Kanzleiprofil

Kaller & Kollegen

Rechtsanwaltskanzlei in Bamberg. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. 4,9 von 5 bei 135 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Schützenstraße 21, 96047 Bamberg

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

4,9 von 5 · 135 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Jochen Kaller wird auf der Webseite von Kaller & Kollegen in Bamberg als Fachanwalt für Strafrecht vorgestellt. Er gibt an, über 25 Jahre Erfahrung in der strafrechtlichen Verteidigung zu verfügen. Zu den ausdrücklich genannten Tätigkeitsbereichen gehören Betäubungsmitteldelikte, Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, Cybercrime, Sexualdelikte und Steuerstrafrecht. Darüber hinaus nennt er Insolvenzstraftaten, Waffenrecht und Vermögensdelikte als Bereiche seiner Tätigkeit. Die Darstellung richtet sich an Menschen, die anwaltliche Unterstützung in diesen strafrechtlichen Angelegenheiten suchen; einzelne Mandantengruppen werden nicht näher benannt. Seine Arbeitsweise beschreibt Kaller als kompetente und nachdrückliche Vertretung der Interessen seiner Mandanten. Die Webseite stellt die strafrechtliche Verteidigung in den Mittelpunkt und betont die Begleitung durch einen Anwalt. Als direkte Kontaktmöglichkeiten zu Jochen Kaller sind eine Mobiltelefonnummer und eine persönliche E-Mail-Adresse angegeben. Weitergehende Angaben zum Ablauf der Mandatsbearbeitung enthält der vorliegende Text nicht.

Kaller & Kollegen ist eine Rechtsanwaltskanzlei in Bamberg. Der vorliegende Internetauftritt stellt die strafrechtliche Verteidigung und Rechtsanwalt Jochen Kaller in den Mittelpunkt. Er wird als Fachanwalt für Strafrecht vorgestellt und verfügt nach den Angaben auf der Website über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Strafverteidigung. Die Darstellung der Tätigkeit konzentriert sich auf verschiedene Bereiche des Strafrechts. Andere Rechtsgebiete außerhalb dieses Zusammenhangs werden im bereitgestellten Quelltext nicht als eigenständige Beratungsschwerpunkte beschrieben. Zu den ausdrücklich genannten Tätigkeitsfeldern gehören Betäubungsmitteldelikte, Tötungs- und Körperverletzungsdelikte sowie Sexualdelikte. Daneben führt die Website Cybercrime und Steuerstrafrecht auf. Im beschreibenden Text werden außerdem Insolvenzstraftaten, Waffenrecht und Vermögensdelikte genannt. Die Angaben richten sich damit an Personen, die eine strafrechtliche Verteidigung in diesen Bereichen suchen. Typische Anliegen lassen sich anhand der aufgeführten Deliktsbereiche einordnen, etwa strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln, Körperverletzung oder Vermögensdelikten. Eine weitergehende Aufteilung des Mandantenkreises, beispielsweise nach Privatpersonen, Unternehmen oder bestimmten Berufsgruppen, enthält die Quelle nicht. Als Ansprechpartner für die strafrechtliche Verteidigung nennt der Internetauftritt Jochen Kaller. Für die direkte Kontaktaufnahme sind seine Mobiltelefonnummer und seine E-Mail-Adresse angegeben. Nähere Informationen zur Arbeitsweise oder zu einem festgelegten Ablauf der Zusammenarbeit enthält das vorliegende Material nicht. So werden weder die Organisation eines ersten Gesprächs noch einzelne Schritte der Mandatsbearbeitung erläutert. Auch zu Besprechungsformaten und zur laufenden Abstimmung während eines Mandats macht der Quelltext keine Angaben. Der Standort der Kanzlei ist Bamberg. Jochen Kaller ist unter der Telefonnummer 0171 236 9656 sowie per E-Mail an jk@ra-kaller.de erreichbar. Diese Kontaktdaten erscheinen sowohl auf der Startseite als auch auf der bereitgestellten Kontaktseite. Eine Straßenanschrift, Öffnungs- oder telefonische Sprechzeiten sowie Hinweise zur Anfahrt sind in den vorliegenden Auszügen nicht enthalten.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-kaller.de, ra-kaller.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

4,9

135 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei Kaller & Kollegen: 4,9 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Bamberg

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Schützenstraße 21, 96047 Bamberg

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Beratung in Bamberg – Einordnung der Redaktion

Das Profil „Kaller Strafrecht Bamberg“ betrifft Jochen Kaller von Kaller & Kollegen, Schützenstraße 21, 96047 Bamberg. Die vorliegenden Angaben weisen unterschiedliche fachliche Akzente auf: Als Rechtsgebiete des Profils sind Arbeitsrecht mit Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht eingetragen. Die belegte Kanzleibeschreibung stellt dagegen die Strafverteidigung in den Mittelpunkt und bezeichnet Jochen Kaller als Fachanwalt für Strafrecht. Nach eigener Angabe verfügt er über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der strafrechtlichen Verteidigung. Ratsuchende sollten deshalb bei einer Anfrage ausdrücklich klären, ob ihr arbeitsrechtliches oder familienrechtliches Anliegen übernommen werden kann. Eine entsprechende Spezialisierung lässt sich aus der vorliegenden Kanzleibeschreibung nicht ableiten. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Arbeitsverträge, Kündigungen, Abmahnungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten erwarten hier eine Einordnung ihrer beruflichen Situation und der damit verbundenen Rechte und Pflichten. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht im Vordergrund. Dabei können persönliche Lebensverhältnisse und wirtschaftliche Fragen eng zusammenhängen. Für beide Bereiche sind eine nachvollziehbare Darstellung des Sachverhalts und die dazugehörigen Unterlagen wichtig. Ob Beratung, außergerichtliche Klärung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Die konkret belegte strafrechtliche Tätigkeit Kallers umfasst Betäubungsmitteldelikte, Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, Cybercrime, Sexualdelikte und Steuerstrafrecht. Genannt werden außerdem Insolvenzstraftaten, Waffenrecht und Vermögensdelikte. Typische Anlässe für eine Anfrage in diesen Bereichen sind Ermittlungen, eine Vorladung oder eine Anklage. In Bamberg gehören das Amtsgericht Bamberg und das Landgericht Bamberg zum örtlichen gerichtlichen Umfeld. Welches Gericht ein Strafverfahren verhandelt, richtet sich insbesondere nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Familiengerichtliche Angelegenheiten werden grundsätzlich beim Amtsgericht bearbeitet; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichtsbarkeit. Die Kanzlei ist unter der angegebenen Adresse in Bamberg verzeichnet. Für Ratsuchende aus Innenstadt, Gartenstadt und Wunderburg bietet diese Anschrift einen konkreten Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung, ohne dass eine bestimmte Verkehrsanbindung belegt ist. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend von Anwalt-Seiten.de können die im Profil verfügbaren Kontaktangaben herangezogen werden. Die Kanzleiwebseite nennt eine persönliche E-Mail-Adresse und eine Mobiltelefonnummer. Eine erste Anfrage kann das Rechtsgebiet, das Anliegen und bereits bekannte Termine benennen. Ob ein Mandat angenommen wird und wie die weitere Bearbeitung erfolgt, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Kaller & Kollegen. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Bamberg

  • Amtsgericht Bamberg
  • Landgericht Bamberg

Für das Profil von Kaller & Kollegen ist zwischen den eingetragenen Rechtsgebieten Arbeitsrecht und Familienrecht und der belegten strafrechtlichen Ausrichtung Jochen Kallers zu unterscheiden. Unter den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Bamberg für familiengerichtliche Verfahren von Bedeutung, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Dort werden beispielsweise Scheidungs-, Unterhalts- sowie Sorge- und Umgangsverfahren geführt. Strafverfahren können je nach gesetzlicher Zuständigkeit beim Amtsgericht Bamberg oder beim Landgericht Bamberg verhandelt werden. Das Landgericht befasst sich unter anderem mit schwerwiegenderen Strafsachen und mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Für die genannten Deliktsbereiche lässt sich das zuständige Gericht nicht allein aus der Bezeichnung des Vorwurfs ableiten. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, nicht vor Amts- oder Landgericht. Die angegebene Kanzleianschrift lautet Schützenstraße 21, 96047 Bamberg. Eine eindeutige Zuordnung dieser Adresse zu einem der genannten Stadtteile Innenstadt, Gartenstadt oder Wunderburg ist im Faktenmaterial nicht enthalten. Diese Stadtteile bilden daher lediglich örtliche Bezugspunkte für Ratsuchende innerhalb Bambergs. Für einen persönlichen Termin lässt sich anhand der vollständigen Anschrift die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Konkrete Haltestellen, Verbindungen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt. Entsprechende organisatorische Fragen und die Möglichkeit eines persönlichen Gesprächs sollten vor der Anreise direkt mit der Kanzlei abgestimmt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Kann ich wegen einer Kündigung oder Scheidung anfragen, obwohl das Profil Strafrecht betont?

Eine Anfrage ist möglich; dabei sollte das Rechtsgebiet gleich zu Beginn eindeutig benannt werden. In diesem Profil sind Arbeitsrecht und Familienrecht eingetragen, während die belegte Beschreibung Jochen Kaller als Fachanwalt für Strafrecht vorstellt. Daraus lässt sich keine bestätigte Tätigkeit in den beiden anderen Bereichen ableiten. Vor der Übersendung umfangreicher Unterlagen ist deshalb zu klären, ob das konkrete Anliegen übernommen werden kann und wer es bearbeiten würde. Die bloße Kontaktaufnahme bedeutet noch keine Mandatsannahme.

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?

Hilfreich sind eine kurze zeitliche Übersicht, die Beschreibung des Arbeitsverhältnisses und das konkrete Anliegen, etwa Kündigung, Abmahnung, ausstehende Vergütung oder Zeugnis. Je nach Thema können Arbeitsvertrag, relevante Schreiben und bisherige Korrespondenz für die spätere Prüfung wichtig sein. Auch das Datum, an dem ein Schreiben zugegangen ist, kann eine Rolle spielen, weil im Arbeitsrecht kurze Fristen vorkommen. Für die erste Kontaktaufnahme genügt häufig eine knappe Darstellung; welche Dokumente auf welchem Weg benötigt werden, sollte anschließend abgestimmt werden.

Was sollte eine erste Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder Sorgerecht enthalten?

Eine erste Anfrage sollte erkennen lassen, welche familienrechtliche Frage im Vordergrund steht und ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. Sinnvoll sind eine kurze Beschreibung der familiären Situation, Angaben zu vorhandenen Vereinbarungen und Hinweise auf angekündigte oder bereits bestimmte Termine. Bei Unterhaltsfragen können wirtschaftliche Unterlagen später relevant werden; bei Sorge- und Umgangsfragen geht es insbesondere um die Situation der Kinder. Sensible persönliche Informationen sollten zunächst auf das für die Zuordnung des Anliegens erforderliche Maß beschränkt bleiben. Der weitere Informationsbedarf wird im Gespräch geklärt.

Welche Angaben sind bei einer Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs wichtig?

Für die erste Einordnung sind vor allem der mitgeteilte Vorwurf, die beteiligte Behörde und der aktuelle Verfahrensstand relevant. Es macht einen Unterschied, ob etwa eine Vorladung, eine Anklageschrift oder bereits eine gerichtliche Entscheidung vorliegt. Auch Aktenzeichen und bekannte Termine helfen bei der Zuordnung. Eine ausführliche Schilderung des Geschehens muss nicht Bestandteil einer ersten ungesicherten Nachricht sein. Welche Unterlagen und Informationen für eine Prüfung benötigt werden und welcher Übermittlungsweg geeignet ist, sollte unmittelbar mit der angefragten Kanzlei abgestimmt werden.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden