Kanzleiprofil
Kanzlei Lauck
Rechtsanwaltskanzlei in Dresden. Schwerpunkte: Erbrecht. 4,9 von 5 bei 50 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Buchenstr. 12 a, 01097 Dresden
Schwerpunkte
Erbrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
4,9 von 5 · 50 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Die Kanzlei Lauck in Dresden ist auf Erbrecht und Vorsorge ausgerichtet. Inhaberin ist Patricia Goratsch, Fachanwältin für Erbrecht. Bernd Rainer Weber ist als freier Mitarbeiter und Fachanwalt für Erbrecht tätig. Zu den Schwerpunkten gehören Testamentsgestaltung, gesetzliche Erbfolge, innerfamiliäre Unternehmensnachfolge und vorweggenommene Erbfolge. Die Kanzlei berät unter anderem zu Berliner Testamenten, Testamenten für Patchwork-Familien und Behindertentestamenten. Weitere Themen sind Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, internationale Erbrechtsfragen sowie der digitale Nachlass. Das Angebot umfasst außerdem Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen. Nach einem Todesfall unterstützt die Kanzlei Erben und Personen, die Pflichtteilsansprüche durchsetzen möchten. Sie berät auch Erben bei der Abwehr solcher Ansprüche und begleitet Streitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft, um Testamente oder im Zusammenhang mit einer Testamentsvollstreckung. Die Zusammenarbeit reicht von der ersten Beratung bis zum Abschluss der Angelegenheit. Für die Nachfolgeplanung kooperiert die Kanzlei mit Steuerberatern und Sachverständigen. Sie erläutert rechtliche Fachbegriffe und einzelne Schritte verständlich und bespricht Fragen und Probleme offen. Ergänzend bietet sie kostenlose Erbrechtsvorträge in Dresden an.
Die Kanzlei Lauck in Dresden ist auf Erbrecht und Vorsorge ausgerichtet. Inhaberin ist Patricia Goratsch, Fachanwältin für Erbrecht. Als freier Mitarbeiter gehört Bernd Rainer Weber, ebenfalls Fachanwalt für Erbrecht, zum Anwaltsteam. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten zählen die Testamentsgestaltung, die gesetzliche Erbfolge, die vorweggenommene Erbfolge und die innerfamiliäre Unternehmensnachfolge. Die Kanzlei behandelt unter anderem Berliner Testamente, Regelungen für Patchwork-Familien und Behindertentestamente. Weitere Themen sind Schenkungen, Erbschaft- und Schenkungsteuer, insbesondere bei Immobilien, internationale Erbrechtsfragen sowie der digitale Nachlass. Auch das Stiften oder Spenden eines Erbes gehört zu den behandelten Fragen der Nachlassplanung. Das Angebot richtet sich an Menschen, die ihren Nachlass oder ihre persönliche Vorsorge regeln möchten, sowie an Erben und Pflichtteilsberechtigte. Im Bereich Vorsorge erstellt die Kanzlei Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen. Nach einem Todesfall unterstützt sie bei Fragen zur Ausschlagung einer Erbschaft, bei Erbscheinsverfahren und bei der Klärung von Konflikten innerhalb einer Erbengemeinschaft. Hinzu kommen Streitigkeiten um Testamente und Fragen zur Testamentsvollstreckung. Im Pflichtteilsrecht umfasst die Tätigkeit sowohl die Geltendmachung von Ansprüchen einschließlich Pflichtteilsergänzungsansprüchen als auch die Beratung von Erben, gegen die solche Forderungen erhoben werden. Die Zusammenarbeit orientiert sich nach der Darstellung der Kanzlei an der individuellen Situation und den jeweiligen Fragestellungen. Die Anwälte erläutern rechtliche Begriffe und einzelne Schritte und besprechen Fragen mit den Mandanten. Die Begleitung reicht von der ersten Beratung bis zur Auseinandersetzung beziehungsweise zum Abschluss der Angelegenheit. Für die Nachfolgeplanung arbeitet die Kanzlei mit Steuerberatern und Sachverständigen zusammen. Ergänzend bietet sie in Dresden Vorträge zu erbrechtlichen Themen an. Die Kanzlei befindet sich in der Buchenstraße 12 a, 01097 Dresden. Kontakt ist telefonisch unter +49 351 658877-0, per E-Mail an info@ra-lauck.de sowie über das Kontaktformular der Internetseite möglich. Die angegebenen Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14 bis 17 Uhr.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-lauck.de, ra-lauck.de
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
50 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
- Montag9-12 Uhr und 14-17 Uhr
- Dienstag9-12 Uhr und 14-17 Uhr
- Mittwoch9-12 Uhr und 14-17 Uhr
- Donnerstag9-12 Uhr und 14-17 Uhr
- Freitag9-12 Uhr
Beratung in Dresden – Einordnung der Redaktion
Unter dem Profil „Erbrecht Dresden“ stellt sich Patricia Goratsch vor, Inhaberin der Kanzlei Lauck und Fachanwältin für Erbrecht. Die Kanzlei befindet sich in der Buchenstr. 12 a, 01097 Dresden, und ist auf Erbrecht und Vorsorge ausgerichtet. Bernd Rainer Weber arbeitet dort als freier Mitarbeiter und ist ebenfalls Fachanwalt für Erbrecht. Inhaltlich verbindet das Profil die Gestaltung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten mit der Begleitung rechtlicher Fragen nach einem Todesfall. Mandantinnen und Mandanten können dabei sowohl die eigene Nachlassplanung als auch ihre Stellung als Erben oder Pflichtteilsberechtigte zum Gegenstand einer Anfrage machen. Zur Nachfolgeplanung gehören insbesondere Testamentsgestaltung, gesetzliche Erbfolge, vorweggenommene Erbfolge und innerfamiliäre Unternehmensnachfolge. Die Kanzlei befasst sich unter anderem mit Berliner Testamenten sowie mit Testamenten für Patchwork-Familien und Behindertentestamenten. Dahinter stehen unterschiedliche familiäre und wirtschaftliche Ausgangslagen, etwa die Absicherung von Angehörigen oder die Weitergabe eines Unternehmens innerhalb der Familie. Auch Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, internationale Erbrechtsfragen und der digitale Nachlass zählen zu den genannten Themen. Bei der Nachfolgeplanung kooperiert die Kanzlei mit Steuerberatern und Sachverständigen. Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen ergänzen diesen Tätigkeitsbereich. Nach einem Erbfall stehen häufig die Zusammensetzung des Nachlasses, die Bedeutung eines Testaments und die Rechte der Beteiligten im Mittelpunkt. Die Kanzlei unterstützt Erben sowie Personen, die Pflichtteilsansprüche geltend machen möchten, und berät Erben bei der Abwehr solcher Ansprüche. Hinzu kommen Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft, Streitigkeiten um Testamente und Fragen der Testamentsvollstreckung. Die beschriebene Zusammenarbeit reicht von der ersten Beratung bis zum Abschluss der Angelegenheit. Rechtliche Fachbegriffe und einzelne Verfahrensschritte werden verständlich erläutert; ergänzend bietet die Kanzlei Erbrechtsvorträge in Dresden an. Der Standort im Dresdner Stadtgebiet bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Altstadt, Neustadt, Blasewitz, Plauen und Pieschen. Für Nachlassangelegenheiten kann das Amtsgericht Dresden als Nachlassgericht zuständig sein; erbrechtliche Streitverfahren können je nach Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder Landgericht Dresden geführt werden. Zur Vorbereitung einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de lässt sich das Anliegen zunächst knapp einordnen: Geht es um Vorsorge, eine geplante Vermögensübertragung oder einen bereits eingetretenen Erbfall? Hinweise auf vorhandene Unterlagen und bekannte Fristen erleichtern die anschließende Klärung. Welche Unterlagen benötigt werden und ob eine Mandatsübernahme möglich ist, bleibt der Abstimmung mit der Kanzlei vorbehalten. Für einen persönlichen Termin sollte die Anfahrt zur Buchenstraße anhand aktueller Verkehrs- und Fahrplaninformationen geplant werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 21. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Dresden
- Amtsgericht Dresden
- Landgericht Dresden
- Arbeitsgericht Dresden
- Oberlandesgericht Dresden
Die Kanzlei Lauck ist unter der Anschrift Buchenstr. 12 a, 01097 Dresden, im Dresdner Stadtgebiet ansässig. Für Ratsuchende aus den genannten Stadtteilen Altstadt, Neustadt, Blasewitz, Plauen und Pieschen ist diese Adresse der räumliche Bezugspunkt für einen möglichen persönlichen Termin. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich keine näheren Informationen zu Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich deshalb sinnvoll anhand aktueller Fahrplan- beziehungsweise Routeninformationen vorbereiten. Konkrete Zugangsfragen können vor einem Besuch direkt mit der Kanzlei geklärt werden. Für den Schwerpunkt Erbrecht ist insbesondere das Amtsgericht Dresden von Bedeutung. Als Nachlassgericht bearbeitet es bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit ist im Regelfall der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person, nicht der Kanzleisitz. Streitigkeiten über Pflichtteilszahlungen oder andere erbrechtliche Ansprüche werden dagegen als Zivilverfahren geführt. Hier kommen je nach Streitwert und weiteren Zuständigkeitsregeln das Amtsgericht Dresden oder das Landgericht Dresden in Betracht. Das Oberlandesgericht Dresden kann insbesondere bei Beschwerden in Nachlasssachen und bei Berufungen gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts zuständig sein. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Dresden ist für typische erbrechtliche Verfahren hingegen nicht zuständig. Bei internationalen Erbfällen können zusätzliche Regeln bestimmen, ob deutsche Gerichte überhaupt zuständig sind. Die bloße Nähe einer Kanzlei zu einem Gericht legt daher weder den Verfahrensort noch den gerichtlichen Verfahrensweg fest.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zur Testamentsgestaltung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind vor allem die familiäre Situation, vorhandene letztwillige Verfügungen und die grundsätzlichen Ziele der Nachlassplanung wichtig. Auch ein Überblick über Vermögensarten, Unternehmensbeteiligungen oder Bezüge zum Ausland kann relevant sein. Bei Patchwork-Familien, der Absicherung eines Menschen mit Behinderung oder einem gemeinsamen Testament von Ehepartnern ergeben sich jeweils unterschiedliche Gestaltungsfragen. Es müssen nicht bereits alle Unterlagen vollständig vorliegen. Welche Dokumente für eine nähere Prüfung benötigt werden, lässt sich im Rahmen der Kontaktaufnahme abstimmen.
Was unterscheidet einen Pflichtteilsanspruch von einer Beteiligung als Erbe?
Erben treten grundsätzlich in die rechtliche Stellung der verstorbenen Person ein und übernehmen damit nicht nur Vermögen, sondern auch Nachlassverbindlichkeiten. Der Pflichtteil ist demgegenüber regelmäßig ein Geldanspruch gegen die Erben und vermittelt keine Mitgliedschaft in einer Erbengemeinschaft. Ob ein solcher Anspruch besteht, hängt unter anderem vom Verwandtschaftsverhältnis und der erbrechtlichen Ausgangslage ab. Für seine Bezifferung können Auskünfte über den Nachlass und dessen Bewertung erforderlich sein. Bei einer Anfrage sind deshalb die familiären Beziehungen, vorhandene Testamente und der Zeitpunkt des Todesfalls wichtige Ausgangsinformationen.
Welche Fragen entstehen häufig innerhalb einer Erbengemeinschaft?
Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, gehört der Nachlass zunächst ihnen gemeinschaftlich. Häufig geht es dann um die Verwaltung von Immobilien, laufende Kosten, die Nutzung einzelner Gegenstände oder die spätere Aufteilung des Nachlasses. Unterschiedliche Vorstellungen über Werte und Verteilung können zu Konflikten führen. Rechtlich sind die Verwaltung des gemeinschaftlichen Vermögens und die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft voneinander zu unterscheiden. Für eine erste Besprechung helfen Angaben zu den Beteiligten, zum Nachlassbestand und zu bereits getroffenen Vereinbarungen. Auch eine angeordnete Testamentsvollstreckung kann die Handlungsmöglichkeiten der Beteiligten beeinflussen.
Wie unterscheiden sich Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?
Ein Testament regelt die Nachfolge nach dem Tod. Eine Vorsorgevollmacht betrifft dagegen die Vertretung zu Lebzeiten, etwa wenn jemand eigene Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann. Mit einer Patientenverfügung werden Festlegungen zu medizinischen Maßnahmen für bestimmte Behandlungssituationen getroffen. Eine Betreuungsverfügung kann Wünsche für eine mögliche gerichtliche Betreuung enthalten. Die Dokumente erfüllen somit unterschiedliche Aufgaben und ersetzen einander nicht. Bei einer gemeinsamen Planung ist ihre inhaltliche Abstimmung wichtig. Welche Formanforderungen und Regelungsbereiche jeweils zu beachten sind, hängt vom Dokument und seinem vorgesehenen Inhalt ab.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 21. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
