Kanzleiprofil

Smart Arbeitsrecht

Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 5,0 von 5 bei 68 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

Auf Anfrage

Standort

Max-Brauer-Allee 81, 22765 Hamburg

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

5,0 von 5 · 68 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Smart Arbeitsrecht ist eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in Hamburg. Die Anwälte Raphael Lugowski und Hamza Gülbas beraten und vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Raphael Lugowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung, Abmahnung, Zeugnis, Arbeitsvertrag und Vergütung. Weitere Themen sind Teilzeit, Elternteilzeit, Mutterschutz, befristete Arbeitsverträge, Urlaub und Entgeltfortzahlung. Im Betriebsverfassungsrecht befasst sich die Kanzlei mit Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen, Betriebsübergang, Betriebsänderung, Sozialplan und Interessenausgleich. Auch Beschäftigtendatenschutz und IT-Mitbestimmung werden als Schwerpunkte genannt. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als individuell und strategisch. Im Beratungsgespräch können Mandanten zunächst ihr Anliegen schildern; anschließend werden die rechtliche Lage und mögliche Vorgehensweisen besprochen. Zur Arbeitsweise gehören außerdem Vor- und Nachbesprechungen sowie Transparenz über Verfahrensschritte und Kosten. Die Anwälte schulen regelmäßig Betriebsräte, veröffentlichen juristische Fachaufsätze und betreiben einen Podcast zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen. Der Erstkontakt mit Kurzeinschätzung ist kostenfrei.

Smart Arbeitsrecht ist eine auf Arbeitsrecht ausgerichtete Kanzlei in Hamburg. Die Rechtsanwälte Raphael Lugowski und Hamza Gülbas beraten und vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Raphael Lugowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abfindungen, Abmahnungen, Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge und Vergütungsfragen. Die Kanzlei begleitet Kündigungsschutzverfahren und Verhandlungen über Aufhebungsverträge. Für Arbeitgeber gehört auch die arbeitsrechtliche Gestaltung, etwa von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen, zum beschriebenen Leistungsspektrum. Typische Anliegen betreffen die Prüfung eines Arbeitsvertrags, eine erhaltene Abmahnung oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Im Individualarbeitsrecht befasst sich die Kanzlei außerdem mit Teilzeit und Elternteilzeit, Mutterschutz, befristeten Arbeitsverträgen, Urlaub und Entgeltfortzahlung. Ein weiterer Bereich ist das Betriebsverfassungsrecht mit Fragen der Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen, Betriebsübergängen und Betriebsänderungen sowie Sozialplänen und Interessenausgleichen. Hinzu kommt der Beschäftigtendatenschutz, insbesondere im Zusammenhang mit Mitarbeiterkontrollen und IT-Mitbestimmung. Neben der Mandatsarbeit nennen die Anwälte regelmäßige Schulungen für Betriebsräte, juristische Fachaufsätze und einen Podcast zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen. Die Zusammenarbeit beginnt nach der Darstellung der Kanzlei mit der Schilderung des Anliegens. Im Beratungstermin erhalten Mandanten Gelegenheit, ihre Situation vorzutragen. Anschließend erfolgt eine rechtliche Einschätzung; dabei werden Rechte, Ansprüche und mögliche Vorgehensweisen besprochen. Auf Wunsch übernimmt die Kanzlei danach die Vertretung des Falls. Als Elemente ihrer Arbeitsweise beschreibt sie eine individuelle Analyse, die Ausarbeitung einer Strategie sowie Vor- und Nachbesprechungen. Die Kommunikation soll verständlich und offen sein und über den Fall sowie die nächsten Verfahrensschritte informieren. Als Kontaktadressen führt Smart Arbeitsrecht die Max-Brauer-Allee 81, 22765 Hamburg, und die Brooksheide 4a, 22549 Hamburg, auf. Telefonisch ist die Kanzlei unter 040 524 717 830 erreichbar. Über die Website lässt sich das Anliegen auch mittels Kontaktanfrage schildern. Die angegebenen Geschäftszeiten sind Montag bis Freitag jeweils von 09:00 bis 18:00 Uhr. Für Samstag und Sonntag verweist die Kontaktseite auf die Möglichkeit einer Kontaktanfrage.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: smart-arbeitsrecht.de, smart-arbeitsrecht.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

5,0

68 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Hamburg

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Für diese Kanzlei sind bislang keine einzelnen Anwaltsprofile auf Anwalt-Seiten.de veröffentlicht. Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei können ihr persönliches Profil selbst anlegen und mit dieser Kanzlei verknüpfen.

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Max-Brauer-Allee 81, 22765 Hamburg

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

  • Montag09:00 – 18:00
  • Dienstag09:00 – 18:00
  • Mittwoch09:00 – 18:00
  • Donnerstag09:00 – 18:00
  • Freitag09:00 – 18:00
  • SamstagKontaktanfrage
  • SonntagKontaktanfrage

Beratung in Hamburg – Einordnung der Redaktion

Smart Arbeitsrecht ist eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei an der Max-Brauer-Allee 81 in Hamburg-Altona. Die Anwälte Raphael Lugowski und Hamza Gülbas beraten und vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Raphael Lugowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das Profil verbindet damit Fragen aus dem einzelnen Arbeitsverhältnis mit Themen der betrieblichen Mitbestimmung. Für Ratsuchende geht es häufig darum, arbeitsrechtliche Schreiben einzuordnen, Vertragsbedingungen zu verstehen oder Veränderungen im Beschäftigungsverhältnis rechtlich begleiten zu lassen. Zu den Schwerpunkten zählen Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung und Abmahnung. Dahinter stehen unterschiedliche Anliegen: Beschäftigte möchten etwa die Folgen einer beabsichtigten Beendigung verstehen, während Arbeitgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen personeller Maßnahmen klären lassen. Bei Arbeitsverträgen, Vergütung und Zeugnissen können die Auslegung einzelner Regelungen, offene Zahlungsansprüche oder Formulierungen im Mittelpunkt stehen. Weitere Themen der Kanzlei sind Teilzeit und Elternteilzeit, Mutterschutz, Befristungen, Urlaub sowie Entgeltfortzahlung. Diese Bereiche betreffen sowohl die Gestaltung des Arbeitsalltags als auch Veränderungen durch familiäre Umstände oder Krankheit. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Betriebsverfassungsrecht. Smart Arbeitsrecht befasst sich mit Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen, Betriebsübergängen und Betriebsänderungen sowie mit Sozialplan und Interessenausgleich. Für Betriebsräte können dabei Beteiligungsrechte, betriebliche Verhandlungen und die Folgen organisatorischer Veränderungen relevant sein. Beschäftigtendatenschutz und IT-Mitbestimmung ergänzen dieses Spektrum, etwa bei Fragen zum Umgang mit Beschäftigtendaten oder zur Einführung technischer Systeme. Die Anwälte schulen regelmäßig Betriebsräte, veröffentlichen juristische Fachaufsätze und betreiben einen Podcast zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen. Der Standort in Altona bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus diesem Stadtteil sowie aus Hamburg-Mitte, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek. Die Anfahrt lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen hängen vom Ausgangspunkt ab. Für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist regelmäßig die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich, örtlich kommt insbesondere das Arbeitsgericht Hamburg in Betracht. Amtsgericht Hamburg, Landgericht Hamburg und Hanseatisches Oberlandesgericht gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und sind nicht die üblichen Gerichte für arbeitsrechtliche Kernstreitigkeiten. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Hilfreich sind Angaben zum Sachverhalt, zu bereits erhaltenen Schreiben und zu erkennbaren Terminen. Nach der beschriebenen Arbeitsweise können Mandantinnen und Mandanten im Beratungsgespräch zunächst ihre Situation schildern; anschließend werden die rechtliche Lage und mögliche Vorgehensweisen besprochen. Zur Begleitung gehören außerdem Vor- und Nachbesprechungen sowie Transparenz über Verfahrensschritte und Kosten.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 21. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Smart Arbeitsrecht. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Hamburg

  • Amtsgericht Hamburg
  • Landgericht Hamburg
  • Arbeitsgericht Hamburg
  • Hanseatisches Oberlandesgericht

Smart Arbeitsrecht hat seinen Sitz an der Max-Brauer-Allee 81, 22765 Hamburg, im Stadtteil Altona. Die Kanzlei liegt damit nicht in Hamburg-Mitte, sondern in einem eigenständigen städtischen Umfeld westlich der zentralen Innenstadt. Neben Altona gehören Hamburg-Mitte, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek zu den im Profil genannten örtlichen Bezugspunkten. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Anreise grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Welche Verbindung und welche Zufahrt geeignet sind, hängt vom Ausgangsort und der aktuellen Verkehrslage ab. Angaben zu konkreten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zur barrierefreien Zugänglichkeit liegen hier nicht vor. Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Hamburg relevant. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit beispielsweise Kündigungsschutzverfahren, Streitigkeiten über Vergütung, Arbeitszeugnisse oder die Wirksamkeit einer Befristung geführt. Auch betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen, etwa über Mitbestimmungsrechte eines Betriebsrats, gehören zur Arbeitsgerichtsbarkeit und werden regelmäßig im Beschlussverfahren behandelt. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten, nicht allein nach der Kanzleianschrift. Das Amtsgericht Hamburg und das Landgericht Hamburg bearbeiten demgegenüber insbesondere Angelegenheiten der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das Hanseatische Oberlandesgericht ist ebenfalls dieser Gerichtsbarkeit zugeordnet; es ist keine Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Arbeitsgerichts. Bei Fragen rund um Arbeitsvertrag, Kündigung und Betriebsverfassung ist deshalb die Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten wichtiger als die bloße räumliche Nähe eines Gerichts zur Kanzlei.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?

Für eine erste Einordnung sind gewöhnlich der Arbeitsvertrag einschließlich Änderungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und einschlägige Korrespondenz hilfreich. Bei einer Kündigung spielt außerdem eine Rolle, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Je nach Anliegen können Entgeltabrechnungen, Angaben zur Beschäftigungsdauer und eine kurze zeitliche Darstellung der Ereignisse hinzukommen. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten können kurzen Fristen unterliegen. Eine Kontaktanfrage allein wahrt solche Fristen nicht. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, lässt sich im Rahmen der weiteren Abstimmung klären.

Worin unterscheiden sich Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung?

Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine Abfindung ist eine Zahlung, die im Zusammenhang mit der Beendigung vereinbart werden oder sich unter bestimmten Voraussetzungen aus anderen Rechtsgrundlagen ergeben kann. Sie folgt nicht automatisch aus jeder Kündigung. Bei einer einvernehmlichen Beendigung können neben dem Enddatum auch Vergütung, Freistellung, Urlaub und Zeugnis eine Rolle spielen. Zudem können Auswirkungen auf Sozialleistungen relevant werden. Die Einordnung hängt von den konkreten Umständen und Vereinbarungen ab.

Welche Fragen lassen sich zu Teilzeit, Urlaub oder Entgeltfortzahlung vorab zusammenstellen?

Hilfreich ist zunächst eine Beschreibung der aktuellen Arbeitszeit, der gewünschten Veränderung und des zeitlichen Anlasses. Bei Teilzeit oder Elternteilzeit können Beschäftigungsdauer, betriebliche Rahmenbedingungen und bereits gestellte Anträge bedeutsam sein. Bei Urlaub geht es häufig um beantragte Zeiträume, vorhandene Urlaubstage oder die Übertragung von Ansprüchen. Fragen zur Entgeltfortzahlung betreffen etwa Krankheitszeiten und die dazu erfolgten Mitteilungen. Neben gesetzlichen Regelungen können Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen maßgeblich sein. Eine geordnete Übersicht erleichtert die Klärung, ohne eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls vorwegzunehmen.

Wann sind Betriebsrat, Beschäftigtendatenschutz und IT-Mitbestimmung gemeinsam betroffen?

Überschneidungen entstehen beispielsweise, wenn im Betrieb neue Software oder technische Einrichtungen eingeführt werden, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung geeignet sind. Dann können neben datenschutzrechtlichen Anforderungen auch Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu prüfen sein. Typische Themen sind die erhobenen Daten, Zugriffsberechtigungen, Auswertungsmöglichkeiten und Regeln zur Nutzung. Betriebsvereinbarungen können hierfür einen betrieblichen Rahmen festlegen. Für eine erste Anfrage sind eine Beschreibung des Systems, der geplante Einsatz und vorhandene Vereinbarungen hilfreich. Ob und in welchem Umfang Mitbestimmung besteht, richtet sich nach der konkreten Maßnahme und den gesetzlichen Voraussetzungen.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 21. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Kontaktanfragen werden ausschließlich über dieses Formular übermittelt. Anwalt-Seiten.de erteilt keine Rechtsberatung.

Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden