Kanzleiprofil
Consultatio Strafverteidiger
Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg. Schwerpunkte: Strafrecht, Verkehrsrecht, Wirtschaftsstrafrecht. 5,0 von 5 bei 139 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Johnsallee 2, 20148 Hamburg
Schwerpunkte
Strafrecht, Verkehrsrecht, Wirtschaftsstrafrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
5,0 von 5 · 139 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Consultatio Strafverteidiger ist eine ausschließlich auf Strafrecht spezialisierte Anwaltskanzlei mit einem Standort in der Johnsallee 2 in Hamburg. Die Kanzlei verteidigt bundesweit in allen Verfahrensstadien, vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zur Revision. Zu den genannten Tätigkeitsbereichen gehören allgemeines Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Medizinstrafrecht, Internetstrafrecht und Jugendstrafrecht. Das Angebot richtet sich unter anderem an Menschen, die eine polizeiliche Vorladung oder eine Anklageschrift erhalten haben oder von einer Hausdurchsuchung beziehungsweise Festnahme betroffen sind. Dr. Mathias Schult und Alina Niedergassel werden als Fachanwälte für Strafrecht genannt. Die Zusammenarbeit beginnt mit einem unverbindlichen und kostenfreien Erstgespräch. Anschließend beantragt die Kanzlei Akteneinsicht, analysiert die Ermittlungsakte und entwickelt gemeinsam mit den Mandanten eine individuell abgestimmte Verteidigungsstrategie. Ein Anwalt steht als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Beratungen sind telefonisch, per Video-Call, per E-Mail oder persönlich möglich. Bei Notfällen wie Hausdurchsuchungen, Festnahmen oder anderen Zwangsmaßnahmen ist die Kanzlei rund um die Uhr erreichbar.
Consultatio Strafverteidiger ist eine ausschließlich auf Strafrecht ausgerichtete Kanzlei mit Standort in Hamburg. Zu den Tätigkeitsbereichen gehören das allgemeine Strafrecht, Wirtschafts-, Betäubungsmittel-, Sexual- und Verkehrsstrafrecht sowie Medizin-, Internet- und Jugendstrafrecht. Die Verteidigung umfasst das Ermittlungsverfahren, die Hauptverhandlung und die Revision. Revisionsverfahren vor den deutschen Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof werden ebenfalls genannt. Rechtsanwalt Dr. Mathias Schult und Rechtsanwältin Alina Niedergassel sind Fachanwälte für Strafrecht. Das Angebot richtet sich an Personen, die mit strafrechtlichen Vorwürfen oder einem Strafverfahren konfrontiert sind. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind eine polizeiliche Vorladung, ein Anhörungsbogen, eine Anklageschrift, eine Hausdurchsuchung oder eine Festnahme. Im allgemeinen Strafrecht nennt die Kanzlei beispielsweise Vorwürfe der Körperverletzung, des Diebstahls und des Betrugs. Hinzu kommen Anliegen im Zusammenhang mit Wirtschaftsstrafsachen, Betäubungsmitteln, dem Straßenverkehr oder Straftaten mit Internetbezug. Auch die Untersuchungshaft und Fragen zum Führungszeugnis werden auf der Internetseite behandelt. Die Kanzlei übernimmt Strafverteidigungen bundesweit. Die Zusammenarbeit beginnt mit einem unverbindlichen Erstgespräch, in dem das Anliegen, rechtliche Möglichkeiten und die ersten Schritte besprochen werden. Anschließend beantragt die Kanzlei Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft und übernimmt gegebenenfalls die Absage eines polizeilichen Vorladungstermins. Nach Eingang der Ermittlungsakte werden die Unterlagen und die Beweislage geprüft und gemeinsam mit den Mandanten erörtert. Darauf aufbauend wird eine auf den jeweiligen Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie entwickelt. Ein Anwalt steht von Beginn an als persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Eine Einstellung im Ermittlungsverfahren kann dabei ein Ziel der Verteidigung sein. Der Hamburger Standort befindet sich in der Johnsallee 2, 20148 Hamburg. Die Kanzlei ist unter (040) 600 550 700 sowie per E-Mail an info@consultatio-strafrecht.de erreichbar. Außerdem stehen ein Kontaktformular und eine Terminbuchung zur Verfügung. Gespräche sind telefonisch, per Video oder persönlich möglich. Für allgemeine Anliegen gelten telefonische Kontaktzeiten von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 20:00 Uhr. Bei Notfällen wie Hausdurchsuchungen, Festnahmen oder anderen Zwangsmaßnahmen gibt die Kanzlei eine Erreichbarkeit rund um die Uhr an.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: consultatio-strafrecht.de, consultatio-strafrecht.de
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
139 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
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Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
- Montag08:00-20:00
- Dienstag08:00-20:00
- Mittwoch08:00-20:00
- Donnerstag08:00-20:00
- Freitag08:00-20:00
Beratung in Hamburg – Einordnung der Redaktion
Consultatio Strafverteidiger ist eine ausschließlich auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Standort in der Johnsallee 2, 20148 Hamburg. Das Profil nennt Strafrecht als Hauptschwerpunkt sowie Wirtschaftsstrafrecht und Verkehrsrecht. Der verkehrsrechtliche Bezug liegt nach der Kanzleibeschreibung im Verkehrsstrafrecht. Die bundesweite Verteidigung umfasst sämtliche Verfahrensstadien: vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zur Revision. Dr. Mathias Schult und Alina Niedergassel werden als Fachanwälte für Strafrecht genannt. Für Ratsuchende bedeutet diese Ausrichtung, dass strafrechtliche Vorwürfe und die damit verbundenen Verfahrensfragen im Mittelpunkt stehen. Anlässe für eine Anfrage können eine polizeiliche Vorladung, eine Anklageschrift, eine Hausdurchsuchung oder eine Festnahme sein. Zum allgemeinen Strafrecht kommen laut Kanzleibeschreibung Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht, Medizinstrafrecht, Internetstrafrecht und Jugendstrafrecht hinzu. Je nach Vorwurf geht es dabei um unterschiedliche Beweismittel, persönliche Lebenssituationen und Verfahrensregeln. Im Jugendstrafrecht spielen beispielsweise Alter und Entwicklungsstand eine besondere Rolle. Eine erste rechtliche Einordnung setzt regelmäßig voraus, dass der konkrete Vorwurf und der bisherige Verfahrensstand bekannt sind. Im Wirtschaftsstrafrecht betreffen typische Anliegen etwa den Verdacht auf Betrug, Untreue oder Insolvenzstraftaten. Häufig müssen geschäftliche Abläufe, Verantwortlichkeiten und umfangreiche Unterlagen nachvollzogen werden. Im Verkehrsstrafrecht können unter anderem Vorwürfe wegen Trunkenheit im Verkehr, unerlaubten Entfernens vom Unfallort oder fahrlässiger Körperverletzung nach einem Unfall relevant sein. Neben dem Strafverfahren können Fragen zur Fahrerlaubnis entstehen. Das im Profil aufgeführte Verkehrsrecht ist deshalb im Zusammenhang mit der ausdrücklich strafrechtlichen Spezialisierung der Kanzlei zu verstehen; eine allgemeine zivilrechtliche Unfallregulierung ist aus den Angaben nicht belegt. Der Hamburger Standort in der Johnsallee bildet den örtlichen Bezug für Anfragen aus dem Stadtgebiet, darunter Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek. Je nach Zuständigkeit können Strafverfahren vor dem Amtsgericht Hamburg, dem Landgericht Hamburg oder dem Hanseatischen Oberlandesgericht geführt werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und zunächst Anliegen sowie Verfahrensstand schildern. Laut Kanzleibeschreibung beginnt die Zusammenarbeit mit einem unverbindlichen Erstgespräch. Anschließend folgen Akteneinsicht, Analyse und die gemeinsame Entwicklung einer Verteidigungsstrategie. Ein Anwalt bleibt persönlicher Ansprechpartner. Gespräche sind telefonisch, per Video, per E-Mail oder persönlich möglich; für Notfälle mit Zwangsmaßnahmen wird eine Erreichbarkeit rund um die Uhr angegeben.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Hamburg
- Amtsgericht Hamburg
- Landgericht Hamburg
- Arbeitsgericht Hamburg
- Hanseatisches Oberlandesgericht
Consultatio Strafverteidiger hat seinen Hamburger Standort in der Johnsallee 2, 20148 Hamburg. Die Adresse liegt im zentralen Hamburger Stadtgebiet; eine Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil enthält das vorliegende Profilmaterial nicht. Die genannten Stadtbereiche Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek bilden einen räumlichen Bezug für Ratsuchende, bezeichnen aber keine weiteren Kanzleistandorte. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Adresse planen. Konkrete Haltestellen, Verbindungen oder Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Die angebotenen telefonischen und digitalen Beratungswege ermöglichen auch eine Kontaktaufnahme ohne Anfahrt nach Hamburg. Für die strafrechtlichen Schwerpunkte kommen insbesondere das Amtsgericht Hamburg und das Landgericht Hamburg in Betracht. Amtsgerichte verhandeln zahlreiche Strafsachen vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht, darunter auch Verkehrsstraftaten. Welches Hamburger Amtsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren und nicht allein nach der Kanzleiadresse. Das Landgericht bearbeitet unter anderem erstinstanzliche Strafsachen von höherem Gewicht sowie Berufungen gegen amtsgerichtliche Strafurteile. Bestimmte wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren werden dort vor Wirtschaftsstrafkammern geführt. Das Hanseatische Oberlandesgericht ist insbesondere für bestimmte Revisionen und Beschwerden in Strafsachen zuständig. Eine Revision prüft Rechtsfehler und ist keine vollständige neue Tatsachenverhandlung. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Hamburg entscheidet dagegen arbeitsrechtliche Streitigkeiten; für die Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe ist es grundsätzlich nicht das zuständige Gericht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Informationen sind für eine erste Anfrage nach einer Vorladung oder Anklageschrift hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind vor allem die Art des Schreibens, die ausstellende Behörde, das Aktenzeichen und der darin genannte Tatvorwurf hilfreich. Auch bereits angesetzte Termine oder mitgeteilte Fristen gehören zum Verfahrensstand. Wichtig ist außerdem, ob die betroffene Person als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge angesprochen wird. Eine vollständige Schilderung sämtlicher Einzelheiten ist für die bloße Kontaktanfrage meist noch nicht erforderlich. Wie Unterlagen und sensible Informationen übermittelt werden, lässt sich beim ersten Kontakt klären.
Welche Rolle spielt die Akteneinsicht bei einer Strafverteidigung?
Die Ermittlungsakte dokumentiert den bisherigen Stand der Ermittlungen und kann beispielsweise Aussagen, Gutachten, Protokolle und weitere Beweismittel enthalten. Akteneinsicht ermöglicht es der Verteidigung, den Vorwurf nicht nur anhand der Erinnerung der betroffenen Person, sondern auch anhand des behördlich zusammengetragenen Materials zu prüfen. Umfang und Zeitpunkt des Zugangs richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem Verfahrensstand. Erst auf dieser Grundlage lassen sich viele Fragen zur Beweislage und zum weiteren Vorgehen fundiert besprechen. Akteneinsicht bedeutet allerdings nicht, dass die Ermittlungen bereits abgeschlossen sind.
Was unterscheidet Verkehrsstrafrecht von anderen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten?
Verkehrsstrafrecht betrifft den Verdacht einer Straftat im Straßenverkehr, etwa Trunkenheit im Verkehr oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Davon zu unterscheiden sind Verkehrsordnungswidrigkeiten wie viele Geschwindigkeitsverstöße und zivilrechtliche Fragen, etwa Schadenersatz nach einem Unfall. Daneben können verwaltungsrechtliche Fragen zur Fahrerlaubnis entstehen. Ein einzelner Vorfall kann mehrere dieser Bereiche berühren. Vor einer Mandatsanfrage ist deshalb die Unterscheidung hilfreich, ob ein strafrechtlicher Vorwurf, ein Bußgeldbescheid, eine behördliche Fahrerlaubnisfrage oder eine Forderung eines Unfallbeteiligten im Raum steht.
Warum sind im Wirtschaftsstrafrecht die eigene Funktion und geschäftliche Unterlagen wichtig?
Wirtschaftsstrafrechtliche Ermittlungen betreffen häufig Entscheidungen und Abläufe innerhalb eines Unternehmens. Für die rechtliche Einordnung können deshalb die damalige Funktion, tatsächliche Zuständigkeiten, Entscheidungswege und der zeitliche Ablauf bedeutsam sein. Geschäftsunterlagen, Korrespondenz und Buchhaltungsdaten können zum Verständnis des Vorwurfs beitragen. Zugleich können sich die Interessen verschiedener Beteiligter unterscheiden, beispielsweise die einer Gesellschaft und die einzelner Beschäftigter oder Leitungsmitglieder. Bei einer ersten Anfrage hilft daher eine klare Angabe, wer Unterstützung sucht und gegen wen sich das Verfahren nach bisherigem Kenntnisstand richtet.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Consultatio Strafverteidiger schildern
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