Kanzleiprofil

KUJUS Strafverteidigung

Rechtsanwaltskanzlei in Leipzig. Schwerpunkte: Strafrecht. 5,0 von 5 bei 204 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Goldschmidtstraße 13, 04103 Leipzig

Schwerpunkte

Strafrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

5,0 von 5 · 204 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

KUJUS Strafverteidigung in Leipzig wird von Rechtsanwalt Tommy Kujus geführt, der den Titel Fachanwalt für Strafrecht trägt. Die Kanzlei bearbeitet ausschließlich Strafverfahren und konzentriert sich auf die Verteidigung von Beschuldigten. Die Begleitung reicht von der ersten Vorladung über die Hauptverhandlung bis zum Revisionsverfahren. Zu den genannten Verfahrenssituationen gehören Durchsuchung, Anklage, Strafbefehl und Untersuchungshaft sowie Berufung und Revision. Auch die Tätigkeit als Pflichtverteidiger gehört zum Angebot. Die Kanzlei vertritt Mandanten in Leipzig und im gesamten Raum Mitteldeutschland, insbesondere in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Zur Arbeitsweise gehören digitale Aktenführung und individuelle Betreuung. Viele Besprechungen können telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden; auch Absprachen per E-Mail sind möglich. Persönliche Treffen werden ebenfalls angeboten. Nach einer Anfrage erfolgt eine erste Einschätzung per E-Mail oder Telefon, anschließend werden die weiteren Schritte abgestimmt. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich und kostenfrei. Vor einem daraus entstehenden Beratungsgespräch oder Mandat informiert die Kanzlei über die voraussichtlichen Kosten.

KUJUS Strafverteidigung ist eine auf Strafrecht ausgerichtete Kanzlei in Leipzig. Sie wird von Rechtsanwalt Tommy Kujus geführt, der den Titel Fachanwalt für Strafrecht trägt. Nach den Angaben auf der Website besteht die Spezialisierung seit 2012. Die Tätigkeit konzentriert sich ausschließlich auf die Verteidigung von Beschuldigten in Strafverfahren. Die Begleitung umfasst unterschiedliche Verfahrensstadien, von der ersten Vorladung über die Hauptverhandlung bis zu Berufungs- und Revisionsverfahren. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Vorladungen, Hausdurchsuchungen, Strafbefehle und Anklageschriften. Auch Untersuchungshaft und Rechtsmittel gegen strafgerichtliche Urteile gehören zu den aufgeführten Themen. Neben Beschuldigten spricht die Website Angehörige und Freunde inhaftierter Personen an. Die Kanzlei übernimmt zudem Pflichtverteidigungen und prüft dafür die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung sowie die Beantragung der Beiordnung. Der Mandantenkreis beschränkt sich nicht auf Leipzig: Genannt werden Verfahren im gesamten Raum Mitteldeutschland, insbesondere in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Zusammenarbeit beginnt laut Kanzlei mit der Prüfung der Anfrage. Anschließend erfolgt eine erste Einschätzung per E-Mail oder Telefon; darauf aufbauend werden die weiteren Schritte abgestimmt. Eine Kontaktaufnahme verpflichtet nicht zur Beauftragung. Zur Arbeitsweise gehört die digitale Aktenführung. Viele Besprechungen können telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden, ergänzende Absprachen sind per E-Mail möglich. Persönliche Treffen werden ebenfalls angeboten, wenn sie für die Verteidigung wichtig sind. Über das Kontaktformular lassen sich neben einer Nachricht auch Dateien übermitteln. Die Kanzlei weist auf die vertrauliche Behandlung der übermittelten Informationen und die anwaltliche Schweigepflicht ab dem ersten Kontakt hin. Der Standort liegt in Leipzig. Für die Kontaktaufnahme stehen die Telefonnummer 0341 – 978 56 290, die E-Mail-Adresse info@kujus-strafverteidigung.de und das Kontaktformular der Website zur Verfügung. Als Bürozeiten werden Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie Freitag von 08.00 bis 16.00 Uhr genannt. Die veröffentlichten Anschriften weichen voneinander ab: Genannt werden sowohl die Goldschmidtstraße 13, 04103 Leipzig, als auch die Pfaffendorfer Straße 25, 04105 Leipzig.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kujus-strafverteidigung.de, kujus-strafverteidigung.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

5,0

204 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei KUJUS Strafverteidigung: 5,0 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Leipzig

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Goldschmidtstraße 13, 04103 Leipzig

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

  • Montag08:00-18:00
  • Dienstag08:00-18:00
  • Mittwoch08:00-18:00
  • Donnerstag08:00-18:00
  • Freitag08:00-16:00

Beratung in Leipzig – Einordnung der Redaktion

KUJUS Strafverteidigung in Leipzig wird von Rechtsanwalt Tommy Kujus geführt, der den Titel Fachanwalt für Strafrecht trägt. Die Kanzlei bearbeitet ausschließlich Strafverfahren und konzentriert sich auf die Verteidigung von Beschuldigten. Der strafrechtliche Schwerpunkt umfasst die Begleitung von der ersten Vorladung über die Hauptverhandlung bis zu möglichen Rechtsmittelverfahren. Für Mandantinnen und Mandanten stehen dabei häufig Fragen zum Tatvorwurf, zum Stand der Ermittlungen und zur eigenen Rolle im Verfahren im Vordergrund. Die anwaltliche Tätigkeit dient dazu, die Verfahrenslage einzuordnen und die Verteidigung auf Grundlage des jeweiligen Sachverhalts abzustimmen. Zu den ausdrücklich genannten Verfahrenssituationen gehören Durchsuchungen, Anklagen, Strafbefehle und Untersuchungshaft. Diese Situationen unterscheiden sich erheblich: Während im Ermittlungsverfahren zunächst ein Verdacht geprüft wird, liegt mit einer Anklage bereits eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft vor, eine gerichtliche Hauptverhandlung anzustreben. Ein Strafbefehl kann dagegen zunächst ohne Hauptverhandlung ergehen. KUJUS Strafverteidigung übernimmt auch Pflichtverteidigungen sowie die Begleitung in Berufungs- und Revisionsverfahren. Allgemein richtet sich die Bedeutung eines Rechtsmittels danach, welche Entscheidung angegriffen wird und ob tatsächliche Feststellungen oder rechtliche Fehler überprüft werden können. Die Kanzlei befindet sich in der Goldschmidtstraße 13, 04103 Leipzig. Ihr Tätigkeitsgebiet umfasst neben Leipzig den gesamten Raum Mitteldeutschland, insbesondere Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Für strafrechtliche Verfahren am Standort sind vor allem das Amtsgericht Leipzig und das Landgericht Leipzig von Bedeutung. Welches Gericht zuständig ist, hängt unter anderem vom Tatvorwurf und vom Verfahrensstadium ab. Für Ratsuchende aus dem Zentrum, Plagwitz, der Südvorstadt, Gohlis oder Connewitz bildet die Kanzleianschrift den örtlichen Anlaufpunkt. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand dieser Adresse planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr strafrechtliches Anliegen und den bisherigen Verfahrensstand schildern. Hilfreich zur ersten Orientierung sind Angaben zu bereits erhaltenen Schreiben und anstehenden Terminen. Nach einer Anfrage erfolgt nach der Kanzleibeschreibung eine erste Einschätzung per E-Mail oder Telefon; anschließend werden die weiteren Schritte abgestimmt. Viele Besprechungen können telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden, persönliche Treffen werden ebenfalls angeboten. Digitale Aktenführung und Absprachen per E-Mail gehören zur Arbeitsweise. Die Anfrage ist unverbindlich und kostenfrei; über die voraussichtlichen Kosten eines anschließenden Beratungsgesprächs oder Mandats informiert die Kanzlei vorab.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 20. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von KUJUS Strafverteidigung. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Leipzig

  • Amtsgericht Leipzig
  • Landgericht Leipzig
  • Arbeitsgericht Leipzig
  • Bundesverwaltungsgericht

Der räumliche Bezug von KUJUS Strafverteidigung liegt mit der Goldschmidtstraße 13, 04103 Leipzig, im Leipziger Stadtgebiet. Die Anschrift ist der Anlaufpunkt für persönliche Treffen, auch für Ratsuchende aus dem Zentrum, Plagwitz, der Südvorstadt, Gohlis und Connewitz. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist in den vorliegenden Angaben nicht enthalten. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse. Angaben zu konkreten Verbindungen oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Da viele Besprechungen telefonisch oder per Videokonferenz möglich sind, setzt nicht jede Abstimmung eine Anreise voraus. Das ist auch für Mandantinnen und Mandanten aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen relevant. Für den ausschließlichen Schwerpunkt Strafrecht sind unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Leipzig und das Landgericht Leipzig maßgeblich. Am Amtsgericht werden Strafsachen je nach Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt; dort werden auch Strafbefehlsverfahren geführt. Das Landgericht verhandelt bestimmte schwerwiegendere Strafsachen in erster Instanz und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Die konkrete Zuständigkeit folgt den gesetzlichen Vorgaben und lässt sich nicht allein aus dem Wohnort ableiten. Revisionen werden abhängig von der angegriffenen Entscheidung durch das zuständige Revisionsgericht geprüft. Das Arbeitsgericht Leipzig und das Bundesverwaltungsgericht gehören dagegen nicht zur Strafgerichtsbarkeit und sind für die beschriebenen Strafverteidigungsmandate typischerweise nicht zuständig.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Was bedeutet eine Vorladung als beschuldigte Person, und welche Informationen sind für eine Mandatsanfrage hilfreich?

Eine Vorladung als beschuldigte Person zeigt, dass ein strafrechtlicher Verdacht geprüft wird; sie ist keine Feststellung von Schuld. Für die Einordnung kommt es unter anderem darauf an, ob das Schreiben von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht stammt. Bei einer Mandatsanfrage helfen Angaben zum Tatvorwurf, zum Absender, zum Aktenzeichen und zu genannten Terminen. Ob und welche Pflichten mit der Vorladung verbunden sind, hängt von ihrer Art ab und ist Gegenstand einer individuellen rechtlichen Prüfung.

Worin unterscheiden sich Anklage und Strafbefehl?

Mit einer Anklage beantragt die Staatsanwaltschaft grundsätzlich die Durchführung einer gerichtlichen Hauptverhandlung. Das Gericht prüft zunächst, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Ein Strafbefehl wird dagegen in einem schriftlichen Verfahren erlassen, zunächst ohne Hauptverhandlung. Er kann rechtskräftig werden, wenn kein zulässiger Einspruch erfolgt. Beide Dokumente kennzeichnen unterschiedliche Verfahrenslagen und können Fristen oder gerichtliche Termine betreffen. Für eine erste anwaltliche Einordnung sind deshalb das vollständige Schreiben, das Zustellungsdatum und Angaben zum bisherigen Verlauf des Strafverfahrens besonders relevant.

Welche Rolle spielt die Strafverteidigung bei Durchsuchung oder Untersuchungshaft?

Durchsuchung und Untersuchungshaft sind unterschiedliche strafprozessuale Maßnahmen. Eine Durchsuchung dient häufig dem Auffinden von Beweismitteln; Untersuchungshaft setzt besondere gesetzliche Voraussetzungen voraus und ist keine vorweggenommene Strafe. Die Strafverteidigung kann die rechtlichen Grundlagen und den Ablauf solcher Maßnahmen prüfen sowie mögliche gerichtliche Überprüfungen einordnen. Für eine Mandatsanfrage sind vorhandene Beschlüsse, Aktenzeichen und Angaben zur zuständigen Behörde hilfreich. Bei Untersuchungshaft ist außerdem wesentlich, dass die aktuelle Haftsituation und bereits bestimmte gerichtliche Termine erkennbar werden.

Wann kommt eine Pflichtverteidigung in Betracht?

Eine Pflichtverteidigung kommt in gesetzlich geregelten Fällen notwendiger Verteidigung in Betracht. Maßgeblich können beispielsweise die Schwere des Vorwurfs, die Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage oder eine Haftsituation sein. Sie hängt nicht allein davon ab, ob eine beschuldigte Person eine anwaltliche Vertretung selbst bezahlen kann. Die Bestellung erfolgt durch das zuständige Gericht nach den gesetzlichen Regeln. Pflichtverteidigung bedeutet zudem nicht automatisch, dass dauerhaft keine Kosten entstehen. Ob ihre Voraussetzungen vorliegen, lässt sich nur anhand der konkreten Verfahrensumstände beurteilen.

Was ist der Unterschied zwischen Berufung und Revision im Strafverfahren?

Berufung und Revision haben unterschiedliche Prüfungsgegenstände. Eine Berufung gegen ein strafrechtliches Urteil des Amtsgerichts kann eine erneute Prüfung der Tatsachen und der rechtlichen Bewertung ermöglichen. Die Revision richtet sich dagegen auf Rechtsfehler; eine vollständige neue Beweisaufnahme findet dabei grundsätzlich nicht statt. Welches Rechtsmittel eröffnet ist, hängt von der angegriffenen Entscheidung ab. Für beide gelten gesetzliche Fristen und Formvorgaben. Zur anwaltlichen Einordnung sind insbesondere das Urteil, der Verkündungs- beziehungsweise Zustellungszeitpunkt und Angaben zu bereits abgegebenen Erklärungen wichtig.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 20. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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