Kanzleiprofil
Wolter Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht
Rechtsanwaltskanzlei in Berlin. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 5,0 von 5 bei 156 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Leibnizstraße 59, 10629 Berlin
Schwerpunkte
Arbeitsrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
5,0 von 5 · 156 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Martin Wolter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Seine Kanzlei in der Leibnizstraße 59 ist auf Kündigungen und Aufhebungsverträge spezialisiert. Sie berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und verweist auf langjährige Erfahrungen mit beiden Seiten. Zu den beschriebenen Arbeitsweisen gehören die persönliche Bearbeitung des Falls, verständliche Erläuterungen rechtlicher Probleme sowie stetige Abstimmungen, kurzfristige Rückmeldungen und aktuelle Statusmitteilungen. Die Kanzlei nennt außerdem eine kurzfristige und flexible Terminvergabe sowie eine transparente Aufklärung über Konditionen und Honorar vor der Mandatierung. Eine Anfrage zum arbeitsrechtlichen Fall wird als kostenlos angeboten. Auf der Webseite behandelt Wolter unter anderem Abmahnungen, die Vergütung von Überstunden, Kündigungen bei Insolvenz des Arbeitgebers und Aufhebungsverträge beim Abbau von Arbeitsplätzen. Ein Workshop auf dem Berliner Zahnärztetag widmete sich arbeitsrechtlichen Fragen für angestellte und Chef-Zahnärzte. Die Webseite enthält zudem einen Urlaubshinweis, wonach keine neuen Mandate angenommen werden.
Die Wolter Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Berlin berät und vertritt Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber. Ihr Schwerpunkt liegt auf Kündigungen und Aufhebungsverträgen. Rechtsanwalt Martin Wolter ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Kanzlei beschreibt ihre Tätigkeit als auf diese arbeitsrechtlichen Situationen spezialisiert und verweist auf langjährige Erfahrungen mit beiden Seiten eines Arbeitsverhältnisses. Diese Perspektive bezieht sie nach eigener Darstellung in die Einschätzung der jeweiligen Gegenseite und deren Vorgehensweise ein. Zu den typischen Anliegen gehören eine bereits ausgesprochene oder drohende Kündigung sowie ein angebotener Aufhebungsvertrag. Der Mandantenkreis umfasst neben Beschäftigten auch Unternehmen, die Unterstützung in arbeitsrechtlichen Fragen suchen. In den auf der Website veröffentlichten Mandantenberichten werden unter anderem die Gestaltung von Arbeitsverträgen und Geschäftsführer-Anstellungsverträgen sowie die Vertretung vor Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten genannt. Ergänzend veröffentlicht die Kanzlei Beiträge zu arbeitsrechtlichen Themen. Dazu zählen Abmahnungen, die Vergütung von Überstunden, Kündigungen bei Insolvenz des Arbeitgebers und Aufhebungsverträge im Zusammenhang mit dem Abbau von Arbeitsplätzen. Für die Zusammenarbeit nennt die Kanzlei eine persönliche Bearbeitung des jeweiligen Falls und verständliche Erläuterungen rechtlicher Probleme. Vor einer Mandatierung sollen die Konditionen und das Honorar transparent erläutert werden. Während der Bearbeitung sind nach den Angaben der Kanzlei regelmäßige Abstimmungen, kurzfristige Rückmeldungen und Mitteilungen zum aktuellen Stand vorgesehen. Die Website nennt außerdem eine kurzfristige und flexible Terminvergabe. Für eine erste Kontaktaufnahme steht neben Telefon und E-Mail ein Kontaktformular zur Verfügung, das Angaben zum Namen, zur E-Mail-Adresse, zur Telefonnummer und zum Anliegen vorsieht. Der Kanzleistandort befindet sich in der Leibnizstraße 59, 10629 Berlin. Telefonisch ist die Kanzlei unter 030 450 87 400 erreichbar; die E-Mail-Adresse lautet info@kanzleiwolter.de. Auf den vorliegenden Seiten findet sich allerdings auch ein Urlaubshinweis, wonach vorübergehend keine neuen Mandate angenommen werden. Dieser Hinweis schränkt die ansonsten beschriebenen Möglichkeiten zur Anfrage und Terminvereinbarung ein.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzleiwolter.de, kanzleiwolter.de
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
156 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
Alle Bewertungen bei Google ansehenRechtsgebiete und Leistungen
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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei
Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Beratung in Berlin – Einordnung der Redaktion
Martin Wolter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Seine Wolter Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht befindet sich in der Leibnizstraße 59, 10629 Berlin, im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Der fachliche Schwerpunkt liegt auf Kündigungen und Aufhebungsverträgen. Die Kanzlei berät und vertritt sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Nach ihrer Beschreibung fließen Erfahrungen aus beiden Perspektiven in die Bearbeitung ein. Für Ratsuchende geht es in diesen Bereichen häufig darum, eine angekündigte oder bereits erklärte Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzuordnen und die damit verbundenen offenen Fragen zu erfassen. Bei Kündigungen stehen typischerweise der Zugang des Schreibens, Kündigungsfristen, der Kündigungsschutz und mögliche gerichtliche Schritte im Mittelpunkt. Bei Aufhebungsverträgen können unter anderem der Beendigungszeitpunkt, eine Freistellung, offene Vergütungsansprüche, das Arbeitszeugnis und mögliche sozialrechtliche Folgen eine Rolle spielen. Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht automatisch. Auf ihrer Webseite behandelt die Kanzlei außerdem Abmahnungen, die Vergütung von Überstunden, Kündigungen bei Insolvenz des Arbeitgebers und Aufhebungsverträge beim Arbeitsplatzabbau. Ein Workshop auf dem Berliner Zahnärztetag befasste sich mit arbeitsrechtlichen Fragen für angestellte und Chef-Zahnärzte; dies stellt einen konkreten Bezug zu Arbeitsverhältnissen im zahnärztlichen Umfeld her. Als Arbeitsweise beschreibt die Kanzlei eine persönliche Fallbearbeitung und verständliche Erläuterungen rechtlicher Probleme. Genannt werden außerdem laufende Abstimmungen, kurzfristige Rückmeldungen und aktuelle Statusmitteilungen. Vor einer Mandatierung sollen die Konditionen und das Honorar transparent erläutert werden. Die Webseite nennt zwar eine kurzfristige und flexible Terminvergabe, enthält jedoch auch einen Urlaubshinweis, wonach keine neuen Mandate angenommen werden. Ob dieser Hinweis bei einer Anfrage noch gilt und eine Bearbeitung möglich ist, muss daher zunächst geklärt werden. Der Standort in Charlottenburg-Wilmersdorf liegt im westlichen Berliner Innenstadtbereich. Eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Kanzleianschrift planen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten aktuell geprüft werden. Für typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Berlin relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit besteht. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de sollte die Anfrage das arbeitsrechtliche Anliegen, wichtige Daten und bereits erhaltene Schreiben knapp benennen. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine Mandatsübernahme und wahrt keine laufenden Fristen. Gerade bei Kündigungen ist deshalb eine zeitnahe Klärung der tatsächlichen Bearbeitungsmöglichkeit wichtig.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Berlin
- Amtsgerichte in Berlin
- Landgericht Berlin
- Arbeitsgericht Berlin
- Kammergericht
Die Kanzlei von Martin Wolter liegt in der Leibnizstraße 59 in Berlin-Charlottenburg und damit im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Der Standort gehört zum westlichen Innenstadtbereich. Neben diesem Bezirk werden für Berlin auch Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Steglitz-Zehlendorf genannt. Aus der Lage der Kanzlei folgt allerdings weder eine Beschränkung auf Ratsuchende aus Charlottenburg-Wilmersdorf noch die gerichtliche Zuständigkeit für einen konkreten Fall. Für einen Besuch kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel und die Anfahrt mit dem Pkw infrage. Die passende Verbindung, die Verkehrslage und verfügbare Parkmöglichkeiten sind anhand der Anschrift aktuell zu prüfen; konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder Barrierefreiheit liegen nicht vor. Für den Schwerpunkt Arbeitsrecht ist von den aufgeführten Gerichten typischerweise das Arbeitsgericht Berlin maßgeblich. Dort werden insbesondere Kündigungsschutzverfahren sowie Streitigkeiten über Arbeitsvergütung, Überstunden, Zeugnisse oder die Wirksamkeit arbeitsrechtlicher Vereinbarungen geführt. Auch Auseinandersetzungen über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag können vor die Arbeitsgerichtsbarkeit gehören. Voraussetzung bleibt jeweils die sachliche und örtliche Zuständigkeit, die sich nicht allein nach dem Kanzleisitz richtet. Die ebenfalls genannten Berliner Amtsgerichte, das Landgericht Berlin und das Kammergericht sind dagegen nicht die üblichen Gerichte für individuelle Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis. Berührungspunkte können etwa bei Insolvenzverfahren oder bei Streitigkeiten bestehen, die rechtlich der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugeordnet sind. Das Kammergericht ist insbesondere keine Rechtsmittelinstanz des Arbeitsgerichts Berlin.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Informationen sind bei einer Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs, der Arbeitsvertrag und Angaben zur Dauer des Arbeitsverhältnisses hilfreich. Auch Nachträge, einschlägige Abmahnungen und Informationen über einen möglichen besonderen Kündigungsschutz können Bedeutung haben. Bei Kündigungsschutzklagen gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. Vor einer Übersendung umfangreicher Unterlagen sollte geklärt werden, ob eine anwaltliche Bearbeitung rechtzeitig möglich ist und auf welchem Weg Dokumente übermittelt werden sollen.
Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis durch eine einseitige Erklärung, während ein Aufhebungsvertrag eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person voraussetzt. Typische Regelungspunkte sind das Enddatum, eine mögliche Abfindung, Freistellung, Urlaub, offene Vergütung und das Arbeitszeugnis. Hinzukommen können Auswirkungen auf den Bezug von Arbeitslosengeld. Eine Abfindung gehört nicht zwingend zu einem Aufhebungsvertrag. Für eine anwaltliche Anfrage sind der vollständige Vertragsentwurf, begleitende Schreiben und eine gegebenenfalls gesetzte Rückmeldefrist hilfreich. Welche Folgen eine Vereinbarung hat, hängt von ihrem Inhalt und den persönlichen Umständen ab.
Welche Unterlagen helfen bei Fragen zu einer Abmahnung oder zu unbezahlten Überstunden?
Bei einer Abmahnung sind ihr genauer Wortlaut, der geschilderte Vorfall und vorhandene Unterlagen zum tatsächlichen Ablauf relevant. Bei Überstunden geht es regelmäßig darum, wann und in welchem Umfang zusätzliche Arbeit geleistet wurde und wie diese mit dem Arbeitgeber abgestimmt war. Arbeitsvertrag, Arbeitszeitaufzeichnungen, Dienstpläne, Abrechnungen und einschlägige Nachrichten können eine Prüfung unterstützen. Ob Ansprüche bestehen oder eine Abmahnung berechtigt ist, lässt sich daraus nicht pauschal ableiten. Zusätzlich können vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen eine Rolle spielen.
Was sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor einer Mandatsanfrage zum Arbeitsplatzabbau klären?
Zunächst sollte das Anliegen konkret beschrieben werden: Geht es um eine einzelne Kündigung, angebotene Aufhebungsverträge oder einen umfassenderen Personalabbau? Wichtig können die Betriebsgröße, ein bestehender Betriebsrat, der zeitliche Ablauf und bereits übermittelte Unterlagen sein. Bei Insolvenz des Arbeitgebers kommen besondere Fragen zur Fortführung des Arbeitsverhältnisses und zu offenen Vergütungen hinzu. Eine Kanzlei, die beide Seiten berät, kann wegen möglicher Interessenkonflikte nicht ohne Weiteres Beteiligte desselben Konflikts vertreten. Deshalb gehört auch die Benennung der beteiligten Personen und Unternehmen zur Vorbereitung einer Mandatsprüfung.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Wolter Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht schildern
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