner-Jehle ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und verfügt über mehr als 25 Jahre Berufserfahrung vor dem Arbeitsgericht Stuttgart. Er berät und vertritt Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber außergerichtlich und in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Im Mittelpunkt stehen Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge, Abfindungen und Arbeitszeugnisse. Für Ratsuchende geht es dabei häufig um die Frage, wie eine arbeitsrechtliche Situation einzuordnen ist und welche rechtlichen sowie wirtschaftlichen Gesichtspunkte bei der weiteren Vorgehensweise zu berücksichtigen sind. Auf Arbeitnehmerseite können ausstehende Löhne, Forderungen wegen Überstunden, Urlaubsabgeltung oder eine Versetzung Anlass für eine Anfrage sein. Auch Mobbing und andere Konflikte mit dem Arbeitgeber gehören zu den beschriebenen Beratungsanlässen. Unternehmen, Geschäftsführer und Personalverantwortliche werden bei der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, bei Trennungsverhandlungen und bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen unterstützt. Welche Unterlagen und Informationen dafür erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Arbeitsvertrag, Schriftverkehr und eine zeitliche Übersicht der Ereignisse bilden häufig eine Grundlage für die rechtliche Einordnung. Neben dem Arbeitsrecht nennt das Profil Verkehrsrecht und Familienrecht. Im Verkehrsrecht betreffen typische Anliegen etwa die Regulierung von Unfallschäden, Haftungsfragen oder Vorwürfe wegen Verkehrsverstößen. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen im Vordergrund. Diese Beispiele beschreiben allgemeine Themen der Rechtsgebiete; ein darüber hinausgehender Spezialisierungsumfang ist für dieses Profil nicht belegt. Vor einer Mandatsanfrage lässt sich deshalb klären, ob das konkrete Anliegen übernommen werden kann. Die Kanzlei befindet sich in der Unterländer Straße 57 in Stuttgart-Zuffenhausen und ist bundesweit tätig. Zu ihrem regionalen Einzugsgebiet gehören auch Stammheim, Feuerbach, Kornwestheim und Ludwigsburg. Die Anfahrt kann je nach Ausgangspunkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist bei entsprechender Zuständigkeit das Arbeitsgericht Stuttgart relevant; in anderen Rechtsgebieten kommen insbesondere Amtsgericht und Landgericht Stuttgart in Betracht. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen knapp schildern, das Rechtsgebiet benennen und auf bereits bekannte Fristen hinweisen. Ob ein Mandat zustande kommt, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären. Bei Bedarf bietet sie kurzfristige Besprechungstermine auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten an.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 23. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Stuttgart

  • Amtsgericht Stuttgart
  • Landgericht Stuttgart
  • Arbeitsgericht Stuttgart
  • Oberlandesgericht Stuttgart

Der Kanzleisitz in der Unterländer Straße 57 liegt in Stuttgart-Zuffenhausen und damit außerhalb von Stuttgart-Mitte. Der örtliche Bezug reicht über den Stadtteil hinaus: Als Herkunftsorte von Mandanten sind unter anderem Stammheim, Feuerbach, Kornwestheim und Ludwigsburg genannt. Für Anfragen aus anderen Stuttgarter Stadtteilen wie Bad Cannstatt, Vaihingen oder Degerloch hängt die Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich als Anreisemöglichkeiten in Betracht; konkrete Verbindungen und die Parksituation sollten vor einem Termin anhand aktueller Informationen geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Stellplätzen oder Fahrzeiten liegen nicht vor. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Stuttgart relevant. Dort werden bei gegebener örtlicher und sachlicher Zuständigkeit beispielsweise Kündigungsschutzverfahren sowie Streitigkeiten über Vergütung, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse geführt. Arbeitsgerichtliche Verfahren beginnen regelmäßig mit einer Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Beilegung angestrebt wird. Das Landgericht und das Oberlandesgericht sind dagegen nicht die Rechtsmittelgerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit. Bei zivilrechtlichen Verkehrsunfallsachen können je nach Zuständigkeitsregeln das Amtsgericht Stuttgart oder das Landgericht Stuttgart zuständig sein. Verkehrsbezogene Straf- und Bußgeldsachen können ebenfalls vor dem Amtsgericht verhandelt werden. Familienrechtliche Verfahren, etwa zu Scheidung, Unterhalt oder elterlicher Sorge, gehören grundsätzlich vor das Familiengericht beim zuständigen Amtsgericht. Das Oberlandesgericht Stuttgart befasst sich unter anderem mit Beschwerden in Familiensachen und mit bestimmten Rechtsmitteln in Zivilsachen. Die Kanzleianschrift allein bestimmt dabei nicht, welches Gericht den einzelnen Fall bearbeitet.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung wichtig?

Für die erste Einordnung sind insbesondere das betreffende Schreiben, das Datum seines Zugangs und der Arbeitsvertrag von Bedeutung. Hilfreich können außerdem Angaben zum Beginn des Arbeitsverhältnisses, zur Tätigkeit und zum bisherigen Verlauf des Konflikts sein. Bei einer Abmahnung spielt der konkret beanstandete Sachverhalt eine Rolle. Im Zusammenhang mit Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten, weshalb zeitliche Angaben bereits in der Anfrage wichtig sind. Ob und welche Schritte infrage kommen, lässt sich erst nach Prüfung des Einzelfalls beurteilen.

Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung, und gehört eine Abfindung immer dazu?

Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Er kann unter anderem den Beendigungszeitpunkt, eine Freistellung, ein Arbeitszeugnis und finanzielle Regelungen enthalten. Eine Abfindung gehört nicht automatisch zu jeder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ob ein Anspruch besteht oder eine Zahlung vereinbart wird, hängt von der rechtlichen Grundlage und den Umständen ab. Auch mögliche sozialversicherungsrechtliche Folgen können bei der Bewertung eines Aufhebungsvertrags eine Rolle spielen.

Welche Unterlagen helfen bei einer verkehrsrechtlichen Anfrage nach einem Unfall?

Für die allgemeine Einordnung eines Verkehrsunfalls sind eine nachvollziehbare Schilderung des Ablaufs und vorhandene Unterlagen hilfreich. Dazu können Fotos, Angaben zu Beteiligten und Zeugen, Versicherungsdaten, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie bereits eingegangener Schriftverkehr gehören. Bei Sachschäden kommen Kostenvoranschläge, Gutachten oder Rechnungen hinzu; bei Verletzungen können ärztliche Unterlagen relevant sein. Eine Anfrage sollte erkennen lassen, ob es um Schadenersatz, die Haftungsverteilung oder einen verkehrsrechtlichen Vorwurf geht. Diese Fragen können unterschiedliche Verfahren und Zuständigkeiten betreffen.

Müssen bei einer Trennung Scheidung, Unterhalt und Fragen zu den Kindern gemeinsam geklärt werden?

Trennung und Scheidung können mehrere rechtlich eigenständige Themen auslösen. Dazu gehören etwa Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Vermögensfragen sowie Sorge und Umgang. Nicht jede Frage wird automatisch mit einem Scheidungsverfahren entschieden; bestimmte Angelegenheiten können jedoch im sogenannten Scheidungsverbund behandelt werden. Für eine erste Anfrage ist eine Übersicht hilfreich, welche Themen offen sind und ob bereits Vereinbarungen oder gerichtliche Verfahren bestehen. Bei Angelegenheiten minderjähriger Kinder steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Welche Verfahren miteinander zusammenhängen, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 23. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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