Kanzleiprofil

Rechtsanwälte Hoffmann & Hanke

Rechtsanwaltskanzlei in Bochum. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 4,9 von 5 bei 82 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Dr.-Ruer-Platz 4, 44787 Bochum

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

4,9 von 5 · 82 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Rechtsanwalt Dr. Jörg Hoffmann gehört zum Team der Kanzlei Recht Smart am Dr.-Ruer-Platz in Bochum. Die Kanzlei ist im Arbeitsrecht und Sozialrecht tätig und richtet sich an Arbeitnehmer:innen, Führungskräfte und Betriebsratsgremien, nicht an Arbeitgeber:innen. Zu den genannten Schwerpunkten zählen Kündigungsschutzklagen, Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträge und Abfindungen. Für Betriebsratsgremien bietet die Kanzlei Beratung, anwaltliche Vertretung und Seminare an. Dabei werden auch Interessenausgleich, Betriebsänderungen und der Anspruch auf Sachverständige behandelt. Die Kanzlei ist in Bochum und deutschlandweit tätig und betrachtet arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Aspekte gemeinsam. Zur Mandatsaufnahme nutzt das Team elektronische Unterstützung. Nach der telefonischen Klärung des Sachverhalts können notwendige Unterlagen und Informationen online übermittelt werden. Beratungstermine sind per Videokonferenz, telefonisch oder persönlich möglich. Vor dem Beratungsgespräch sichtet der Rechtsanwalt die Unterlagen. Im Gespräch werden der Sachverhalt sowie die Wünsche und Ziele geklärt. Anschließend erhalten Mandant:innen eine Rechtseinschätzung; die weitere Vorgehensweise wird gemeinsam festgelegt.

Die Rechtsanwälte Hoffmann & Hanke in Bochum sind unter der Bezeichnung Recht Smart im Arbeitsrecht und Sozialrecht tätig. Die Kanzlei richtet ihr Angebot an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Führungskräfte sowie Betriebsratsgremien und vertritt nach eigener Darstellung keine Arbeitgeber. Zu den Schwerpunkten zählen Kündigungsschutzklagen sowie Fragen zu Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und Abfindungen. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind eine bereits ausgesprochene oder erwartete Kündigung und die beabsichtigte vertragliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Aspekte werden dabei zusammen betrachtet. Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist die Beratung und anwaltliche Vertretung von Betriebsratsgremien. Das Angebot umfasst unter anderem Fragen zu Betriebsänderungen, zum Interessenausgleich, zur Hinzuziehung von Sachverständigen und zur anwaltlichen Beauftragung nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Darüber hinaus bietet die Kanzlei Seminare für Betriebsräte an. Auf ihrer Internetseite stellt sie Kurzartikel, Antworten auf häufige Fragen, Begriffserklärungen sowie Informationen zu Gerichten der Region bereit. Die Zusammenarbeit beginnt mit einer Erstaufnahme, die telefonisch oder über eine online vereinbarte Terminbuchung eingeleitet werden kann. Das Team erfasst zunächst den Sachverhalt, ordnet das Anliegen thematisch ein und klärt, welche Unterlagen benötigt werden. Dazu können beispielsweise Arbeitsvertrag, Entgeltabrechnungen oder ein Rechtsschutzversicherungsnachweis gehören. Anschließend werden elektronische Formulare übermittelt, über die Informationen und Unterlagen bereitgestellt werden können. Vor dem Beratungstermin sichtet der Rechtsanwalt die Unterlagen. Im Gespräch werden offene Fragen sowie die Wünsche und Ziele der Mandantschaft geklärt. Nach der rechtlichen Einschätzung wird das weitere Vorgehen gemeinsam festgelegt. Beratungsgespräche sind persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz vorgesehen. Das Büro befindet sich am Dr.-Ruer-Platz 4 in 44787 Bochum. Die Kanzlei ist auch deutschlandweit tätig. Erreichbar ist sie unter 0234 58 69 770 und per E-Mail an team@recht-smart.de; zusätzlich stehen eine Online-Terminbuchung und ein Rückruf-Service zur Verfügung. Die Bürozeiten sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 09:00 bis 12:30 Uhr sowie von 13:30 bis 17:00 Uhr. Mittwochs ist das Büro von 09:00 bis 12:30 Uhr geöffnet.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: recht-smart.de, recht-smart.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

4,9

82 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei Rechtsanwälte Hoffmann & Hanke: 4,9 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Dr.-Ruer-Platz 4, 44787 Bochum

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

  • Montag09:00-12:30, 13:30-17:00
  • Dienstag09:00-12:30, 13:30-17:00
  • Mittwoch09:00-12:30
  • Donnerstag09:00-12:30, 13:30-17:00
  • Freitag09:00-12:30, 13:30-17:00

Beratung in Bochum – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Dr. Jörg Hoffmann ist am Dr.-Ruer-Platz 4 in 44787 Bochum tätig. Sein im Profil genannter Hauptschwerpunkt ist das Arbeitsrecht. Die Kanzleiangaben nennen Rechtsanwälte Hoffmann & Hanke; die vorliegende Tätigkeitsbeschreibung ordnet ihn dem Team von Recht Smart zu. Dieses richtet seine arbeitsrechtliche Tätigkeit an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Führungskräfte und Betriebsratsgremien, nicht an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Im Mittelpunkt stehen damit Fragen aus der Beschäftigtenperspektive und der betrieblichen Interessenvertretung. Die Tätigkeit umfasst Anliegen aus Bochum ebenso wie deutschlandweite Mandate. Zu den genannten Themen gehören Kündigungen und Kündigungsschutzklagen sowie Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Ratsuchende beschäftigen dabei häufig die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses, die Bedeutung vorgelegter Vereinbarungen oder Fragen zu einer möglichen Abfindung. Eine Abfindung entsteht nicht automatisch mit jeder Kündigung, sondern hängt von der jeweiligen rechtlichen und vertraglichen Ausgangslage ab. Die Kanzleibeschreibung nennt außerdem das Sozialrecht und die gemeinsame Betrachtung arbeitsrechtlicher und sozialrechtlicher Aspekte. Das kann insbesondere bei Übergängen aus einem Beschäftigungsverhältnis wichtig sein, wenn neben arbeitsvertraglichen Fragen auch mögliche Auswirkungen auf Sozialleistungen zu betrachten sind. Für Betriebsratsgremien werden Beratung, anwaltliche Vertretung und Seminare genannt. Inhaltlich geht es unter anderem um Betriebsänderungen, einen Interessenausgleich und den Anspruch auf Hinzuziehung von Sachverständigen. Solche Anliegen unterscheiden sich von individuellen Konflikten über eine Kündigung: Sie betreffen die Aufgaben, Beteiligungsrechte und Arbeitsmöglichkeiten des Gremiums. Zur Vorbereitung einer Anfrage kann deshalb eine geordnete Darstellung der betrieblichen Situation ebenso hilfreich sein wie die Zusammenstellung vorhandener Mitteilungen und Vereinbarungen. Der Kanzleistandort liegt in der Bochumer Innenstadt im Stadtbezirk Mitte. Er bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Mitte sowie aus Wattenscheid, Langendreer, Weitmar und Querenburg. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt insbesondere das Arbeitsgericht Bochum in Betracht, sofern dessen örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Amtsgericht und Landgericht Bochum sind dagegen grundsätzlich nicht die Gerichte für arbeitsrechtliche Kündigungsstreitigkeiten. Die Innenstadtlage ermöglicht eine allgemeine Planung der Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw; konkrete Verbindungen sind anhand des Ausgangsorts zu prüfen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr arbeitsrechtliches Anliegen zunächst knapp schildern. Nach der beschriebenen telefonischen Sachverhaltsklärung können Unterlagen und Informationen online übermittelt werden. Beratungsgespräche sind telefonisch, per Videokonferenz oder persönlich möglich. Der Rechtsanwalt sichtet die Unterlagen vorab; im Gespräch werden Sachverhalt, Wünsche und Ziele besprochen. Darauf folgen eine rechtliche Einschätzung und die gemeinsame Festlegung des weiteren Vorgehens.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Rechtsanwälte Hoffmann & Hanke. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Bochum

  • Amtsgericht Bochum
  • Landgericht Bochum
  • Arbeitsgericht Bochum

Die Kanzleiadresse Dr.-Ruer-Platz 4, 44787 Bochum, liegt in der Innenstadt im Stadtbezirk Mitte. Damit ist das Profil räumlich im zentralen Bochumer Stadtgebiet verankert. Auch für Ratsuchende aus Wattenscheid, Langendreer, Weitmar und Querenburg kann dieser Standort ein Anlaufpunkt für arbeitsrechtliche Anliegen sein. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Welche Verbindung oder Zufahrt zweckmäßig ist, hängt vom jeweiligen Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einer barrierefreien Zugänglichkeit liegen nicht vor. Neben dem Besuch vor Ort nennt die Kanzleibeschreibung telefonische Beratung und Videokonferenzen. Von den genannten Gerichten ist für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt vor allem das Arbeitsgericht Bochum relevant. Arbeitsgerichte führen insbesondere Verfahren zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über die Wirksamkeit einer Kündigung, Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse. Individualrechtliche Streitigkeiten werden regelmäßig im Urteilsverfahren behandelt, bei dem zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen ist. Betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen, beispielsweise über Beteiligungsrechte eines Betriebsrats, gehören typischerweise in das Beschlussverfahren. Ob gerade das Arbeitsgericht Bochum örtlich zuständig ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Amtsgericht Bochum und Landgericht Bochum gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie bearbeiten unter anderem zivilrechtliche Streitigkeiten außerhalb der besonderen Zuständigkeit der Arbeitsgerichte und sind daher für typische Kündigungsschutzverfahren nicht zuständig. Sozialrechtliche Streitigkeiten über Sozialleistungen fallen regelmäßig in die Sozialgerichtsbarkeit; keines der drei genannten Gerichte ist ein Sozialgericht.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?

Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag, mögliche Änderungsvereinbarungen und das Kündigungsschreiben hilfreich. Wichtig ist auch die Information, wann und auf welchem Weg die Kündigung zugegangen ist. Je nach Sachverhalt können Abmahnungen, Entgeltabrechnungen oder Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber hinzukommen. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert die Darstellung. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten; eine Kontaktanfrage allein wahrt diese nicht. Welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab.

Worin unterscheiden sich Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis durch eine Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Ein Abwicklungsvertrag regelt typischerweise die Folgen einer bereits ausgesprochenen Kündigung, beispielsweise eine Abfindung, eine Freistellung oder die Zeugniserteilung. Die rechtliche Bedeutung ergibt sich jedoch nicht allein aus der Überschrift, sondern aus dem Inhalt und den Umständen. Beide Vertragsarten können finanzielle und sozialrechtliche Auswirkungen haben. Für eine anwaltliche Besprechung sind deshalb neben dem vollständigen Vertragsentwurf auch Angaben zur bisherigen Beschäftigung und zu den weiteren beruflichen Plänen hilfreich.

Besteht bei einer Kündigung immer ein Anspruch auf eine Abfindung?

Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht bei einer Kündigung nicht. Eine Zahlung kann sich etwa aus einer Vereinbarung, einem Sozialplan oder bestimmten gesetzlichen Regelungen ergeben. Auch im Zusammenhang mit einem Kündigungsschutzverfahren können sich die Parteien auf eine Abfindung verständigen. Ob dafür eine Grundlage besteht, lässt sich nicht allein anhand der Beschäftigungsdauer beurteilen. Ebenso spielen die Umstände der Beendigung und vorhandene Regelungen eine Rolle. Eine rechtliche Prüfung unterscheidet daher zwischen bestehenden Ansprüchen und möglichen Verhandlungslösungen, ohne ein bestimmtes Ergebnis vorauszusetzen.

Mit welchen Anliegen kann sich ein Betriebsrat arbeitsrechtlich beraten lassen?

Typische Themen sind Beteiligungsrechte, geplante Betriebsänderungen, ein Interessenausgleich und die Voraussetzungen für die Hinzuziehung von Sachverständigen. Dabei geht es um die Rechtsstellung des Gremiums und nicht ohne Weiteres um individuelle Ansprüche einzelner Beschäftigter. Für eine erste Besprechung können Arbeitgeberinformationen, vorhandene Betriebsvereinbarungen und eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen relevant sein. Auch die Beschlussfassung des Betriebsrats und Fragen der Kostentragung können Bedeutung haben. Welche Schritte erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Gegenstand und dem Stand des betrieblichen Verfahrens.

Warum können bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auch sozialrechtliche Fragen wichtig sein?

Die Beendigung einer Beschäftigung kann neben arbeitsvertraglichen Folgen auch Auswirkungen auf Sozialleistungen haben. Bei Arbeitslosengeld können beispielsweise der Beendigungsgrund, vereinbarte Zahlungen und zeitliche Abläufe eine Rolle spielen. Je nach Konstellation sind Sperrzeiten oder ein Ruhen des Anspruchs zu prüfen; solche Folgen treten nicht bei jeder Beendigung gleichermaßen ein. Eine gemeinsame Betrachtung beider Rechtsgebiete hilft, unterschiedliche Fragestellungen auseinanderzuhalten. Für eine Besprechung können deshalb neben Kündigung oder Vertragsentwurf auch bereits vorhandene Schreiben und Bescheide des zuständigen Leistungsträgers relevant sein.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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