Kanzleiprofil

Rechtsanwaltskanzlei Breunig

Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt am Main. Schwerpunkte: Strafrecht, Verkehrsrecht. 4,9 von 5 bei 142 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Zeil 46, 60313 Frankfurt am Main

Schwerpunkte

Strafrecht, Verkehrsrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

4,9 von 5 · 142 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Martin Breunig ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleisitz in Frankfurt am Main. Seine Tätigkeit konzentriert sich auf das Strafrecht und das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Darüber hinaus nennt die Kanzlei das Verkehrsrecht als Rechtsgebiet. Im Strafrecht umfasst seine Arbeit die Beratung und Betreuung sowie die Vertretung vor Gericht und in anderen Situationen eines Strafverfahrens. Er berät seine Mandanten auch in Fragen des Jugendstrafrechts. Mandate werden aus dem gesamten Bundesgebiet übernommen und vor den jeweiligen Gerichten verhandelt. Als Arbeitsweise beschreibt Breunig eine individuelle Betreuung sowie besonnenes und zugleich entschlossenes Handeln in jeder Lage des Verfahrens. Die Kanzlei befindet sich in der Zeil 46 und ist montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. In Notfällen ist Breunig auch außerhalb der Bürozeiten über seine Mobilfunknummer erreichbar. Nachts und am Wochenende werden ausschließlich wirkliche Notfälle beantwortet.

Die Rechtsanwaltskanzlei Breunig in Frankfurt am Main ist auf Strafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht ausgerichtet. Rechtsanwalt Martin Breunig ist Fachanwalt für Strafrecht und bietet zudem Beratung und Vertretung im Verkehrsrecht an. Zum Tätigkeitsbereich gehören die Strafverteidigung sowie die Beratung zu Fragen des Straf- und Jugendstrafrechts. Die Vertretung umfasst sowohl gerichtliche Verfahren als auch andere Situationen innerhalb eines Strafverfahrens. Mandate werden aus dem gesamten Bundesgebiet übernommen und vor den jeweils zuständigen Gerichten verhandelt. Das Angebot richtet sich an Menschen, die Unterstützung in strafrechtlichen oder verkehrsrechtlichen Angelegenheiten benötigen. Dazu zählen Beschuldigte in Strafverfahren und Betroffene von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Auf der Internetseite greift die Kanzlei unter anderem polizeiliche Vorladungen, Festnahmen und Bußgeldbescheide als Themen auf. Weitere Beiträge befassen sich mit Änderungen der Strafprozessordnung sowie mit dem Regress einer Versicherung nach Unfallflucht oder Trunkenheitsfahrt. Diese Themen ergänzen die Darstellung der anwaltlichen Tätigkeitsbereiche. Als Grundlage seiner Arbeitsweise nennt Martin Breunig eine individuelle Betreuung und Beratung. Die Begleitung im Strafrecht ist nicht auf die Verhandlung vor Gericht beschränkt, sondern wird für jede Lage des Verfahrens angeboten. Für eine erste Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular auf der Internetseite zur Verfügung. Über das Formular können Interessierte ihr Anliegen schriftlich übermitteln. Hierfür sind Name, E-Mail-Adresse und Nachricht als Pflichtfelder vorgesehen; eine Telefonnummer kann zusätzlich angegeben werden. Die Kanzlei bietet eine unverbindliche Kontaktaufnahme an. Der Kanzleisitz befindet sich in der Zeil 46, 60313 Frankfurt am Main. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr. Telefonisch ist die Kanzlei unter 069 29 92 08 69 – 0 erreichbar, per E-Mail unter info@kanzlei-breunig.de. Für Notfälle außerhalb der Bürozeiten nennt Martin Breunig die Mobilfunknummer 0152 03 713 742. Nachts und am Wochenende werden nach Angaben der Kanzlei ausschließlich tatsächliche Notfälle beantwortet.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-breunig.de, kanzlei-breunig.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

4,9

142 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei Rechtsanwaltskanzlei Breunig: 4,9 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Zeil 46, 60313 Frankfurt am Main

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

  • Montag09:00-18:00
  • Dienstag09:00-18:00
  • Mittwoch09:00-18:00
  • Donnerstag09:00-18:00
  • Freitag09:00-18:00

Beratung in Frankfurt am Main – Einordnung der Redaktion

Martin Breunig ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleisitz in der Zeil 46 in Frankfurt am Main. Seine Tätigkeit in der Rechtsanwaltskanzlei Breunig konzentriert sich auf das Strafrecht und das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht; zusätzlich wird Verkehrsrecht als Rechtsgebiet genannt. Im Strafrecht umfasst seine Arbeit Beratung, Betreuung und Vertretung vor Gericht sowie in anderen Situationen eines Strafverfahrens. Auch Fragen des Jugendstrafrechts gehören zu seiner Tätigkeit. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als individuelle Betreuung mit besonnenem und zugleich entschlossenem Handeln in den unterschiedlichen Verfahrensphasen. Anlass für eine strafrechtliche Anfrage können beispielsweise eine Vorladung, die Mitteilung über ein Ermittlungsverfahren, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl sein. Dahinter stehen unterschiedliche Verfahrensstände, die zunächst eingeordnet werden müssen. Für Ratsuchende geht es häufig darum, den erhobenen Vorwurf, die eigene Rolle im Verfahren und den weiteren Ablauf zu verstehen. Im Jugendstrafrecht kommen Besonderheiten hinzu: Es stellt den Erziehungsgedanken in den Vordergrund und sieht eigene Rechtsfolgen und Verfahrensregelungen vor. Welche Regeln maßgeblich sind, hängt unter anderem vom Alter und bei Heranwachsenden von weiteren Voraussetzungen ab. Im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht stehen typischerweise Bußgeldvorwürfe im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsmessungen oder Rotlichtverstößen im Mittelpunkt. Auch mögliche Punkte und ein Fahrverbot können für die Anfrage bedeutsam sein. Das Verkehrsrecht reicht darüber hinaus und umfasst allgemein etwa Fragen nach einem Verkehrsunfall oder zu Schadensersatzansprüchen. Zwischen Verkehrsrecht und Strafrecht bestehen Überschneidungen, beispielsweise bei Vorwürfen einer Trunkenheitsfahrt oder des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Ob ein konkretes Anliegen übernommen werden kann, ist im Rahmen der Kontaktaufnahme zu klären. Die Anschrift an der Zeil liegt in der Frankfurter Innenstadt. Sie bietet einen zentralen Bezugspunkt für Ratsuchende aus Frankfurt, etwa aus dem Westend, Bockenheim, Sachsenhausen und Nordend. Öffentliche Verkehrsmittel kommen für die Anreise ebenso in Betracht wie der Pkw; die konkrete Verbindung und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Zu den örtlichen Gerichten zählen das Amtsgericht und das Landgericht Frankfurt am Main sowie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Breunig übernimmt außerdem Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet und vertritt sie vor den jeweiligen Gerichten. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer knappen Schilderung des Anliegens über die im Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten beginnen. Hilfreich sind Angaben zu vorhandenen Schreiben, bekannten Fristen und dem Verfahrensstand. Anschließend lassen sich die mögliche Mandatsübernahme und das weitere Vorgehen abstimmen. Die Kanzlei ist montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. In Notfällen ist Breunig außerhalb der Bürozeiten über seine Mobilfunknummer erreichbar; nachts und am Wochenende werden ausschließlich wirkliche Notfälle beantwortet.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Rechtsanwaltskanzlei Breunig. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Frankfurt am Main

  • Amtsgericht Frankfurt am Main
  • Landgericht Frankfurt am Main
  • Arbeitsgericht Frankfurt am Main
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Die Rechtsanwaltskanzlei Breunig befindet sich in der Zeil 46, 60313 Frankfurt am Main, in der Innenstadt. Damit liegt sie innerhalb des zentralen Stadtgebiets und ist auch für Anfragen aus Stadtteilen wie Westend, Bockenheim, Sachsenhausen oder Nordend örtlich einzuordnen. Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel und der Pkw infrage. Welche Verbindung passt und welche Parkmöglichkeiten verfügbar sind, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Linien, Haltestellen oder Stellplätze lassen sich aus den vorliegenden Angaben nicht ableiten. Die Innenstadtlage allein erlaubt zudem keine Aussage über die tatsächliche Fahrtzeit. Für den strafrechtlichen Hauptschwerpunkt ist insbesondere das Amtsgericht Frankfurt am Main von Bedeutung. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit Strafsachen vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht sowie Jugendstrafsachen verhandelt. Auch gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid können vor dem Amtsgericht stattfinden. Das Landgericht Frankfurt am Main befasst sich unter anderem mit schwerwiegenderen Strafsachen in erster Instanz und mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Für bestimmte Rechtsmittel in Straf- und Bußgeldsachen kann das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zuständig sein. Bei zivilrechtlichen Verkehrssachen, etwa Streitigkeiten über Schadensersatz nach einem Unfall, kommen je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit Amtsgericht oder Landgericht in Betracht. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Frankfurt am Main entscheidet dagegen über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die hier beschriebenen Schwerpunkte typischerweise nicht zuständig. Der Kanzleisitz bestimmt nicht automatisch den Gerichtsort: Da Breunig bundesweit Mandate übernimmt, können Verfahren auch vor Gerichten außerhalb Frankfurts geführt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines Strafverfahrens hilfreich?

Für eine erste Einordnung sind vor allem der Tatvorwurf, der aktuelle Verfahrensstand und die eigene Rolle im Verfahren relevant. Vorhandene Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht enthalten häufig das Aktenzeichen sowie Termine oder Fristen. Auch das Datum, an dem ein Schreiben zugestellt wurde, kann bedeutsam sein. Eine knappe, sachliche Zusammenfassung erleichtert die Klärung, welche Unterstützung gesucht wird. Wie Unterlagen und sensible Informationen übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen. Die Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde.

Worin unterscheiden sich ein Bußgeldverfahren und ein Verkehrsstrafverfahren?

Ein Bußgeldverfahren betrifft eine Ordnungswidrigkeit, beispielsweise einen vorgeworfenen Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß. Mögliche Folgen sind eine Geldbuße sowie unter bestimmten Voraussetzungen Punkte oder ein Fahrverbot. Ein Verkehrsstrafverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, etwa einer Trunkenheitsfahrt oder des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Hier können strafrechtliche Sanktionen und Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis hinzukommen. Die Einordnung hängt vom konkreten Vorwurf und den Umständen ab. Aus dem behördlichen Schreiben lässt sich meist erkennen, welche Art von Verfahren geführt wird; offene Fragen können Gegenstand einer anwaltlichen Prüfung sein.

Welche Besonderheiten gelten bei Fragen zum Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche, die zur Tatzeit mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt waren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und unter 21 Jahren kann es unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anwendung finden. Im Mittelpunkt steht der Erziehungsgedanke; deshalb unterscheiden sich mögliche Maßnahmen und der Verfahrensablauf teilweise vom Erwachsenenstrafrecht. Auch die Beteiligung von Erziehungsberechtigten und der Jugendgerichtshilfe kann eine Rolle spielen. Für eine erste Anfrage sind insbesondere das Alter zur Tatzeit, der Vorwurf und bereits vorliegende Schreiben relevant. Welche Besonderheiten tatsächlich greifen, erfordert eine Prüfung des Einzelfalls.

Welche Unterlagen können bei einer Anfrage nach einem Verkehrsunfall wichtig sein?

Bei einem Verkehrsunfall können Angaben zum Unfallhergang, zu den Beteiligten und zu den beteiligten Versicherungen die erste Einordnung unterstützen. Je nach Anliegen sind außerdem Fotos, ein Unfallbericht, vorhandene Zeugenkontakte, Kostenvoranschläge oder bereits geführter Schriftwechsel relevant. Bei Verletzungen können medizinische Unterlagen Bedeutung haben. Verkehrsrechtliche Fragen betreffen häufig die Haftung und den Umfang möglicher Schadensersatzansprüche. Daneben kann ein Bußgeld- oder Strafverfahren entstehen, das gesondert betrachtet werden muss. Welche Unterlagen im konkreten Fall benötigt werden und ob die Bearbeitung übernommen wird, lässt sich bei der Mandatsanfrage klären.

Muss ein Straf- oder Verkehrsverfahren in Frankfurt am Main geführt werden, wenn die Kanzlei dort sitzt?

Der Sitz der beauftragten Kanzlei legt den Verfahrensort nicht fest. Im Strafrecht richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten, zu denen beispielsweise der Tatort gehören kann. In Bußgeldsachen und zivilrechtlichen Verkehrsstreitigkeiten gelten jeweils eigene Zuständigkeitsregeln. Außerdem bestimmt die Art des Verfahrens, welches Gericht sachlich zuständig ist. Für eine Anfrage ist daher hilfreich, die bereits befasste Behörde oder das Gericht und das Aktenzeichen zu nennen. Ob persönliche Termine, eine Anreise oder andere Formen der Abstimmung erforderlich werden, hängt vom jeweiligen Verfahrensablauf ab.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

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