Kanzleiprofil

Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB

Rechtsanwaltskanzlei in Münster. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 5,0 von 5 bei 31 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Bergstraße 75, 2. OG, 48143 Münster

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

5,0 von 5 · 31 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner in Münster berät und vertritt ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte. Ihre Tätigkeit umfasst Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträge sowie Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen. Hinzu kommen Schulungen von Betriebsräten und Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen. Für die Erstellung, Prüfung und Korrektur von Arbeitszeugnissen verfügt die Kanzlei über eine eigene Abteilung. Als Ansprechpartner nennt der Standort Tim Fink, Sarah-Carina Leu, Aljona Fink und Robin Kersting. Das Büro befindet sich in der Bergstraße 75 in der Münsteraner Innenstadt, unmittelbar im Kiepenkerl-Viertel. Beratungstermine werden persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz angeboten; kurzfristige Termine sind auch samstags möglich. Die Kanzlei verweist auf Erfahrung aus über 1.000 Kündigungsschutzverfahren und regelmäßige Fortbildungen. Arbeitsrechtliche Konflikte werden auch durch Verhandlungen im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung bearbeitet. Bei erhaltener Kündigung, noch nicht unterschriebenem Aufhebungsvertrag sowie für Betriebsräte ist die Erstberatung kostenlos. Für andere arbeitsrechtliche Anliegen nennt die Kanzlei einen Erstberatungspreis von 357 Euro.

Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB in Münster ist im Arbeitsrecht tätig und berät sowie vertritt ausschließlich Arbeitnehmer und Betriebsräte. Zu den Schwerpunkten gehören Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträge sowie Verhandlungen über Interessenausgleiche und Sozialpläne. Für Betriebsräte übernimmt die Kanzlei außerdem die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und bietet Schulungen an. Eine eigene Abteilung befasst sich mit der Erstellung, Prüfung und Korrektur von Arbeitszeugnissen. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind eine erhaltene Kündigung oder ein vom Arbeitgeber angebotener Aufhebungsvertrag. Als Ansprechpartner nennt der Münsteraner Standort die Rechtsanwälte Tim Fink und Robin Kersting sowie die Rechtsanwältinnen Sarah-Carina Leu und Aljona Fink. Kanzleigründer Tim Fink leitete zuvor bei der IG Metall eine Rechtsabteilung für Sozial- und Arbeitsrecht und war mehrere Jahre ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht. Er hat in Münster studiert und dort fast zehn Jahre gelebt. Auch Sarah-Carina Leu, die als Regionalleiterin West tätig ist, hat in Münster studiert. Die Zusammenarbeit beginnt mit einer Kontaktaufnahme per Telefon oder über das Online-Formular. Bei Anfragen zu Kündigungen, angebotenen Aufhebungsverträgen und Anliegen von Betriebsräten meldet sich nach Angaben der Kanzlei in der Regel der zuständige Anwalt persönlich. Im Beratungsgespräch werden die rechtlichen Möglichkeiten und das weitere Vorgehen erörtert. Termine können persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden. Die Kanzlei nennt auch kurzfristige Termine und Termine am Samstag. Neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren gehören Verhandlungen zur außergerichtlichen Klärung arbeitsrechtlicher Konflikte zur Tätigkeit. Eine Anfrage über das Kontaktformular begründet noch kein Mandatsverhältnis. Das Büro befindet sich in der Bergstraße 75 im zweiten Obergeschoss, 48143 Münster. Es liegt in der Innenstadt im Kiepenkerl-Viertel. Telefonisch ist der Standort unter 0251 / 982 831 010 erreichbar. Die angegebenen Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr. Für schriftliche Anfragen steht auf der Internetseite das Kontaktformular zur Verfügung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: die-kuendigungsschutzkanzlei.de, die-kuendigungsschutzkanzlei.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

5,0

31 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB: 5,0 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Bergstraße 75, 2. OG, 48143 Münster

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

  • Montag07:00-20:00
  • Dienstag07:00-20:00
  • Mittwoch07:00-20:00
  • Donnerstag07:00-20:00
  • Freitag07:00-20:00

Beratung in Münster – Einordnung der Redaktion

Das Profil mit dem Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht gehört zur Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB in Münster. Die Kanzlei berät und vertritt ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte. Im Mittelpunkt stehen Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträge und die arbeitsrechtliche Begleitung betrieblicher Veränderungen. Als Ansprechpartner am Standort werden Tim Fink, Sarah-Carina Leu, Aljona Fink und Robin Kersting genannt. Für Ratsuchende geht es in diesen Bereichen häufig um den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses, die Bedingungen einer möglichen Beendigung oder die Einordnung von Erklärungen des Arbeitgebers. Neben gerichtlichen Verfahren gehören auch Verhandlungen im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung zur beschriebenen Tätigkeit. Bei einer Kündigung stehen typischerweise deren Wirksamkeit und die damit verbundenen Folgen im Raum. Ein Aufhebungsvertrag wirft dagegen Fragen zu einer einvernehmlichen Beendigung auf, etwa zum Beendigungszeitpunkt, zur Freistellung oder zu weiteren vertraglichen Regelungen. Ein zusätzlicher Tätigkeitsbereich der Münsteraner Kanzlei sind Arbeitszeugnisse: Für deren Erstellung, Prüfung und Korrektur besteht eine eigene Abteilung. Dabei können sowohl die Beschreibung der bisherigen Aufgaben als auch die Bewertung von Leistung und Verhalten Gegenstand einer Prüfung sein. Welche Gesichtspunkte relevant sind, hängt von den Unterlagen und dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis ab. Für Betriebsräte umfasst das Angebot Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen, die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowie Schulungen. Typische Anlässe sind geplante Umstrukturierungen oder Veränderungen betrieblicher Abläufe. Ein Interessenausgleich betrifft grundsätzlich die Ausgestaltung einer Betriebsänderung; ein Sozialplan dient dem Ausgleich oder der Milderung wirtschaftlicher Nachteile für Beschäftigte. Betriebsvereinbarungen können unterschiedliche Fragen des betrieblichen Alltags regeln. Die Schulungen richten sich auf die Arbeit des Betriebsrats und den dafür maßgeblichen rechtlichen Rahmen. Das Büro liegt in der Bergstraße 75, im zweiten Obergeschoss, in der Münsteraner Innenstadt unmittelbar im Kiepenkerl-Viertel. Damit ist der Standort im Bereich Mitte verortet; auch für Ratsuchende aus Hiltrup, Gievenbeck, Kinderhaus oder Handorf kommt eine Kontaktaufnahme infrage. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist unter den örtlich genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Münster relevant, sofern die Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Über Anwalt-Seiten.de lässt sich anhand des Profils eine Anfrage vorbereiten und über die dort bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten übermitteln. Eine kurze Schilderung des Anliegens und Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben erleichtern die erste Zuordnung. Die Kanzlei bietet persönliche, telefonische und videobasierte Beratungstermine an; kurzfristige Termine sind nach ihren Angaben auch samstags möglich. Die konkrete Terminabstimmung erfolgt mit der Kanzlei.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner Rechtsanwälte PartmbB. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Münster

  • Amtsgericht Münster
  • Landgericht Münster
  • Arbeitsgericht Münster
  • Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen

Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt der Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner ist vor allem das Arbeitsgericht Münster von Bedeutung. Arbeitsgerichte führen insbesondere Verfahren zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Im Urteilsverfahren findet regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung statt, die eine einvernehmliche Lösung ermöglichen soll. Streitigkeiten über betriebsverfassungsrechtliche Rechte von Betriebsräten werden dagegen typischerweise im Beschlussverfahren behandelt. Ob das Arbeitsgericht Münster im einzelnen Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das ebenfalls am Standort genannte Amtsgericht Münster und das Landgericht Münster sind für die üblichen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern grundsätzlich nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Sie bearbeiten insbesondere andere zivilrechtliche und strafrechtliche Verfahren im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen gehört zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Es ist kein Rechtsmittelgericht für arbeitsgerichtliche Entscheidungen. Seine Aufgaben betreffen öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, wozu unter anderem auch beamtenrechtliche Angelegenheiten zählen können. Die Kanzlei befindet sich in der Bergstraße 75 im zweiten Obergeschoss, unmittelbar im Kiepenkerl-Viertel der Münsteraner Innenstadt. Der Standort liegt damit im zentralen Stadtbereich Mitte. Für eine Anfahrt aus Hiltrup, Gievenbeck, Kinderhaus oder Handorf kommen je nach Ausgangspunkt öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw infrage. Konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten anhand aktueller Informationen geplant werden. Neben dem Besuch vor Ort sind laut Kanzleibeschreibung auch telefonische Beratungen und Videokonferenzen möglich.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Informationen sind für eine Anfrage nach einer Kündigung wichtig?

Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs und der Arbeitsvertrag von Bedeutung. Auch Angaben zur Beschäftigungsdauer, zum Betrieb und zu einem möglichen besonderen Kündigungsschutz können relevant sein. In Kündigungssachen gelten kurze gesetzliche Fristen; für eine Kündigungsschutzklage beträgt die Frist grundsätzlich drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine Kontaktanfrage allein wahrt diese Frist nicht. Ob und welche Schritte im Einzelfall in Betracht kommen, lässt sich erst anhand der konkreten Umstände und Unterlagen beurteilen.

Worin unterscheidet sich ein Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?

Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, während ein Aufhebungsvertrag auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person beruht. Der Vertrag kann neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise eine Freistellung, eine Abfindung oder Regelungen zum Arbeitszeugnis enthalten. Eine Abfindung ist dabei nicht automatisch vorgesehen. Außerdem können sozialversicherungsrechtliche Folgen entstehen, insbesondere beim Arbeitslosengeld. Für eine Anfrage sind der vollständige Vertragsentwurf und Informationen zur bisherigen Beschäftigung hilfreich. Die rechtliche Einordnung betrifft sowohl einzelne Klauseln als auch ihr Zusammenspiel und die Umstände des angebotenen Vertragsschlusses.

Was ist bei der Prüfung eines Arbeitszeugnisses typischerweise Gegenstand?

Bei einem Arbeitszeugnis geht es nicht nur um einzelne Formulierungen. Relevant sind auch die Vollständigkeit der Tätigkeitsbeschreibung, die zutreffende Darstellung von Verantwortung und Aufgaben sowie der Gesamtzusammenhang der Bewertung. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält zusätzlich Angaben zu Leistung und Verhalten. Für eine Prüfung können neben dem Zeugnis selbst etwa eine Stellenbeschreibung, frühere Zwischenzeugnisse und Informationen zu den tatsächlich ausgeübten Aufgaben hilfreich sein. Ob ein Änderungsanspruch besteht, hängt vom konkreten Inhalt und den zugrunde liegenden Tatsachen ab. Pauschale Deutungen vermeintlicher Zeugniscodes ersetzen diese Prüfung nicht.

Worum geht es bei Interessenausgleich, Sozialplan und Betriebsvereinbarungen?

Diese Instrumente haben unterschiedliche Funktionen. Ein Interessenausgleich betrifft bei einer geplanten Betriebsänderung grundsätzlich die Frage, ob, wann und wie diese durchgeführt werden soll. Ein Sozialplan befasst sich mit dem Ausgleich oder der Milderung wirtschaftlicher Nachteile für Beschäftigte. Betriebsvereinbarungen regeln dagegen betriebliche Angelegenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Für eine erste Anfrage des Betriebsrats sind Informationen zur geplanten Maßnahme, zum Verhandlungsstand und zu vorhandenen Entwürfen nützlich. Welche Beteiligungsrechte und Verfahrenswege bestehen, richtet sich nach der jeweiligen betrieblichen Situation.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden