Kanzleiprofil
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht Jan Grimmelt LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei in Bielefeld. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 5,0 von 5 bei 89 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
Auf Anfrage
Standort
Albrecht-Delius-Weg 1, 33615 Bielefeld
Schwerpunkte
Arbeitsrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
5,0 von 5 · 89 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Jan Grimmelt LL.M. ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bielefeld. Seine Kanzlei konzentriert sich ausschließlich auf das Arbeitsrecht und vertritt Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Geschäftsführer in Bielefeld, OWL und deutschlandweit. Für Arbeitgeber liegt ein Schwerpunkt auf der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie der Gestaltung von Arbeitsverträgen. Hinzu kommt die Beratung im Arbeitnehmerdatenschutz. Arbeitnehmer unterstützt er bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen und Mobbing sowie bei der Durchsetzung von Zahlungs- und Zeugnisansprüchen. Für Geschäftsführer gestaltet und prüft er Anstellungsverträge, klärt Haftungsfragen und prüft Wettbewerbsverbote. Außerdem verhandelt er Aufhebungsverträge und geht gegen Kündigungen vor. Seine Arbeitsweise umfasst klare Handlungsempfehlungen, ehrliche Einschätzungen und individuelle Lösungen. Beim Erstkontakt erhalten Interessenten eine erste Einschätzung ihrer Sachlage und der nächsten Schritte. Die Vergütung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder zu einem vorher vereinbarten Fixpreis. Die Kanzlei übernimmt auch die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung. Beratung ist persönlich, telefonisch oder per Videotelefonie möglich.
Die Kanzlei Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht Jan Grimmelt LL.M. in Bielefeld ist ausschließlich auf Arbeitsrecht ausgerichtet. Jan Grimmelt berät und vertritt Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Geschäftsführer in Bielefeld, Ostwestfalen-Lippe und deutschlandweit. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten zählen die Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowie die Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen. Ergänzend befasst sich die Kanzlei mit Arbeitnehmerdatenschutz. Grimmelt hat einen berufsbegleitenden Master im Arbeitsrecht absolviert und ist TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Auf Arbeitgeberseite gehören Kündigungen, Arbeitsverträge, datenschutzrechtliche Fragen und Entgeltfortzahlung zu den behandelten Themen. Das Angebot richtet sich dabei auch an Personalverantwortliche und Führungskräfte. Arbeitnehmer unterstützt die Kanzlei bei drohenden oder ausgesprochenen Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Abmahnungen. Weitere Anliegen sind Mobbing, Benachteiligungen, ausstehende Gehaltszahlungen und Arbeitszeugnisse. Auch Verhandlungen über Abfindungen gehören zum Tätigkeitsbereich. Für Geschäftsführer prüft und gestaltet Grimmelt Anstellungsverträge und befasst sich mit Haftungsfragen sowie dem Schutz durch D&O-Versicherungen. Hinzu kommen Wettbewerbsverbote, die Verhandlung von Aufhebungsverträgen und die Vertretung bei Kündigungen des Dienstverhältnisses. Die Zusammenarbeit beginnt mit einer Kontaktaufnahme, bei der Interessierte ihr Anliegen zunächst kurz schildern können. Im Erstgespräch erfolgt eine Einschätzung der Sachlage und der möglichen nächsten Schritte. Dabei werden nach Darstellung der Kanzlei sowohl juristische als auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt. Vor einer weiteren Zusammenarbeit wird die Vergütung erläutert. Die anschließende Beratung und Vertretung orientiert sich an der jeweiligen persönlichen oder unternehmerischen Situation. Als Bestandteil ihrer Arbeitsweise nennt die Kanzlei verständliche Handlungsempfehlungen und eine offene Einschätzung des Falls. Bei Bedarf übernimmt sie außerdem die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung. Der Kanzleisitz befindet sich am Albrecht-Delius-Weg 1, 33615 Bielefeld. Eigene Parkplätze stehen direkt vor dem Büro zur Verfügung. Eine Kontaktaufnahme ist telefonisch, per E-Mail an info@grimmelt-arbeitsrecht.de oder über das Kontaktformular möglich. Die Festnetznummer lautet +49 521 8006 7800. Angegeben sind Erreichbarkeitszeiten von Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr sowie samstags zwischen 10 und 18 Uhr. Neben persönlichen Gesprächen bietet die Kanzlei auch Beratung per Telefon oder Videotelefonie an, sodass eine Zusammenarbeit deutschlandweit möglich ist.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: grimmelt-arbeitsrecht.de
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
89 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
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Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
- Montag08:00-20:00
- Dienstag08:00-20:00
- Mittwoch08:00-20:00
- Donnerstag08:00-20:00
- Freitag08:00-20:00
- Samstag10:00-18:00
- SonntagGeschlossen
Beratung in Bielefeld – Einordnung der Redaktion
Unter dem Profilnamen GRIMMELT ARBEITSRECHT ist Jan Grimmelt LL.M., Fachanwalt für Arbeitsrecht, in Bielefeld tätig. Seine Kanzlei am Albrecht-Delius-Weg 1 konzentriert sich ausschließlich auf das Arbeitsrecht. Sie vertritt Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Geschäftsführer aus Bielefeld, Ostwestfalen-Lippe und dem gesamten Bundesgebiet. Diese Ausrichtung umfasst sowohl die Gestaltung arbeitsvertraglicher Beziehungen als auch Konflikte während eines Beschäftigungsverhältnisses und bei dessen Beendigung. Je nach Anliegen stehen dabei unterschiedliche Fragen im Vordergrund: Welche Regelungen enthält ein Vertrag, welche Ansprüche sind streitig und welche Möglichkeiten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Klärung kommen grundsätzlich in Betracht? Auf Arbeitgeberseite liegen Schwerpunkte bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Hinzu kommt die Beratung im Arbeitnehmerdatenschutz, etwa zu den rechtlichen Rahmenbedingungen beim Umgang mit Beschäftigtendaten. Arbeitnehmer unterstützt Jan Grimmelt bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen und Mobbing sowie bei Zahlungs- und Zeugnisansprüchen. Typische Anliegen betreffen ausstehendes Entgelt, die Bewertung eines Arbeitszeugnisses oder den Umgang mit Vorwürfen am Arbeitsplatz. Bei Beendigungssituationen können neben dem Enddatum auch Freistellung, offene Vergütung und Zeugnisregelungen eine Rolle spielen. Ein weiterer Tätigkeitsbereich betrifft Geschäftsführer. Hier gestaltet und prüft die Kanzlei Anstellungsverträge, befasst sich mit Haftungsfragen und überprüft Wettbewerbsverbote. Auch die Verhandlung von Aufhebungsverträgen und das Vorgehen gegen Kündigungen gehören zum beschriebenen Angebot. Bei Geschäftsführern ist die Unterscheidung zwischen Organstellung und Anstellungsverhältnis häufig wesentlich. Sie kann sich auf die rechtliche Bewertung und den gerichtlichen Rechtsweg auswirken. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise mit klaren Handlungsempfehlungen, ehrlichen Einschätzungen und individuell ausgerichteten Lösungen. Der Standort in Bielefeld bildet den örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Mitte, Brackwede, Schildesche, Sennestadt und Heepen sowie aus dem weiteren OWL-Raum. Eine konkrete Zuordnung der Kanzleiadresse zu einem dieser Stadtteile ist den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Für viele Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Arbeitsgericht Bielefeld relevant. Die Anfahrt zum Albrecht-Delius-Weg lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Adresse planen; konkrete Verbindungen sind nicht belegt. Persönliche, telefonische und videotelefonische Beratung sind möglich. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Interessierte die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zur eigenen Rolle, zum Anlass der Anfrage und zu bereits bekannten Terminen oder Fristen. Beim Erstkontakt erhalten Interessenten nach der Kanzleibeschreibung eine erste Einschätzung ihrer Sachlage und der nächsten Schritte. Welche Unterlagen benötigt werden und welcher Beratungsweg passt, lässt sich anschließend abstimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Bielefeld
- Amtsgericht Bielefeld
- Landgericht Bielefeld
- Arbeitsgericht Bielefeld
- Oberlandesgericht Hamm (zuständiger Bezirk)
Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt von Jan Grimmelt LL.M. ist insbesondere das Arbeitsgericht Bielefeld von Bedeutung. Soweit die örtliche und sachliche Zuständigkeit gegeben ist, werden dort unter anderem Kündigungsschutzverfahren sowie Streitigkeiten über Vergütung, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse geführt. Auch bestimmte kollektivarbeitsrechtliche Konflikte gehören vor die Arbeitsgerichte. Bei Auseinandersetzungen um Geschäftsführer-Anstellungsverträge ist der Rechtsweg gesondert zu betrachten: Je nach rechtlicher Stellung und Streitgegenstand können die ordentlichen Zivilgerichte zuständig sein. Dann kommen unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Bielefeld oder das Landgericht Bielefeld in Betracht. Das Oberlandesgericht Hamm gehört zum zuständigen Bezirk der ordentlichen Gerichtsbarkeit und kann in entsprechenden Zivilsachen als Rechtsmittelgericht befasst sein. Es ist dagegen keine Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Arbeitsgerichts. Die Kanzlei befindet sich am Albrecht-Delius-Weg 1, 33615 Bielefeld. Die Angaben erlauben keine gesicherte Zuordnung zu Mitte, Brackwede, Schildesche, Sennestadt oder Heepen und belegen auch keine unmittelbare Innenstadtlage. Für Ratsuchende aus diesen Stadtteilen sowie aus dem übrigen Ostwestfalen-Lippe ist die Adresse der Ausgangspunkt für die individuelle Anfahrtsplanung. Bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollten aktuelle Verbindungen, bei einer Anreise mit dem Pkw die örtliche Verkehrssituation berücksichtigt werden. Konkrete Haltestellen oder Parkmöglichkeiten sind nicht angegeben. Neben einem persönlichen Gespräch bietet die Kanzlei telefonische Beratung und Videotelefonie an. Damit ist auch für Interessierte außerhalb Bielefelds ein Austausch ohne Anfahrt grundsätzlich möglich.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Kündigung oder Aufhebungsvertrag hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag einschließlich Nachträgen und das Kündigungsschreiben beziehungsweise der vorgeschlagene Aufhebungsvertrag relevant. Hinzukommen können Angaben zum Beginn der Beschäftigung, zum Zugang eines Schreibens und zu bereits geführten Gesprächen. Auch Abmahnungen oder einschlägige Korrespondenz können bedeutsam sein. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen; eine Kontaktanfrage allein wahrt diese nicht. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab und sollte vor einer umfangreichen Übersendung abgestimmt werden.
Was ist bei einer Anfrage zu Abmahnung, Mobbing oder einem Arbeitszeugnis wichtig?
Diese Anliegen erfordern unterschiedliche Informationen. Bei einer Abmahnung stehen der genaue Vorwurf, das Schreiben und der zugrunde liegende Ablauf im Mittelpunkt. Bei als Mobbing empfundenen Vorgängen hilft eine sachliche, zeitlich geordnete Darstellung konkreter Ereignisse; nicht jeder Konflikt am Arbeitsplatz wird rechtlich als Mobbing eingeordnet. Bei Zeugnisfragen sind der Zeugnistext sowie Angaben zu Aufgaben und Beschäftigungsdauer relevant. Eine erste Anfrage sollte das gewünschte Klärungsziel benennen, etwa die Prüfung eines Vorwurfs oder die Einordnung bestimmter Zeugnisformulierungen.
Welche Themen können Arbeitgeber bei Arbeitsverträgen und Arbeitnehmerdatenschutz klären lassen?
Bei Arbeitsverträgen geht es häufig um Tätigkeitsbeschreibung, Vergütung, Arbeitszeit, Befristung oder Regelungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Entscheidend ist dabei auch, ob Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen zu berücksichtigen sind. Arbeitnehmerdatenschutz betrifft unter anderem die Erhebung, Nutzung, Speicherung und Weitergabe von Beschäftigtendaten. Für eine Anfrage ist eine Beschreibung des geplanten Vertrags oder des konkreten betrieblichen Datenverarbeitungsvorgangs hilfreich. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem jeweiligen Zusammenhang; pauschale Vertragsmuster oder allgemeine Datenschutzannahmen erfassen betriebliche Besonderheiten nicht immer.
Worin unterscheiden sich Anliegen von Geschäftsführern von denen anderer Beschäftigter?
Bei Geschäftsführern sind die gesellschaftsrechtliche Organstellung und der schuldrechtliche Anstellungsvertrag voneinander zu unterscheiden. Eine Abberufung und die Beendigung des Vertrags sind deshalb nicht automatisch derselbe Vorgang. Typische Prüfungsfragen betreffen Vergütung, Laufzeit, Kündigungsregelungen, Haftung und Wettbewerbsverbote. Auch die Zuständigkeit eines Arbeitsgerichts oder eines ordentlichen Zivilgerichts lässt sich nicht allein aus der Vertragsüberschrift ableiten. Für eine erste Einordnung können neben dem Anstellungsvertrag auch Bestellungsunterlagen und einschlägige gesellschaftsrechtliche Regelungen relevant sein.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht Jan Grimmelt LL.M. schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
