Kanzleiprofil

Kanzlei Schimp – Rechtsanwältin Jana Schimp

Rechtsanwaltskanzlei in Wiesbaden. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 5,0 von 5 bei 67 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Bahnhofstraße 41, 65185 Wiesbaden

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

5,0 von 5 · 67 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Rechtsanwältin Jana Schimp führt die Kanzlei Schimp in der Bahnhofstraße 41 in Wiesbaden. Die Webseite nennt Aufenthaltsrecht, Arbeitsmigration und Strafrecht sowie Prüfungsrecht, Hochschulrecht, Verwaltungsrecht, Unfallregulierung und Vertragsrecht als Rechtsgebiete. Im Aufenthaltsrecht richtet sich das Angebot an Personen, die einen Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern möchten. Bei der Arbeitsmigration werden Menschen angesprochen, die in Deutschland arbeiten möchten, sowie diejenigen, die Fachkräfte aus dem Ausland in Deutschland beschäftigen möchten. Einbürgerung wird ebenfalls auf der Webseite genannt. Weitere Anliegen sind die Anfechtung einer Prüfung, hochschulrechtliche Streitigkeiten und die Prüfung der Rechtmäßigkeit eines ablehnenden Bescheids einer Verwaltungsbehörde. Im Vertragsrecht nennt die Kanzlei Fragen zu bestehenden Vertragsverhältnissen und den individuellen Entwurf von Verträgen. Zur Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. Die veröffentlichten Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr.

Die Kanzlei Schimp – Rechtsanwältin Jana Schimp hat ihren Standort in Wiesbaden. Auf ihrer Website nennt sie Aufenthaltsrecht, Arbeitsmigration, Strafrecht, Prüfungsrecht, Hochschulrecht, Verwaltungsrecht, Unfallregulierung und Vertragsrecht als Tätigkeitsbereiche. Auch Einbürgerung wird im Seitentitel als Thema aufgeführt. Die beschriebenen Anliegen reichen damit von aufenthaltsrechtlichen Anträgen über Fragen im Zusammenhang mit Arbeit und Hochschule bis hin zu Vertragsangelegenheiten und der Regulierung nach einem Unfall. Im Aufenthaltsrecht richtet sich das Angebot an Menschen, die einen Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern möchten. Der Bereich Arbeitsmigration spricht sowohl Personen an, die in Deutschland arbeiten möchten, als auch Arbeitgeber, die Fachkräfte aus dem Ausland in Deutschland beschäftigen wollen. Als weitere typische Anliegen nennt die Kanzlei die Anfechtung einer Prüfung und hochschulrechtliche Streitigkeiten. Im Verwaltungsrecht geht es um die Prüfung der Rechtmäßigkeit eines ablehnenden Bescheids einer Verwaltungsbehörde. Für das Strafrecht verweist die Website allgemein auf Fragen zu diesem Rechtsgebiet. Im Vertragsrecht werden Fragen zu bestehenden Vertragsverhältnissen sowie der individuelle Entwurf eines Vertrags genannt. Für die Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular auf der Website zur Verfügung. Das Formular sieht Angaben zu Vor- und Nachnamen, E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie ein Feld für einen Kommentar oder eine Nachricht vor. Hinzu kommt eine Einwilligung zur Speicherung der übermittelten Informationen, damit die Anfrage beantwortet werden kann. Weitere Einzelheiten zur Arbeitsweise oder zum Ablauf einer anschließenden Zusammenarbeit beschreibt der vorliegende Quelltext nicht. Die Kanzlei befindet sich in der Bahnhofstraße 41, 65185 Wiesbaden. Telefonisch ist sie unter 0611 450 415 15 erreichbar, per E-Mail unter kontakt@kanzlei-schimp.de. Als Faxnummer ist 0611 450 415 13 angegeben. Die veröffentlichten Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr. Auf der Website ist außerdem ein Link zu Google Maps für die Anfahrt hinterlegt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-schimp.de, kanzlei-schimp.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

5,0

67 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei Kanzlei Schimp – Rechtsanwältin Jana Schimp: 5,0 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Wiesbaden

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Bahnhofstraße 41, 65185 Wiesbaden

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

  • Montag09:00-12:00, 14:00-17:00
  • Dienstag09:00-12:00, 14:00-17:00
  • Mittwoch09:00-12:00, 14:00-17:00
  • Donnerstag09:00-12:00, 14:00-17:00
  • Freitag09:00-12:00, 14:00-17:00

Beratung in Wiesbaden – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Jana Schimp führt die Kanzlei Schimp in der Bahnhofstraße 41 in 65185 Wiesbaden. Das Profil trägt die Bezeichnung „Aufenthaltsrecht Wiesbaden“ und weist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt aus. Die Kanzleiwebseite nennt daneben Aufenthaltsrecht, Arbeitsmigration, Strafrecht, Prüfungsrecht, Hochschulrecht, Verwaltungsrecht, Unfallregulierung und Vertragsrecht. Damit umfasst die Darstellung sowohl Fragen rund um Beschäftigung und Aufenthalt in Deutschland als auch Anliegen gegenüber Behörden und aus privaten Vertragsverhältnissen. Welche dieser Themen im Einzelfall betroffen sind, lässt sich bei einer ersten Anfrage eingrenzen. Im Arbeitsrecht betreffen typische Anliegen den Arbeitsvertrag, Vergütungsfragen, Arbeitszeiten oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Bei internationaler Beschäftigung kommen aufenthaltsrechtliche Fragen hinzu. Die Kanzlei richtet ihr Angebot zur Arbeitsmigration ausdrücklich an Menschen, die in Deutschland arbeiten möchten, sowie an diejenigen, die ausländische Fachkräfte in Deutschland beschäftigen möchten. Arbeitsvertragliche und aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen sind dabei voneinander zu unterscheiden, können aber eng zusammenhängen. Im Aufenthaltsrecht nennt die Webseite die Beantragung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln; auch Einbürgerung wird als Thema aufgeführt. Weitere benannte Anliegen sind die Anfechtung einer Prüfung, hochschulrechtliche Streitigkeiten und die Prüfung eines ablehnenden Behördenbescheids auf seine Rechtmäßigkeit. Dahinter können beispielsweise Auseinandersetzungen über Prüfungsentscheidungen oder den Zugang zum Studium stehen. Im Vertragsrecht nennt die Kanzlei sowohl Fragen zu bestehenden Vertragsverhältnissen als auch den individuellen Entwurf von Verträgen. Strafrecht und Unfallregulierung ergänzen die veröffentlichten Tätigkeitsfelder. Für eine Anfrage ist eine sachliche Beschreibung des Anliegens hilfreich, insbesondere wenn mehrere dieser Gebiete berührt sind. Die Adresse in der Bahnhofstraße liegt im zentralen Wiesbadener Stadtgebiet. Für Ratsuchende aus Mitte, Biebrich, Schierstein, Nordost oder Sonnenberg hängt die konkrete Anfahrt vom Ausgangspunkt und Verkehrsmittel ab. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kann das Arbeitsgericht Wiesbaden zuständig sein; Amtsgericht und Landgericht Wiesbaden kommen insbesondere bei zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Verfahren in Betracht. Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten folgen einem anderen Gerichtsweg. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof ist dabei ein übergeordnetes Gericht und hat seinen Sitz in Kassel. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de bietet das Profil einen Ausgangspunkt, um Tätigkeitsfelder und Kontaktdaten einzuordnen. Anschließend kann die Anfrage über die angegebenen Kontaktmöglichkeiten erfolgen; belegt sind Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular. Sinnvoll sind eine kurze Schilderung, Angaben zu vorhandenen Schreiben und Hinweise auf laufende Fristen. Die veröffentlichten Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr. Ob eine Mandatsübernahme erfolgt, ist gesondert zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Standort von Kanzlei Schimp – Rechtsanwältin Jana Schimp. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Wiesbaden

  • Amtsgericht Wiesbaden
  • Landgericht Wiesbaden
  • Arbeitsgericht Wiesbaden
  • Hessischer Verwaltungsgerichtshof

Die Kanzlei Schimp befindet sich in der Bahnhofstraße 41 im zentralen Stadtgebiet von Wiesbaden. Die Lage bildet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Mitte ebenso wie aus Biebrich, Schierstein, Nordost und Sonnenberg. Eine Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; die passende Verbindung hängt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit sind im vorliegenden Material nicht enthalten. Solche Fragen können vor einem persönlichen Termin direkt geklärt werden. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den aufgeführten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Wiesbaden relevant. Arbeitsgerichte verhandeln insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Ob gerade das Wiesbadener Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den Umständen des Arbeitsverhältnisses. Amtsgericht und Landgericht Wiesbaden können bei den ebenfalls genannten Gebieten Vertragsrecht, Unfallregulierung und Strafrecht eine Rolle spielen. Die Verteilung richtet sich unter anderem nach Gegenstand und Umfang des Verfahrens sowie den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Aufenthaltsrecht, Einbürgerung, Prüfungsrecht und Hochschulrecht betreffen hingegen häufig die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Der unter den Gerichten aufgeführte Hessische Verwaltungsgerichtshof sitzt nicht in Wiesbaden, sondern in Kassel. Er befasst sich insbesondere mit Rechtsmitteln gegen Entscheidungen hessischer Verwaltungsgerichte. Für die genannten verwaltungsrechtlichen Anliegen ist er daher regelmäßig nicht die erste gerichtliche Anlaufstelle. Auch bei Arbeitsmigration entscheidet die konkrete Streitfrage darüber, welcher Rechtsweg einschlägig ist.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Was unterscheidet arbeitsrechtliche Fragen von Fragen zur Arbeitsmigration?

Arbeitsrecht betrifft das Verhältnis zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit oder Kündigungen. Arbeitsmigration umfasst zusätzlich die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass Menschen aus dem Ausland in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen können. Dabei können Aufenthaltstitel und die Berechtigung zur Erwerbstätigkeit eine Rolle spielen. Beide Bereiche überschneiden sich, bleiben aber rechtlich unterscheidbar. Für eine erste Anfrage hilft deshalb die Information, ob es um die Bedingungen einer Beschäftigung, den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt oder beides geht.

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu Aufenthaltstitel oder Einbürgerung hilfreich?

Für eine erste Einordnung können vorhandene Aufenthaltspapiere, bisherige Anträge und Schreiben der zuständigen Behörden hilfreich sein. Bei beschäftigungsbezogenen Fragen kommen Angaben zum Arbeitsplatz und ein vorhandener Arbeitsvertrag hinzu. Bei Einbürgerungsfragen können unter anderem die Dauer des Aufenthalts und der bisherige Verfahrensstand relevant werden. Welche Nachweise tatsächlich erforderlich sind, hängt vom Anliegen ab. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Sensible Dokumente sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden; erkennbare Fristen gehören bereits in die erste Schilderung.

Was sollte eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder ausstehender Vergütung enthalten?

Hilfreich sind eine knappe Beschreibung des Arbeitsverhältnisses, die zeitliche Abfolge und das konkrete Anliegen. Bei einer Kündigung sind insbesondere das Kündigungsschreiben und der Zeitpunkt seines Zugangs wichtige Informationen. Bei Vergütungsfragen können Arbeitsvertrag, Abrechnungen und Angaben zu den betroffenen Zeiträumen zur Einordnung beitragen. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen gelten. Deshalb sollte eine Anfrage vorhandene Fristen deutlich benennen. Die Anfrage allein bedeutet noch keine Mandatsübernahme und stellt für sich genommen keine gerichtliche Fristwahrung sicher.

Worin unterscheiden sich Prüfungsstreitigkeiten und andere Verfahren gegen Behördenentscheidungen?

Bei Prüfungsstreitigkeiten geht es häufig um die Bewertung einer Leistung oder den Ablauf des Prüfungsverfahrens. Andere verwaltungsrechtliche Anliegen können beispielsweise einen abgelehnten Antrag oder eine belastende behördliche Entscheidung betreffen. Gemeinsam ist diesen Themen, dass Bescheide, Begründungen und Verfahrensunterlagen für die Einordnung wichtig sind. Je nach Regelungsbereich kommen unterschiedliche außergerichtliche und gerichtliche Verfahren in Betracht. Für eine Mandatsanfrage sind deshalb die vollständige Entscheidung, das Zustellungsdatum und eine kurze Darstellung des bisherigen Ablaufs hilfreich. Eine bloße Unzufriedenheit erklärt den rechtlichen Prüfungsbedarf noch nicht vollständig.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden