Kanzleiprofil
Balzert Arbeitsrecht
Rechtsanwaltskanzlei in Herne. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 4,9 von 5 bei 53 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Herner Straße 349, 44807 Herne
Schwerpunkte
Arbeitsrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
4,9 von 5 · 53 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Balzert Arbeitsrecht hat seinen Standort an der Herner Straße 349 in Bochum. Die Kanzlei berät Betriebsräte, Unternehmen und Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Fragen. Gründer Daniel Balzert ist seit 2003 in der arbeitsrechtlichen Beratung tätig und seit 2008 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Zu den auf der Webseite behandelten Themen zählen Kündigung, Kündigungsschutzklage, Kündigen als Arbeitgeber, Betriebsrat und Kündigung sowie betriebliche Mitbestimmung. Die Beratung richtet sich auch an Mitglieder von Personalräten und Mitarbeitervertretungen. Bei der Beratung wird die jeweils andere Seite mitgedacht, um den Blick für Lösungen für die Mandanten zu schärfen. Regelmäßige Fortbildungen zu aktuellen Fragen des Arbeitsrechts werden als Bestandteil der fachanwaltlichen Tätigkeit beschrieben. Zum Team gehört Sylvia Booz, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht sowie zertifizierte Mediatorin. Christoph Bork, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Strafrecht, ist in Kooperation eingebunden. Die Kanzleiräume befinden sich in der zweiten Etage und sind mit einem Fahrstuhl erreichbar. Als Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr nennt die Webseite die U 35, Haltestelle Riemke Markt.
Balzert Arbeitsrecht ist eine auf arbeitsrechtliche Fragen ausgerichtete Kanzlei mit Sitz in Bochum. Gründer Daniel Balzert berät seit 2003 Betriebsräte, Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Seit 2008 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht. Zu den auf der Kanzleiwebsite genannten Themen gehören Kündigungen, Kündigungsschutzklagen und Fragen von Arbeitgebern zu Abmahnungen und zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beratung betrieblicher Interessenvertretungen und der Mitbestimmung. Typische Anliegen betreffen die rechtliche Auseinandersetzung nach einer Kündigung sowie die Einbindung des Betriebsrats bei Kündigungen. Für Arbeitgeber nennt die Kanzlei unter anderem Fragen zu fristlosen Kündigungen und zum Verhältnis von Abmahnung und Kündigung. Die Beratung von Betriebsräten umfasst auch deren Möglichkeiten im Anhörungsverfahren. Darüber hinaus richtet sich das Angebot an Mitglieder von Personalräten und Mitarbeitervertretungen. Betriebliche Mitbestimmung wird sowohl aus Sicht der Unternehmen als auch aus Sicht ihrer Gremien behandelt. Als Grundlage ihrer Arbeitsweise beschreibt die Kanzlei die Beratung unterschiedlicher Beteiligter im Arbeitsrecht: Bei der Bearbeitung soll auch die Perspektive der jeweils anderen Seite berücksichtigt werden. Zum Team gehört Sylvia Booz, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht sowie zertifizierte Mediatorin. Christoph Bork, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Strafrecht, ist in Kooperation tätig. Annabell Krüger und die Rechtsanwaltsfachangestellte Nicole Becker unterstützen die Kanzleiorganisation. Für den Einstieg in die Zusammenarbeit verweist die Website auf einen Ersttermin. Zur Kontaktaufnahme steht außerdem ein Formular mit Feldern für Namen, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Nachricht bereit. Die im Quelltext angegebene Kanzleianschrift lautet Herner Straße 349, 44807 Bochum; ein Standort in Herne ist dort nicht ausgewiesen. Die Räume befinden sich in der zweiten Etage und sind über einen Fahrstuhl erreichbar. Als Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr wird die U35-Haltestelle Riemke Markt genannt. Telefonisch ist die Kanzlei unter +49 (0) 234 414 790-10 erreichbar, per E-Mail unter info@balzert-arbeitsrecht.de. Auch eine Faxnummer ist auf der Website angegeben.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
53 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Beratung in Herne – Einordnung der Redaktion
Balzert Arbeitsrecht befasst sich mit arbeitsrechtlichen Fragen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Unternehmen und Betriebsräten. Gründer Daniel Balzert ist seit 2003 in der arbeitsrechtlichen Beratung tätig und seit 2008 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Den inhaltlichen Mittelpunkt bilden Kündigungen, Kündigungsschutzklagen und die betriebliche Mitbestimmung. Auch Mitglieder von Personalräten und Mitarbeitervertretungen gehören zum angesprochenen Personenkreis. Für Ratsuchende geht es in diesen Bereichen häufig darum, einen Konflikt im Beschäftigungsverhältnis einzuordnen, Unterlagen prüfen zu lassen und mögliche weitere Schritte zu besprechen. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können etwa der Zugang einer Kündigung, Unklarheiten im Arbeitsvertrag oder Fragen zur Beteiligung des Betriebsrats Anlass einer Anfrage sein. Auf Unternehmensseite stehen bei Kündigungen unter anderem die rechtlichen Voraussetzungen und das einzuhaltende Verfahren im Raum. Betriebsräte beschäftigen sich beispielsweise mit ihrer Anhörung vor einer Kündigung oder ihren Mitbestimmungsrechten bei betrieblichen Regelungen. Personalräte und Mitarbeitervertretungen handeln dagegen auf anderen rechtlichen Grundlagen. Welche Regelungen einschlägig sind, hängt deshalb auch von der Art des Arbeitgebers und der jeweiligen Interessenvertretung ab. Nach der Kanzleibeschreibung wird bei der Beratung die Perspektive der jeweils anderen Seite einbezogen. Regelmäßige Fortbildungen zu aktuellen arbeitsrechtlichen Fragen werden ebenfalls als Bestandteil der fachanwaltlichen Tätigkeit genannt. Zum Team gehört Sylvia Booz, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht sowie zertifizierte Mediatorin. Christoph Bork, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Strafrecht, ist in Kooperation eingebunden. Diese Angaben ergänzen das Profil; der hier ausgewiesene Hauptschwerpunkt der Kanzlei bleibt das Arbeitsrecht. Beim örtlichen Bezug enthalten die vorliegenden Angaben eine Abweichung: Das Adressfeld nennt Herner Straße 349, 44807 Herne, während die Kanzleibeschreibung den Standort ausdrücklich Bochum zuordnet. Vor einer persönlichen Anfahrt sollte die Ortsangabe daher bestätigt werden. Eine Lage in Herne-Mitte, Wanne oder Eickel ist nicht belegt. Die Räume befinden sich laut Beschreibung in der zweiten Etage und sind per Fahrstuhl erreichbar. Als Nahverkehrsanbindung wird die U 35 mit der Haltestelle Riemke Markt genannt. Das aufgeführte Amtsgericht Herne ist für typische Kündigungsschutzverfahren nicht zuständig; diese gehören vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, die eigene Rolle und Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben erleichtern die erste Einordnung. Ob die Kanzlei das Mandat übernehmen kann, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein Termin erfolgt, ist anschließend unmittelbar mit ihr abzustimmen. Bei möglicherweise laufenden Fristen sollte deren Klärung nicht von einer ausstehenden Rückmeldung abhängig gemacht werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Herne
- Amtsgericht Herne
Für den räumlichen Bezug von Balzert Arbeitsrecht ist zwischen dem Herner Standortbezug des Profils und der Kanzleibeschreibung zu unterscheiden. Während das Adressfeld Herne nennt, bezeichnet die Beschreibung die Herner Straße 349 als Standort in Bochum. Eine Zuordnung der Kanzleiräume zu Herne-Mitte, Wanne oder Eickel lässt sich daraus nicht ableiten. Ebenso ist keine Innenstadtlage belegt. Für einen Besuch empfiehlt sich deshalb eine vorherige Bestätigung der vollständigen Adresse. Nach den vorliegenden Angaben liegen die Räume in der zweiten Etage und sind mit einem Fahrstuhl erreichbar. Die Webseite nennt für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln die U 35 und die Haltestelle Riemke Markt. Zur Pkw-Anfahrt und zu Parkmöglichkeiten liegen keine näheren Angaben vor. Das als Gericht am Standort aufgeführte Amtsgericht Herne ist grundsätzlich kein Arbeitsgericht. Kündigungsschutzklagen sowie typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Arbeitsentgelt oder arbeitsvertragliche Ansprüche werden vor den Arbeitsgerichten geführt. Dort werden auch betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten, etwa über Beteiligungsrechte eines Betriebsrats, im Beschlussverfahren behandelt. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses, nicht allein nach der Kanzleiadresse. Für personalvertretungsrechtliche Streitigkeiten kommen dagegen regelmäßig die Verwaltungsgerichte in Betracht. Bei Mitarbeitervertretungen kann je nach Träger eine kirchliche Gerichtsbarkeit zuständig sein. Die richtige Zuordnung setzt daher eine Unterscheidung zwischen Betriebsrat, Personalrat und Mitarbeitervertretung voraus.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag und gegebenenfalls Nachträge hilfreich. Wichtig können außerdem das Datum und die Umstände des Zugangs, vorhandene Abmahnungen sowie Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber sein. Auch Angaben zu Beschäftigungsdauer, Tätigkeit und einer bestehenden Interessenvertretung können eine Rolle spielen. Bei Kündigungen gelten kurze gesetzliche Fristen; für eine Kündigungsschutzklage beträgt die Frist grundsätzlich drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine Klage und wahrt diese Frist nicht. Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, wird im Austausch geklärt.
Welche Themen sollten Unternehmen vor einer arbeitsrechtlichen Anfrage zu einer geplanten Kündigung zusammenstellen?
Für die Einordnung einer geplanten Kündigung sind unter anderem das Beschäftigungsverhältnis, der beabsichtigte Kündigungsgrund und der bisherige Verlauf relevant. Dazu können der Arbeitsvertrag, Angaben zur Beschäftigungsdauer und vorhandene Dokumentationen gehören. Ebenso sind ein möglicher besonderer Kündigungsschutz und die Existenz eines Betriebsrats bedeutsam. Ein Betriebsrat ist vor jeder Kündigung anzuhören; die Anforderungen hängen dabei vom Sachverhalt ab. Die Anfrage sollte erkennen lassen, ob eine Maßnahme erst erwogen oder bereits erklärt wurde. Eine allgemeine Darstellung kann die individuelle Prüfung der Voraussetzungen und des Verfahrens nicht ersetzen.
Kann ein Betriebsrat selbst gegen die Kündigung eines Beschäftigten vorgehen?
Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats und der individuelle Kündigungsschutz des betroffenen Beschäftigten sind voneinander zu unterscheiden. Der Betriebsrat wird vor einer Kündigung angehört und kann unter gesetzlichen Voraussetzungen Bedenken äußern oder widersprechen. Eine Kündigungsschutzklage wird hingegen grundsätzlich von der betroffenen Person erhoben. Daneben können eigene Rechte des Betriebsrats Gegenstand eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens sein. Für eine Anfrage ist daher hilfreich zu benennen, ob es um die Anhörung, einen möglichen Widerspruch, allgemeine Beteiligungsrechte oder den persönlichen Rechtsschutz eines Beschäftigten geht. Diese Anliegen können unterschiedliche Verfahrenswege erfordern.
Gelten für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen dieselben Regeln?
Nein. Betriebsräte arbeiten grundsätzlich auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes. Für Personalräte im öffentlichen Dienst gelten die einschlägigen Personalvertretungsgesetze des Bundes oder der Länder. Mitarbeitervertretungen bei kirchlichen Trägern richten sich nach den jeweils anwendbaren kirchlichen Regelungen. Trotz ähnlicher Aufgaben unterscheiden sich Beteiligungsrechte, Verfahren und gerichtliche Zuständigkeiten. Vor einer Mandatsanfrage sind deshalb die genaue Bezeichnung des Gremiums, die Art des Arbeitgebers und das konkrete Beteiligungsthema hilfreich. Auch vorhandene Beschlüsse, Schreiben des Arbeitgebers und erkennbare Fristen können für die erste Einordnung Bedeutung haben.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Balzert Arbeitsrecht schildern
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