Kanzleiprofil

PB Recht | Philippos Botsaris

Rechtsanwaltskanzlei in Hagen. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Strafrecht. 5,0 von 5 bei 159 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Konkordiastraße 16, 58095 Hagen

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

5,0 von 5 · 159 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

PB Recht in Hagen betreut Mandanten im Strafrecht und Verkehrsrecht. Kanzleiinhaber Philippos Botsaris ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Zum Team gehört außerdem Rechtsanwalt Jonas Diekmann. Die Kanzlei betreut, vertritt und verteidigt Einzelpersonen in allen Abschnitten eines Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren über das Zwischenverfahren bis zur Hauptverhandlung. Bei straf- und ordnungsrechtlichen Ermittlungen wahrt sie die Rechte und Interessen von Unternehmen sowie betroffenen Führungskräften und Mitarbeitern. Im Verkehrsstrafrecht umfasst die Vertretung Strafverfahren und Bußgeldverfahren. Im Verkehrsrecht macht die Kanzlei Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach Verkehrsunfällen gegenüber anderen Unfallbeteiligten und deren Haftpflichtversicherungen geltend. Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist das Strafvollstreckungsrecht. Dabei werden Rechtsschutzmöglichkeiten bei Freiheits- und Geldstrafen sowie Nebenentscheidungen von Anfang an in der Verteidigungsstrategie berücksichtigt. Auch Opferrechte und Prozessbegleitung gehören zum Angebot. Die Kanzlei unterstützt Verletzte einer Straftat bei den juristischen Folgen. Für rechtliche Herausforderungen außerhalb der aufgeführten Bereiche bietet PB Recht ebenfalls eine Kontaktaufnahme an.

Die Kanzlei PB Recht | Philippos Botsaris in Hagen ist im Strafrecht und Verkehrsrecht tätig. Kanzleiinhaber Philippos Botsaris ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Zum anwaltlichen Team gehört außerdem Rechtsanwalt Jonas Diekmann. Die aufgeführten Tätigkeitsbereiche umfassen die Individualverteidigung, die Unternehmensverteidigung, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrsrecht sowie das Strafvollstreckungsrecht. Ein weiterer Bereich ist die Unterstützung von Opfern einer Straftat und deren Prozessbegleitung. Die Kanzlei vertritt Einzelpersonen in Strafverfahren sowie Unternehmen, die von strafrechtlichen oder ordnungsrechtlichen Ermittlungen betroffen sind. Dabei bezieht sich ihre Tätigkeit auch auf die Interessen betroffener Führungskräfte und Mitarbeiter. Im Verkehrsstrafrecht übernimmt sie die Vertretung in Straf- und Bußgeldverfahren, etwa bei Angelegenheiten, die die Fahrerlaubnis betreffen. Nach Verkehrsunfällen macht sie Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegenüber anderen Unfallbeteiligten und deren Haftpflichtversicherungen geltend. Zu den weiteren Anliegen zählen Fragen zur Vollstreckung von Freiheits- und Geldstrafen sowie zu Nebenentscheidungen. Verletzte einer Straftat erhalten Unterstützung im Zusammenhang mit den juristischen Folgen der Tat. Die strafrechtliche Begleitung erstreckt sich nach den Angaben der Kanzlei auf sämtliche Abschnitte eines Strafverfahrens. Genannt werden das Ermittlungsverfahren, das Zwischenverfahren und die Hauptverhandlung. Die Tätigkeit umfasst Betreuung, Vertretung und Verteidigung sowie die Wahrnehmung der Rechte gegenüber Ermittlungsbehörden. Auch nach Rechtskraft eines Urteils gehört das Strafvollstreckungsrecht zum Tätigkeitsangebot. Rechtsschutzmöglichkeiten bei der Vollstreckung sollen dabei bereits von Beginn an in der Verteidigungsstrategie berücksichtigt werden. Für rechtliche Anliegen außerhalb der ausdrücklich genannten Gebiete verweist die Kanzlei auf die Möglichkeit einer direkten Anfrage. Der Kanzleistandort befindet sich in der Konkordiastraße 16, 58095 Hagen. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch unter +49 (0)2331 / 35 20 27-0, per E-Mail an kanzlei@botsaris.de sowie über ein Kontaktformular auf der Internetseite möglich. Die veröffentlichten Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 18:00 Uhr. Freitags ist die Kanzlei von 9:00 bis 14:00 Uhr geöffnet.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: botsaris.de, botsaris.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

5,0

159 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei PB Recht | Philippos Botsaris: 5,0 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Pb Recht

    Rechtsanwalt – Kanzleiinhaber; Fachanwalt für Strafrecht

    Arbeitsrecht · Verkehrsrecht · Strafrecht · Erbrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Konkordiastraße 16, 58095 Hagen

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

  • Montag9:00 – 13:00 Uhr, 15:00 – 18:00 Uhr
  • Dienstag9:00 – 13:00 Uhr, 15:00 – 18:00 Uhr
  • Mittwoch9:00 – 13:00 Uhr, 15:00 – 18:00 Uhr
  • Donnerstag9:00 – 13:00 Uhr, 15:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag9:00 – 14:00 Uhr

Beratung in Hagen – Einordnung der Redaktion

PB Recht hat seinen Kanzleisitz in der Konkordiastr. 16, 58095 Hagen. Kanzleiinhaber Philippos Botsaris ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht; zum Team gehört außerdem Rechtsanwalt Jonas Diekmann. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Verkehrsrecht, Strafrecht, Erbrecht und Familienrecht. Die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert insbesondere die strafrechtliche und verkehrsrechtliche Tätigkeit. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung hilfreich: Während die Rechtsgebietsliste eine erste thematische Zuordnung ermöglicht, beschreibt sie noch nicht den konkreten Umfang der Bearbeitung jedes einzelnen Anliegens. Im Arbeitsrecht geht es häufig um Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeugnisse oder Auseinandersetzungen über arbeitsvertragliche Pflichten. Eine Anfrage kann klären, ob das jeweilige Anliegen übernommen werden kann und welche Unterlagen für eine Prüfung benötigt werden. Im Strafrecht vertritt und verteidigt PB Recht Einzelpersonen vom Ermittlungsverfahren über das Zwischenverfahren bis zur Hauptverhandlung. Auch bei straf- und ordnungsrechtlichen Ermittlungen gegen Unternehmen beziehungsweise betroffene Führungskräfte und Beschäftigte ist die Kanzlei tätig. Daneben gehören Strafvollstreckungsrecht, Opferrechte und Prozessbegleitung zu den ausdrücklich beschriebenen Bereichen. Dabei können etwa Fragen zur Vollstreckung von Freiheits- oder Geldstrafen sowie die rechtlichen Folgen einer Straftat für Verletzte im Mittelpunkt stehen. Im Verkehrsrecht umfasst die Tätigkeit sowohl Straf- und Bußgeldverfahren als auch die Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfällen gegenüber Unfallbeteiligten und Haftpflichtversicherungen. Je nach Sachverhalt überschneiden sich dabei zivilrechtliche und strafrechtliche Fragen. Die ebenfalls im Profil genannten Bereiche Erbrecht und Familienrecht betreffen typischerweise Nachlassangelegenheiten, Testamente und Pflichtteilsfragen beziehungsweise Trennung, Scheidung, Unterhalt und Sorgeangelegenheiten. Ob PB Recht ein bestimmtes Anliegen in diesen Bereichen bearbeitet, lässt sich im Rahmen der Kontaktaufnahme abstimmen. Der örtliche Bezug liegt in Hagen mit den Stadtteilen Mitte, Haspe und Hohenlimburg. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Hagen und das Landgericht Hagen; deren Zuständigkeit richtet sich nach Verfahrensart und Einzelfall. Für die Anfahrt zur Konkordiastraße lassen sich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw anhand der Anschrift planen; konkrete Verbindungen sind hier nicht belegt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Hinweise auf vorhandene Schreiben und die Nennung bekannter Termine oder Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Anschließend können die mögliche Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und weitere Schritte besprochen werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 23. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Zuständige Gerichte und Umfeld in Hagen

  • Amtsgericht Hagen
  • Landgericht Hagen

PB Recht ist in der Konkordiastr. 16 in 58095 Hagen ansässig. Zum örtlichen Umfeld gehören die Hagener Stadtteile Mitte, Haspe und Hohenlimburg. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Die Anschrift bietet den Ausgangspunkt für die individuelle Anfahrtsplanung aus dem Stadtgebiet und dem Umland. Ob öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw zweckmäßiger sind, hängt vom Startpunkt und den aktuellen Verbindungen beziehungsweise Verkehrsverhältnissen ab. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Linien, Parkmöglichkeiten oder einer barrierefreien Zugänglichkeit liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vor einem Besuch geklärt werden. Für die strafrechtliche Tätigkeit kommen das Amtsgericht Hagen und das Landgericht Hagen als Verfahrensorte in Betracht. Amtsgerichte verhandeln insbesondere Strafsachen geringeren bis mittleren Gewichts; Landgerichte befassen sich unter anderem mit schwerwiegenderen Strafvorwürfen und Berufungen gegen amtsgerichtliche Strafurteile. Auch in der Strafvollstreckung können landgerichtliche Strafvollstreckungskammern zuständig sein. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide werden grundsätzlich vor Amtsgerichten verhandelt. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen können je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder Landgericht geführt werden. Für Familienverfahren ist regelmäßig das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig. Nachlassangelegenheiten werden grundsätzlich vom Nachlassgericht beim Amtsgericht bearbeitet; streitige erbrechtliche Ansprüche gehören dagegen vor die Zivilgerichte. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern fallen typischerweise in die gesonderte Arbeitsgerichtsbarkeit, nicht vor die beiden genannten Gerichte. Der Kanzleisitz allein bestimmt bei keinem dieser Rechtsgebiete den zuständigen Verfahrensort.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder ausstehender Vergütung wichtig?

Für die erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, relevante Ergänzungen, vorhandene Abrechnungen und der bisherige Schriftwechsel hilfreich. Bei einer Kündigung spielen außerdem das Kündigungsschreiben und der Zeitpunkt seines Zugangs eine Rolle. Bei Vergütungsfragen geht es unter anderem darum, welche Zeiträume und Bestandteile betroffen sind. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen gelten. Eine Anfrage sollte deshalb bekannte Daten und Fristen deutlich benennen. Ob eine Vertretung möglich ist und welche weiteren Unterlagen benötigt werden, wird im persönlichen Austausch geklärt.

Worin unterscheiden sich Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverhandlung?

Im Ermittlungsverfahren prüfen Staatsanwaltschaft und Polizei einen strafrechtlichen Verdacht und sammeln belastende sowie entlastende Umstände. Wird Anklage erhoben, entscheidet das Gericht im Zwischenverfahren, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. In der Hauptverhandlung werden der Vorwurf und die Beweismittel gerichtlich erörtert; sie kann insbesondere mit einem Urteil enden. Nicht jedes Ermittlungsverfahren durchläuft alle diese Abschnitte. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich anzugeben, welche Behörde zuletzt geschrieben hat und ob beispielsweise eine Vorladung, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl vorliegt.

Können nach einem Verkehrsunfall Schadenersatzfragen und ein Bußgeld- oder Strafverfahren gleichzeitig auftreten?

Ja, ein Verkehrsunfall kann mehrere rechtlich getrennte Fragen auslösen. Zivilrechtlich geht es beispielsweise um Reparaturkosten, weitere unfallbedingte Schäden oder Schmerzensgeld. Daneben können Behörden einen Verkehrsverstoß oder den Verdacht einer Straftat untersuchen. Diese Verfahren haben unterschiedliche Ziele und folgen eigenen Regeln. Auch die beteiligten Stellen unterscheiden sich: Neben Unfallbeteiligten und Versicherungen können Polizei, Bußgeldbehörde, Staatsanwaltschaft und Gerichte beteiligt sein. Bei einer ersten Anfrage hilft daher eine Übersicht darüber, welche Schreiben vorliegen und welche Verfahren bereits bekannt sind.

Geht es bei einer erbrechtlichen Anfrage immer um ein Verfahren vor dem Nachlassgericht?

Nein. Das Nachlassgericht bearbeitet bestimmte Nachlassangelegenheiten, etwa die Eröffnung von Testamenten oder Erbscheinsverfahren. Streitigkeiten zwischen Beteiligten, beispielsweise über Pflichtteilsansprüche oder bestimmte Ansprüche unter Erben, werden dagegen grundsätzlich vor den Zivilgerichten ausgetragen. Außerdem können erbrechtliche Fragen ohne laufendes Gerichtsverfahren entstehen. Für die erste Einordnung sind das konkrete Anliegen, vorhandene letztwillige Verfügungen, Angaben zu den Beteiligten und bereits eingegangene gerichtliche Schreiben hilfreich. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind und ob eine Bearbeitung übernommen wird, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.

Müssen Scheidung, Unterhalt und Fragen zu Kindern gemeinsam geklärt werden?

Diese Themen können zusammenhängen, sind aber rechtlich zu unterscheiden. Unter bestimmten Voraussetzungen werden einzelne Folgesachen gemeinsam mit der Scheidung im sogenannten Scheidungsverbund behandelt. Andere Fragen können Gegenstand eigenständiger Verfahren sein. Angelegenheiten der elterlichen Sorge oder des Umgangs richten sich insbesondere nach dem Kindeswohl. Für eine erste Anfrage ist eine sachliche Übersicht hilfreich: Welche Fragen sind offen, gibt es bereits Vereinbarungen oder gerichtliche Verfahren, und welche Termine stehen an? Daraus lässt sich der Gesprächsbedarf strukturieren, ohne eine rechtliche Bewertung des Einzelfalls vorwegzunehmen.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 23. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

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