Kanzleiprofil

Hanse Strafrecht

Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg. Schwerpunkte: Strafrecht. 5,0 von 5 bei 77 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Großmannstraße 129, 20539 Hamburg

Schwerpunkte

Strafrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

5,0 von 5 · 77 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Hanse Strafrecht in Hamburg-Rothenburgsort übernimmt Strafverteidigung in Hamburg und bundesweit. Die Tätigkeit umfasst sämtliche Verfahrensstadien von der ersten Vernehmung bis zur Berufung und Revision. Genannt werden allgemeines Strafrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Sexualstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Arzt- und Medizinstrafrecht sowie Jugendstrafrecht. Auch Nebenklage und Strafanzeige gehören zum Angebot. Die Kanzlei verteidigt Beschuldigte in Verfahren vom Wirtschaftsverfahren bis zur Jugendsache. Gründerin Virginia von Burgsdorff verteidigt auf Deutsch, Englisch und Französisch. Charlotte Elger-Günther ist seit Juni 2022 in Bürogemeinschaft tätig und berät auch auf Englisch. Zur Arbeitsweise gehören Akteneinsicht, die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht sowie die Erklärung bevorstehender Verfahrensschritte. Im Zwischenverfahren erfolgt eine Stellungnahme zur Anklageschrift; in der Hauptverhandlung gehören Beweisanträge, Zeugenbefragung und Plädoyer zur Tätigkeit. Jede Anfrage wird vertraulich behandelt. Die Vergütung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder über eine vor Mandatsübernahme besprochene Honorarvereinbarung. Pflichtverteidigung wird ebenfalls genannt. Für strafrechtliche Notfälle stehen außerhalb der Bürozeiten Notfallnummern zur Verfügung.

Hanse Strafrecht ist eine Kanzlei für Strafverteidigung in Hamburg und übernimmt Verfahren auch bundesweit. Die Tätigkeit umfasst das allgemeine Strafrecht sowie Wirtschafts-, Steuer-, Sexual-, Betäubungsmittel- und Verkehrsstrafrecht. Hinzu kommen das Arzt- und Medizinstrafrecht, das Jugendstrafrecht sowie die Bereiche Nebenklage und Strafanzeige. Gründerin der Kanzlei ist Rechtsanwältin Virginia von Burgsdorff. Rechtsanwältin Charlotte Elger-Günther arbeitet seit Juni 2022 in Bürogemeinschaft mit ihr. Die Verteidigung wird in sämtlichen Verfahrensstadien übernommen, von der ersten Vernehmung über die Hauptverhandlung bis zu Berufung und Revision. Zu den typischen Anlässen für eine Kontaktaufnahme gehören eine Vorladung als beschuldigte Person, ein Anhörungsbogen, ein Strafbefehl oder eine Hausdurchsuchung. Auch Festnahme und Untersuchungshaft zählen zu den auf der Internetseite genannten Situationen. Inhaltlich befasst sich die Kanzlei unter anderem mit Vorwürfen wegen Trunkenheitsfahrten, Betäubungsmitteldelikten und Sexualdelikten sowie mit Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren. Das Angebot richtet sich an Personen, die strafrechtlicher Vorwürfe ausgesetzt sind, und umfasst auch Jugendsachen. Angehörige können bei strafrechtlichen Notfällen ebenfalls Kontakt aufnehmen. Für den Erstkontakt nennt die Kanzlei das Telefon; weitere Einzelheiten werden in einem persönlichen Gespräch besprochen. Anfragen werden nach ihren Angaben vertraulich behandelt. Zur Arbeit im Ermittlungsverfahren gehören die Beantragung von Akteneinsicht und die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft. Im Zwischenverfahren werden Stellungnahmen zur Anklageschrift erarbeitet. In der Hauptverhandlung umfasst die Verteidigung Beweisanträge, Zeugenbefragungen und das Plädoyer. Die Kanzlei erläutert anstehende Verfahrensschritte. Virginia von Burgsdorff berät auch auf Englisch und Französisch, Charlotte Elger-Günther auch auf Englisch. Der Standort liegt in der Großmannstraße 129, 20539 Hamburg, im Stadtteil Rothenburgsort. Das Büro ist unter 040 44 55 66 sowie per E-Mail an info@hanse-strafrecht.de erreichbar. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und Freitag von 10 bis 17 Uhr. Außerhalb der Bürozeiten stehen für strafrechtliche Notfälle gesonderte Mobilnummern zur Verfügung. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln führt die Anfahrt ab Berliner Tor mit der Buslinie 160 bis zur Haltestelle Gustav-Kunst-Straße. An der PKW-Einfahrt sind Parkplätze vorhanden.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: hanse-strafrecht.de, hanse-strafrecht.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

5,0

77 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Großmannstraße 129, 20539 Hamburg

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

  • Montag bis Donnerstag9 bis 18 Uhr
  • Freitag10 bis 17 Uhr
  • Samstag und Sonntaggeschlossen

Beratung in Hamburg – Einordnung der Redaktion

Hanse Strafrecht ist eine auf Strafrecht ausgerichtete Kanzlei in der Großmannstraße 129, 20539 Hamburg, im Stadtteil Rothenburgsort. Die Kanzlei übernimmt Strafverteidigung in Hamburg und bundesweit. Gründerin Virginia von Burgsdorff verteidigt auf Deutsch, Englisch und Französisch. Charlotte Elger-Günther ist seit Juni 2022 in Bürogemeinschaft tätig und berät auch auf Englisch. Das Profil nennt die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg als zuständige Rechtsanwaltskammer. Die Tätigkeit reicht von der ersten Vernehmung über das gerichtliche Verfahren bis zu Berufung und Revision. Zum Spektrum gehören allgemeines Strafrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Sexualstrafrecht sowie Betäubungsmittelstrafrecht. Hinzu kommen Verkehrsstrafrecht, Arzt- und Medizinstrafrecht und Jugendstrafrecht. Typische Anlässe für eine Anfrage sind eine polizeiliche Vorladung, eine Durchsuchung, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift. Wirtschafts- und Steuerstrafsachen betreffen häufig unternehmerische Vorgänge oder steuerliche Pflichten; im Verkehrsstrafrecht können etwa Vorwürfe nach einem Verkehrsunfall eine Rolle spielen. Im Jugendstrafrecht stehen neben dem Tatvorwurf die besonderen gesetzlichen Regelungen für Jugendliche und gegebenenfalls Heranwachsende im Mittelpunkt. Auch Nebenklage und Strafanzeige gehören zum Angebot der Kanzlei. Zur beschriebenen Arbeitsweise zählen Akteneinsicht und die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Mandantinnen und Mandanten erhalten Erläuterungen zu bevorstehenden Verfahrensschritten. Im Zwischenverfahren gehört eine Stellungnahme zur Anklageschrift zur Tätigkeit; in der Hauptverhandlung kommen Beweisanträge, Zeugenbefragungen und das Plädoyer hinzu. Welche Schritte im einzelnen Verfahren erforderlich sind, hängt unter anderem vom Vorwurf, der Aktenlage und dem Verfahrensstand ab. Pflichtverteidigung wird ebenfalls genannt. Für strafrechtliche Notfälle stehen außerhalb der Bürozeiten Notfallnummern zur Verfügung. Rothenburgsort gehört zum Bezirk Hamburg-Mitte. Der Standort bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Hamburg-Mitte sowie aus Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek, ohne dass die Tätigkeit auf diese Bereiche begrenzt ist. Zu den für Strafverfahren relevanten Gerichten am Standort zählen das Amtsgericht Hamburg, das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen. Eine kurze Schilderung des Anlasses, des Verfahrensstands und bekannter Termine erleichtert die erste Einordnung. Anschließend lässt sich klären, ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden. Nach der Kanzleibeschreibung wird jede Anfrage vertraulich behandelt.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 21. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Standort von Hanse Strafrecht. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Hamburg

  • Amtsgericht Hamburg
  • Landgericht Hamburg
  • Arbeitsgericht Hamburg
  • Hanseatisches Oberlandesgericht

Die Kanzlei Hanse Strafrecht befindet sich in der Großmannstraße 129 in Hamburg-Rothenburgsort. Der Stadtteil gehört zum Bezirk Hamburg-Mitte; die Anschrift liegt damit nicht im engeren Innenstadtbereich der Altstadt oder Neustadt. Für Ratsuchende aus den ebenfalls genannten Bezirken Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek ist die konkrete Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt abhängig. Eine Anreise lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw planen. Angaben zu bestimmten Haltestellen, direkten Verbindungen oder Parkmöglichkeiten an der Kanzlei liegen nicht vor. Für einen persönlichen Termin bietet sich deshalb eine vorherige Abstimmung der Anfahrt und des Zugangs an. Für den strafrechtlichen Schwerpunkt sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Hamburg und das Landgericht Hamburg relevant. Amtsgerichte verhandeln Strafsachen vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht; für Jugendliche bestehen besondere Spruchkörper. Das Landgericht führt unter anderem erstinstanzliche Verfahren wegen schwerwiegenderer Tatvorwürfe und entscheidet über Berufungen gegen amtsgerichtliche Strafurteile. Bei Wirtschafts- und Steuerstrafsachen können spezialisierte Wirtschaftsstrafkammern zuständig sein. Das Hanseatische Oberlandesgericht befasst sich unter anderem mit bestimmten Revisionen und Beschwerden in Strafsachen. Welche Instanz und welcher Spruchkörper zuständig sind, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben, nicht allein nach der Kanzleianschrift. Das Arbeitsgericht Hamburg entscheidet dagegen über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die Strafverfolgung auch dann nicht zuständig, wenn ein Vorwurf im beruflichen Umfeld entstanden ist.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Angaben und Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?

Für die erste Einordnung sind vor allem der Tatvorwurf, die beteiligte Behörde und der aktuelle Verfahrensstand relevant. Hilfreich können eine Vorladung, ein Anhörungsbogen, ein Durchsuchungsbeschluss, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift sein. Auch Aktenzeichen sowie bereits mitgeteilte Fristen und Termine ermöglichen eine Zuordnung. Eine kurze zeitliche Übersicht kann bei umfangreichen Wirtschafts-, Steuer- oder Medizinstrafsachen zusätzlich Orientierung geben. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden und wie vertrauliche Dokumente übermittelt werden sollen, lässt sich im Erstkontakt klären.

Was unterscheidet ein Ermittlungsverfahren von einer Hauptverhandlung und einem Rechtsmittelverfahren?

Im Ermittlungsverfahren prüfen Staatsanwaltschaft und Polizei einen strafrechtlichen Verdacht und sammeln belastende sowie entlastende Informationen. Nach einer Anklage entscheidet das Gericht im Zwischenverfahren über die Eröffnung des Hauptverfahrens. In der Hauptverhandlung werden Beweise erhoben und der Tatvorwurf gerichtlich geprüft. Gegen bestimmte Urteile kommen Rechtsmittel in Betracht. Eine Berufung ermöglicht grundsätzlich eine erneute Prüfung von Tatsachen und Rechtsfragen; eine Revision prüft das Urteil auf Rechtsfehler. Welcher Verfahrensweg eröffnet ist, hängt insbesondere von der angegriffenen Entscheidung und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Welche Besonderheiten gelten im Jugendstrafrecht für Jugendliche und Heranwachsende?

Das Jugendstrafrecht berücksichtigt Alter und Entwicklung der beschuldigten Person und ist besonders am Erziehungsgedanken ausgerichtet. Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren gelten die besonderen Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren kann unter gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls Jugendstrafrecht angewendet werden. Maßgeblich ist jeweils das Alter zur Tatzeit. Neben dem Tatgeschehen können persönliche Lebensumstände und die Entwicklung eine wichtige Rolle spielen. Jugendgerichtshilfe, Staatsanwaltschaft und spezialisierte gerichtliche Spruchkörper haben dabei jeweils eigene Aufgaben.

Was ist der Unterschied zwischen einer Strafanzeige und einer Nebenklage?

Mit einer Strafanzeige wird einer Strafverfolgungsbehörde ein Sachverhalt mitgeteilt, der auf eine Straftat hindeuten kann. Sie kann grundsätzlich auch von Personen erstattet werden, die nicht selbst betroffen sind. Eine Nebenklage ist dagegen eine besondere Form der Beteiligung verletzter Personen an einem Strafverfahren und nur unter gesetzlichen Voraussetzungen möglich, etwa bei bestimmten Sexual- oder Gewaltdelikten. Sie kann zusätzliche Verfahrensrechte eröffnen, beispielsweise zur Teilnahme an der Hauptverhandlung und zur Befragung von Zeugen. Strafanzeige, Strafantrag und Nebenklage sind rechtlich voneinander zu unterscheiden.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 21. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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