Kanzleiprofil
Lechner & Kollegen
Rechtsanwaltskanzlei in Augsburg. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 5,0 von 5 bei 72 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
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Standort
Max-von-Laue-Strasse 5, 86156 Augsburg
Schwerpunkte
Arbeitsrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
5,0 von 5 · 72 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Die Kanzlei Lechner & Kollegen in Augsburg Kriegshaber betreut Mandanten aus dem privaten und gewerblichen Bereich. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehören Familienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Verkehrsrecht. Im Familienrecht sind Sabine Lechner als Fachanwältin für Familienrecht und Daniel Lauterer als Fachanwalt für Familienrecht tätig. Sabine Lechner ist außerdem Fachanwältin für Arbeitsrecht. Weitere Anwälte der Kanzlei sind Christian Lechner, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Markus Gewert, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Die Kanzlei wurde 1980 von dem inzwischen im Ruhestand befindlichen Rechtsanwalt Gerhard Obermaier gegründet. Sie legt Wert auf individuelle und persönliche Betreuung sowie die ständige Fortbildung ihrer Rechtsanwälte. Das Leistungsangebot umfasst Beratung und die Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen. Gemeinsam mit ihren Mandanten erarbeitet die Kanzlei außerdem Vorsorgekonzepte und Vorsorgestrategien sowie Verträge und Testamente. Zu den weiteren genannten Rechtsgebieten zählen allgemeines Vertrags- und Zivilrecht, Nachbarrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Reisevertragsrecht und Strafrecht.
Lechner & Kollegen ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Augsburg, deren Gründung auf das Jahr 1980 zurückgeht. Gründer war der inzwischen im Ruhestand befindliche Rechtsanwalt Gerhard Obermaier. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten zählen Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie Verkehrsrecht und Straßenverkehrsrecht. Darüber hinaus nennt die Kanzlei allgemeines Vertrags- und Zivilrecht, Nachbarrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Reisevertragsrecht und Strafrecht als weitere Tätigkeitsfelder. Das Angebot richtet sich an Mandanten aus dem privaten und gewerblichen Bereich. Zum anwaltlichen Team gehören Christian Lechner, Sabine Lechner, Daniel Lauterer und Markus Gewert. Christian Lechner ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Sabine Lechner führt die Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht und Familienrecht, Daniel Lauterer ist Fachanwalt für Familienrecht. Markus Gewert verfügt über Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Die fachlichen Ausrichtungen ergänzen das rechtsgebietsübergreifende Angebot der Kanzlei. Zu den auf der Internetseite genannten Anliegen gehören Scheidungen, rechtliche Auseinandersetzungen sowie die Gestaltung von Verträgen und Testamenten. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als individuell und persönlich. Ihr Leistungsangebot umfasst Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung sowie rechtliche Vorsorge. Eine erste Beratung dient nach der Darstellung der Kanzlei dazu, bestehende Probleme und mögliche rechtliche Stolpersteine zu erkennen und zu bearbeiten. Bei Auseinandersetzungen übernehmen die Anwälte die Vertretung der Interessen ihrer Mandanten. Im Bereich der Vorsorge werden Konzepte und Strategien sowie Verträge und Testamente gemeinsam mit den Mandanten erarbeitet. Regelmäßige Fortbildung der Rechtsanwälte wird als Bestandteil der fachlichen Arbeit genannt. Die Kanzleiräume befinden sich in der Max-von-Laue-Straße 5, 86156 Augsburg, im Stadtteil Kriegshaber. Die Kanzlei weist auf ihre verkehrsgünstige Lage hin. Für eine Kontaktaufnahme stehen das Kontaktformular auf der Internetseite, die Telefonnummer +49 (0)821 / 30091 und die E-Mail-Adresse info@anwaelte-augsburg.de zur Verfügung. Über das Formular können Interessierte eine Nachricht oder ihr Anliegen übermitteln. Die Internetseite ist unter https://anwaelte-augsburg.de/ erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwaelte-augsburg.de, anwaelte-augsburg.de
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
72 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
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- Lechner & Kollegen
Rechtsanwälte
Arbeitsrecht
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Beratung in Augsburg – Einordnung der Redaktion
Das Profil „Familienrecht Augsburg“ stellt die Rechtsanwälte der Kanzlei Lechner & Kollegen in Augsburg-Kriegshaber vor. Als Hauptschwerpunkt des Profils ist Arbeitsrecht ausgewiesen. Die Kanzlei betreut private und gewerbliche Mandanten und ist daneben im Familienrecht, Erbrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Verkehrsrecht tätig. Gegründet wurde sie 1980 von Rechtsanwalt Gerhard Obermaier, der inzwischen im Ruhestand ist. Zum beschriebenen Leistungsangebot gehören die Beratung sowie die Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Persönliche Betreuung und die regelmäßige Fortbildung der Rechtsanwälte sind weitere Bestandteile der Kanzleibeschreibung. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Arbeitsverträge, Kündigungen, Abmahnungen, Vergütungsfragen und Arbeitszeugnisse. Ratsuchende können sowohl eine bestehende Auseinandersetzung als auch Klärungsbedarf vor einer vertraglichen Vereinbarung zum Anlass einer Anfrage nehmen. In diesem Rechtsgebiet sind Sabine Lechner und Christian Lechner jeweils als Fachanwälte für Arbeitsrecht tätig. Markus Gewert ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Bei arbeitsrechtlichen Anliegen können zeitliche Abläufe und bereits zugegangene Schreiben für die erste Einordnung wesentlich sein. Allgemein steht zunächst die Frage im Mittelpunkt, welches Arbeitsverhältnis betroffen ist und welches Ziel mit der Beratung verfolgt wird. Im Familienrecht sind Sabine Lechner und Daniel Lauterer jeweils als Fachanwälte für Familienrecht genannt. Typische Themen sind Trennung und Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie vermögensrechtliche Fragen zwischen Ehegatten. Erbrechtliche Anliegen betreffen beispielsweise die Nachlassgestaltung oder Auseinandersetzungen nach einem Erbfall. Die Kanzlei erarbeitet mit ihren Mandanten auch Vorsorgekonzepte, Verträge und Testamente. Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht können Vertragsfragen, Nebenkosten oder Konflikte innerhalb einer Eigentümergemeinschaft Anlass für eine Anfrage sein; im Verkehrsrecht etwa die Regulierung eines Unfalls oder ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Kanzlei befindet sich in der Max-von-Laue-Strasse 5, 86156 Augsburg, im Stadtteil Kriegshaber. Damit liegt sie nicht in der Innenstadt; auch für Ratsuchende aus Oberhausen, Pfersee, Lechhausen oder Göggingen ist die konkrete Anfahrt anhand der Adresse zu planen. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt typischerweise das Arbeitsgericht Augsburg in Betracht, für Familiensachen das Amtsgericht Augsburg. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de sollte die Anfrage das betroffene Rechtsgebiet, den wesentlichen Sachverhalt und mögliche Fristen benennen. Anschließend können die Übernahme des Anliegens, benötigte Unterlagen und das weitere Vorgehen geklärt werden. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine bestätigte Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Augsburg
- Amtsgericht Augsburg
- Landgericht Augsburg
- Arbeitsgericht Augsburg
- Oberlandesgericht München (Zweigstelle Augsburg)
Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt dieses Profils ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Augsburg von Bedeutung. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Streitigkeiten über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse geführt. Familienrechtliche Verfahren wie Scheidungen, Unterhalts- und Kindschaftssachen gehören grundsätzlich vor das Familiengericht beim Amtsgericht; am Standort ist dies das Amtsgericht Augsburg. Dieses ist außerdem unter anderem mit Nachlasssachen und Wohnraummietstreitigkeiten befasst. Für sonstige zivilrechtliche Auseinandersetzungen, etwa aus Verträgen oder nach Verkehrsunfällen, kommen je nach gesetzlicher Zuständigkeitsverteilung das Amtsgericht Augsburg oder das Landgericht Augsburg in Betracht. Das Oberlandesgericht München mit seiner Zweigstelle Augsburg gehört zur übergeordneten Gerichtsebene; welche Verfahren dort bearbeitet werden, richtet sich auch nach der gerichtsinternen Geschäftsverteilung. Der Kanzleisitz allein entscheidet nicht darüber, welches Gericht im Einzelfall zuständig ist. Lechner & Kollegen hat die Kanzleiadresse Max-von-Laue-Strasse 5 in Augsburg-Kriegshaber. Die Lage ist damit innerhalb des Augsburger Stadtgebiets, aber außerhalb des Stadtteils Innenstadt einzuordnen. Für eine Anreise aus Lechhausen, Pfersee, Göggingen oder Oberhausen sind Ausgangspunkt, Verkehrsmittel und aktuelle Verkehrslage maßgeblich. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, sollte die Verbindung zur Kanzlei vorab anhand einer aktuellen Fahrplanauskunft prüfen. Bei einer Anfahrt mit dem Pkw empfiehlt sich entsprechend eine aktuelle Routenplanung. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zu einem barrierefreien Zugang sind im vorliegenden Profil nicht belegt und sollten bei Bedarf vor einem Besuch erfragt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Unterlagen sind für eine arbeitsrechtliche Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und das Datum seines Zugangs wichtig. Hinzukommen können Vertragsänderungen, Abmahnungen, Entgeltabrechnungen sowie einschlägiger Schriftwechsel. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis des Sachverhalts. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein; eine unverbindliche Kontaktanfrage wahrt diese grundsätzlich nicht. Deshalb sollte eine Anfrage vorhandene Fristen und Zugangsdaten deutlich benennen. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden und ob ein Mandat übernommen wird, ist anschließend zu klären.
Kann eine familienrechtliche Anfrage bereits vor einer Trennung sinnvoll sein?
Familienrechtliche Beratung kann auch der allgemeinen Orientierung vor einer Trennung dienen. Häufig besteht Klärungsbedarf zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Unterhalt, elterlicher Sorge, Umgang oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung. Für eine Anfrage hilft eine sachliche Darstellung der familiären Situation und der Themen, die besprochen werden sollen. Je nach Anliegen können vorhandene Vereinbarungen oder Unterlagen zu Einkommen und Vermögen relevant werden. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, hängt vom Einzelfall ab. Eine gemeinsame Interessenlage beider Ehegatten darf dabei nicht ohne Weiteres vorausgesetzt werden.
Worin unterscheiden sich erbrechtliche Vorsorge und die Klärung eines bestehenden Erbfalls?
Erbrechtliche Vorsorge betrifft die Gestaltung für einen späteren Todesfall, etwa durch ein Testament und die Abstimmung mit der familiären und wirtschaftlichen Situation. Nach einem Erbfall stehen dagegen häufig die Erbenstellung, die Auslegung vorhandener Verfügungen, Pflichtteilsfragen oder die Verwaltung des Nachlasses im Vordergrund. Für eine Anfrage sollte deshalb erkennbar sein, ob eine künftige Regelung vorbereitet oder ein bereits eingetretener Erbfall geklärt werden soll. Vorhandene Testamente, familiäre Beziehungen und eine Übersicht wesentlicher Vermögenspositionen können für die weitere Einordnung hilfreich sein.
Welche Angaben helfen bei einer Anfrage im Miet- oder Wohnungseigentumsrecht?
Zunächst sollte deutlich werden, ob das Anliegen ein Mietverhältnis oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft betrifft. Bei Mietfragen sind häufig der Mietvertrag, die betreffende Abrechnung und der bisherige Schriftwechsel relevant. Bei Konflikten im Wohnungseigentum können die Teilungserklärung, Beschlüsse und Versammlungsunterlagen wichtig sein. Eine kurze Beschreibung des Streitpunkts und des gewünschten Klärungsziels erleichtert die Vorbereitung. Auch das Datum des Erhalts wichtiger Schreiben oder der Beschlussfassung kann bedeutsam sein. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, richtet sich nach dem konkreten Thema.
Was sollte eine verkehrsrechtliche Anfrage nach einem Unfall oder einem Bußgeldbescheid enthalten?
Bei einem Unfall helfen Angaben zu Zeitpunkt, Ort, Beteiligten und dem bisher bekannten Ablauf. Vorhandene Fotos, Schreiben von Versicherungen, Schadenunterlagen und ein polizeiliches Aktenzeichen können die Einordnung unterstützen. Bei einem Bußgeldverfahren sind insbesondere das erhaltene Schreiben, sein Zustellungsdatum und der vorgeworfene Sachverhalt relevant. Beide Anliegen unterscheiden sich in ihren rechtlichen Grundlagen und Verfahrensabläufen. Eine Anfrage sollte deshalb klar benennen, ob es um Schadenersatz, einen Verkehrsverstoß oder beides geht. Etwaige laufende Fristen sollten ausdrücklich mitgeteilt werden.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
