Kanzleiprofil

Gieren Strafrecht

Rechtsanwaltskanzlei in Karlsruhe. Schwerpunkte: Familienrecht, Strafrecht. 5,0 von 5 bei 64 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Akademiestraße 38, 76133 Karlsruhe

Schwerpunkte

Familienrecht, Strafrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

5,0 von 5 · 64 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Rechtsanwältin Jana Gieren ist mit Gieren Strafrecht in Karlsruhe in der Strafverteidigung tätig. Sie vertritt Mandanten in Karlsruhe, Ulm und bundesweit. Ihre Schwerpunkte umfassen Sexualstrafrecht, allgemeines Strafrecht und Jugendstrafrecht sowie Untersuchungshaft und Haftfragen. Hinzu kommen Strafvollstreckung, Strafvollzug und Maßregelvollzug. Das Leistungsangebot nennt außerdem Geschädigtenvertretung und Nebenklage, Gewaltschutzverfahren sowie Umgangs- und Sorgerechtsverfahren. Die Vertretung richtet sich an Beschuldigte und umfasst auch die Unterstützung junger Menschen im Jugendstrafrecht sowie die Begleitung während einer Unterbringung nach §§ 63 und 64 StGB. Jana Gieren übernimmt die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, beantragt Akteneinsicht und entwickelt eine auf den jeweiligen Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie. Die Beratung erfolgt telefonisch, online oder persönlich. Bei der Mandatierung werden die nächsten Schritte und Kosten besprochen; abgerechnet wird je nach Fall nach RVG, Stundenhonorar oder Pauschalhonorar. Sie vertritt auch im Berufungsverfahren und empfiehlt für Revisionsverfahren spezialisierte Kolleginnen oder Kollegen.

Gieren Strafrecht ist die Kanzlei der Rechtsanwältin Jana Gieren in Karlsruhe. Ihre Tätigkeit umfasst die Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht sowie die Begleitung in Fragen der Strafvollstreckung und des Maßregelvollzugs. Zu den genannten Schwerpunkten gehören das Sexualstrafrecht, das allgemeine Strafrecht und das Jugendstrafrecht. Weitere Tätigkeitsfelder sind Untersuchungshaft und Haftfragen, Strafvollzug sowie die Unterbringung nach §§ 63 und 64 StGB. Auf der Website werden außerdem Geschädigtenvertretung und Nebenklage, Gewaltschutzverfahren sowie Umgangs- und Sorgerechtsverfahren als Leistungen aufgeführt. Die Kanzlei richtet sich unter anderem an Menschen, gegen die eine Strafanzeige vorliegt, die eine Vorladung erhalten haben oder bei denen eine Durchsuchung stattgefunden hat. Auch eine Anklage, eine Festnahme oder ein Haftbefehl können Anlass für eine Zusammenarbeit sein. Im Jugendstrafrecht vertritt Jana Gieren junge Menschen. Daneben begleitet sie Personen während der Strafvollstreckung oder einer Unterbringung im Maßregelvollzug. Die Tätigkeit ist nicht auf Karlsruhe begrenzt: Die Kanzlei nennt auch Ulm und Stuttgart sowie eine bundesweite Vertretung. Die Zusammenarbeit beginnt mit einer Erstberatung, bei der das Anliegen telefonisch, online oder persönlich geschildert werden kann. Anschließend werden bei einer Beauftragung das Mandat und die nächsten Schritte besprochen. Jana Gieren übernimmt die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, beantragt Akteneinsicht und prüft die Ermittlungsakte. Auf dieser Grundlage entwickelt sie gemeinsam mit den Mandanten eine auf den jeweiligen Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie. Die Vertretung kann das Ermittlungsverfahren, das Zwischenverfahren und die Hauptverhandlung umfassen. Auch Berufungsverfahren gehören zum Angebot; für Revisionsverfahren verweist die Rechtsanwältin auf spezialisierte Kolleginnen oder Kollegen. Der Karlsruher Kanzleistandort befindet sich in der Akademiestraße 38, 76133 Karlsruhe. Erstgespräche können vor Ort oder online stattfinden. Zur Kontaktaufnahme stehen ein Formular auf der Website, Telefon und E-Mail zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter +49 7212 7661055 sowie über post@gieren-strafrecht.de erreichbar. Im Rahmen der ersten Kontaktaufnahme prüft Jana Gieren, ob sie das geschilderte Anliegen übernehmen kann.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: gieren-strafrecht.de, gieren-strafrecht.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

5,0

64 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei Gieren Strafrecht: 5,0 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Karlsruhe

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Akademiestraße 38, 76133 Karlsruhe

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Beratung in Karlsruhe – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Jana Gieren ist mit ihrer Kanzlei Gieren Strafrecht in der Akademiestraße 38 in 76133 Karlsruhe tätig. Das Profil verbindet Strafrecht als Hauptschwerpunkt mit familienrechtlichen Verfahren. Innerhalb der Strafverteidigung liegen ihre Schwerpunkte im Sexualstrafrecht, allgemeinen Strafrecht und Jugendstrafrecht. Sie vertritt Beschuldigte in Karlsruhe, Ulm und bundesweit. Für Ratsuchende kann es dabei etwa um einen strafrechtlichen Vorwurf, ein laufendes Ermittlungsverfahren oder eine bevorstehende Hauptverhandlung gehen. Jana Gieren übernimmt die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, beantragt Akteneinsicht und entwickelt eine auf den jeweiligen Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie. Ein weiterer Teil ihrer Tätigkeit betrifft Untersuchungshaft und andere Haftfragen. Hinzu kommen Strafvollstreckung, Strafvollzug und Maßregelvollzug, einschließlich der Begleitung während einer Unterbringung nach §§ 63 und 64 StGB. Diese Bereiche betreffen unterschiedliche Verfahrensphasen: Während Untersuchungshaft im Zusammenhang mit einem noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren steht, geht es bei der Strafvollstreckung um die Umsetzung strafgerichtlicher Entscheidungen. Fragen des Strafvollzugs betreffen dagegen die Ausgestaltung des Vollzugs. Im Jugendstrafrecht steht die Unterstützung junger Menschen im Mittelpunkt; dieses Rechtsgebiet berücksichtigt insbesondere den Erziehungsgedanken. Das Angebot umfasst außerdem Geschädigtenvertretung und Nebenklage. Hier geht es allgemein um die rechtliche Stellung und Beteiligungsmöglichkeiten von Menschen, die durch eine Straftat verletzt wurden. Im Familienrecht nennt das Profil Gewaltschutzverfahren sowie Umgangs- und Sorgerechtsverfahren. Typische Anliegen sind damit gerichtlicher Schutz vor Gewalt oder Nachstellungen sowie Konflikte über den Kontakt zu einem Kind und die elterliche Verantwortung. Strafrechtliche und familienrechtliche Fragen können bei demselben Lebenssachverhalt nebeneinander auftreten, werden jedoch nach unterschiedlichen rechtlichen Maßstäben behandelt. Die Kanzleianschrift liegt in der Karlsruher Innenstadt. Sie bietet damit einen innerstädtischen Bezugspunkt auch für Ratsuchende aus Durlach, der Oststadt, Südstadt oder Mühlburg. Für strafrechtliche Verfahren kommen insbesondere das Amtsgericht Karlsruhe und das Landgericht Karlsruhe in Betracht; familienrechtliche Verfahren werden grundsätzlich beim Familiengericht des Amtsgerichts geführt. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, hängt vom Verfahren und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenprüfung. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort angezeigten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Hilfreich sind Angaben zum Verfahrensstand und zu bereits mitgeteilten Terminen oder Fristen. Die Beratung bei Jana Gieren erfolgt telefonisch, online oder persönlich. Bei einer Mandatierung werden die nächsten Schritte und Kosten besprochen. Sie vertritt auch in Berufungsverfahren; für Revisionsverfahren empfiehlt sie spezialisierte Kolleginnen oder Kollegen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
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Zuständige Gerichte und Umfeld in Karlsruhe

  • Amtsgericht Karlsruhe
  • Landgericht Karlsruhe
  • Arbeitsgericht Karlsruhe
  • Bundesgerichtshof
  • Bundesverfassungsgericht

Gieren Strafrecht hat ihren Sitz in der Akademiestraße 38 in der Karlsruher Innenstadt. Die innerstädtische Lage bildet den örtlichen Bezug für Anfragen aus Karlsruhe, etwa aus Durlach, der Oststadt, Südstadt und Mühlburg. Für eine persönliche Besprechung lässt sich die Anfahrt grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Abstellmöglichkeiten bestehen, sollte anhand aktueller Informationen geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind im Profil nicht belegt. Neben persönlichen Terminen nennt die Kanzleibeschreibung auch telefonische Beratung und Onlineberatung. Für den strafrechtlichen Schwerpunkt sind vor allem das Amtsgericht Karlsruhe und das Landgericht Karlsruhe relevant. Beim Amtsgericht werden unter anderem Strafverfahren vor dem Strafrichter oder Schöffengericht sowie Jugendstrafsachen verhandelt. Das Landgericht befasst sich insbesondere mit gewichtigeren Strafsachen und Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Auch Strafvollstreckungskammern sind beim Landgericht angesiedelt. Die konkrete Zuständigkeit für Haft-, Vollstreckungs- oder Vollzugsfragen richtet sich allerdings nach besonderen gesetzlichen Regeln und kann außerhalb Karlsruhes liegen. Umgangs-, Sorge- und Gewaltschutzverfahren gehören grundsätzlich vor das Familiengericht beim Amtsgericht. Das ebenfalls am Standort vorhandene Arbeitsgericht Karlsruhe ist für die genannten Schwerpunkte typischerweise nicht zuständig. Der Bundesgerichtshof kann in Strafsachen als Revisionsgericht tätig werden; er ist keine allgemeine erste Anlaufstelle für Strafanzeigen oder Familienkonflikte. Das Bundesverfassungsgericht überprüft unter besonderen Voraussetzungen mögliche Verletzungen des Verfassungsrechts und ersetzt nicht den regulären fachgerichtlichen Rechtsweg.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?

Für eine erste Einordnung sind insbesondere der mitgeteilte Tatvorwurf, die ermittelnde Behörde und der aktuelle Verfahrensstand hilfreich. Vorhandene Schreiben, etwa eine Vorladung, Anklageschrift oder ein Strafbefehl, enthalten häufig Aktenzeichen und relevante Termine. Auch bereits laufende Fristen können für die Bearbeitung wichtig sein. Eine erste Anfrage muss noch keine ausführliche Darstellung des gesamten Geschehens enthalten. Wie Unterlagen sicher übermittelt werden und welche Informationen zunächst benötigt werden, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen. Die inhaltliche Prüfung erfolgt anhand des konkreten Falls und gegebenenfalls der Ermittlungsakte.

Was unterscheidet Jugendstrafrecht vom allgemeinen Strafrecht?

Im Jugendstrafrecht hat der Erziehungsgedanke besonderes Gewicht. Es gilt für Jugendliche, die bei der Tat mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt waren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und unter 21 Jahren kann unter gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls Jugendstrafrecht angewendet werden. Neben dem Tatvorwurf spielen deshalb auch die persönliche Entwicklung und die Lebensumstände eine Rolle. Die möglichen Rechtsfolgen unterscheiden sich teilweise von denen des allgemeinen Strafrechts. Für eine Mandatsanfrage sind das Alter zur Tatzeit, vorhandene Verfahrensunterlagen und der bisherige Ablauf wichtige Ausgangspunkte.

Worin unterscheiden sich Untersuchungshaft, Strafvollstreckung und Maßregelvollzug?

Untersuchungshaft dient unter gesetzlichen Voraussetzungen der Sicherung eines Strafverfahrens und ist keine vorweggenommene Strafe. Strafvollstreckung betrifft die Umsetzung rechtskräftiger strafgerichtlicher Entscheidungen, beispielsweise den Vollzug einer Freiheitsstrafe. Davon zu unterscheiden sind Fragen zur konkreten Ausgestaltung des Strafvollzugs. Beim Maßregelvollzug geht es insbesondere um gerichtlich angeordnete Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt nach §§ 63 und 64 StGB. Für eine erste Anfrage helfen die jeweilige gerichtliche Entscheidung, der derzeitige Aufenthaltsort und Angaben zu anstehenden Überprüfungen, die betroffene Verfahrensphase zu erkennen.

Können nach Gewalt sowohl eine Nebenklage als auch ein Gewaltschutzverfahren eine Rolle spielen?

Strafrechtliche und familiengerichtliche Verfahren können nebeneinander relevant sein, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke. Eine Nebenklage ermöglicht verletzten Personen bei bestimmten Straftaten die Beteiligung am Strafverfahren mit eigenen Verfahrensrechten. Ein Gewaltschutzverfahren betrifft dagegen zivilrechtliche Schutzmaßnahmen, etwa Kontakt- oder Näherungsverbote, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Sind Kinder betroffen, können zusätzlich eigenständige Umgangs- oder Sorgerechtsfragen entstehen; dabei ist das Kindeswohl maßgeblich. Für die erste Einordnung sind Angaben zu bestehenden Verfahren, gerichtlichen Entscheidungen und aktuellen Terminen hilfreich. Ob welche Beteiligungs- oder Schutzmöglichkeiten bestehen, bedarf einer individuellen Prüfung.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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