Kanzleiprofil

Kanzlei Berndt

Rechtsanwaltskanzlei in Stuttgart. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 4,9 von 5 bei 50 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Johannesstr. 36, 70176 Stuttgart

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

4,9 von 5 · 50 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Berndt ist eine Kanzlei für Arbeitnehmer und Betriebsräte mit Standorten in Böblingen, Stuttgart und Rottweil. Der Stuttgarter Standort befindet sich in der Johannesstr. 36. Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht das Arbeitsrecht. Als besonderes Spezialgebiet nennt die Kanzlei das Kündigungsrecht und das Aushandeln von Abfindungen. Zum Anwaltsteam gehören Kanzleiinhaber RA Berndt sowie die angestellten Anwälte RA Schuler, RA Beck und RA Dr. Oguz. Berndt, Schuler und Beck werden als Fachanwälte für Arbeitsrecht vorgestellt, Dr. Oguz als Anwalt mit Fachgebiet Arbeitsrecht. Die Webseite bietet Informationen zu arbeitsrechtlichen Themen wie Abmahnung, Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag, Befristung, Lohn, Urlaub und Zeugnis sowie zu Aufgaben und Rechten des Betriebsrats. Nach Erhalt einer Kündigung ist eine Online-Beauftragung über ein Kündigungsschutz-Formular möglich. Das telefonische Orientierungsgespräch bei Kündigung ist kostenfrei. Besprechungstermine werden mit dem Sekretariat vereinbart und können im Bedarfsfall auch außerhalb der üblichen Bürozeiten stattfinden. Das Sekretariat ist an allen Standorten montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr erreichbar.

Die Kanzlei Berndt in Stuttgart ist auf Arbeitsrecht ausgerichtet und richtet sich an Arbeitnehmer und Betriebsräte. Einen Schwerpunkt bilden das Kündigungsrecht und das Aushandeln von Abfindungen. Im Verzeichnis ist der Kanzlei der Berufsträger Berndt J.Christoph zugeordnet. Die Kanzleiwebsite nennt Rechtsanwalt Berndt als Kanzleiinhaber und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Neben Stuttgart bestehen weitere Standorte in Böblingen und Rottweil. Zu den typischen Anliegen gehören der Erhalt einer Kündigung sowie Situationen, in denen der Arbeitgeber eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses anstrebt. Die Kanzlei spricht auch Arbeitnehmer an, die nach einer Kündigung keine Weiterbeschäftigung wünschen, sondern eine Abfindung anstreben. Auf ihrer Website stellt sie Informationen zu unterschiedlichen Kündigungsarten bereit, darunter betriebsbedingte, verhaltensbedingte, personenbedingte und fristlose Kündigungen sowie Änderungskündigungen und besonderer Kündigungsschutz. Weitere Informationsthemen sind unter anderem Abmahnungen, Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge, Befristungen, Lohn, Überstunden, Urlaub und Zeugnisse. Für Betriebsräte werden Themen wie Aufgaben und Rechte, Beschlussfassung, Kündigungsschutz, Kostenerstattung und die Beauftragung eines Anwalts aufgeführt. Für die Kontaktaufnahme und die Übermittlung von Angaben bietet die Kanzlei mehrere Wege an. Nach Erhalt einer Kündigung ist eine Online-Beauftragung über ein Kündigungsschutz-Formular möglich. Für arbeitsrechtliche Fragen von Arbeitnehmern und die Mitteilung von Daten steht ein weiteres Online-Formular zur Verfügung. Daneben kann der Kontakt telefonisch aufgenommen werden; bei Kündigungen wird ein telefonisches Orientierungsgespräch angeboten. Besprechungstermine werden mit dem Sekretariat vereinbart. Bei Bedarf sind nach Angaben der Kanzlei auch Besprechungen außerhalb der üblichen Bürozeiten möglich. Der Standort Stuttgart befindet sich in der Johannesstraße 36 und ist telefonisch unter 0711 - 60 147 500 erreichbar. Die zentrale E-Mail-Adresse lautet kanzlei-berndt@t-online.de. Zusätzlich gibt es auf der Kontaktseite ein E-Mail-Kontaktformular. Das Sekretariat steht für alle Standorte montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr zur Verfügung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: arbeitnehmer-mit-recht.de, arbeitnehmer-mit-recht.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

4,9

50 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Johannesstr. 36, 70176 Stuttgart

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

  • Montag08:00-12:00, 13:00-17:00
  • Dienstag08:00-12:00, 13:00-17:00
  • Mittwoch08:00-12:00, 13:00-17:00
  • Donnerstag08:00-12:00, 13:00-17:00
  • Freitag08:00-12:00, 13:00-17:00

Beratung in Stuttgart – Einordnung der Redaktion

Das Profil „für Arbeitnehmer“ verweist auf die arbeitsrechtliche Ausrichtung der Kanzlei Berndt. Ihr Stuttgarter Standort befindet sich in der Johannesstr. 36, 70176 Stuttgart; weitere Standorte bestehen in Böblingen und Rottweil. Die Kanzlei richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie an Betriebsräte. Zum genannten Anwaltsteam gehören Kanzleiinhaber RA Berndt und die angestellten Rechtsanwälte Schuler, Beck und Dr. Oguz. Berndt, Schuler und Beck werden als Fachanwälte für Arbeitsrecht vorgestellt, Dr. Oguz als Rechtsanwalt mit Fachgebiet Arbeitsrecht. Eine Zuordnung einzelner Teammitglieder ausschließlich zum Stuttgarter Büro ergibt sich aus den Angaben nicht. Im Mittelpunkt steht das Arbeitsrecht, insbesondere das Kündigungsrecht und das Aushandeln von Abfindungen. Hinter diesen Themen stehen häufig Fragen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, zu den Folgen einer Kündigung oder zu einer einvernehmlichen Trennung durch Aufhebungsvertrag. Für Ratsuchende können dabei neben dem Beendigungszeitpunkt auch offene Vergütung, Urlaub und Arbeitszeugnis eine Rolle spielen. Eine Abfindung ist nicht automatisch mit jeder Kündigung verbunden. Ob sie rechtlich vorgesehen ist oder Gegenstand einer Vereinbarung werden kann, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Weitere auf der Kanzleiwebseite behandelte Themen sind Abmahnung, Arbeitsvertrag, Befristung, Lohn und Urlaub. Typische Anliegen betreffen etwa den Inhalt vertraglicher Regelungen, ausstehende Zahlungen oder Meinungsverschiedenheiten über ein Zeugnis. Bei Betriebsräten geht es dagegen insbesondere um Aufgaben, Beteiligungsrechte und die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber. Damit umfasst das dargestellte Tätigkeitsfeld sowohl individuelle Arbeitsverhältnisse als auch betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen. Die dafür benötigten Unterlagen und die möglichen Verfahrenswege unterscheiden sich je nach Anliegen. Der Standort in Stuttgart bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet, etwa aus Stuttgart-Mitte, Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach oder Degerloch. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt insbesondere das Arbeitsgericht Stuttgart in Betracht, sofern die örtlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei der Anfahrt zur Johannesstraße mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollten aktuelle Verbindungen und die örtlichen Gegebenheiten geprüft werden. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens und dem Hinweis auf bereits erhaltene Schreiben beginnen. Die anschließende Terminabstimmung erfolgt nach den Kanzleiangaben mit dem Sekretariat. Dieses ist montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr erreichbar; bei Bedarf sind auch Besprechungen außerhalb der üblichen Bürozeiten möglich.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Standort von Kanzlei Berndt. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Stuttgart

  • Amtsgericht Stuttgart
  • Landgericht Stuttgart
  • Arbeitsgericht Stuttgart
  • Oberlandesgericht Stuttgart

Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt der Kanzlei Berndt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Stuttgart relevant. Arbeitsgerichte befassen sich insbesondere mit Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeugnisse oder die Befristung von Arbeitsverhältnissen. In solchen Urteilsverfahren steht regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung an, die einer einvernehmlichen Lösung dienen soll. Streitigkeiten über betriebsverfassungsrechtliche Fragen, etwa Beteiligungsrechte eines Betriebsrats, werden demgegenüber typischerweise im Beschlussverfahren behandelt. Ob gerade das Arbeitsgericht Stuttgart örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab, nicht allein von der Kanzleiadresse. Amtsgericht Stuttgart, Landgericht Stuttgart und Oberlandesgericht Stuttgart gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Für die üblichen Kündigungsschutzklagen und Lohnstreitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis sind sie grundsätzlich nicht die zuständigen Gerichte. Auch der Rechtsmittelweg arbeitsgerichtlicher Verfahren führt nicht zum Oberlandesgericht, sondern innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit zu den dafür vorgesehenen höheren Instanzen. Die Stuttgarter Kanzleiadresse lautet Johannesstr. 36, 70176 Stuttgart. Eine ausdrückliche Zuordnung dieser Adresse zu einem Stadtteil enthalten die Profilangaben nicht. Stuttgart-Mitte, Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach und Degerloch bilden weitere örtliche Bezugspunkte im Stadtgebiet. Für die Anfahrt aus diesen Stadtteilen kommen je nach Ausgangspunkt öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt. Die Verbindung und den Zugang zum Büro können Ratsuchende deshalb vor einem vereinbarten Termin gesondert klären.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Angaben sind bei einer Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?

Für eine erste Einordnung sind vor allem das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs und der Arbeitsvertrag von Bedeutung. Auch die Beschäftigungsdauer, der Arbeitsort sowie vorausgegangene Abmahnungen oder Gespräche können eine Rolle spielen. Bei einer Kündigung gelten kurze gesetzliche Fristen; für eine Kündigungsschutzklage beträgt die Frist grundsätzlich drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. In einer Anfrage ist deshalb ein klarer Hinweis auf das Zugangsdatum und bereits anstehende Termine hilfreich.

Besteht nach einer Kündigung automatisch ein Anspruch auf Abfindung?

Eine Kündigung führt nicht generell zu einem Abfindungsanspruch. Abfindungen können sich beispielsweise aus bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen, einem Sozialplan oder einer vertraglichen Vereinbarung ergeben. Häufig werden sie im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung oder eines gerichtlichen Vergleichs verhandelt. Ob eine solche Lösung in Betracht kommt, hängt unter anderem von der rechtlichen Ausgangslage und den Interessen der Beteiligten ab. Neben dem Geldbetrag können auch das Beendigungsdatum, eine Freistellung, offene Vergütung und das Zeugnis Bestandteil einer Gesamtregelung sein.

Worin unterscheidet sich ein Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?

Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen die Zustimmung beider Seiten voraus. Er kann neben dem Ende der Beschäftigung weitere Punkte regeln, etwa eine Abfindung, Freistellung oder die Abwicklung noch offener Ansprüche. Zudem können sozialrechtliche Folgen entstehen, insbesondere beim Arbeitslosengeld. Für eine anwaltliche Einordnung sind der vollständige Vertragsentwurf, der bisherige Arbeitsvertrag und die Begleitumstände wichtig. Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Aufhebungsverträgen regelmäßig nicht.

Was unterscheidet ein Anliegen des Betriebsrats von einem persönlichen arbeitsrechtlichen Anliegen?

Bei persönlichen Anliegen geht es um Rechte und Pflichten aus dem einzelnen Arbeitsverhältnis, beispielsweise Lohn, Urlaub, eine Abmahnung oder ein Arbeitszeugnis. Der Betriebsrat nimmt dagegen gesetzlich geregelte Aufgaben und Beteiligungsrechte für die Belegschaft wahr. Dazu zählen je nach Thema Informations-, Beratungs- oder Mitbestimmungsrechte. Für eine Anfrage sollte erkennbar sein, ob eine Person eigene Ansprüche klären möchte oder das Gremium eine betriebsverfassungsrechtliche Frage hat. Bei einer Beauftragung durch den Betriebsrat können außerdem eine ordnungsgemäße Beschlussfassung und die gesetzlichen Voraussetzungen der Kostentragung relevant sein.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden