Kanzleiprofil
Hülsmann Arbeitsrecht
Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 5,0 von 5 bei 57 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
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Standort
Königsallee 27, 40212 Düsseldorf
Schwerpunkte
Arbeitsrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
5,0 von 5 · 57 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Hülsmann Arbeitsrecht ist die Kanzlei von Rechtsanwalt Christopher Hülsmann in Düsseldorf. Die Kanzlei ist auf Kündigungen und Aufhebungsverträge spezialisiert und berät und vertritt Arbeitnehmer, leitende Angestellte sowie Arbeitgeber. Das Leistungsspektrum umfasst Beratung, außergerichtliche Vertretung und gerichtliche Vertretung bundesweit vor allen deutschen Arbeitsgerichten. Arbeitnehmer begleitet Christopher Hülsmann durch den Kündigungsprozess und entwickelt mit ihnen Strategien für eine Abfindung oder Arbeitsplatzsicherung. Bei leitenden Angestellten befasst er sich auch mit der Sicherung von Bonusansprüchen. Arbeitgeber unterstützt er bei Mitarbeitertrennungen und vertritt sie bei Kündigungsschutzklagen. Die außergerichtliche Tätigkeit umfasst zudem Abwicklungsverträge. Christopher Hülsmann betreut die Anliegen persönlich und ist seit 2018 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Beratungstermine sind im Büro auf der Königsallee, telefonisch oder per Videokonferenz möglich. Mandatsanfragen können telefonisch über das Sekretariat oder über das Kontaktformular gestellt werden und sind kostenlos und unverbindlich. Über die Kosten weiterer Schritte wird im ersten Beratungsgespräch informiert.
Hülsmann Arbeitsrecht in Düsseldorf ist auf arbeitsrechtliche Trennungsfälle ausgerichtet. Im Mittelpunkt stehen Kündigungen, Kündigungsschutz sowie Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Das Leistungsspektrum umfasst die Beratung, die außergerichtliche Vertretung und die gerichtliche Vertretung vor allen deutschen Arbeitsgerichten. Die persönliche Betreuung übernimmt Rechtsanwalt Christopher Hülsmann. Er ist seit mehr als einem Jahrzehnt im Arbeitsrecht tätig und seit 2018 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Zu seiner beruflichen Erfahrung gehören mehrjährige Tätigkeiten in arbeitsrechtlich spezialisierten Kanzleien, darunter PricewaterhouseCoopers Legal. Die Kanzlei richtet sich an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Arbeitgeber. Typische Anliegen auf Arbeitnehmerseite sind eine erhaltene Kündigung oder ein vom Arbeitgeber vorgeschlagener Aufhebungsvertrag. Dabei können Fragen zu einer Abfindung oder zum Erhalt des Arbeitsplatzes Gegenstand der Zusammenarbeit sein. Bei leitenden Angestellten befasst sich die Kanzlei im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch mit Bonusansprüchen. Arbeitgeber werden bei geplanten Mitarbeitertrennungen beraten und im Fall einer Kündigungsschutzklage vertreten. Damit umfasst die Tätigkeit sowohl die Vorbereitung einer Trennung als auch die Begleitung bereits entstandener arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen. Eine Mandatsanfrage kann telefonisch über das Sekretariat oder über das Kontaktformular der Website gestellt werden. Nach einer kurzen Schilderung des Anliegens und der Übermittlung der Kontaktdaten folgt die Rückmeldung der Kanzlei. Im ersten Kontakt werden Rückfragen geklärt und ein Beratungstermin vereinbart. Die Beratung kann persönlich im Büro, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden. Zur Erstberatung gehört auch die Prüfung einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags. Anfragen und übermittelte Unterlagen werden vertraulich behandelt. Kommt kein Mandat zustande, werden die im Rahmen der Anfrage übersandten Daten und Dokumente nach Angaben der Kanzlei unverzüglich gelöscht. Der Kanzleistandort befindet sich an der Königsallee 27 in 40212 Düsseldorf. Telefonisch ist das Sekretariat unter 0211/23855-737 erreichbar. Als E-Mail-Adresse ist info@huelsmann-arbeitsrecht.de angegeben. Neben Besprechungen am Standort stehen damit auch telefonische Beratung und Videokonferenzen als Formen der Zusammenarbeit zur Verfügung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: huelsmann-arbeitsrecht.de, huelsmann-arbeitsrecht.de
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
57 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
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Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Beratung in Düsseldorf – Einordnung der Redaktion
Hülsmann Arbeitsrecht ist die Kanzlei von Rechtsanwalt Christopher Hülsmann an der Königsallee 27 in 40212 Düsseldorf. Er ist seit 2018 Fachanwalt für Arbeitsrecht und betreut arbeitsrechtliche Anliegen persönlich. Der Schwerpunkt liegt auf Kündigungen und Aufhebungsverträgen. Zu den beratenen und vertretenen Personengruppen gehören Arbeitnehmer, leitende Angestellte sowie Arbeitgeber. Das Tätigkeitsspektrum reicht von der Beratung über außergerichtliche Verhandlungen bis zur gerichtlichen Vertretung bundesweit vor deutschen Arbeitsgerichten. Damit richtet sich das Profil sowohl an Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis vor einer Veränderung steht, als auch an Unternehmen, die eine Mitarbeitertrennung rechtlich begleiten lassen möchten. Für Arbeitnehmer stehen bei einer Kündigung häufig mehrere Fragen gleichzeitig im Raum: Kann das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden, welche Folgen hat die Beendigung und kommt eine Abfindung als Gegenstand einer Einigung in Betracht? Christopher Hülsmann begleitet Arbeitnehmer durch den Kündigungsprozess und entwickelt mit ihnen Strategien zur Arbeitsplatzsicherung oder für eine Abfindung. Ein bestimmtes Ergebnis lässt sich daraus nicht ableiten. Bei leitenden Angestellten gehört außerdem die Sicherung von Bonusansprüchen zu den genannten Tätigkeiten. Solche Anliegen können neben dem Arbeitsvertrag auch Vergütungsvereinbarungen und die konkrete Ausgestaltung der Position betreffen. Aufhebungs- und Abwicklungsverträge bilden einen weiteren Teil der außergerichtlichen Arbeit. Während ein Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet, regelt ein Abwicklungsvertrag typischerweise die Folgen einer bereits ausgesprochenen Kündigung. Gegenstand können beispielsweise der Beendigungszeitpunkt, eine Freistellung, offene Vergütung oder ein Arbeitszeugnis sein. Auf Arbeitgeberseite unterstützt die Kanzlei bei Mitarbeitertrennungen und übernimmt die Vertretung bei Kündigungsschutzklagen. Allgemein geht es in diesen Konstellationen darum, die Ausgangslage, mögliche Konfliktpunkte und die jeweiligen Handlungsoptionen zu erfassen, bevor über weitere Schritte entschieden wird. Die Adresse auf der Königsallee liegt in der Düsseldorfer Stadtmitte. Auch für Ratsuchende aus Pempelfort, Oberkassel, Bilk oder Derendorf bildet sie einen innerstädtischen Anlaufpunkt. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit insbesondere das Arbeitsgericht Düsseldorf relevant; Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für eine Mandatsanfrage die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Nach den Kanzleiangaben sind Anfragen telefonisch über das Sekretariat oder über das Kontaktformular möglich. Eine kurze Schilderung des Anliegens und Hinweise auf bereits laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Beratungstermine können im Büro, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 23. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Düsseldorf
- Amtsgericht Düsseldorf
- Landgericht Düsseldorf
- Arbeitsgericht Düsseldorf
- Oberlandesgericht Düsseldorf
Die Kanzlei Hülsmann Arbeitsrecht befindet sich an der Königsallee 27 in der Düsseldorfer Stadtmitte. Die Innenstadtlage bietet einen zentralen räumlichen Bezug für Ratsuchende aus Düsseldorf, darunter aus den ebenfalls genannten Stadtteilen Pempelfort, Oberkassel, Bilk und Derendorf. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommt grundsätzlich das innerstädtische Verkehrsnetz in Betracht; die konkrete Verbindung hängt vom Ausgangspunkt ab. Bei einer Anreise mit dem Pkw sind die aktuelle Verkehrslage und die verfügbaren Parkmöglichkeiten im Umfeld zu berücksichtigen. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind durch die vorliegenden Informationen nicht belegt. Neben dem Besuch vor Ort sind nach den Kanzleiangaben auch telefonische Beratungen und Termine per Videokonferenz möglich. Für den Schwerpunkt Kündigungen, Aufhebungsverträge und arbeitsrechtliche Vergütungsfragen ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Düsseldorf von Bedeutung. Dort werden bei entsprechender sachlicher und örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Kündigungsschutzverfahren und Streitigkeiten über Arbeitsentgelt oder Bonuszahlungen ausgetragen. Arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren beginnen regelmäßig mit einer Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Bei leitenden Angestellten kann die genaue rechtliche Stellung für die Einordnung des Streitfalls wichtig sein. Amtsgericht Düsseldorf, Landgericht Düsseldorf und Oberlandesgericht Düsseldorf sind demgegenüber Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und für typische Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern nicht die regulären Anlaufstellen. Das Oberlandesgericht ist insbesondere keine Rechtsmittelinstanz des Arbeitsgerichts. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Fall und nicht allein nach dem Kanzleisitz.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Informationen sind für eine Mandatsanfrage nach einer Kündigung wichtig?
Für die erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs und der Arbeitsvertrag relevant. Ergänzend können Nachträge, aktuelle Entgeltabrechnungen, vorausgegangene Abmahnungen und Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber hilfreich sein. Auch Angaben zum Beschäftigungsbeginn und zum bisherigen Verlauf des Konflikts erleichtern das Verständnis. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen; für eine Kündigungsschutzklage gilt regelmäßig eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. Welche Unterlagen und Schritte im Einzelfall erforderlich sind, ist Gegenstand einer individuellen Prüfung.
Worin unterscheiden sich Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ohne dass dafür eine Kündigung notwendig ist. Ein Abwicklungsvertrag setzt typischerweise eine bereits ausgesprochene Kündigung voraus und regelt deren Folgen. Beide Vertragsarten können Bestimmungen zu Abfindung, Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und offenen Vergütungsansprüchen enthalten. Entscheidend ist nicht allein die Überschrift, sondern der tatsächliche Inhalt der Vereinbarung. Auch sozialversicherungsrechtliche Folgen, etwa für das Arbeitslosengeld, können eine Rolle spielen. Vor einer Mandatsanfrage ist deshalb neben dem Vertragsentwurf auch die bisherige Korrespondenz für die Einordnung hilfreich.
Besteht nach einer Kündigung automatisch ein Anspruch auf eine Abfindung?
Eine Kündigung führt nicht automatisch zu einem Abfindungsanspruch. Abfindungen können sich beispielsweise aus einer Vereinbarung, einem Sozialplan oder besonderen gesetzlichen Regelungen ergeben. Häufig werden sie im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung oder eines gerichtlichen Vergleichs verhandelt. Eine Kündigungsschutzklage richtet sich grundsätzlich auf die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wurde, und nicht unmittelbar auf die Zahlung einer Abfindung. Ob Arbeitsplatzsicherung oder eine einvernehmliche Beendigung im Vordergrund steht, hängt von den Interessen der Beteiligten und der rechtlichen Ausgangslage ab.
Welche Besonderheiten können bei Bonusansprüchen leitender Angestellter auftreten?
Bei Bonusansprüchen kommt es insbesondere auf die vertragliche Grundlage und die Ausgestaltung der variablen Vergütung an. Relevant können Zielvereinbarungen, Zielvorgaben, Bemessungszeiträume, Fälligkeit und Regelungen für den Fall einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses sein. Auch die Frage, ob Ziele rechtzeitig festgelegt wurden, kann Bedeutung haben. Die Bezeichnung als leitender Angestellter beantwortet dabei nicht automatisch alle rechtlichen Fragen; maßgeblich sind auch die tatsächlichen Aufgaben und Befugnisse. Für eine Anfrage sind deshalb neben dem Arbeitsvertrag die Bonusregelungen, vorhandene Zielunterlagen und bisherige Abrechnungen sinnvoll.
Welche Unterlagen benötigen Arbeitgeber zur Einordnung einer geplanten Mitarbeitertrennung?
Für eine arbeitsrechtliche Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, mögliche Nachträge, Angaben zur Beschäftigungsdauer und die Gründe der beabsichtigten Trennung von Bedeutung. Je nach Situation können auch Abmahnungen, Dokumentationen betrieblicher Veränderungen oder Informationen über besonderen Kündigungsschutz relevant sein. Besteht ein Betriebsrat, können dessen Beteiligungsrechte eine Rolle spielen. Bei einer bereits eingegangenen Kündigungsschutzklage gehören die Klageschrift und gerichtliche Schreiben zur wesentlichen Informationsgrundlage. Ob eine Kündigung oder eine einvernehmliche Vereinbarung in Betracht kommt, hängt von der konkreten Sachlage ab und lässt sich nicht allein anhand einer allgemeinen Unterlagenliste beurteilen.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 23. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
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