Kanzleiprofil
Defensio Strafverteidiger
Rechtsanwaltskanzlei in Hannover. Schwerpunkte: Strafrecht, Verkehrsrecht. 5,0 von 5 bei 38 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Königstraße 45, 30175 Hannover
Schwerpunkte
Strafrecht, Verkehrsrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
5,0 von 5 · 38 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Defensio Strafverteidiger ist bundesweit im Strafrecht tätig und unterhält einen Standort in der Königstraße 45 in Hannover. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verteidigung im Sexualstrafrecht. Die Kanzlei verteidigt ausschließlich Beschuldigte. Zu den genannten Vorwürfen zählen Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch sowie Kinderpornografie und Jugendpornografie. Weitere Tätigkeitsgebiete sind unter anderem Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Jugendstrafrecht. Die Webseite nennt außerdem die Verteidigung von Beamten, Beschäftigten im öffentlichen Dienst, Ärzten, Angehörigen der Heilberufe, Lehrern, Erziehern sowie Personen aus Pflege- und Sozialberufen. Gründer und Inhaber ist Christian Albrecht, Fachanwalt für Strafrecht. Er vertritt Mandanten vom ersten Tatverdacht über das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung und Revision. Zur Arbeitsweise gehören die Prüfung der Glaubhaftigkeit von Aussagen und die forensische Analyse der Ermittlungsakte. Einstellungsanträge werden individuell auf den Fall zugeschnitten und mit den Mandanten abgestimmt. Die Kanzlei strebt an, Anklagen und öffentliche Gerichtsverhandlungen zu vermeiden. Erstgespräche sind persönlich an den Standorten, telefonisch oder per Video-Call möglich.
Defensio Strafverteidiger ist eine bundesweit tätige Kanzlei mit einem Standort in Hannover. Die Kanzlei konzentriert sich auf das Strafrecht und setzt einen besonderen Schwerpunkt im Sexualstrafrecht. Gründer und Inhaber ist Christian Albrecht, Fachanwalt für Strafrecht. Zu den behandelten Vorwürfen gehören Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Übergriff, sexuelle Belästigung und sexueller Missbrauch sowie Kinder- und Jugendpornografie. Weitere auf der Internetseite aufgeführte Rechtsgebiete sind Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrs- und Jugendstrafrecht sowie Gewalt-, Vermögens- und Internetdelikte. Die Kanzlei verteidigt ausschließlich Beschuldigte. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind eine Vorladung, eine Hausdurchsuchung oder die Beschlagnahme von Datenträgern im Zusammenhang mit einem strafrechtlichen Vorwurf. Auch Festnahme und Untersuchungshaft zählen zu den auf der Internetseite behandelten Themen. Zum angesprochenen Mandantenkreis gehören unter anderem Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe, Lehrer, Erzieher sowie Beschäftigte in Pflege- und Sozialberufen. Die Vertretung umfasst sämtliche Phasen des Strafverfahrens, vom ersten Tatverdacht über das Ermittlungsverfahren und die Hauptverhandlung bis zur Revision. Zur beschriebenen Arbeitsweise gehören die Beantragung von Akteneinsicht, die Prüfung der Ermittlungsakte und die Analyse der Glaubhaftigkeit von Aussagen. Dies betrifft insbesondere Verfahren mit einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Einstellungsanträge werden nach Angaben der Kanzlei fallbezogen ausgearbeitet und mit den Mandanten abgestimmt. Eine Verfahrenseinstellung und die Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung werden als Ziele der Verteidigung genannt. Die Kanzlei beschreibt außerdem eine persönliche Begleitung während des Verfahrens und einen vertraulichen Umgang mit den übermittelten Daten. Der Standort Hannover befindet sich in der Königstraße 45, 30175 Hannover. Telefonisch ist er unter 0511 99978882 erreichbar. Als telefonische Erreichbarkeitszeiten nennt die Kanzlei Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 19:30 Uhr und Freitag von 8:30 bis 18:00 Uhr. Ein unverbindliches Erstgespräch kann persönlich an einem Standort, telefonisch oder per Videogespräch stattfinden. Zur Kontaktaufnahme steht auch ein Onlineformular zur Verfügung, über das Dokumente als Anhang übermittelt werden können.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: sexualstrafrecht-albrecht.de, sexualstrafrecht-albrecht.de
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
38 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
- Montag–Donnerstag08:30–19:30 Uhr (telefonische Erreichbarkeit)
- Freitag08:30–18:00 Uhr (telefonische Erreichbarkeit)
Beratung in Hannover – Einordnung der Redaktion
Defensio Strafverteidiger unterhält einen Standort in der Königstraße 45, 30175 Hannover, und ist bundesweit im Strafrecht tätig. Das Profil führt Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Strafrecht auf. Die belegte Kanzleibeschreibung konkretisiert den verkehrsrechtlichen Bezug durch die Verteidigung im Verkehrsstrafrecht. Dabei geht es allgemein um strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, etwa unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr oder fahrlässige Körperverletzung nach einem Verkehrsunfall. Für Ratsuchende ist die Abgrenzung wichtig: Die strafrechtliche Verteidigung unterscheidet sich von der zivilrechtlichen Regulierung eines Unfalls oder einer Auseinandersetzung mit einer Versicherung. Defensio verteidigt ausschließlich Beschuldigte. Ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Sexualstrafrecht. Genannt werden die Verteidigung gegen Vorwürfe der Vergewaltigung, sexuellen Nötigung und des sexuellen Missbrauchs sowie Verfahren wegen Kinderpornografie und Jugendpornografie. In solchen Verfahren können die Einordnung von Aussagen, digitale Beweismittel und die genaue Auswertung der Ermittlungsakte erhebliche Bedeutung haben. Die Kanzlei nennt die Prüfung der Glaubhaftigkeit von Aussagen und die forensische Analyse der Ermittlungsakte als Bestandteile ihrer Arbeitsweise. Einstellungsanträge werden nach der Beschreibung auf den jeweiligen Fall zugeschnitten und mit den Mandanten abgestimmt. Ein bestimmter Verfahrensausgang lässt sich daraus nicht ableiten. Weitere Tätigkeitsgebiete sind Wirtschafts-, Steuer-, Betäubungsmittel- und Jugendstrafrecht. Die Beschreibung nennt außerdem die Verteidigung von Beamten, Beschäftigten im öffentlichen Dienst, Ärzten, Angehörigen der Heilberufe, Lehrern, Erziehern sowie Personen aus Pflege- und Sozialberufen. Bei diesen Personengruppen können neben dem Strafverfahren auch mögliche berufliche Folgen eine Rolle spielen. Gründer und Inhaber Christian Albrecht ist Fachanwalt für Strafrecht. Seine Vertretung reicht nach den Angaben vom ersten Tatverdacht über das Ermittlungsverfahren und die Hauptverhandlung bis zur Revision. Der Standort an der Königstraße liegt im innenstadtnahen Bereich Hannovers. Für Anfragen aus Mitte, Linden-Limmer, List, Südstadt-Bult und Vahrenwald bildet er einen örtlichen Anlaufpunkt. Zu den für Strafverfahren relevanten Gerichten zählen das Amtsgericht Hannover und das Landgericht Hannover; ihre Zuständigkeit hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Die Anfahrt kann grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden, wobei die konkrete Verbindung vorab zu prüfen ist. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen und zunächst den Anlass, den Verfahrensstand sowie bekannte Termine oder Fristen benennen. Erstgespräche sind laut Kanzleibeschreibung persönlich am Standort, telefonisch oder per Video-Call möglich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 21. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Hannover
- Amtsgericht Hannover
- Landgericht Hannover
- Arbeitsgericht Hannover
Für die strafrechtlichen Schwerpunkte von Defensio Strafverteidiger sind unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Hannover und das Landgericht Hannover relevant. Am Amtsgericht werden Strafsachen je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt. Dazu können beispielsweise Verfahren wegen Verkehrsstraftaten gehören. Das Landgericht befasst sich erstinstanzlich mit bestimmten schwerwiegenderen Strafvorwürfen und entscheidet außerdem über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Auch sexualstrafrechtliche Verfahren können, abhängig vom Tatvorwurf und weiteren Zuständigkeitskriterien, an einem dieser Gerichte geführt werden. Für Jugendstrafsachen bestehen besondere Spruchkörper. Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nicht allein nach dem Kanzleisitz, sondern nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten des Verfahrens. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Hannover ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig, nicht für die Entscheidung über strafrechtliche Vorwürfe. Berührt ein Ermittlungsverfahren zugleich das Arbeitsverhältnis eines Beschuldigten, können getrennte rechtliche Verfahren entstehen. Eine arbeitsrechtliche Vertretung durch die Kanzlei ist mit den vorliegenden Angaben nicht belegt. Die Kanzlei befindet sich in der Königstraße 45 im innenstadtnahen Bereich von Hannover. Für Menschen aus Mitte sowie aus Linden-Limmer, List, Südstadt-Bult und Vahrenwald lässt sich die Anfahrt innerhalb des Stadtgebiets mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Konkrete Verbindungen, Zugangsmöglichkeiten und Parkmöglichkeiten sollten vor einem persönlichen Termin anhand aktueller Informationen geprüft werden. Da Erstgespräche auch telefonisch oder per Video-Call möglich sind, ist für die erste Besprechung nicht zwingend eine Anreise erforderlich.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Worin unterscheiden sich Verkehrsstrafrecht, Bußgeldverfahren und die Regulierung eines Unfalls?
Diese Bereiche betreffen unterschiedliche rechtliche Fragen. Im Verkehrsstrafrecht geht es um den Verdacht einer Straftat, beispielsweise Trunkenheit im Verkehr oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Ein Bußgeldverfahren betrifft dagegen eine Ordnungswidrigkeit, etwa einen Geschwindigkeitsverstoß. Bei der zivilrechtlichen Unfallregulierung stehen Schadensersatz, Haftungsverteilung und Ansprüche gegenüber Versicherungen im Mittelpunkt. Ein einzelnes Ereignis kann mehrere dieser Bereiche berühren. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, das erhaltene Schreiben und die darin genannte Behörde zu benennen. Aus einem Schwerpunkt im Verkehrsstrafrecht folgt nicht automatisch ein Angebot zur zivilrechtlichen Unfallregulierung.
Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
Für die erste Einordnung sind vor allem der bezeichnete Tatvorwurf, die zuständige Behörde, ein vorhandenes Aktenzeichen und der bisherige Verfahrensstand relevant. Auch bereits mitgeteilte Termine oder Fristen können für die zeitliche Planung wichtig sein. Typische Unterlagen sind eine Vorladung, ein Anhörungsbogen, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift. Eine vollständige eigene Aufarbeitung sämtlicher Ereignisse ist für die bloße Kontaktanfrage nicht erforderlich. Bei sensiblen persönlichen Angaben oder Unterlagen sollte zunächst geklärt werden, welcher Übermittlungsweg vorgesehen ist. Die Anfrage und die anschließende Mandatsübernahme sind voneinander zu unterscheiden.
Welche Bedeutung haben Aussagen und digitale Beweismittel in sexualstrafrechtlichen Verfahren?
In sexualstrafrechtlichen Verfahren können Aussagen von Beschuldigten und Zeugen sowie Nachrichten, Bilddateien oder andere digitale Daten für die Sachverhaltsaufklärung bedeutsam sein. Welche Aussagekraft einzelne Beweismittel besitzen, hängt vom Zusammenhang und ihrer rechtmäßigen Gewinnung ab. Bei Aussagen können unter anderem Entstehungsgeschichte, Inhalt und Entwicklung im Verfahren betrachtet werden. Digitale Funde müssen ebenfalls ihrem jeweiligen Kontext zugeordnet werden. Die Akteneinsicht ermöglicht der Verteidigung, den dokumentierten Ermittlungsstand zu prüfen. Weder eine belastende Aussage noch das Vorhandensein einer Datei erlaubt für sich genommen eine allgemeingültige Vorhersage des Verfahrensausgangs.
Kann ein Strafverfahren auch Auswirkungen auf den Beruf oder die Fahrerlaubnis haben?
Neben einer möglichen strafrechtlichen Sanktion können weitere Folgen relevant werden. Bei Verkehrsstraftaten kommen unter gesetzlichen Voraussetzungen etwa ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht; beides ist rechtlich zu unterscheiden. Bei Beamten, Beschäftigten im öffentlichen Dienst oder Angehörigen reglementierter Berufe können zusätzlich dienstrechtliche, arbeitsrechtliche oder berufsrechtliche Fragen entstehen. Solche Folgen treten nicht bei jedem Vorwurf automatisch ein und können eigenständige Verfahren betreffen. Für eine erste Anfrage ist es daher sinnvoll, den beruflichen Hintergrund und eine mögliche Bedeutung der Fahrerlaubnis für die Tätigkeit als Kontext zu nennen.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 21. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Defensio Strafverteidiger schildern
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