Kanzleiprofil

GOTTIER ARBEITSRECHT

Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt am Main. Schwerpunkte: Strafrecht, Arbeitsrecht. 5,0 von 5 bei 175 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Waldfriedstraße 25, 60528 Frankfurt am Main

Schwerpunkte

Strafrecht, Arbeitsrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

5,0 von 5 · 175 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

GOTTIER ARBEITSRECHT ist eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Boutique-Kanzlei in Frankfurt am Main. Sie vertritt schwerpunktmäßig Arbeitnehmer sowie Betriebsräte. Zum juristischen Team gehören Dr. Dominic Gottier, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Nicolas Lepper, Rechtsanwalt. Für Arbeitnehmer liegt ein Schwerpunkt auf Fragen rund um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Beratung umfasst Kündigungs- und Aufhebungsverfahren und reicht von der ersten Einschätzung über die Strategie bis zur Verhandlung der Abfindung. Betriebsräte berät die Kanzlei in allen Fragen der kollektiven Mitbestimmung. Dazu zählen die Wahl, Restrukturierungen sowie Interessenausgleich und Sozialplan. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als strategische Begleitung auf Augenhöhe und legt Wert auf Struktur sowie die Sicherung von Handlungsspielräumen. Eine Erstberatung ist in den Kanzleiräumlichkeiten in Frankfurt oder per Videokonferenz möglich. Termine können online gebucht werden; außerdem ist die Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail möglich.

GOTTIER ARBEITSRECHT ist eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in Frankfurt am Main. Sie vertritt schwerpunktmäßig Arbeitnehmer und Betriebsräte. Inhaltlich umfasst die Tätigkeit sowohl Fragen zur Beendigung einzelner Arbeitsverhältnisse als auch die kollektive Mitbestimmung im Betrieb. Zu den auf der Kanzleiwebsite genannten Schwerpunkten gehören Kündigungs- und Aufhebungsverfahren, Restrukturierungen sowie die Begleitung bei Interessenausgleich und Sozialplan. Damit richtet sich das Angebot an Beschäftigte mit individuellen arbeitsrechtlichen Anliegen und an Gremien, die mit betrieblichen Entscheidungen befasst sind. Für Arbeitnehmer stehen insbesondere Kündigungen und Aufhebungsverträge im Mittelpunkt der Beratung. Die Kanzlei beschreibt ihre Tätigkeit in diesem Bereich als Begleitung von der ersten Einschätzung über die Entwicklung einer Strategie bis zur Verhandlung einer Abfindung. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind somit eine bevorstehende oder bereits erklärte Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Fragen zu deren Ausgestaltung. Die Beratung für Betriebsräte betrifft dagegen die Wahrnehmung ihrer kollektiven Mitbestimmungsrechte. Sie umfasst Fragen zur Betriebsratswahl ebenso wie die Begleitung bei Restrukturierungen und die Beratung zu Interessenausgleich und Sozialplan. Als Arbeitsweise nennt die Kanzlei die rechtliche Beratung und strategische Begleitung ihrer Mandanten. Bei Anliegen von Arbeitnehmern zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden eine erste Einschätzung, die Strategieentwicklung und anschließende Verhandlungen als Bestandteile der Zusammenarbeit beschrieben. Bei Betriebsräten liegt der Schwerpunkt auf der Strukturierung mitbestimmungsrechtlicher Fragen und der Begleitung gegenüber dem Arbeitgeber. Für den Einstieg in die Zusammenarbeit bietet die Kanzlei eine Erstberatung an. Diese kann nach den Angaben auf der Website entweder persönlich in den Kanzleiräumen oder per Videokonferenz stattfinden. Der Kanzleisitz befindet sich in der Waldfriedstraße 25, 60528 Frankfurt am Main. Termine für eine Erstberatung können online gebucht werden. Daneben ist die Kontaktaufnahme telefonisch unter 069 247523 650 und per E-Mail an info@ra-gottier.de möglich. Die Videokonferenz wird als Alternative zum persönlichen Erstberatungstermin vor Ort angeboten.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-gottier.de, ra-gottier.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

5,0

175 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei GOTTIER ARBEITSRECHT: 5,0 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Waldfriedstraße 25, 60528 Frankfurt am Main

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Beratung in Frankfurt am Main – Einordnung der Redaktion

GOTTIER ARBEITSRECHT ist eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Boutique-Kanzlei in Frankfurt am Main. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Betriebsräten. Zum juristischen Team gehören Dr. Dominic Gottier, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Rechtsanwalt Nicolas Lepper. Die Kanzlei gehört zum Bezirk der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Inhaltlich verbindet das Profil Fragen des einzelnen Arbeitsverhältnisses mit Themen der betrieblichen Interessenvertretung. Ratsuchende finden damit einen arbeitsrechtlichen Bezug sowohl für persönliche Konflikte mit dem Arbeitgeber als auch für Aufgaben eines Betriebsrats. Für Beschäftigte stehen insbesondere Fragen rund um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Mittelpunkt. Anlass einer Anfrage können eine erhaltene Kündigung, ein angebotener Aufhebungsvertrag oder Gespräche über die Bedingungen eines Ausscheidens sein. Die belegte Beratung umfasst Kündigungs- und Aufhebungsverfahren von der ersten Einschätzung über die Entwicklung einer Strategie bis zur Verhandlung einer Abfindung. Allgemein geht es in solchen Situationen um die rechtliche Einordnung vorhandener Unterlagen, zeitliche Vorgaben und die unterschiedlichen Folgen möglicher Vereinbarungen. Eine Abfindung ist dabei kein automatischer Bestandteil jeder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Für Betriebsräte umfasst die Tätigkeit Fragen der kollektiven Mitbestimmung. Dazu gehören Betriebsratswahlen, Restrukturierungen sowie Interessenausgleich und Sozialplan. Typische Anliegen betreffen die Beteiligung an geplanten betrieblichen Veränderungen, Informationsrechte und die Gestaltung von Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber. Während ein Interessenausgleich die geplante Betriebsänderung betrifft, dient ein Sozialplan grundsätzlich dem Ausgleich oder der Milderung wirtschaftlicher Nachteile für Beschäftigte. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als strukturierte strategische Begleitung auf Augenhöhe mit Augenmerk auf vorhandene Handlungsspielräume. Die Kanzleianschrift lautet Waldfriedstraße 25, 60528 Frankfurt am Main. Eine Zuordnung der Adresse zu den genannten Stadtteilen Innenstadt, Westend, Bockenheim, Sachsenhausen oder Nordend ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt am Standort vor allem das Arbeitsgericht Frankfurt am Main in Betracht; die konkrete Zuständigkeit hängt vom jeweiligen Fall ab. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die vollständige Adresse die Grundlage der individuellen Routenplanung. Eine Erstberatung ist in den Kanzleiräumen oder per Videokonferenz möglich. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktinformationen nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und ein Hinweis auf bereits laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Bei Beschäftigten sind etwa Kündigung oder Vertragsangebot relevant, bei Betriebsräten der betriebliche Anlass und der aktuelle Verfahrensstand. Nach den Kanzleiangaben sind telefonische Anfragen, E-Mails und eine Online-Terminbuchung möglich. Welche Unterlagen benötigt werden und in welcher Form das erste Gespräch stattfindet, lässt sich bei der Terminabstimmung klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von GOTTIER ARBEITSRECHT. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Frankfurt am Main

  • Amtsgericht Frankfurt am Main
  • Landgericht Frankfurt am Main
  • Arbeitsgericht Frankfurt am Main
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Für das arbeitsrechtliche Profil von GOTTIER ARBEITSRECHT ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Frankfurt am Main relevant. Arbeitsgerichte führen insbesondere Urteilsverfahren über Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise zu Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnissen. Fragen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber werden dagegen häufig im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren behandelt. Dazu können Streitigkeiten über Beteiligungsrechte oder die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl zählen. Ob das Arbeitsgericht Frankfurt am Main örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten des konkreten Verfahrens, nicht allein nach dem Sitz der beauftragten Kanzlei. Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt am Main gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Für die hier im Vordergrund stehenden Kündigungsschutzverfahren und betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten sind sie typischerweise nicht zuständig. Auch der Rechtsmittelweg vom Arbeitsgericht führt nicht zu diesen Gerichten, sondern innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit zu den dafür vorgesehenen Instanzen. Die Nennung mehrerer Gerichte am Standort bedeutet daher nicht, dass sie für jedes Anliegen aus dem Arbeitsleben gleichermaßen in Betracht kommen. Die Kanzlei befindet sich in der Waldfriedstraße 25 im Frankfurter Stadtgebiet, Postleitzahl 60528. Die Angaben erlauben weder eine belegte Zuordnung zu Innenstadt, Westend, Bockenheim, Sachsenhausen oder Nordend noch die Beschreibung als Innenstadtlage. Für Wege aus diesen Stadtteilen kann die Anfahrt anhand der Adresse mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden. Konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vor dem Besuch geprüft werden. Als Alternative zum persönlichen Termin ist eine Erstberatung per Videokonferenz angegeben.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage nach einer Kündigung hilfreich?

Für die erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das Kündigungsschreiben hilfreich. Wichtig ist außerdem, wann und auf welchem Weg die Kündigung zugegangen ist. Je nach Anliegen können Gehaltsabrechnungen, Abmahnungen, einschlägige Korrespondenz oder bestehende Vereinbarungen hinzukommen. Eine kurze chronologische Übersicht erleichtert das Verständnis. Da für die gerichtliche Überprüfung einer Kündigung kurze gesetzliche Fristen gelten, sollte eine Anfrage den Zugang der Kündigung ausdrücklich erwähnen. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt von den Umständen des Arbeitsverhältnisses ab.

Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?

Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt etwa Freistellung, Zeugnis, Resturlaub oder eine Abfindung geregelt werden. Solche Vereinbarungen können auch sozialrechtliche Folgen haben, insbesondere beim Arbeitslosengeld. Für eine erste Anfrage sind deshalb der vollständige Vertragsentwurf und Informationen zum bisherigen Verlauf der Gespräche relevant. Ob eine bestimmte Regelung angemessen ist und welche Folgen sie hat, lässt sich nur anhand des Einzelfalls beurteilen.

Besteht bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses immer ein Anspruch auf Abfindung?

Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht. Abfindungen können sich beispielsweise aus einer Vereinbarung, einem gerichtlichen Vergleich, einem Sozialplan oder besonderen gesetzlichen Voraussetzungen ergeben. Bei Verhandlungen spielen häufig die rechtliche Ausgangslage und die Interessen beider Seiten eine Rolle. Eine pauschale Berechnung ersetzt deshalb keine Prüfung der Grundlagen. Für eine Mandatsanfrage ist hilfreich anzugeben, ob bereits ein Angebot vorliegt, eine Kündigung ausgesprochen wurde oder ein Sozialplan existiert. Ein bestimmtes Verhandlungsergebnis lässt sich daraus nicht vorab ableiten.

Welche Themen sollten Betriebsräte bei einer Anfrage zu Restrukturierungen beschreiben?

Hilfreich sind Angaben dazu, welche betrieblichen Veränderungen angekündigt wurden, welche Beschäftigtengruppen betroffen sein könnten und welche Informationen der Arbeitgeber bereits übermittelt hat. Auch der Zeitplan, laufende Gespräche und vorhandene Betriebsvereinbarungen können für die Einordnung wichtig sein. Bei Betriebsänderungen kommen unter gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Interessenausgleich und Sozialplan in Betracht. Beide haben unterschiedliche Funktionen: Der Interessenausgleich betrifft die Durchführung der Veränderung, der Sozialplan ihre wirtschaftlichen Folgen für Beschäftigte. Bei einer Beauftragung sind außerdem die betriebsverfassungsrechtlichen Anforderungen an Beschlussfassung und Kostentragung zu berücksichtigen.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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