Kanzleiprofil
ATM Arbeitsrecht
Rechtsanwaltskanzlei in Bochum. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 4,9 von 5 bei 82 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Universitätsstr.60, 44789 Bochum
Schwerpunkte
Arbeitsrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
4,9 von 5 · 82 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
ATM Arbeitsrecht wurde 2015 in Bochum von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Marco Atmaca gegründet. Die Kanzlei im Exzenterhaus Bochum bearbeitet ausschließlich Mandate im Arbeitsrecht und berät und vertritt bundesweit Arbeitnehmer sowie Unternehmen unterschiedlicher Größe. Die Tätigkeit umfasst Beratung und Prozessvertretung bei der Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Zu den genannten Bereichen zählen Kündigung und Kündigungsschutzklage, Abmahnung, Urlaub, Freistellung vom Arbeitsverhältnis sowie Dienst- und Firmenwagen. Weitere Themen sind krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, Aufhebungsvertrag und Abfindung. Die Kanzlei prüft, überarbeitet und erstellt außerdem Arbeitsverträge. Bei der Beratung berücksichtigt sie die Interessenlage von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Für ein erstes persönliches Beratungsgespräch können Termine telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular vereinbart werden. Die Kanzlei befindet sich in der Universitätsstraße 60 und ist mit der U35 über die Haltestelle Oskar-Hoffmann-Straße erreichbar.
ATM Arbeitsrecht ist eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in Bochum. Sie wurde 2015 von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Marco Atmaca gegründet, der zugleich Inhaber ist. Die Kanzlei bearbeitet ausschließlich arbeitsrechtliche Mandate und berät sowie vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit. Zum Mandantenkreis gehören auch Unternehmen unterschiedlicher Größe. Die Tätigkeit umfasst die Beratung und Prozessvertretung bei Fragen zur Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten zählen Kündigungen und Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge und Abfindungen sowie Abmahnungen. Weitere Themen sind Urlaub, Freistellungen vom Arbeitsverhältnis und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit. Typische Anliegen betreffen beispielsweise die Entgeltfortzahlung bei Krankheit, den Umgang mit Urlaubsansprüchen während einer Freistellung oder nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses sowie die Möglichkeiten, gegen eine Abmahnung vorzugehen. Auch Fragen zur privaten Nutzung und zur Rückgabe von Dienst- oder Firmenwagen werden behandelt. Die Kanzlei prüft, überarbeitet und erstellt Arbeitsverträge; Geschäftsführerverträge gehören ebenfalls zu den aufgeführten Leistungsbereichen. Die Zusammenarbeit beginnt mit einer Terminvereinbarung per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. In einem ersten persönlichen Beratungsgespräch wird die jeweilige Rechtsangelegenheit erörtert. Die Kanzlei verbindet persönliche Beratung mit gerichtlicher Vertretung und befasst sich dabei mit den Interessen von Arbeitnehmern wie auch von Arbeitgebern. Für die organisatorische Vorbereitung stehen auf der Kontaktseite eine Vollmacht und ein Formular zur Mandantenerfassung zum Herunterladen bereit. Darüber hinaus veröffentlicht die Kanzlei auf ihrer Website Beiträge zu arbeitsrechtlichen Themen, darunter Urlaub, Homeoffice und Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit einer Kündigung. Der Kanzleisitz befindet sich im Exzenterhaus Bochum, Universitätsstraße 60, 44789 Bochum. Telefonisch ist ATM Arbeitsrecht unter 0234 / 52009541 und per E-Mail unter mail@atm-arbeitsrecht.de erreichbar. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist über die U35 möglich. Die Haltestelle Oskar-Hoffmann-Straße liegt direkt unter dem Exzenterhaus und ist eine Station vom Bochumer Hauptbahnhof entfernt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: atm-arbeitsrecht.de, atm-arbeitsrecht.de
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
82 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
Alle Bewertungen bei Google ansehenRechtsgebiete und Leistungen
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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Beratung in Bochum – Einordnung der Redaktion
ATM Arbeitsrecht ist eine auf Arbeitsrecht ausgerichtete Kanzlei in Bochum. Gegründet wurde sie 2015 von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Marco Atmaca. Der Kanzleisitz befindet sich im Exzenterhaus an der Universitätsstraße 60, 44789 Bochum. Die Kanzlei bearbeitet ausschließlich arbeitsrechtliche Mandate und berät sowie vertritt bundesweit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Unternehmen unterschiedlicher Größe. Inhaltlich begleitet sie die Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Damit umfasst das Profil sowohl Fragen vor dem Beginn einer Beschäftigung als auch Konflikte im laufenden Arbeitsverhältnis und im Zusammenhang mit dessen Beendigung. Ein Tätigkeitsbereich ist die Prüfung, Überarbeitung und Erstellung von Arbeitsverträgen. Dabei geht es allgemein darum, die Bedingungen einer Beschäftigung und die gegenseitigen Rechte und Pflichten nachvollziehbar zu regeln. Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses können etwa Abmahnungen, Urlaubsfragen oder krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit Anlass für eine Beratung sein. Auch die Freistellung von der Arbeit sowie Vereinbarungen über Dienst- und Firmenwagen gehören zu den ausdrücklich genannten Themen. Mandantinnen und Mandanten erwartet damit eine Befassung mit rechtlichen Fragen, die den beruflichen Alltag unmittelbar betreffen können. Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses liegen weitere Schwerpunkte auf Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträgen und Abfindungen. Je nach Anliegen können die rechtliche Einordnung von Schreiben, die Klärung unterschiedlicher Interessen oder die Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren im Vordergrund stehen. Die Kanzlei berücksichtigt bei ihrer Beratung die Interessenlage von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Welche Vorgehensweise im einzelnen Fall in Betracht kommt, hängt unter anderem von den Vereinbarungen, dem bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses und möglichen Fristen ab. Eine allgemeine Profilbeschreibung ersetzt diese individuelle Prüfung nicht. Der örtliche Bezug liegt in Bochum mit seinen Stadtteilen wie Mitte, Wattenscheid, Langendreer, Weitmar und Querenburg. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Bochum relevant; die konkrete örtliche Zuständigkeit muss jeweils gesondert bestimmt werden. Die Kanzlei ist mit der U35 über die Haltestelle Oskar-Hoffmann-Straße erreichbar. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Termine für ein erstes persönliches Beratungsgespräch lassen sich nach den Kanzleiangaben telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular vereinbaren. Zur Vorbereitung können vorhandene Verträge, relevante Schreiben und eine zeitliche Übersicht des Sachverhalts hilfreich sein.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Bochum
- Amtsgericht Bochum
- Landgericht Bochum
- Arbeitsgericht Bochum
ATM Arbeitsrecht hat seinen Sitz im Exzenterhaus an der Universitätsstraße 60 in Bochum. Die Adresse liegt im innenstadtnahen Bereich und bildet einen örtlichen Anlaufpunkt für arbeitsrechtliche Anliegen aus dem Bochumer Stadtgebiet. Dazu zählen beispielsweise Anliegen von Ratsuchenden aus Mitte, Wattenscheid, Langendreer, Weitmar und Querenburg. Eine ausschließliche Ausrichtung auf einzelne Stadtteile besteht nach den vorliegenden Angaben nicht: Die Kanzlei berät und vertritt bundesweit. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Verbindung mit der U35 über die Haltestelle Oskar-Hoffmann-Straße belegt. Wer mit dem Pkw kommt, kann die Universitätsstraße 60 als Zieladresse verwenden; konkrete Angaben zu Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Für den Schwerpunkt Arbeitsrecht ist von den am Standort genannten Gerichten typischerweise das Arbeitsgericht Bochum maßgeblich. Arbeitsgerichte verhandeln insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über die Wirksamkeit einer Kündigung, Vergütungsansprüche, Urlaub oder Arbeitszeugnisse. Auch betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten gehören zu ihrem Aufgabenbereich. In arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren findet regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung statt, in der eine einvernehmliche Beilegung angestrebt wird. Ob gerade das Arbeitsgericht Bochum örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten des jeweiligen Falls und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das Amtsgericht Bochum und das Landgericht Bochum gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Für typische Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis sind sie grundsätzlich nicht die zuständigen Eingangsgerichte; bei anders gelagerten Vertrags- oder Statuskonstellationen kann jedoch eine gesonderte Zuständigkeitsprüfung erforderlich sein.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für die erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Änderungen sowie die Kündigung oder Abmahnung von Bedeutung. Hinzukommen können einschlägige E-Mails, frühere Schreiben und eine kurze Übersicht über die Ereignisse. Bei einer Kündigung ist insbesondere der Zeitpunkt des Zugangs wichtig, weil für eine gerichtliche Überprüfung kurze gesetzliche Fristen gelten können. Auch Angaben zum Beginn der Beschäftigung und zum Arbeitgeber erleichtern die Orientierung. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Streitpunkt ab und lässt sich im ersten Austausch klären.
Worin unterscheiden sich Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise eine Freistellung oder die Rückgabe eines Firmenwagens geregelt werden. Eine Abfindung ist eine Geldleistung im Zusammenhang mit der Beendigung; sie entsteht nicht automatisch bei jeder Kündigung. Ob ein Anspruch besteht oder eine Zahlung vereinbart wird, hängt von der jeweiligen Grundlage ab. Zudem können Beendigungsvereinbarungen sozialrechtliche Folgen haben, die bei einer individuellen Prüfung zu berücksichtigen sind.
Welche Fragen können bei Krankheit, Urlaub und Freistellung entstehen?
Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit geht es häufig um Anzeige- und Nachweispflichten sowie um die Fortzahlung der Vergütung. Im Urlaubsrecht können der Umfang des Anspruchs, die zeitliche Festlegung und der Umgang mit nicht genommenem Urlaub streitig sein. Eine Freistellung wirft wiederum Fragen zur Vergütung, zu ihrer Widerruflichkeit und zu einer möglichen Anrechnung von Urlaub auf. Diese Themen überschneiden sich teilweise, folgen aber unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen. Für eine Einordnung sind deshalb der genaue zeitliche Ablauf, die vertraglichen Regelungen und der Wortlaut vorhandener Erklärungen bedeutsam.
Was wird bei einem Arbeitsvertrag und einer Firmenwagenvereinbarung typischerweise geprüft?
Bei Arbeitsverträgen stehen unter anderem Aufgabenbereich, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Befristung und Kündigungsregelungen im Mittelpunkt. Zusätzlich können tarifliche oder betriebliche Regelungen eine Rolle spielen. Bei einem Dienst- oder Firmenwagen kommt es insbesondere darauf an, ob eine private Nutzung erlaubt ist, wer bestimmte Kosten trägt und wann das Fahrzeug zurückzugeben ist. Auch die Folgen einer Freistellung oder längeren Arbeitsunfähigkeit können relevant werden. Die Prüfung betrachtet nicht nur einzelne Klauseln, sondern ihr Zusammenspiel und die gesetzlichen Grenzen vertraglicher Gestaltung. Welche Punkte besonders wichtig sind, richtet sich nach dem Beschäftigungsverhältnis.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an ATM Arbeitsrecht schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
