Kanzleiprofil

REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner mbB

Rechtsanwaltskanzlei in Aachen. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 5,0 von 5 bei 38 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Viktoriastr. 73 - 75, 52066 Aachen

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

5,0 von 5 · 38 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Rechtsanwalt Dr. René Gülpen ist Fachanwalt für Erbrecht und Partner der REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner mbB in Aachen. Die Kanzlei bezeichnet sich als Fachanwaltskanzlei in Aachen und der Euregio. Aufgrund ihrer Spezialisierung berät und vertritt sie Mandanten bundesweit bei erbrechtlichen Fragestellungen und Rechtsstreitigkeiten. Das Leistungsangebot umfasst Nachlassplanung, Nachlassabwicklung, Erbschaftsstreit und Erbscheinsverfahren. Weitere genannte Tätigkeitsbereiche sind Nachlassinsolvenz, Erbenermittlung, Testamentsvollstreckung, individuelle Vorsorgeplanung, Pflichtteilsrecht und Erben in der Insolvenz. Die Internetseite führt außerdem die Tätigkeiten als Nachlasspfleger, Schiedsrichter, Vorsorgeanwalt und Mediator auf. Neben der Vorstellung ihrer Leistungen informiert die Kanzlei über aktuelle erbrechtliche Themen und stellt Nachrichten sowie Veröffentlichungen bereit. Ein Erklärungsvideo behandelt den Erbfall und seine Folgen. Die Kanzlei befindet sich in der Viktoriastr. 73 - 75 in Aachen. Für Mandanten stehen kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Kontakt ist telefonisch und per E-Mail möglich.

Die Kanzlei REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner mbB hat ihren Standort in Aachen. Ihr erbrechtliches Internetangebot stellt die Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. René Gülpen vor, der Partner der Kanzlei ist und als Fachanwalt für Erbrecht bezeichnet wird. Im Verzeichnis ist der Kanzlei René Gülpen als Berufsträger zugeordnet. Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten bundesweit bei erbrechtlichen Fragestellungen und Rechtsstreitigkeiten. Neben Aachen nennt die Website auch die Euregio als regionalen Bezug ihrer Tätigkeit. Zu den aufgeführten Tätigkeitsbereichen gehören Nachlassplanung, Nachlassabwicklung und Erbschaftsstreitigkeiten. Hinzu kommen Erbscheinsverfahren, Nachlassinsolvenz, Erbenermittlung und Testamentsvollstreckung. Auch individuelle Vorsorgeplanung, Pflichtteilsrecht sowie Fragen zum Erben in der Insolvenz werden ausdrücklich genannt. Das Angebot umfasst damit sowohl die Planung des eigenen Nachlasses und die persönliche Vorsorge als auch Anliegen im Zusammenhang mit einem bereits eingetretenen Erbfall. Angesprochen werden Mandanten mit Beratungsbedarf zu diesen Themen sowie Personen, die in erbrechtlichen Auseinandersetzungen vertreten werden möchten. Eine Beschränkung auf Mandanten aus Aachen ist nicht angegeben; die Tätigkeit wird ausdrücklich als bundesweit beschrieben. Die dargestellte Arbeitsweise umfasst anwaltliche Beratung und Vertretung. Auf der Website werden außerdem die Rollen als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Schiedsrichter, Vorsorgeanwalt und Mediator aufgeführt. Konkrete Angaben zu einzelnen Schritten der Mandatsaufnahme oder zum weiteren Ablauf einer Zusammenarbeit enthalten die vorliegenden Informationen nicht. Für die Kontaktaufnahme sind Telefon, Telefax und E-Mail angegeben. Ergänzend veröffentlicht die Kanzlei Nachrichten und Beiträge zu erbrechtlichen Themen und stellt ein Erklärungsvideo zum Erbfall und seinen Folgen bereit. Die Kanzlei befindet sich in der Viktoriastraße 73–75, 52066 Aachen. Telefonisch ist sie unter 0241 / 94919-31 erreichbar, per Telefax unter 0241 / 94919-24 und per E-Mail unter erbrechtskanzlei@rewisto.de. Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 8:30 bis 17:30 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr. Mandantenparkplätze sind vorhanden.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: erbrechtskanzlei-aachen.de, erbrechtskanzlei-aachen.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

5,0

38 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner mbB: 5,0 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Viktoriastr. 73 - 75, 52066 Aachen

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

  • Montag08:30-17:30
  • Dienstag08:30-17:30
  • Mittwoch08:30-17:30
  • Donnerstag08:30-17:30
  • Freitag08:00-15:00

Beratung in Aachen – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Dr. René Gülpen ist Fachanwalt für Erbrecht und Partner der REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner mbB in Aachen. Die vorliegenden Profilangaben nennen Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt; die belegte Tätigkeitsbeschreibung betrifft hingegen vor allem das Erbrecht. Diese unterschiedlichen Angaben sollten Ratsuchende bei der Auswahl berücksichtigen und die Übernahme eines arbeitsrechtlichen Anliegens vorab klären. Im erbrechtlichen Bereich nennt die Kanzlei unter anderem Nachlassplanung, Nachlassabwicklung, Erbschaftsstreitigkeiten und Erbscheinsverfahren. Nach der Kanzleibeschreibung erfolgt die Beratung und Vertretung zu erbrechtlichen Fragen bundesweit. Hinter diesen erbrechtlichen Tätigkeitsfeldern stehen unterschiedliche Lebenssituationen: Menschen möchten ihre Vermögensnachfolge ordnen, Angehörige müssen nach einem Todesfall den Nachlass überblicken oder Miterben haben unterschiedliche Vorstellungen über dessen Verteilung. Auch Pflichtteilsansprüche, die Ermittlung unbekannter Erben und Fragen bei einem überschuldeten Nachlass gehören zu den genannten Bereichen. Die Beschreibung führt außerdem Testamentsvollstreckung, individuelle Vorsorgeplanung sowie Tätigkeiten als Nachlasspfleger, Schiedsrichter, Vorsorgeanwalt und Mediator auf. Dabei unterscheiden sich die jeweiligen Rollen und Aufgaben; welche davon für ein Anliegen in Betracht kommt, ist Gegenstand einer individuellen Klärung. Im ebenfalls im Profil aufgeführten Arbeitsrecht betreffen typische Anfragen dagegen Arbeitsverträge, Kündigungen, Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten benötigen hier häufig zunächst eine Einordnung des Konflikts und der maßgeblichen Unterlagen. Gerade bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Die Fachanwaltsbezeichnung für Erbrecht bezieht sich auf die erbrechtliche Qualifikation und ist nicht mit einer Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht gleichzusetzen. Eine entsprechende weitere Qualifikation ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt. Die Kanzlei liegt in der Viktoriastr. 73–75 in 52066 Aachen. Damit besteht ein örtlicher Bezug für Ratsuchende aus Aachen, etwa aus Mitte, Brand, Eilendorf, Laurensberg oder Haaren. Eine Zuordnung der Anschrift zu einem bestimmten Stadtteil ist nicht belegt. Am Standort befinden sich unter anderem das Amtsgericht Aachen, das Landgericht Aachen und das Arbeitsgericht Aachen. Für die Anfahrt mit dem Pkw sind laut Kanzleibeschreibung Mandantenparkplätze vorhanden. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann eine Anfrage anhand der dort bereitgestellten Kontaktangaben vorbereiten; telefonisch und per E-Mail ist Kontakt möglich. Hilfreich sind eine kurze Schilderung des Anliegens, Hinweise auf laufende Fristen und die Bitte um Klärung, ob eine Mandatsübernahme möglich ist.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner mbB. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Aachen

  • Amtsgericht Aachen
  • Landgericht Aachen
  • Arbeitsgericht Aachen
  • Verwaltungsgericht Aachen

Für erbrechtliche Anliegen mit örtlichem Bezug zu Aachen kommt insbesondere das Amtsgericht Aachen in seiner Funktion als Nachlassgericht in Betracht. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit beispielsweise Erbscheinsverfahren geführt und Testamente eröffnet. Entscheidend ist häufig der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person, nicht der Kanzleisitz. Streitigkeiten über Pflichtteilsansprüche oder andere zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit einer Erbschaft können vor dem Amtsgericht Aachen oder dem Landgericht Aachen verhandelt werden. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich unter anderem nach Streitgegenstand, Streitwert und örtlichen Anknüpfungspunkten. Nachlassgerichtliche Aufgaben und streitige Zivilverfahren sind dabei voneinander zu unterscheiden. Für das im Profil als Hauptschwerpunkt aufgeführte Arbeitsrecht ist typischerweise das Arbeitsgericht Aachen relevant, sofern die örtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dort werden insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern geführt, etwa über Kündigungen, ausstehende Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Das ebenfalls am Standort genannte Verwaltungsgericht Aachen ist für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zuständig und für die hier beschriebenen erbrechtlichen sowie privatrechtlichen arbeitsrechtlichen Anliegen regelmäßig nicht die maßgebliche Anlaufstelle. Die Kanzleianschrift lautet Viktoriastr. 73–75, 52066 Aachen. Eine genaue Einordnung als Innenstadtlage oder in einen der genannten Stadtteile Mitte, Brand, Eilendorf, Laurensberg oder Haaren lässt sich aus den Angaben nicht ableiten. Für eine Anreise aus dem Aachener Stadtgebiet mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine aktuelle Verbindungsauskunft zur Anschrift. Konkrete Linien oder Haltestellen sind nicht belegt. Bei der Anfahrt mit dem Pkw können laut Kanzleibeschreibung Mandantenparkplätze genutzt werden; Einzelheiten zur Zufahrt lassen sich vor dem Termin erfragen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Unterlagen helfen bei einer ersten Anfrage zu einem Erbfall?

Für eine erste Einordnung sind häufig vorhandene Testamente oder Erbverträge, die Sterbeurkunde und bereits eingegangene Schreiben des Nachlassgerichts hilfreich. Je nach Anliegen können Angaben zu Angehörigen, Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und bisherigen Absprachen unter Miterben hinzukommen. Bei Pflichtteilsfragen ist auch die familiäre Beziehung zur verstorbenen Person von Bedeutung. Nicht jede Unterlage muss schon bei der ersten Kontaktaufnahme vorliegen. Zunächst genügt oft eine geordnete Übersicht darüber, was geschehen ist, welche Dokumente existieren und ob bereits gerichtliche Schreiben oder Fristen vorliegen.

Worin unterscheiden sich Erbscheinsverfahren und Erbschaftsstreit?

Ein Erbscheinsverfahren dient dazu, die Erbenstellung und gegebenenfalls die Erbquoten durch ein gerichtliches Zeugnis nachzuweisen. Es wird beim zuständigen Nachlassgericht geführt. Ein Erbschaftsstreit kann dagegen beispielsweise die Wirksamkeit eines Testaments, Pflichtteilsansprüche oder die Verteilung des Nachlasses betreffen. Solche Fragen können je nach Gegenstand in unterschiedlichen gerichtlichen Verfahren behandelt werden. Ein Erbschein ist nicht in jedem Erbfall erforderlich. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich zu beschreiben, welcher Nachweis verlangt wird oder worüber zwischen den Beteiligten Uneinigkeit besteht.

Was sollte bei einer Anfrage wegen einer Kündigung angegeben werden?

Wichtig sind insbesondere das Datum des Zugangs der Kündigung, der im Schreiben genannte Beendigungstermin und die Frage, ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. Häufig werden außerdem der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und relevante Korrespondenz benötigt. Bei einer Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine kurze gesetzliche Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. Da die vorliegenden Tätigkeitsangaben vor allem das Erbrecht beschreiben, sollte zunächst ausdrücklich geklärt werden, ob das arbeitsrechtliche Anliegen übernommen werden kann.

Wie unterscheiden sich Nachlassplanung und Vorsorgeplanung?

Nachlassplanung betrifft vor allem die Frage, was nach dem Tod mit Vermögen und Verbindlichkeiten geschehen soll. Dazu gehören beispielsweise testamentarische Regelungen und die Berücksichtigung möglicher Pflichtteilsrechte. Vorsorgeplanung richtet sich dagegen auch auf Situationen zu Lebzeiten, in denen eine Person eigene Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Typische Instrumente sind Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Beide Bereiche können miteinander zusammenhängen, erfüllen aber unterschiedliche Zwecke. Für eine erste Anfrage hilft eine Übersicht über familiäre Verhältnisse, vorhandene Regelungen und die persönlichen Themen, die geklärt werden sollen.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

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