Kanzleiprofil
Stirnweiss | Brenner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechtsanwaltskanzlei in Stuttgart. Schwerpunkte: Steuerstrafrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Wirtschaftsstrafrecht. 5,0 von 5 bei 209 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
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Standort
Kirchheimer Str. 94-96, 70619 Stuttgart
Schwerpunkte
Steuerstrafrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
5,0 von 5 · 209 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Stirnweiss | Brenner Rechtsanwälte ist eine Kanzlei für Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht mit Standorten in Stuttgart und Konstanz. Die Strafverteidiger und Fachanwälte beraten und vertreten Mandanten lokal, regional, bundesweit und international. Zum Mandantenkreis gehören Unternehmen und Einzelpersonen. Die Tätigkeit umfasst die Vertretung gegenüber Strafverfolgungsbehörden und vor Strafgerichten. Als Rechtsgebiete nennt die Kanzlei unter anderem Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Insolvenzstrafrecht. Hinzu kommen Geschädigtenvertretung, Zeugenbeistand sowie Strafvollstreckungsrecht und Strafvollzugsrecht. Die Kanzlei legt Wert auf persönliche und individuelle Beratung, um die Bedürfnisse des jeweiligen Falls zu verstehen und darauf abgestimmte Verteidigungsstrategien zu entwickeln. Sie beschreibt ihre Kommunikation mit Mandanten als offen, vertrauensvoll und ehrlich und macht die Kosten ihres Engagements transparent. Für Notfälle besteht auch außerhalb der Bürozeiten eine Erreichbarkeit über eine Notfallnummer. Das Stuttgarter Büro befindet sich in der Kirchheimer Straße in Sillenbuch. Mandanten können die eigene Tiefgarage der Kanzlei nutzen.
Stirnweiss | Brenner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB ist eine Kanzlei mit Standorten in Stuttgart und Konstanz. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Zum Spektrum gehören unter anderem Betäubungsmittel-, Betrugs-, Jugend-, Sexual- und Verkehrsstrafrecht sowie Computer- und Internetstrafrecht. Im wirtschaftsstrafrechtlichen Bereich nennt die Kanzlei beispielsweise Steuerstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Arbeitsstrafrecht, Umweltstrafrecht und Zollstrafrecht. Auch die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und interne Untersuchungen in Unternehmen zählen zu den angebotenen Tätigkeitsfeldern. Im Team arbeiten Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger sowie Fachanwälte für Strafrecht und ein Fachanwalt für Steuerrecht. Die Kanzlei berät und vertritt Einzelpersonen und Unternehmen. Zu den Anliegen gehören die Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe und die Vertretung in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren. Daneben umfasst das Angebot den Zeugenbeistand und die Vertretung von Geschädigten, etwa in Nebenklage- und Adhäsionsverfahren. Weitere Tätigkeitsbereiche sind Strafanzeigen und Strafanträge, das Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Fragen der Strafvollstreckung und des Strafvollzugs. Auch Revisionsrecht, Disziplinarrecht und internationales sowie europäisches Haftrecht werden aufgeführt. Die Vertretung erfolgt lokal, bundesweit und international; die Kanzlei ist gegenüber Strafverfolgungsbehörden und vor Strafgerichten tätig. Für die Zusammenarbeit beschreibt die Kanzlei eine persönliche, auf den jeweiligen Fall ausgerichtete Beratung. Auf dieser Grundlage werden individuelle Verteidigungsstrategien entwickelt. Als Bestandteile ihrer Arbeitsweise nennt sie Diskretion, eine offene und ehrliche Kommunikation sowie Kostentransparenz. Der Erstkontakt ist telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular möglich. Bei einer Anfrage über das Formular nimmt die Kanzlei anschließend Kontakt auf. Für dringende Fälle steht außerhalb der Bürozeiten eine rund um die Uhr erreichbare Notfallnummer zur Verfügung. Das Stuttgarter Büro befindet sich in der Kirchheimer Straße 94–96, 70619 Stuttgart-Sillenbuch. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist es über die U7-Haltestelle Sillenbuch und die Haltestelle Spaichinger Straße der Buslinie 65 erreichbar. Mandanten können die eigene Tiefgarage nutzen. Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 9.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr. Telefonisch ist das Büro unter +49 (0)711 84 98 77 0 und per E-Mail unter info@stirnweiss-brenner.de erreichbar. Die Notfallnummer lautet +49 (0)151 61 42 90 00.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: stirnweiss-brenner.de, stirnweiss-brenner.de
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
209 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
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Verkehrsrecht · Strafrecht · Steuerstrafrecht · Wirtschaftsstrafrecht
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
- Montag09:00-12:30, 13:30-17:00
- Dienstag09:00-12:30, 13:30-17:00
- Mittwoch09:00-12:30, 13:30-17:00
- Donnerstag09:00-12:30, 13:30-17:00
- Freitag09:00-13:00
Beratung in Stuttgart – Einordnung der Redaktion
Die Stirnweiss | Brenner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB ist mit ihrem Stuttgarter Büro in der Kirchheimer Str. 94–96 in 70619 Stuttgart-Sillenbuch ansässig. Ein weiterer Standort befindet sich in Konstanz. Im Mittelpunkt des Profils steht das Strafrecht; hinzu kommen Verkehrsrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Die Strafverteidiger und Fachanwälte beraten und vertreten Einzelpersonen sowie Unternehmen gegenüber Strafverfolgungsbehörden und vor Strafgerichten. Ihre Tätigkeit reicht über Stuttgart hinaus und umfasst lokale, regionale, bundesweite und internationale Mandate. Im Strafrecht können sich Ratsuchende mit unterschiedlichen Verfahrenssituationen konfrontiert sehen: etwa einer Vorladung, einer Durchsuchung, einer Anklage oder Fragen nach einer gerichtlichen Entscheidung. Die Kanzlei nennt unter anderem Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht als Tätigkeitsfelder. Neben der Verteidigung gehören Geschädigtenvertretung und Zeugenbeistand zum beschriebenen Angebot. Strafvollstreckungsrecht und Strafvollzugsrecht betreffen wiederum Fragen zur Umsetzung strafgerichtlicher Entscheidungen und zu den Bedingungen des Vollzugs. Welche Unterstützung im Einzelfall in Betracht kommt, hängt insbesondere von der Rolle der betroffenen Person und dem Stand des Verfahrens ab. Im Wirtschaftsstrafrecht stehen häufig Vorgänge aus dem Unternehmensalltag im Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorwürfen. Ein ausdrücklich genanntes Teilgebiet ist das Insolvenzstrafrecht. Steuerstrafrechtliche Anliegen können beispielsweise den Vorwurf unrichtiger oder unvollständiger steuerlicher Angaben betreffen. Im Verkehrsrecht sind neben Fragen zu Verkehrsunfällen und Ordnungswidrigkeiten auch strafrechtliche Sachverhalte relevant. Die Kanzlei führt Verkehrsstrafrecht ausdrücklich als Tätigkeitsbereich auf. Für eine erste Einordnung sind regelmäßig behördliche Schreiben, zeitliche Abläufe und die jeweils betroffenen Personen oder Unternehmen von Bedeutung. Das Büro liegt in Sillenbuch und damit außerhalb von Stuttgart-Mitte. Für Ratsuchende aus Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach oder Degerloch richtet sich die Anfahrt nach dem jeweiligen Ausgangspunkt. Bei der Anreise mit dem Pkw kann die eigene Tiefgarage der Kanzlei genutzt werden. Zu den Strafgerichten am Standort gehören das Amtsgericht Stuttgart, das Landgericht Stuttgart und das Oberlandesgericht Stuttgart; welches Gericht ein Verfahren bearbeitet, bestimmt sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten verwenden und zunächst das Anliegen, die eigene Verfahrensrolle sowie bekannte Termine oder Fristen benennen. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden und ob eine Vertretung übernommen werden kann, ist mit der Kanzlei zu klären. Nach ihrer Beschreibung legt sie Wert auf persönliche, individuelle Beratung und offene Kommunikation. Für Notfälle besteht außerdem eine Erreichbarkeit außerhalb der Bürozeiten über eine Notfallnummer.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Stuttgart
- Amtsgericht Stuttgart
- Landgericht Stuttgart
- Arbeitsgericht Stuttgart
- Oberlandesgericht Stuttgart
Das Stuttgarter Büro von Stirnweiss | Brenner liegt in der Kirchheimer Straße 94–96 im Stadtteil Sillenbuch, nicht in der Innenstadt. Der Standort ist damit innerhalb des Stuttgarter Stadtgebiets eigenständig zu verorten; die ebenfalls genannten Stadtteile Stuttgart-Mitte, Bad Cannstatt, Vaihingen, Feuerbach und Degerloch sind keine angegebenen Kanzleisitze. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine Verbindungsauskunft anhand der vollständigen Adresse. Konkrete Linien oder Haltestellen sind in den vorliegenden Angaben nicht benannt. Bei einer Anfahrt mit dem Pkw steht Mandantinnen und Mandanten die kanzleieigene Tiefgarage zur Verfügung. Die passende Route hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Für den strafrechtlichen Hauptschwerpunkt kommen insbesondere das Amtsgericht Stuttgart und das Landgericht Stuttgart in Betracht. Amtsgerichte verhandeln zahlreiche Strafsachen in erster Instanz, während Landgerichte unter anderem für schwerwiegendere Tatvorwürfe und Berufungen gegen amtsgerichtliche Strafurteile zuständig sind. Wirtschafts- und steuerstrafrechtliche Verfahren können je nach Zuständigkeit ebenfalls vor diesen Gerichten geführt werden; bei Landgerichten gibt es für bestimmte Wirtschaftsstrafverfahren Wirtschaftsstrafkammern. Das Oberlandesgericht Stuttgart befasst sich unter anderem mit Revisionen und Beschwerden in gesetzlich zugewiesenen Strafsachen. Verkehrsrechtliche Streitigkeiten können zivilgerichtliche Verfahren nach Unfällen, Bußgeldverfahren oder Strafverfahren betreffen. Das Arbeitsgericht Stuttgart ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und gehört nicht zu den typischen Gerichten der hier genannten Schwerpunkte. Die konkrete gerichtliche Zuständigkeit ergibt sich nicht allein aus der Kanzleiadresse, sondern aus gesetzlichen sachlichen und örtlichen Kriterien.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Informationen sind für eine Mandatsanfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind vor allem die Art des Vorwurfs, die eigene Rolle im Verfahren und der bisherige Verfahrensstand relevant. Hilfreich können Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht sein, insbesondere mit Aktenzeichen und erkennbaren Terminen oder Fristen. Auch eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Ob bereits eine andere anwaltliche Vertretung besteht, ist ebenfalls eine wichtige Information. Welche Unterlagen auf welchem Weg übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Eine Mandatsanfrage allein bedeutet noch nicht, dass eine Vertretung übernommen wurde.
Was unterscheidet Verkehrsrecht von Verkehrsstrafrecht?
Verkehrsrecht umfasst verschiedene rechtliche Bereiche rund um die Teilnahme am Straßenverkehr. Dazu zählen beispielsweise Schadensersatzfragen nach einem Unfall, Bußgeldverfahren und fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten. Verkehrsstrafrecht betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, etwa unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder bestimmte Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Ein Ereignis kann mehrere dieser Bereiche gleichzeitig berühren. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, ob ein Schreiben von einer Versicherung, einer Bußgeldbehörde, der Fahrerlaubnisbehörde oder einer Strafverfolgungsbehörde vorliegt. Davon hängt ab, welche rechtlichen Fragen zunächst einzuordnen sind.
Welche Besonderheiten haben Mandatsanfragen im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht?
In diesen Bereichen stehen häufig umfangreiche Unterlagen und betriebliche Abläufe im Hintergrund. Steuerstrafrechtliche Vorwürfe können mit Steuererklärungen, Buchführung oder Angaben gegenüber Finanzbehörden zusammenhängen. Wirtschaftsstrafrechtliche Fragen betreffen beispielsweise Unternehmensentscheidungen oder Vorgänge im Zusammenhang mit einer Insolvenz. Für die erste Einordnung sind die betroffene Person oder Gesellschaft, der untersuchte Zeitraum und die beteiligte Behörde wichtig. Wenn mehrere Personen oder ein Unternehmen betroffen sind, muss zudem geklärt werden, wessen Interessen vertreten werden sollen. Unterschiedliche Interessen können einer gemeinsamen Vertretung entgegenstehen.
Können auch Zeuginnen, Zeugen und Geschädigte strafrechtlichen Beistand anfragen?
Anwaltliche Unterstützung im Strafverfahren ist nicht auf beschuldigte Personen beschränkt. Zeuginnen und Zeugen können sich zu ihrer Stellung im Verfahren und zum Ablauf einer Vernehmung informieren lassen. Geschädigte können Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Verfahrensrechte suchen; unter gesetzlichen Voraussetzungen kommt beispielsweise eine Nebenklage in Betracht. Die Aufgaben eines Zeugenbeistands unterscheiden sich dabei von denen einer Strafverteidigung oder Geschädigtenvertretung. Für eine Anfrage sind die eigene Rolle, eine vorhandene Ladung und der bekannte Verfahrensstand hilfreich. Welche Form der Begleitung möglich ist, bedarf einer individuellen Prüfung.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
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